=== 20-26 _ V 18861_V 18861 Tempo 30 Zone Hansastrasse BE.pdf ===
Telefon: 0 233-39647 Mobilitätsreferat
Geschäftsbereich Verkehrs-
und Bezirksmanagement
Schulwegsicherheit und
Unfallkommission
MOR-GB2.23
Zone 30 in der Hansastraße
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02349 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 07 - Sendling-
Westpark am 07.11.2024
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18861
Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02349
Beschluss des Bezirksausschusses des 07. Stadtbezirkes Sendling-Westpark vom
28.04.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 07 - Sendling-Westpark hat am 07.11.2024 die
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02349 beschlossen.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den
laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürger-
versammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese
nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO in Verbindung mit § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohner-
versammlungs-Satzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der
Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist:
In der oben genannten Empfehlung wird beantragt, die kindergartenbedingte Tempo 30
Regelung in der Hansastraße auf Höhe der Hansastraße 134 bis zur Oetztaler Straße,
mindestens aber bis nach der Bushaltestelle, Höhe Hansastraße 138, weiterzuführen und
entsprechende Schilder anzubringen.
Nach § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO kann die Straßenverkehrsbehörde die Benutzung bestimmter
Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken. Die
örtlich eng begrenzte Maßnahme ist geeignet, die Sicherheit insbesondere für die Kinder einer
Kindertageseinrichtung deutlich zu erhöhen, da ein niedriges Geschwindigkeitsniveau im
Nahbereich geeignet ist, Unfallgefahren zu minimieren. Die vom Gesetzgeber geschaffene
Möglichkeit einer erleichterten Anordnung für Beschränkungen des fließenden Verkehrs vor
diesen Einrichtungen stellt eine wichtige Grundlage dar, unter Aspekten der Verkehrssicherheit
besonders schützenswerte Bereiche sicherer zu machen.
Der Kreuzungsbereich an der Hansastraße / Ortlerstraße befindet sich aktuell außerhalb
dieses Streckenabschnittes. Die Kreuzung ist jedoch mit nur einer Anforderungsampel für den
die Hansastraße querenden Fußverkehr teilsignalisiert. Radverkehr oder einmündender
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Fahrverkehr löst die Ampelschaltung nicht aus. Diese Fahrzeuge können daher jederzeit –
unabhängig von der Ampelschaltung – in die Hansastraße einmünden bzw. diese überqueren.
Es ist somit zutreffend, dass für den Fahrverkehr auf der Hansastraße nicht unmittelbar
erkennbar ist, dass auch bei „Grün“ Fahrzeuge queren bzw. einmünden können. Hinzu kommt,
dass durch Linienbusse, welche südlich der Einmündung Ortlerstraße an der dortigen
Haltestelle anhalten, häufig die Sicht auf die Hansastraße beeinträchtigt wird.
Die besagte Lichtsignalanlage Hansastraße / Ortlerstraße ist primär als Fußgängerschutz-
anlage konzipiert, um zu Fußgehenden, unter anderem auch eine Vielzahl von Grundschul-
kindern, eine sichere Querung der Hansastraße zu ermöglichen.
Seit März 2025 befindet sich zudem in der Hansastraße 136 das „Kinderzimmer“, ein
Indoorspielplatz für Kinder von 0 – 5 Jahren, in welchem u. a. Kindergeburtstage gefeiert
werden können.
Die beantragte Fortführung der temporären Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30
über den Kreuzungsbereich hinaus bis hin zur Bushaltestelle würde jedoch für den Schutz
dieser Einrichtung nur einen Bereich von ca. 50 m umfassen. Aus Verkehrssicherheitsgründen
ist es daher geboten, dem Antrag entsprechend, die temporäre Geschwindigkeitsbeschrän-
kung auf Tempo 30 über den Kreuzungsbereich hinaus bis hin zur Oetztaler Straße zu verlän-
gern, nachdem ein niedrigeres Geschwindigkeitsniveau geeignet ist, Unfallgefahren zu
minimieren und damit neben dem Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmenden auch die
Schulwegsicherheit zu verbessern.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02349 der Bürgerversammlung des 07. Stadtbezirkes Sendling-
Westpark vom 07.11.2024 kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen
werden.
Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen
Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanage-
ment, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
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II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Dem Antrag, die bestehende, streckenbezogene Tempo-30-Regelung räumlich
auszudehnen, kann nach Maßgabe der vorausgegangenen Argumente, entsprochen
werden.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02349 der Bürgerversammlung des 07. Stadtbezirkes
Sendling-Westpark am 07.11.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der
Gemeindeordnung behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 07. Stadtbezirkes Sendling-Westpark der Landeshauptstadt
München
Der Vorsitzende Der Referent
Günter Keller Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
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IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Süd
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 07 - Sendling-Westpark kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 07 - Sendling-Westpark kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen
Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht
(Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 07 - Sendling-Westpark ist rechtswidrig (Begründung siehe
Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
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zur weiteren Veranlassung
=== 20-26 _ V 18861_V 18861 Tempo 30 Zone Hansastrasse A.pdf ===
Anlage
=== B 07_VG 28.04.2026 oeff. 8. 1..pdf ===
Datum: 29.04.2026
Telefon: +49 89 233 73 38 82
Telefax: +49 89 233 12733882
Email: ba7@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Süd
An das Mobilitätsreferat
(E) Zone 30 in der Hansastraße
Zone 30 in der Hansastraße
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02349 der Bürgerversammlung des 07. Stadtbezirkes Sendling
vom 07.11.2024
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18861
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 07 - Sendling-Westpark
vom 28. April 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ E 02349_E 02349 Zone 30 Hansastrasse.pdf ===