Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. B…

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Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV); Ausnahmezulassung gem. § 7 Abs. 2 der 32. BImSchV für Reinigungsarbeiten an U-Bahnhöfen im gesamten Stadtgebiet München Az.: 172-1/16-49

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 06 - Sendling

Sitzungsdatum

07.01.2026 um 18:30 Uhr

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