Ergänzung zum Antrag 26-32 / B 0027 Rewe-Park“: Grüne Oase für alle statt verlängerter Vorgarten für Premium Bauprojekt“

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Ergänzung zum Antrag 26-32 / B 0027 Rewe-Park“: Grüne Oase für alle statt verlängerter Vorgarten für Premium Bauprojekt“ vom 03.08.2026, beschlossen in der BA-Sitzung am 05.10.2026

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  • 26-32 _ T 007851_7-3-1_Ergaenzung_zu_Antrag_26_32-B00273.pdf
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=== 26-32 _ T 007851_7-3-1_Ergaenzung_zu_Antrag_26_32-B00273.pdf === Ergänzung BA6-Antrag, 5.10.2026 Seite 1 von 1 ENTWURF für BA6-Sitzung am 5.10.2026 Ergänzungen zum BA6-Antrag „26–32 / B 00273 „Rewe-Park“: Grüne Oase für alle statt verlängerter Vorgarten für Premium-Bauprojekt“ vom 3.8.2026, beschlossen in der BA-Sitzung am 5. 10. 2026 Am 23. September 2026 fand ein Ortstermin statt, um Fragen in Zusammenhang mit dem oben ge- nannten Antrag zu klären.Anwesend waren Vertreter*innen des Bauherrn, Vertreter*innen der Stadt München vom Straßenunterhalt und Gartenbau und Mitglieder des Unterausschuss Öffentlicher Raum Begrünung und Gewerbe. Die Bedenken und Forderungen des BA6, die sich im Antrag wiederfinden, als auch die Rahmenbedin- gungen seitens der LH München zur zukünftigen Nutzung, Gestaltung und Pflege des "Rewe-Parks" wurden besprochen. Resultierend aus dem Gespräch wird zum Antrag 26–32 / B 00273 folgende Ergänzung vorgenommen: Zur Forderung: Umwidmung des „Rewe-Parks“in „Grünanlage“: Der BA6 erkennt die Schwierigkeiten, die mit einer Umwidmung verbunden wären. Der BA6 verzichtet derzeit auf eine Umwidmung allerdings unter folgenden Maßgaben: • die Grünfläche bleibt eindeutig als öffentliche Fläche erkennbar und ist uneingeschränkt öf- fentlich nutzbar • die Gestaltung durch den Bauherrn liegt deutlich über dem LHM-Standard für eine städtische Grünfläche Zur Forderung: Verantwortung für Planungshoheit,Verwaltung und Pflege bleibt bei LH München: Folgende Punkte müssen zwischen LHM und Bauherrn per Sondernutzungsvertrag und dauerhaft gesi- chert werden: • Die Fläche muss dauerhaft für die Öffentlichkeit zugänglich sein • Die Abgrenzung zwischen öffentlichem Raum und Privatgrundstück muss erkennbar sein • Mieter müssen darüber informiert werden, dass die Fläche öffentlich ist • Unterhalt, Verkehrssicherungspflicht und Haftung liegen beim Bauherrn • Reinigung und Pflege liegt beim Bauherrn • Die Laufzeit muss unbefristet sein • Im Falle eines Verkaufs sollte der Vertrag weitergegeben werden; wenn der Käufer den Ver- trag nicht übernimmt, wird „LHM-Standard“ hergestellt und die Pflege wird von der LHM über- nommen • Kommt der Bauherr seinen Verpflichtungen nicht nach, kann die LHM den Vertrag kündigen und die Fläche wieder in eigene Verantwortung übernehmen • Die Fläche wird nicht an den Bauherrn verkauft oder durch Gewohnheitsrecht schleichend pri- vatisiert Der Vertragsentwurf zur Gestaltung und Pflege zwischen Bauherrn und LHM wird dem BA6 vor Ver- tragsabschluss zur Anhörung vorgelegt. Wenn diese Bedingungen erfüllt werden, kann der BA6 einer Übertragung von Gestaltung und Pflege an den Bauherrn zustimmen.

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 06 - Sendling

Sitzungsdatum

05.10.2026 um 18:30 Uhr

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