„Vergrämung“ der Mauereidechsen auf dem Gelände der Großmarkthalle (SPD-Antrag)

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  • 26-32 _ T 006882_7-3-3_2026 0914 Anfrage Mauereidechsen-Habitat GMH-Gelaende.pdf
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=== 26-32 _ T 006882_7-3-3_2026 0914 Anfrage Mauereidechsen-Habitat GMH-Gelaende.pdf === SPD im Bezirksausschuss Sendling Louisa Pehle (Sprecherin) – Dilek Bilenler – Christine Depta – Markus S. Lutz „Vergrämung“ der Mauereidechsen auf dem Gelände der Großmarkthalle Mindestens seit dem 22.08.2026 sind große Teile des Mauereidechsen-Habitats auf dem Gelände der Großmarkthalle (GMH) mit Folie abgedeckt. Die Folie ist von allen Seiten teils mit Steinen, teils mit Erdreich und Palletten befestigt. Dies bedeutet: Die Tiere können nur schwer oder gar nicht ausweichen und es besteht die Gefahr, dass Sie unter der in der sommerlichen Hitze aufgeheizten Folie qualvoll verenden (Anlage: Bild 1, 2). 1. Nach vorliegenden Informationen wurde von der UNB die Vergrämung auf einer Fläche von jährlich bis zu 15 Prozent des Eidechsen-Habitats durch Folienabdeckung unter der Maßgabe, die vom GMH-Gelände wegführende Seite offen zu lassen, so dass die Tiere ausweichen können, genehmigt. Dies erfolgte, nachdem der Artenschutz für die Mauereidechsen als nicht-heimische Art aufgehoben wurde. Fragen: - Welche räumlichen und technischen Vorgaben enthält die Genehmigung für die Folienabdeckung, insbesondere mit Blick auf offene/geschlossenen Seiten und die erforderlichen Ausweichmöglichkeiten für die Tiere? - Wurde durch eine zuständige Stelle kontrolliert, ob die genehmigte Vergrämungsmaßnahme fachgerecht und tierschutzkonform umgesetzt wird? Falls ja: wann, durch wen und mit welchem Ergebnis? - Wie wird besonders die Gefahr, dass die Mauereidechsen durch eine vollständig oder nahezu vollständig geschlossene Folienabdeckung eingeschlossen, verletzt oder infolge starker Hitzeentwicklung getötet werden, bewertet? Sehen die zuständigen Stellen diese Methode im Einklang mit dem Tierschutzgesetz? Der BA fordert Kommunalreferat, KVR und UNB auf, auf die Pächterin des GMH-Geländes dahingehend einzuwirken, dass gemeinsam mit den anerkannten Naturschutzverbänden (etwa: BUND, LBV) ein mit dem Tierschutzgesetz in Einklang stehendes Konzept zur bereits bewilligten Vergrämung der Mauereidechsen zu entwickeln und dessen Umsetzung zu prüfen. 2. Die bereits freigemachten Flächen wurden aufgekiest und planiert (Anlage: Bild 3, 4). Damit werden auf dem stark versiegelten GMH-Gelände weitere Hitzeinseln geschaffen. Da die Zukunft der Fläche ungewiss ist, dürften diese Flächen für längere Zeit brach liegen. Der BA Sendling fordert das Kommunalreferat und die UNB auf, auf die Pächterin mit dem Ziel zuzugehen, die jetzt planierten, aufgekiesten Flächen naturnah zu gestalten (etwa: Magerwiese). Mit Blick auf Hitzesommer 2026 ist dies eine dringend notwendige Maßnahme, um die Hitzeentwicklung und - abstrahlung zumindest zu mindern. Anlage: Bild 4: planierte und gekieste Teile des früheren Eidechsen-Habitats Bild 1 Bild 2 Bild 3: vor Vergrämungsmaßnahme

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 06 - Sendling

Sitzungsdatum

14.09.2026 um 18:30 Uhr

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