(E) Behinderten-Parkausweis

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  • 26-32 _ V 00485_V 00485 Behinderten-Parkausweis BE.pdf
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=== 26-32 _ V 00485_V 00485 Behinderten-Parkausweis BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Telefon: 0 233-39839 Mobilitätsreferat Daueranordnungen MOR-GB2.211 Behinderten-Parkausweis Empfehlung Nr. 20-26 / E 03205 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 6 - Sendling vom 20.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00485 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03205 Beschluss des Bezirksausschusses des 6. Stadtbezirkes Sendling vom 08.06.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 6 - Sendling hat am 20.11.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03205 beschlossen. Sie zielt darauf, einer mobilitätseingeschränkten Person einen Schwerbehindertenparkausweis zu erteilen (damit sie – so die Mutmaßung des Mobilitätsreferates – schlussendlich einen personenbezogenen Behindertenparkplatz beantragen bzw. erhalten kann). Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau- fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm- lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Für die Beantragung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes am Wohnort ist zwingend u.a. ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind) erforderlich. Ob der Person dieser Umstand, als sie das Anliegen bei der Bürgerversammlung eingebracht hat, bewusst war, lässt sich der Begründung des Antrags für das Mobilitätsreferat nicht entnehmen. Um Klarheit in die Angelegenheit zu bringen, hat das Referat per E-Mail am 16.12.2025 Kontakt mit dem Antragsteller aufgenommen und ihn mit Informationen zur Antragstellung eines Parkausweises für Schwerbehinderte (dafür zuständig ist das KVR) sowie zu den Voraussetzungen für die Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehinderten- parkplatzes (diese weist das MOR aus) versorgt. Insb. aus Datenschutzgründen lässt sich für das Mobilitätsreferat nicht weiterverfolgen, ob die mobilitätseingeschränkte Person einen Antrag auf Ausstellung eines Parkausweises für Schwerbehinderte gestellt hat bzw. wenn ja, ob dieser auch genehmigungsfähig ist. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03205 der Bürgerversammlung des 6. Stadtbezirkes Sendling vom 20.11.2025 kann unter Maßgabe der Ausführungen entsprochen werden (d.h. der Antragsteller wurde angeschrieben und informiert). Dem Korreferenten / der Korreferentin des Mobilitätsreferates ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 6 kann nicht beschließen, dass einer mobilitätseingeschränkten Person vom KVR ein Schwerbehindertenparkausweis erteilt wird (notwendig ist vielmehr eine persönliche Antragsstellung durch die betreffende Person). U.a. unter Vorlage dieses Schwerbehindertenparkausweis kann dann beim MOR die Einrichtung eines personenbezogenen Behindertenstellplatzes am Wohnort beantragt werden. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03205 der Bürgerversammlung des 6. Stadtbezirkes Sendling am 20.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 6. Stadtbezirkes Sendling der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Süd An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 6 - Sendling kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 6 - Sendling kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 6 - Sendling ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.211 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 00485_V 00485 Behinderten-Parkausweis A.pdf === Anlage === B 06_VG 08.06.2026 oeff. 6.1 3..pdf === Datum: 11.06.2026 Telefon: +49 89 233 733881 Telefax: +49 89 233 12 733881 Email: ba6@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Süd An das Mobilitätsreferat (E) Behinderten-Parkausweis Behinderten-Parkausweis BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03205 der Bürgerversammlung des 06. Stadtbezirkes Sendling vom 20.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00485 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 06 - Sendling vom 08. Juni 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03205_E 03205 Behinderten-Parkausweis.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 06 - Sendling

Sitzungsdatum

08.06.2026 um 18:30 Uhr

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