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in Bezirksausschuss 07 - Sendling-Westpark, München
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Geodaten © Landeshauptstadt München, DL-DE-BY-2.0
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© Statistisches Bundesamt (Destatis), Zensus 2022, 100-m-Gitter, DL-DE-BY-2.0
© OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL)
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Behandlungen im Bezirksausschuss und amtliche Bekanntmachungen der Lokalbaukommission, neueste zuerst. Ab der Veröffentlichung im Amtsblatt läuft für Nachbarn eine einmonatige Klage- bzw. Einwendungsfrist.
Nutzungsänderung von Büros zu Wohnungen, Rückbau von Wintergärten zu Balkonen und Umbau der Laden einheit im EG und KG1 – ÄNDERUNGSANTRAG zu 1.2-2023-22833-23
Mit Bescheid der Lokalbaukommission der Landeshauptstadt München vom 01.04.2026, Az. 1.232-2025-21889-23, wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt.
Nutzungsänderung von Büros zu Wohnungen, Rückbau von Wintergärten zu Balkonen und Umbau der Laden einheit im EG und KG1 – ÄNDERUNGSANTRAG zu 1.2-2023-22833-23 hier: Terrassenerweiterung im 6.OG
Mit Bescheid der Lokalbaukommission der Landeshauptstadt München vom 08.09.2025, Az. 6024-1.232-2025-7105-23, wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben mit einer Abweichung erteilt.
Nutzungsänderung von Büros zu Wohnungen, Rückbau von Wintergärten zu Balkonen und Umbau der Laden einheit im EG und KG1
Mit Bescheid der Lokalbaukommission der Landeshauptstadt München vom 30.09.2024, Az. 6024-1.2-2023-22833-23, wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen/Nebenstimmungen/Abweichungen/Befreiungen erteilt: Abweichung gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO von Art. 6 Abs. 4 Satz 4b BayBO wegen Nichteinhaltung erforderlicher Abstandsflächen durch das Aufbringen eines Vollwärmeschutzes an der Nord-, Süd- und Westseite zu den Nachbargrundstücken Fl.Nr. 9020, Fl.Nr. 9025 und zu Fl.Nr. 902
Nutzungsänderung von Büros zu einer Unterkunft für Asylbewerber 1. – 6. OG, auf 5 Jahre zeitlich begrenzt, sowie Anbau einer Fluchttreppe
Mit Bescheid der Lokalbaukommission der Landeshauptstadt München vom 03.07.2024, Az. 6024-1.1-2024-6435-23, wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen/Nebenstimmungen/Abweichungen erteilt.
Nutzungsänderung von Büros zu einem Wohnheim 2. – 6. OG auf 5 Jahre zeitlich begrenzt, ab 2024
Mit Bescheid der Lokalbaukommission der Landeshauptstadt München vom 16.10.2023, Az. 6024-1.1-2023-13054-23, wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen/Nebenstimmungen/Abweichungen erteilt.
Nutzungsänderung von Büros zu einem Wohnheim 1.+3. OG auf 5 Jahre zeitlich begrenzt, ab 2024
Mit Bescheid der Lokalbaukommission der Landeshauptstadt München vom 11.10.2023, Az. 6024-1.1-2023-13291-23, wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen/Nebenstimmungen/Abweichungen erteilt.