(U) Überprüfung einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 06 (Sendling)

Erhaltungssatzung

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  • 26-32 _ V 00910_V 00910 EHS Sendling BE A1-4.pdf
  • 20-26 _ B 05063_04.04.04 Antrag_BA6_Erhaltungssatzung_final-1.pdf
  • 20-26 _ B 07077_4-4-1_Erneute_Pruefung_Erhaltungssatzungsgebiet_suedliches_Brudermuehlviertel_geschwaerzt.pdf
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=== 26-32 _ V 00910_V 00910 EHS Sendling BE A1-4.pdf === Telefon: 0 233-24997 0 233-24109 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Bereich 22 Bevölkerung, Woh- nungsmarkt, Stadtökonomie PLAN-HAII-11, HAI-22 Überprüfung einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbe- zirk 06 (Sendling) Erhaltungssatzung Sendling für das südliche Brudermühlviertel BA-Antrag-Nr. 20-26 / B 05063 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 06 – Sendling vom 06.02.2023 Erneute Prüfung für ein Erhaltungssatzungsgebiet im südlichen Brudermühlviertel! BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 07077 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 6 - Sendling vom 07.10.2024 Stadtbezirkes 06 – Sendling Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00910 Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 16.09.2026 (VB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zum beiliegenden Beschluss Anlass Mit den Anträgen Nr. 20-26 / B 05063 vom 06.02.2023 und Nr. 20-26 / B 07077 vom 07.10.2024 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 06 – Sendling wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, die Bereiche südlich der Erhaltungs- satzung „Sendling“ in die bestehende Satzung aufzunehmen. Inhalt Als Ergebnis der umfassenden Untersuchungen ist das Referat für Stadtplanung und Bauordnung zu dem Ergebnis gekommen, dass sich das in den Anträgen Nr. 20-26 / B 05063 und Nr. 20-26 / B 07077 vorgeschlagene Gebiet nicht für den Erlass einer Er- haltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB eignet. Gesamtkosten / Gesamterlöse (-/-) Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein Seite 2 Entscheidungsvor- schlag 1. Die Ausführungen zum Erlass einer Erhaltungssatzung ge- mäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den im Antrag ge- nannten Bereich werden zur Kenntnis genommen. Der Er- lass einer derartigen Erhaltungssatzung wird aus in der Sit- zungsvorlage dargestellten Gründen nicht empfohlen. 2. Der BA-Antrag Nr. 20-26 / B 05063 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 06 – Sendling vom 06.02.2023 ist damit geschäftsmäßig behandelt. 3. Der BA-Antrag Nr. 20-26 / B 07077 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 06 – Sendling vom 07.10.2024 ist damit geschäftsmäßig behandelt. Gesucht werden kann im RIS auch unter Aufwertung, Verdrängung, Gentrifizierung, Erhaltungssatzung, Milieuschutz, Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, § 172 BauGB Ortsangabe Bereiche südlich der Brudermühlstraße, zwischen der Thalkirch- ner Straße, der Schäftlarnstraße sowie der Dietramszeller Straße Telefon: 0 233-24109 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Bereich 22 Bevölkerung, Woh- nungsmarkt, Stadtökonomie PLAN-HAI-22 Überprüfung einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbe- zirk 06 (Sendling) Erhaltungssatzung Sendling für das südliche Brudermühlviertel BA-Antrag-Nr. 20-26 / B 05063 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 06 – Sendling vom 06.02.2023 Erneute Prüfung für ein Erhaltungssatzungsgebiet im südlichen Brudermühlviertel! BA-Antrag-Nr. 20-26 / B 07077 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 06 – Sendling vom 07.10.2024 Stadtbezirkes 06 – Sendling Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00910 3 Anlagen 1. Lageplan mit Stadtbezirkseinteilung 2. BA-Antrag-Nr. 20-26 / B 05063 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 06 – Send- ling vom 06.02.2023 3. BA-Antrag-Nr. 20-26 / B 07077 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 06 – Send- ling vom 07.10.2024 4. Stellungnahme des Bezirksausschusses 06 Sendling vom 03.08.2026 Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom16.09.2026 (VB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis Seite I. Vortrag der Referentin ....................................................................................................... 3 1. Vorbemerkung und Auftrag ...................................................................................... 3 2. Ergebnis der Untersuchungen.................................................................................. 4 2.1 Charakteristik des Untersuchungsgebietes .............................................................. 6 2.2 Attraktivitätsfaktoren................................................................................................. 6 2.3 Aufwertungspotenzial............................................................................................... 6 2.4 Gentrifizierungsdynamik........................................................................................... 7 2.5 Verdrängungsgefahr................................................................................................. 7 Seite 2 3. Fazit......................................................................................................................... 7 4. Behandlung eines Antrags eines Bezirksausschusses ............................................. 8 4.1 Erhaltungssatzung Sendling für das südliche Brudermühlviertel. BA-Antrag-Nr. 20- 26 / B 05063 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 06 – Sendling vom 06.02.2023............................................................................................................... 8 4.2 Erneute Prüfung für ein Erhaltungssatzungsgebiet im südlichen Brudermühlviertel!, BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 07077 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 6 - Sendling vom 07.10.2024......................................................................................... 8 5. Abstimmung mit den Querschnitts- und Fachreferaten............................................. 8 II. Antrag der Referentin ........................................................................................................ 9 III. Beschluss.......................................................................................................................... 9 Seite 3 I. Vortrag der Referentin 1. Vorbemerkung und Auftrag Mit Antrag Nr. 20-26 / B 05063 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 06 – Sendling vom 06.02.2023 „Erhaltungssatzung Sendling für das südliche Brudermühlviertel“ wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung aufgefordert, die Bereiche südlich der Bru- dermühlstraße zwischen der Thalkirchner Straße, der Schäftlarnstraße sowie der Dietramszeller Straße in die bestehende Erhaltungssatzung „Sendling“ aufzunehmen. Begründet wurde diese Forderung mit der vom Münchner Stadtrat beschlossenen Errich- tung des Interims-Gasteigs auf dem HP8-Gelände und der damit zu befürchtenden Auf- wertung des Standortes für spätere Investor*innen und der einhergehenden Gentrifizie- rungsgefahr. Bereits vor Errichtung des Interimsbaus seien Gebäude an Investor*innen verkauft wor- den. Diese seien aufgrund ihres erkennbar unterdurchschnittlichen Bauzustandes sanie- rungsbedürftig und es bestünde die Gefahr einer Luxusmodernisierung. Eine hiermit ver- bundene erhebliche Mietsteigerung führe jedoch zur Verdrängung der ortsansässigen Be- wohnerschaft. Konkret wurde dabei die Renovierung des Areals um das „Sigi-Sommer- Haus“ erwähnt. Eine Erweiterung der bestehenden Erhaltungssatzung „Sendling“ um die Straßenzüge südlich des Brudermühlviertels hätte die Umwandlung von Mietwohnraum in Eigentums- wohnungen erschwert, einen Beitrag zum Milieuschutz dargestellt und eine Verlangsa- mung der Gentrifizierung bewirkt. Dieser Antrag wurde dem Stadtrat im Rahmen der Sitzungsvorlage Nr. 20 – 26 / V 09790 im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung am 05.07.2023 zur Entscheidung vorge- legt. Der Stadtrat beauftragte mit seinem Beschluss das Referat für Stadtplanung und Bauord- nung, zusammen mit der nächsten anstehenden Überprüfung der bestehenden Erhal- tungssatzung „Sendling“ die Möglichkeit einer Erweiterung um das südliche Brudermühl- viertel zu prüfen und das Ergebnis dem Stadtrat vorzulegen. Am 07.10.2024 wurde der inhaltlich nahezu gleiche Antrag Nr. 20-26 / B 07077 gestellt, für das südliche Brudermühlviertel, das an das bestehende Erhaltungssatzungsgebiet „Sendling“ anschließt, eine Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu erlassen. Begründet wurde diese Forderung, wie bereits in Teilen im vorherigen Antrag, mit der Re- novierung des Areals „Sigi-Sommer-Haus“ und der damit verbundenen Entmietung. Ebenso sei geplant, die Dietramszellerstraße 2, 4 und 6 rückzubauen und neu zu errich- ten. Dies führe zu einer weiteren Verdrängung durch erhöhte Mieten. So werde die Gentri- fizierung im Viertel weiter vorangetrieben. Die Argumentation des Referates für Stadtpla- nung und Bauordnung: „Eine Erhaltungssatzung konnte in diesen Bereichen nicht mehr begründet werden, da kein ausreichendes Aufwertungspotenzial und keine ausreichende Verdrängungsgefahr festgestellt werden konnten.“ aus dem Jahr 2023 sei somit erneut zu überprüfen. Entsprechend der Anträge wurden die vorgeschlagenen sowie die weiteren umliegenden Bereiche auf Eignung für den Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB überprüft. Als Ergebnis der umfassenden Untersuchungen ist seitens der Stadtplanung und Bauordnung festzuhalten, dass sich das in den Anträgen vorgeschla- gene Gebiet weiterhin nicht für den Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB eignet. Seite 4 Zuständig für die Entscheidung ist die Vollversammlung des Stadtrates gem. § 2 Nr. 14 der Geschäftsordnung des Stadtrates nach Vorberatung im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung. 2. Ergebnis der Untersuchungen Die Methodik zur Ermittlung von Erhaltungssatzungsgebieten in München wird laufend fortgeschrieben. Das generelle methodische Vorgehen wurde vom Bayerischen Verwal- tungsgerichtshof sowie vom Bayerische Verwaltungsgericht München in Urteilen bestätigt. Grundlegend wurden die Methodik und der Kriterienkatalog mit dem Beschluss der Voll- versammlung vom 24.07.2019 „Erhaltungssatzungen weiterentwickeln“ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 15423) aktualisiert und seitdem fortwährend weiterentwickelt. Der im Stadtratsantrag genannte Untersuchungsbereich in Sendling wurde mittels der ak- tuellen Indikatoren auf Eignung für den Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB geprüft. Die Überprüfung des im Antrag vorgeschlagenen Gebiets sowie der umliegenden Berei- che hat ergeben, dass das Gebiet, vor allem wegen der geringen Gentrifizierungsdynamik und der nicht hinreichenden Verdrängungsgefahr, nicht für den Erlass einer Erhaltungs- satzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB geeignet ist. Seite 5 Abbildung 1: Untersuchungsgebiet laut Antrag des Bezirksausschuss Sendling vom 06.02.2023 und 07.10.2024 Quelle: Referat für Stadtplanung und Bauordnung Seite 6 2.1 Charakteristik des Untersuchungsgebietes Das beantragte Gebiet liegt im 6. Stadtbezirk Sendling und erstreckt sich südlich der Bru- dermühlstraße, zwischen der Thalkirchner Straße, der Schäftlarnstraße sowie der Diet- ramszeller Straße (siehe Abbildung 1). Die bestehende Erhaltungssatzung „Sendling“ so- wie Teile des mittleren Rings begrenzen den Bereich im Norden. Hier befindet sich auch die U-Bahn-Haltestelle „Brudermühlstraße“. Bis zum Jahr 2016 waren die in Rede stehenden Bereiche Teil der damaligen Erhaltungs- satzung „Sendling“. Anschließend konnten die Voraussetzungen für einen Erlass einer Er- haltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB nicht mehr erfüllt werden, wes- halb die Bereiche aus der damaligen Erhaltungssatzung „Sendling“ entlassen wurden. Das Gebiet wird durch Blockrandbebauung unterschiedlichster Baualtersklassen geprägt, welche überwiegend Gebäude mit vier bis neun Geschossen aufweist. Neben über einem Drittel Altbauten wurden fast 20 Prozent der Gebäude nach 1990 errichtet. Der restliche Gebäudebestand entstand zwischen 1950 bis 1989. 2.2 Attraktivitätsfaktoren Am nördlichen Rand des Untersuchungsgebiets befindet sich der U-Bahn-Halt „Bruder- mühlstraße“ sowie mehrere Bushaltestellen. Im eigentlichen Untersuchungsbereich befin- den sich keine ÖPNV-Haltestellen. Der Anteil von Läden und Gastronomie liegt deutlich unter der Dichte des gesamten Stadt- gebietes (Gebiet 1,6 Prozent; LHM: 3,3 Prozent). Im Untersuchungsgebiet befinden sich mit 12,7 Prozent verhältn...

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 06 - Sendling

Sitzungsdatum

14.09.2026 um 18:30 Uhr

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