=== 20-26 _ Q 00769_Q 00769 Präventions- und Aufklärungsarbeit.pdf ===
=== 20-26 _ Q 00769_Q 00769 Praeventions- und Aufklaerungsarbeit AS.pdf ===
Ihre Anfrage bei der Bürgerversammlung des 6. Stadtbezirkes vom 20.11.2025
Guten Tag ,
wir danken Ihnen für Ihre Anfrage, diese haben wir zur Bearbeitung erhalten. Leider haben wir
auf unseren Antrag vom 13.02.2026 für eine Fristverlängerung keine Antwort erhalten. Anbei
erhalten Sie unsere Antworten zu Ihren Fragen:
1. Welche Aufgaben und Zielsetzungen sind den drei bestellten Beauftragten für
den Themenkomplex Rechtsextremismus konkret zugewiesen?
Die Aufgaben und Zielsetzungen der Beauftragten gegen Rechtsextremismus finden
sich in §23a (2) der Bezirksausschuss-Satzung (Satzung für die Bezirksausschüsse
der Landeshauptstadt München vom 10.12.2004, mit letztmaliger Änderung vom
18.11.2025, https://stadt.muenchen.de/rathaus/stadtrecht/vorschrift/20.html) „Die Tätig-
keit der Beauftragten gegen Rechtsextremismus soll die demokratischen Aktivitäten
gegen Rechtsextremismus auch in den einzelnen Münchner Stadtteilen befördern.“ Der
Bezirksausschuss entscheidet über den Rahmen der Tätigkeit. Mögliche Themenspek-
tren sind im benannten Abschnitt aufgeführt.
2. Inwieweit sieht der Bezirksausschuss eine Notwendigkeit, einen gleichartigen
Ansprechpartner oder Beauftragten zu benennen, der sich explizit der Thematik
der Kriminalitätsprävention im Kontext nichtdeutscher Tatverdächtiger widmet?
Aktuell sehen wir keinen Bedarf.
Datum
09.06.2026
Unser Zeichen
D-FgR
Ihr Zeichen
Ihr Schreiben vom
Landeshauptstadt
München
Direktorium
Fachstelle für Demokratie
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80313 München
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Internet:
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Prädikat für vorbildliche
Gleichstellungspolitik
für Frauen und Männer
Landeshauptstadt München, Direktorium
Marienplatz 8, 80313 München
Es gibt keinen Zusammenhang zwischen Herkunft oder Nationalität und Kriminalität.
Erwiesen ist hingegen, dass Kriminalität durch soziale Faktoren wie Bildungsteilhabe
und Armutsbetroffenheit beeinflusst wird.
Polizeiliche Kriminalstatistiken (PKS) werden häufig herangezogen, um eine hohe
„Ausländerkriminalität“ oder einen vermeintlichen Anstieg derselben zu belegen. Sie
werden von den jeweiligen Polizeipräsidien sowie vom Bundeskriminalamt für das ge-
samte Bundesgebiet herausgegeben. Der Sicherheitsreport des Polizeipräsidiums
München1
weist für 2024 aus, dass jeweils circa die Hälfte der ermittelten Tatverdächti-
gen entweder deutsche Staatsbürger*innen sind oder keine deutsche Staatsangehörig-
keit besitzen.2
Zum einen bildet die PKS nur Tatverdächtige ab und zeigt nicht, wer in einem späteren
Gerichtsverfahren tatsächlich verurteilt wurde. Zum anderen bezieht sich die Statistik
nur auf die der Polizei bekannt gewordenen Straftaten. Das Dunkelfeld, also die Straf-
taten, die der Polizei nicht bekannt werden, wird nicht abgebildet. Studien haben zum
Beispiel gezeigt, dass Personen, die als „fremd“ wahrgenommen werden, häufiger an-
gezeigt werden als Personen, die als „deutsch“ wahrgenommen werden.3
Vergleicht man den Anteil der Tatverdächtigen ohne deutsche Staatsangehörigkeit
(51,4 %) mit dem Gesamtanteil nichtdeutscher Personen an der Münchner Bevölke-
rung (27,9 %)4
, kann durch die PKS also der Eindruck entstehen, dass die in München
lebenden Nichtdeutschen deutlich krimineller sind als die in München lebenden Deut-
schen. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass unter die Gruppe der nichtdeutschen
Tatverdächtigen auch Personen fallen, die keinen dauerhaften Aufenthalt in München
haben, wie beispielsweise ausländische Tourist*innen (auch aus EU-Ländern). So wird
beispielsweise auch ein österreichischer Wiesn-Besucher, der eine Körperverletzung
begeht, als nichtdeutscher Tatverdächtiger erfasst.
Des Weiteren sind in der PKS viele Delikte gar nicht enthalten, zum Beispiel Staats-
schutzdelikte, wie beispielsweise das Zeigen des Hakenkreuzes, Finanz- und Steuer-
delikte sowie die meisten Verkehrsdelikte.5
Delikte, die nur von Ausländer*innen be-
gangen werden, zum Beispiel der Straftatbestand der „Passlosigkeit“, können hingegen
enthalten sein und so zu einer Erhöhung des Anteils nichtdeutscher Tatverdächtiger
führen.6
Insgesamt können die Daten der PKS also zu einer verzerrten Wahrnehmung von Kri-
minalität führen.7
1
Der Sicherheitsreport des Polizeipräsidium Münchens enthält keine ausländerrechtlichen Delikte (wie z.B. illegaler Aufenthalt oder illegale Ein-
reise), um diese Verzerrung zu vermeiden. Dies gilt jedoch nicht für alle PKS.
2
Sicherheitsreport 2024 des PPM S. 22 https://www.polizei.bayern.de/mam/kriminalitaet/sicherheitsreport_2024_pp_m%C3%BCnchen.pdf
3
Mediendienst Integration: Die wichtigsten Fragen zur Ausländerkriminalität (02.04.2025) https://mediendienst-integration.de/artikel/die-wichtigsten-
fragen-zur-auslaenderkriminalitaet.html
4
Sicherheitsreport 2024 des PPM
5
Sicherheitsreport 2024 des PPM(S. 164
6
Die Kriminalitätsstatistik des Polizeipräsidium Münchens wird ohne diese ausländerrechtlichen Delikte dargestellt
7
Mediendienst Integration: Die wichtigsten Fragen zur Ausländerkriminalität (02.04.2025) +
3. Welche kommunalen Präventionsprogramme existieren bereits, um der Krimina-
lität durch Zuwanderer und Nichtdeutsche Tatverdächtige im Stadtbezirk entge-
genzuwirken, und wer koordiniert diese Bemühungen aktuell?
Wie bereits beschrieben, ist ein Zusammenhang zwischen Herkunft oder Nationalität und
Kriminalität nicht nachweisbar.
Kriminalitätspräventionsprogramme des Bundesjustizministeriums und der Münchner Polizei
zielen auf Kriminalität als solches, unabhängig der Nationalität der Tatverdächtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Fachstelle für Demokratie