Präventions- und Aufklärungsarbeit

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  • 20-26 _ Q 00769_Q 00769 Präventions- und Aufklärungsarbeit.pdf
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=== 20-26 _ Q 00769_Q 00769 Präventions- und Aufklärungsarbeit.pdf === === 20-26 _ Q 00769_Q 00769 Praeventions- und Aufklaerungsarbeit AS.pdf === Ihre Anfrage bei der Bürgerversammlung des 6. Stadtbezirkes vom 20.11.2025 Guten Tag , wir danken Ihnen für Ihre Anfrage, diese haben wir zur Bearbeitung erhalten. Leider haben wir auf unseren Antrag vom 13.02.2026 für eine Fristverlängerung keine Antwort erhalten. Anbei erhalten Sie unsere Antworten zu Ihren Fragen: 1. Welche Aufgaben und Zielsetzungen sind den drei bestellten Beauftragten für den Themenkomplex Rechtsextremismus konkret zugewiesen? Die Aufgaben und Zielsetzungen der Beauftragten gegen Rechtsextremismus finden sich in §23a (2) der Bezirksausschuss-Satzung (Satzung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München vom 10.12.2004, mit letztmaliger Änderung vom 18.11.2025, https://stadt.muenchen.de/rathaus/stadtrecht/vorschrift/20.html) „Die Tätig- keit der Beauftragten gegen Rechtsextremismus soll die demokratischen Aktivitäten gegen Rechtsextremismus auch in den einzelnen Münchner Stadtteilen befördern.“ Der Bezirksausschuss entscheidet über den Rahmen der Tätigkeit. Mögliche Themenspek- tren sind im benannten Abschnitt aufgeführt. 2. Inwieweit sieht der Bezirksausschuss eine Notwendigkeit, einen gleichartigen Ansprechpartner oder Beauftragten zu benennen, der sich explizit der Thematik der Kriminalitätsprävention im Kontext nichtdeutscher Tatverdächtiger widmet? Aktuell sehen wir keinen Bedarf. Datum 09.06.2026 Unser Zeichen D-FgR Ihr Zeichen Ihr Schreiben vom Landeshauptstadt München Direktorium Fachstelle für Demokratie Marienplatz 8 80313 München Telefon: 089 233-92430 Telefax: 089 233-27290 S-Bahn: Alle Linien U-Bahn: Linien U3/U6 Haltestelle Marienplatz Straßenbahn: Linie 19 Haltestelle Theatinerstraße Internet: http://www.muenchen.de/dir Prädikat für vorbildliche Gleichstellungspolitik für Frauen und Männer Landeshauptstadt München, Direktorium Marienplatz 8, 80313 München Es gibt keinen Zusammenhang zwischen Herkunft oder Nationalität und Kriminalität. Erwiesen ist hingegen, dass Kriminalität durch soziale Faktoren wie Bildungsteilhabe und Armutsbetroffenheit beeinflusst wird. Polizeiliche Kriminalstatistiken (PKS) werden häufig herangezogen, um eine hohe „Ausländerkriminalität“ oder einen vermeintlichen Anstieg derselben zu belegen. Sie werden von den jeweiligen Polizeipräsidien sowie vom Bundeskriminalamt für das ge- samte Bundesgebiet herausgegeben. Der Sicherheitsreport des Polizeipräsidiums München1 weist für 2024 aus, dass jeweils circa die Hälfte der ermittelten Tatverdächti- gen entweder deutsche Staatsbürger*innen sind oder keine deutsche Staatsangehörig- keit besitzen.2 Zum einen bildet die PKS nur Tatverdächtige ab und zeigt nicht, wer in einem späteren Gerichtsverfahren tatsächlich verurteilt wurde. Zum anderen bezieht sich die Statistik nur auf die der Polizei bekannt gewordenen Straftaten. Das Dunkelfeld, also die Straf- taten, die der Polizei nicht bekannt werden, wird nicht abgebildet. Studien haben zum Beispiel gezeigt, dass Personen, die als „fremd“ wahrgenommen werden, häufiger an- gezeigt werden als Personen, die als „deutsch“ wahrgenommen werden.3 Vergleicht man den Anteil der Tatverdächtigen ohne deutsche Staatsangehörigkeit (51,4 %) mit dem Gesamtanteil nichtdeutscher Personen an der Münchner Bevölke- rung (27,9 %)4 , kann durch die PKS also der Eindruck entstehen, dass die in München lebenden Nichtdeutschen deutlich krimineller sind als die in München lebenden Deut- schen. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass unter die Gruppe der nichtdeutschen Tatverdächtigen auch Personen fallen, die keinen dauerhaften Aufenthalt in München haben, wie beispielsweise ausländische Tourist*innen (auch aus EU-Ländern). So wird beispielsweise auch ein österreichischer Wiesn-Besucher, der eine Körperverletzung begeht, als nichtdeutscher Tatverdächtiger erfasst. Des Weiteren sind in der PKS viele Delikte gar nicht enthalten, zum Beispiel Staats- schutzdelikte, wie beispielsweise das Zeigen des Hakenkreuzes, Finanz- und Steuer- delikte sowie die meisten Verkehrsdelikte.5 Delikte, die nur von Ausländer*innen be- gangen werden, zum Beispiel der Straftatbestand der „Passlosigkeit“, können hingegen enthalten sein und so zu einer Erhöhung des Anteils nichtdeutscher Tatverdächtiger führen.6 Insgesamt können die Daten der PKS also zu einer verzerrten Wahrnehmung von Kri- minalität führen.7 1 Der Sicherheitsreport des Polizeipräsidium Münchens enthält keine ausländerrechtlichen Delikte (wie z.B. illegaler Aufenthalt oder illegale Ein- reise), um diese Verzerrung zu vermeiden. Dies gilt jedoch nicht für alle PKS. 2 Sicherheitsreport 2024 des PPM S. 22 https://www.polizei.bayern.de/mam/kriminalitaet/sicherheitsreport_2024_pp_m%C3%BCnchen.pdf 3 Mediendienst Integration: Die wichtigsten Fragen zur Ausländerkriminalität (02.04.2025) https://mediendienst-integration.de/artikel/die-wichtigsten- fragen-zur-auslaenderkriminalitaet.html 4 Sicherheitsreport 2024 des PPM 5 Sicherheitsreport 2024 des PPM(S. 164 6 Die Kriminalitätsstatistik des Polizeipräsidium Münchens wird ohne diese ausländerrechtlichen Delikte dargestellt 7 Mediendienst Integration: Die wichtigsten Fragen zur Ausländerkriminalität (02.04.2025) + 3. Welche kommunalen Präventionsprogramme existieren bereits, um der Krimina- lität durch Zuwanderer und Nichtdeutsche Tatverdächtige im Stadtbezirk entge- genzuwirken, und wer koordiniert diese Bemühungen aktuell? Wie bereits beschrieben, ist ein Zusammenhang zwischen Herkunft oder Nationalität und Kriminalität nicht nachweisbar. Kriminalitätspräventionsprogramme des Bundesjustizministeriums und der Münchner Polizei zielen auf Kriminalität als solches, unabhängig der Nationalität der Tatverdächtigen. Mit freundlichen Grüßen Das Team der Fachstelle für Demokratie

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 06 - Sendling

Sitzungsdatum

06.07.2026 um 18:30 Uhr

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