(E) Zone 30 in der Hansastraße

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=== 20-26 _ V 18861_V 18861 Tempo 30 Zone Hansastrasse BE.pdf === Telefon: 0 233-39647 Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Schulwegsicherheit und Unfallkommission MOR-GB2.23 Zone 30 in der Hansastraße Empfehlung Nr. 20-26 / E 02349 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 07 - Sendling- Westpark am 07.11.2024 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18861 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02349 Beschluss des Bezirksausschusses des 07. Stadtbezirkes Sendling-Westpark vom 28.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 07 - Sendling-Westpark hat am 07.11.2024 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02349 beschlossen. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürger- versammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO in Verbindung mit § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohner- versammlungs-Satzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: In der oben genannten Empfehlung wird beantragt, die kindergartenbedingte Tempo 30 Regelung in der Hansastraße auf Höhe der Hansastraße 134 bis zur Oetztaler Straße, mindestens aber bis nach der Bushaltestelle, Höhe Hansastraße 138, weiterzuführen und entsprechende Schilder anzubringen. Nach § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO kann die Straßenverkehrsbehörde die Benutzung bestimmter Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken. Die örtlich eng begrenzte Maßnahme ist geeignet, die Sicherheit insbesondere für die Kinder einer Kindertageseinrichtung deutlich zu erhöhen, da ein niedriges Geschwindigkeitsniveau im Nahbereich geeignet ist, Unfallgefahren zu minimieren. Die vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit einer erleichterten Anordnung für Beschränkungen des fließenden Verkehrs vor diesen Einrichtungen stellt eine wichtige Grundlage dar, unter Aspekten der Verkehrssicherheit besonders schützenswerte Bereiche sicherer zu machen. Der Kreuzungsbereich an der Hansastraße / Ortlerstraße befindet sich aktuell außerhalb dieses Streckenabschnittes. Die Kreuzung ist jedoch mit nur einer Anforderungsampel für den die Hansastraße querenden Fußverkehr teilsignalisiert. Radverkehr oder einmündender Seite 2 von 4 Fahrverkehr löst die Ampelschaltung nicht aus. Diese Fahrzeuge können daher jederzeit – unabhängig von der Ampelschaltung – in die Hansastraße einmünden bzw. diese überqueren. Es ist somit zutreffend, dass für den Fahrverkehr auf der Hansastraße nicht unmittelbar erkennbar ist, dass auch bei „Grün“ Fahrzeuge queren bzw. einmünden können. Hinzu kommt, dass durch Linienbusse, welche südlich der Einmündung Ortlerstraße an der dortigen Haltestelle anhalten, häufig die Sicht auf die Hansastraße beeinträchtigt wird. Die besagte Lichtsignalanlage Hansastraße / Ortlerstraße ist primär als Fußgängerschutz- anlage konzipiert, um zu Fußgehenden, unter anderem auch eine Vielzahl von Grundschul- kindern, eine sichere Querung der Hansastraße zu ermöglichen. Seit März 2025 befindet sich zudem in der Hansastraße 136 das „Kinderzimmer“, ein Indoorspielplatz für Kinder von 0 – 5 Jahren, in welchem u. a. Kindergeburtstage gefeiert werden können. Die beantragte Fortführung der temporären Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 über den Kreuzungsbereich hinaus bis hin zur Bushaltestelle würde jedoch für den Schutz dieser Einrichtung nur einen Bereich von ca. 50 m umfassen. Aus Verkehrssicherheitsgründen ist es daher geboten, dem Antrag entsprechend, die temporäre Geschwindigkeitsbeschrän- kung auf Tempo 30 über den Kreuzungsbereich hinaus bis hin zur Oetztaler Straße zu verlän- gern, nachdem ein niedrigeres Geschwindigkeitsniveau geeignet ist, Unfallgefahren zu minimieren und damit neben dem Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmenden auch die Schulwegsicherheit zu verbessern. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02349 der Bürgerversammlung des 07. Stadtbezirkes Sendling- Westpark vom 07.11.2024 kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen werden. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanage- ment, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. Seite 3 von 4 II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Dem Antrag, die bestehende, streckenbezogene Tempo-30-Regelung räumlich auszudehnen, kann nach Maßgabe der vorausgegangenen Argumente, entsprochen werden. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02349 der Bürgerversammlung des 07. Stadtbezirkes Sendling-Westpark am 07.11.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 07. Stadtbezirkes Sendling-Westpark der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Der Referent Günter Keller Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat Seite 4 von 4 IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Süd An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 07 - Sendling-Westpark kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 07 - Sendling-Westpark kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 07 - Sendling-Westpark ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.23 zur weiteren Veranlassung === 20-26 _ V 18861_V 18861 Tempo 30 Zone Hansastrasse A.pdf === Anlage === B 07_VG 28.04.2026 oeff. 8. 1..pdf === Datum: 29.04.2026 Telefon: +49 89 233 73 38 82 Telefax: +49 89 233 12733882 Email: ba7@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Süd An das Mobilitätsreferat (E) Zone 30 in der Hansastraße Zone 30 in der Hansastraße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02349 der Bürgerversammlung des 07. Stadtbezirkes Sendling vom 07.11.2024 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18861 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 07 - Sendling-Westpark vom 28. April 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 02349_E 02349 Zone 30 Hansastrasse.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 07 - Sendling-Westpark

Sitzungsdatum

28.04.2026 um 19:30 Uhr

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