„Rewe-Park“: Grüne Oase für alle statt verlängerter Vorgarten für Premium-Bauprojekt; SPD-Antrag

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  • 26-32 _ T 004326_7-3-2_NEU_2026 0803 „Rewe-Park“ Gruene Oase fuer alle statt verlaengerter Vorgarten fuer Premium-Bauprojekt-1.pdf
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=== 26-32 _ T 004326_7-3-2_NEU_2026 0803 „Rewe-Park“ Gruene Oase fuer alle statt verlaengerter Vorgarten fuer Premium-Bauprojekt-1.pdf === SPD im Bezirksausschuss Sendling Louisa Pehle (Sprecherin) – Dilek Bilenler – Christine Depta – Markus S. Lutz „Rewe-Park“: Grüne Oase für alle statt verlängerter Vorgarten für Premium-Bauprojekt Antrag: 1) Der sogenannte „Rewe-Park“ in der Alramstraße 14 wird vom „Straßenbegleitgrün“ zur öffentlichen Grünanlage aufgewertet und fällt damit unter die Regelungen der städtischen Grünanlagensatzung. 2) Die Verantwortung für die Planungshoheit, Verwaltung und Pflege des „Rewe Park“ bleiben in der Hand der LH München. Begründung: 1) Die Grünfläche in der Alramstraße 14 (ursprünglich ca. 680 m2 ) ist als „Straßenbegleitgrün“ ausgewiesen und wird als Teil der öffentlichen Verkehrsflächen behandelt. Damit ist das Gelände planungsrechtlich leichter verfügbar für die verkehrliche oder bauliche Nutzung. Die aktuelle Verwendung als Baustellennebenfläche ist ein Symptom dieser Verfügbarkeit. Der „Rewe-Park“ ist zugleich die einzige öffentliche Grünfläche im fußläufigen Bereich der Lindwurmstraße bis zum Nußbaumpark. Damit erfüllt die Fläche eine zentrale wohnortnahe Versorgungsfunktion als Aufenthalts- und Erholungsort im dicht bebauten Untersendling. Mit der Aufwertung der Fläche vom „Straßenbegleitgrün“ zur Grünanlage fällt die Fläche unter die Regelungen der städtischen Grünanlagensatzung. Dies sichert dauerhaft die öffentliche Widmung: Die Grünfläche ist besser vor baulicher Inanspruchnahme und einer funktionalen, schleichenden Vereinnahmung als „Aufwertungsbaustein“ eines hochpreisigen Bauprojekts geschützt. Die Grünfläche soll in vollem Umfang, also ab den offiziellen Grundstücksgrenzen des Privatgrundstücks, eindeutig als öffentliches Stadtgrün erkennbar sein und der Allgemeinheit dienen. 2) Die Planungs- und Gestaltungshoheit der LH München bedeutet, dass Konzept, Bepflanzung, Möblierung und Nutzungsregeln von der Stadt München verantwortet werden – und nicht „als freundliches Extra“ im Bauträgerkonzept geliefert werden. Damit ist a) die erkennbare Abgrenzung von öffentlichem Raum und Privatgrundstück und b) die barrierearme, sozial gerechte Gestaltung und Nutzung durch alle Bevölkerungsgruppen gesichert. Dies steht der Beteiligung des Bauträgers an der Bepflanzung nicht entgegen. Dabei wird der Charakter der Fläche als öffentliche Grünanlage erkennbar erhalten. Initiative: Christine Depta in Absprache mit Philip Fickel, Mieterbeirat für Sendling E-Mail: Depta@spd-sendling.de

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 06 - Sendling

Sitzungsdatum

03.08.2026 um 18:30 Uhr

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