(E) Parken in der Murnauer Straße

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  • 20-26 _ V 19680_V 19680 Parken Murnauer Strasse BE.pdf
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  • 20-26 _ V 19680_V 19680 Parken Murnauer Strasse A4.pdf
  • B 07_VG 28.04.2026 oeff. 8. 3..pdf
  • 20-26 _ E 03009_E 03009 Bewohnerparkgebiet Murnauer Strasse.pdf
  • 20-26 _ E 03011_E 03011 Parkbeschraenkung Murnauer Strasse.pdf
  • 20-26 _ E 03013_E 03013 Parkplatzbelegung Murnauer Strasse.pdf
  • 20-26 _ E 03012_E 03012 Parkverbot Murnauer Strasse.pdf
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=== 20-26 _ V 19680_V 19680 Parken Murnauer Strasse BE.pdf === Telefon: 0 233-39901 Mobilitätsreferat Daueranordnungen MOR-GB2.211 Parken in der Murnauer Straße Bewohnerparkgebiet in der Murnauer Straße Empfehlung Nr. 20-26 / E 03009 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 07 - Sendling- Westpark am 15.10.2025 Parkbeschränkung für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen und Anhänger in der Murnauer Straße Empfehlung Nr. 20-26 / E 03011 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 07 - Sendling- Westpark am 15.10.2025 Parkverbot für LKW und Omnibusse in der Murnauer Straße Empfehlung Nr. 20-26 / E 03012 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 07 - Sendling- Westpark am 15.10.2025 Parkplatzbelegung in der Murnauer Straße durch LKWs und Busse Empfehlung Nr. 20-26 / E 03013 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 07 - Sendling- Westpark am 15.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19680 Anlagen: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03009; BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03011; BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03012; BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03013 Beschluss des Bezirksausschusses des 07. Stadtbezirkes Sendling-Westpark vom 28.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 07 - Sendling-Westpark hat am 15.10.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03009, Empfehlung Nr. 20-26 / E 03011, Empfehlung Nr. 20-26 / E 03012 und Empfehlung Nr. 20-26 / E 03013 beschlossen. Die genannten Empfehlungen haben die derzeitige Situation ruhenden Verkehr in der Murnauer Straße zum Inhalt. Von der Bürgerversammlung wurden verschiedene Maßnahmen ins Spiel gebracht, die allesamt darauf abzielen, das Parken von LKW, Bussen und Anhängern zu unterbinden. Überdies hat man sich für die Einführung eines Parklizenzgebietes angesprochen (Bewohnerparken). Seite 2 von 5 Die Empfehlungen betreffen Vorgänge, die nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen sind. Da es sich um Empfehlungen einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt sind, müssen diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Bei der Murnauer Straße handelt es sich um eine Hauptverbindungsstraße, die vom Mittleren Ring (B2R) ab dem Luise-Kiesselbach-Platz bzw. der Heckenstallerstraße nach Süden führt. Die beiden Richtungsfahrbahnen verfügen über jeweils zwei Fahrspuren, die durch einen baulichen Mittelteiler voneinander getrennt sind. An den Fahrbahnrändern wird in eigens dafür vorgesehenen markierten Parkständen geparkt. 1) Aufzeigung der Rechtlage bzgl. einer etwaigen Unterbindung des Parkens von LKW, Bussen und Anhängern Die Grundvorschriften zum Parken sind in § 12 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) umfassend geregelt. LKW, Busse und Anhänger nehmen – wie andere Fahrzeuge auch – legal am ruhenden Verkehr teil, wenn sie zugelassen und betriebsbereit sind und nicht zu verkehrsfremden Zwecken auf öffentlichem Verkehrsgrund abgestellt werden. In reinen und allgemeinen Wohngebieten ist das regelmäßige Parken von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie von Kraftfahrzeuganhängern mit über 2 t zulässigem Gesamtgewicht in der Zeit von 22 - 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen gemäß § 12 Abs. 3 a der StVO unzulässig. Die Murnauer Straße ist gem. Flächennutzungsplan jedoch nicht Teil eines Wohngebiets, weswegen die Regelungen der Nr. 3 a nicht zutreffen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die von der Bürgerschaft als störend empfundenen geparkten Großfahrzeuge nach dem Willen des Verordnungsgebers vor Ort sogar dauergeparkt werden dürfen. Auch das Abstellen von Anhängern auf öffentlichen Verkehrsflächen ist, soweit diese ordnungsgemäß zugelassen sind, grundsätzlich erlaubt. Allerdings dürfen Kraftfahrzeug- anhänger ohne Zugfahrzeug gemäß § 12 Abs. 3 b StVO nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Verstöße gegen diese Vorschrift werden von der Polizei verfolgt. Das Überwachen der Einhaltung dieser Vorschrift ist aufwändig, zudem kann das Verbot durch rechtzeitiges Versetzen des Anhängers umgangen werden. Steht ein zugelassener Anhänger nicht wegen der Teilnahme am Verkehr auf der Straße, sondern überwiegend aus anderen Gründen, kann gegen seinen Halter wegen unerlaubter Sondernutzung nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz vorgegangen werden. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn Anhänger als Werbeträger auf einen Betrieb oder eine Veranstaltung aufmerksam machen sollen. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Regelungen den ruhenden Verkehr betreffend vom Bund im Straßenverkehrsgesetz und auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung abschließend geregelt sind. Die Länder und Kommunen besitzen keine Befugnis, einen dem Straßenverkehr zuzurechnenden Vorgang unter wegerechtlichen Gesichtspunkten abweichend zu regeln. Eine Unterbindung des per se erlaubten Dauerparkens von LKW, Bussen und Anhängern über die Regelungen des § 12 StVO hinaus mittels Verkehrszeichen könnte ausnahmsweise nur dann erfolgen, wenn von den am Fahrbahnrand abgestellten Fahrzeugen eine Gefahr Seite 3 von 5 ausgeht, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Dies ist in der Murnauer Straße aber nicht der Fall, insbesondere da sich die abgestellten Fahrzeuge regelmäßig innerhalb der markierten Parkstände befinden. 2) Möglichkeit der Einführung der Parklizenzierung (Bewohnerparken) Die Einführung eines Parklizenzgebietes, das die Murnauer Straße umfasst, wird derzeit vom Mobilitätsreferat nicht verfolgt. Dem Grunde nach wäre zunächst die Frage zu stellen, ob ein solches Gebiet aufgrund seiner Siedlungsstruktur die Voraussetzungen zur Einrichtung eines Parklizenzgebietes überhaupt erfüllt. Im Gebiet um die Murnauer Straße südlich und östlich der Heckenstallerstraße sowie die umliegenden Straßen befinden sich überwiegend Neubauten, die mit ausreichend Stellplätzen auf Privatgrund ausgestattet sind sowie Siedlungshäuser, die überwiegend über Garagen bzw. Stellflächen auf dem eigenen Grundstück verfügen, so dass hier grundsätzlich für die Bewohner*innen ausreichend Parkraum auf Privatgrund zur Verfügung steht. Bei der Frage, ob der Parkraum so ausgelastet ist, dass eine Parklizenzierung infrage kommt, ist immer das gesamte Umfeld zu betrachten, und nicht nur eine einzelne Straße. Den Empfehlungen Nr. 20-26 / E 03009, Nr. 20-26 / E 03011, Nr. 20-26 / E 03012 und Nr. 20- 26 / E 03013 der Bürgerversammlung des 07. Stadtbezirkes Sendling-Westpark vom 15.10.2025 kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen nicht entsprochen werden. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. Seite 4 von 5 II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: In der Murnauer Straße besteht derzeit keine rechtliche Möglichkeit, mittels Be- schilderung im ruhenden Verkehr Maßnahmen zu ergreifen, um damit gegen das Parken von LKW, Bussen und Anhängern vorzugehen. Das Parken dieser Fahrzeuge ist unter Einhaltung der Regelungen des § 12 StVO dort sogar explizit erlaubt, solange von ihnen keine Gefahr insbesondere für den Fließverkehr ausgeht. Planungen zur Einführung eines örtlichen Parklizenzgebietes (Bewohnerparken) hegt das Mobilitätsreferat augenblicklich keine. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03009 der Bürgerversammlung des 07. Stadtbezirkes Sendling-Westpark vom 15.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. 3. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03011 der Bürgerversammlung des 07. Stadtbezirkes Sendling-Westpark vom 15.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. 4. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03012 der Bürgerversammlung des 07. Stadtbezirkes Sendling-Westpark vom 15.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. 5. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03013 der Bürgerversammlung des 07. Stadtbezirkes Sendling-Westpark vom 15.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 07. Stadtbezirkes Sendling-Westpark der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Der Referent Günter Keller Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat Seite 5 von 5 IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Süd An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 07 - Sendling-Westpark kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 07 - Sendling-Westpark kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 07 - Sendling-Westpark ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.211 zur weiteren Veranlassung === 20-26 _ V 19680_V 19680 Parken Murnauer Strasse A1.pdf === Anlage 1 === 20-26 _ V 19680_V 19680 Parken Murnauer Strasse A2.pdf === Anlage 2 === 20-26 _ V 19680_V 19680 Parken Murnauer Strasse A3.pdf === Anlage 3 === 20-26 _ V 19680_V 19680 Parken Murnauer Strasse A4.pdf === Anlage 4 === B 07_VG 28.04.2026 oeff. 8. 3..pdf === Datum: 29.04.2026 Telefon: +49 89 233 73 38 82 Telefax: +49 89 233 12733882 Email: ba7@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Süd An das Mobilitätsreferat (E) Parken in der Murnauer Straße Bewohnerparkgebiet in der Murnauer Str. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03009 der Bürgerversammlung des 07. Stadtbezirkes Sendling vom 15.10.2025 Parkbeschränkung für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen und Anhänger in der Murnauer Str. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03011 der Bürgerversammlung des 07. Stadtbezirkes Sendling vom 15.10.2025 Parkplatzbelegung in der Murnauer Str. durch LKWs und Busse BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03013 der Bürgerversammlung des 07. Stadtbezirkes Sendling vom 15.10.2025 Parkverbot für LKW und Omnibusse in der Murnauer Str. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03012 der Bürgerversammlung des 07. Stadtbezirkes Sendling vom 15.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19680 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 07 - Sendling-Westpark vom 28. April 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03009_E 03009 Bewohnerparkgebiet Murnauer Strasse.pdf === === 20-26 _ E 03011_E 03011 Parkbeschraenkung Murnauer Strasse.pdf === === 20-26 _ E 03013_E 03013 Parkplatzbelegung Murnauer Strasse.pdf === === 20-26 _ E 03012_E 03012 Parkverbot Murnauer Strasse.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 07 - Sendling-Westpark

Sitzungsdatum

28.04.2026 um 19:30 Uhr

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