2-spurige Implerstraße

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=== 26-32 _ B 00007_B 00007 2-spurige Implerstraße.pdf === Patrick.oehler@fdp-muenchen-sued.de Implerstraße Erstelldatum 26.05.2026 Seite 1 von 1 FDP im BA-Sendling Patrick Oehler Beauftragter für Sport __ 26. Mai 2026 2-spurige Implerstraße Hintergund Seit dem Start der Unterbrechung auf den U-Bahnlinien U3 und U6 müssen Pendler zwischen dem Sendlinger Tor und der Implerstraße auf den Schienenersatzverkehr (SEV) umsteigen. Da die Arbeiten im Untergrund noch bis voraussichtlich August 2027, ist ein reibungsloser Ablauf des SEV (Linien U6 und X6) für Zehntausende Münchnerinnen und Münchner von existenzieller Bedeutung. Die Implerstraße wird derzeit faktisch vierspurig genutzt. Ein echter Vorteil für den fließenden Verkehr ist durch diese Vierspurigkeit jedoch nicht zu erkennen; vielmehr führt sie zu unübersichtlichen Verkehrssituationen, riskanten Spurwechseln und blockierten Kreuzungsbereichen. Um den Verkehrsfluss effektiv zu beruhigen, Staus für den motorisierten Individualverkehr zu vermeiden sowie die Übersichtlichkeit und Sicherheit für Fußgänger, Radfahrer und Fahrgäste drastisch zu erhöhen, stelle ich hiermit folgenden Antrag: Die Implerstraße wird für die Dauer der U-Bahn-Sperrung offiziell als zweispurige Straße (eine Spur pro Fahrtrichtung) abmarkiert. Im Bereich der Bushaltestellen wird die vormals zusätzliche Spur explizit als Haltestellenbereich für die Busse markiert. Die bestehenden Haltebuchten als erweiterte Aufenthaltsflächen für Fahrgäste freigegeben. Perspektivmaßnahme: Perspektivisch und langfristig sollen die Radwege in der Implerstraße auf die Fahrbahn verlagert werden, um den Fußgängern auf den Gehwegen wieder mehr geschützten Raum zu bieten. Eine bereits jetzt eingerichtete Zweispurigkeit in der Straßenmitte für den motorisierten Verkehr schafft hierfür die perfekte planerische und bauliche Grundlage. Die jetzt vorgenommene Aufteilung erleichtert und beschleunigt die finale Umsetzung der Radinfrastruktur nach Abschluss der U-Bahn-Arbeiten im Jahr 2027 erheblich, da keine grundlegenden Spurkorrekturen für den Autoverkehr mehr nötig sind. Initiative Patrick Oehler FDP im BA Sendling === 26-32 _ B 00007_B 00007 2-spurige Implerstrasse AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Verkehrssteuerung und Verkehrsleitzentrale MOR-GB2.4 gb2-4.mor@muenchen.de Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Süd bag-sued.dir@muenchen.de An den BA 06 - Sendling Herr Mayer Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 07.09.2026 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] 2-spurige Implerstraße BA-Antrag Nr. 20-26 / B 00007 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 06 - Sendling Sehr geehrter Herr Mayer, zu Ihrem Antrag vom 08.06.2026 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Wir bedanken uns zunächst bei für Ihre Anregungen und Vorschläge zu der Verkehrssituation in der Implerstraße. Wir haben diese zum Anlass genommen, die von Ihnen angesprochenen Aspekte vor Ort und auf Grundlage der dem Mobilitätsreferat vorliegenden Erkenntnisse eingehend zu betrachten. Verkehrssituation während des Schienenersatzverkehrs (SEV) Aufgrund des derzeitigen SEV für die U-Bahnlinien U3 und U6 verkehren verstärkt Busse auf der Implerstraße. Diese SEV-Busse nutzen die teils überbreite Straßenführung, um Fahrgastwechsel durchzuführen oder Standzeiten abzuwarten. Nach den bisherigen Beobachtungen vor Ort ergeben sich hieraus keine wesentlichen Beeinträchtigungen für den motorisierten Individualverkehr. Durch die vorhandene Straßenraumbreite ist ein Vorbeifahren an haltenden Bussen weiterhin möglich. Auch die vor Ort durchgeführten Beobachtungen haben bislang keine Hinweise auf eine erhöhte Gefährdung von Fußgänger*innen, Radfahrenden oder dem übrigen Fahrverkehr ergeben. Wir haben Ihr Schreiben zudem zum Anlass genommen, die Unfallsituation vor Ort zu überprüfen: Die vorliegenden Unfallzahlen geben derzeit keinen Hinweis auf eine besondere I. Seite 2 von 3 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Unfallhäufung in diesem Bereich. Bezogen auf die Größe des betrachteten Straßenabschnitts stellt sich das Unfallgeschehen insgesamt als vergleichsweise gering dar. Darüber hinaus gilt in der Implerstraße seit 2024 eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Diese trägt zu einer Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten und damit zu einem sicheren und übersichtlichen Verkehrsgeschehen bei. Die derzeitige Teilsperrung der Lindwurmunterführung führt zudem zu einer zusätzlichen Reduzierung des Verkehrsaufkommens in diesem Bereich. Auf Grundlage der derzeit vorliegenden Erkenntnisse ergeben sich somit keine Hinweise auf eine besondere Gefahrenlage, die eine kurzfristige Änderung der bestehenden Verkehrsführung erforderlich machen würde. Spuraufteilung in der Implerstraße Die derzeitige Nutzung der Implerstraße als vierspurige Fahrbahn entspricht grundsätzlich der langjährig bestehenden Straßenraumaufteilung. Mit dem Schienenersatzverkehr sind zusätzliche Busverkehre hinzugekommen. Für deren Fahrgastwechsel und erforderliche Standzeiten stehen geeignete Bereiche zur Verfügung. Nach den bisherigen Beobachtungen wird der bestehende Verkehr dadurch nur in geringem Umfang beeinträchtigt. Eine kurzfristige Umgestaltung der derzeit nicht für den fließenden Verkehr benötigten Flächen würde eine sorgfältige Prüfung der künftigen Nutzung und der damit verbundenen Verkehrssicherheit voraussetzen. Insbesondere wäre bei einer möglichen Nutzung für den Radverkehr sicherzustellen, dass im Bereich der Bushaltestellen keine zusätzlichen Konflikte zwischen Radfahrenden und ein- beziehungsweise aussteigenden Fahrgästen entstehen. Vor diesem Hintergrund erscheint eine kurzfristige Änderung der Spuraufteilung allein für die Dauer des Schienenersatzverkehrs derzeit nicht zielführend. Der hierfür erforderliche Planungs- und Abstimmungsaufwand steht in keinem angemessenen Verhältnis zu der voraussichtlich nur vorübergehenden Situation. Perspektivmaßnahmen im Radverkehr Auch die Hinweise zur Weiterentwicklung der Radverkehrsführung in der Implerstraße wurden im Hinblick auf mögliche mittel- und langfristige Maßnahmen geprüft. Aufgrund der derzeitigen Haushaltslage sowie der bestehenden Priorisierung von Maßnahmen bestehen aktuell keine konkreten Planungen für eine Änderung der Radverkehrsanlagen in der Implerstraße. Ebenso liegen dem Mobilitätsreferat derzeit keine Erkenntnisse zu besonderen Konflikt- oder Gefahrenstellen vor, die eine kurzfristige Prüfung einer zusätzlichen Markierungslösung erforderlich machen würden. Bei der Priorisierung von Maßnahmen werden insbesondere Straßenzüge berücksichtigt, in denen eine besondere beziehungsweise qualifizierte Gefahrenlage besteht oder in denen beispielsweise bislang keine geeigneten baulichen Radverkehrsanlagen vorhanden sind. Diese Bereiche haben derzeit eine höhere Priorität. Eine längerfristige Perspektive für die Weiterentwicklung des Straßenraums ergibt sich insbesondere im Zusammenhang mit den Planungen zur Verlängerung der U9, die auch Bereiche der Implerstraße betreffen werden. Im Rahmen dieser Planungen können die zukünftige Raumaufteilung und die Belange des Radverkehrs umfassender betrachtet und aufeinander abgestimmt werden. Die entsprechenden Planungen werden jedoch noch einige Seite 3 von 3 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Zeit in Anspruch nehmen; mit einer Umsetzung bereits im Jahr 2027 ist nach derzeitigem Stand voraussichtlich nicht zu rechnen. Wir danken Ihnen nochmals für Ihre Anregungen und den damit verbundenen Impuls, die bestehende Situation in der Implerstraße unter den von Ihnen angesprochenen Gesichtspunkten zu überprüfen. Die Hinweise des Bezirksausschusses werden wir auch bei den weiteren Überlegungen zur zukünftigen Gestaltung des Straßenraums berücksichtigen. Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen Ihr Team Verkehrssteuerung und Verkehrsleitzentrale II. über das DMS (E-Akte) an MOR-GL5 mit der Bitte um Abschluss des RIS und DMS-Vorganges III. Ablage bei MOR-GB2.4

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 06 - Sendling

Sitzungsdatum

05.10.2026 um 18:30 Uhr

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