(E) Tempo 30 auf der ganzen Siegenburgerstr.

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=== 20-26 _ V 19682_V 19682 Tempo 30 Siegenburgerstr BE.pdf === Telefon: 0 233-39901 Mobilitätsreferat Daueranordnungen MOR-GB2.211 Tempo 30 auf der ganzen Siegenburgerstr. Empfehlung Nr. 20-26 / E 03018 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 07 - Sendling- Westpark am 15.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19682 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03018 Beschluss des Bezirksausschusses des 07. Stadtbezirkes Sendling-Westpark vom 28.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 07 - Sendling-Westpark hat am 15.10.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03018 beschlossen. Sie beinhaltet, Tempo 30 für die Siegenburger Straße – und zwar auf ganzer Länge – einzuführen. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Die Siegenburger Straße verbindet die Westendstraße mit dem Landaubogen. Sie verläuft über weite Teile entlang von Kleingartenanlagen sowie dem Westpark mit verschiedenen Sportstätten (u.a. BMW-Park). Nur im westlichen und östlichen Abschnitt des Straßenzugs befindet sich Wohnbebauung, weswegen diese bereits Teile von Tempo 30-Zonen sind. Zwischen diesen Abschnitten existiert keine Geschwindigkeitsbegrenzung, weswegen die Straße dort mit bis zu 50 km/h befahren werden darf. Damit das Mobilitätsreferat als zuständige Straßenverkehrsbehörde die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken beschränken kann, müssen nach der Straßenverkehrsordnung zunächst konkrete Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs an der betreffenden Örtlichkeit nachgewiesen werden. Diese Gefahren müssen über die bereits abschließend geregelten allgemeinen Verkehrsgefahren deutlich hinausgehen. Dabei dürfen Verkehrszeichen nur dort angeordnet werden, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Bei Beschränkungen des fließenden Verkehrs gilt darüber hinaus, dass auf Grund besonderer örtlicher Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen muss, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Seite 2 von 4 Entsprechende Anhaltspunkte, die ein verkehrliches Einschreiten notwendig werden lassen könnten, konnten im Rahmen einer durchgeführten Verkehrssicherheitsprüfung nicht festgestellt werden. Die Unfallstatistik ist erfreulicherweise im gesamten Straßenverlauf unauffällig. Den wenigen erfassten Unfällen liegt stets individuelles Fehlverhalten zu Grunde. Dies gilt auch für den im Bürgerantrag genannten Unfall. Derartige Unfallgeschehnisse eröffnen in der Folge regelmäßig nicht die Möglichkeit, mittels Aufstellung tempobeschränkender Beschilderung verkehrlich einzugreifen. Die zwei besagten Tempo 30-Abschnitte im (ganz) westlichen und (ganz) östlichen Abschnitt der Siegenburger Straße sind schon länger Bestandteile des Messprogrammes der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ), welches derzeit über 900 Straßenzüge im gesamten Stadtgebiet umfasst. Die Örtlichkeiten werden im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten und Ressourcen bei der Einsatzplanung regelmäßig berücksichtigt und durch die Mitarbeiter*innen der KVÜ zur Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen entsprechend angefahren. Die Überwachung des dazwischenliegenden Tempo 50-Abschnitts fällt in die Zuständigkeit der Polizei. Die Kommunale Verkehrsüberwachung und die Polizei erhalten einen Abdruck dieser Beschlussvorlage verbunden mit der Bitte, durch die Vornahme regelmäßiger Geschwindigkeitsmessaktionen die Verkehrssicherheit weiter hochzuhalten, Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03018 der Bürgerversammlung des 07. Stadtbezirkes Sendling- Westpark vom 15.10.2025 kann nach Maßgabe der Ausführungen nicht entsprochen werden. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. Seite 3 von 4 II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Die Verkehrssicherheit in der Siegenburger Straße wurde überprüft. Für die Einführung von Tempo 30 in der Siegenburger Straße auf ganzer Länge liegen die rechtlichen Voraussetzungen derzeit nicht vor. Die Kommunale Verkehrsüberwachung kontrolliert im Rahmen ihrer Ressourcen die gefahrenen Geschwindigkeiten dort, wo 30 km/h gilt. In dem mittleren 50 km/h-Abschnitt überwacht die Polizei. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03018 der Bürgerversammlung des 07. Stadtbezirkes Sendling-Westpark am 15.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 07. Stadtbezirkes Sendling-Westpark der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Der Referent Günter Keller Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat Seite 4 von 4 IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Süd An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 07 - Sendling-Westpark kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 07 - Sendling-Westpark kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 07 - Sendling-Westpark ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.211 zur weiteren Veranlassung === 20-26 _ V 19682_V 19682 Tempo 30 Siegenburgerstr A.pdf === Anlage === B 07_VG 28.04.2026 oeff. 8. 4..pdf === Datum: 29.04.2026 Telefon: +49 89 233 73 38 82 Telefax: +49 89 233 12733882 Email: ba7@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Süd An das Mobilitätsreferat (E) Tempo 30 auf der ganzen Siegenburgerstr. Tempo 30 auf der ganzen Siegenburgerstr. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03018 der Bürgerversammlung des 07. Stadtbezirkes Sendling vom 15.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19682 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 07 - Sendling-Westpark vom 28. April 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03018_E 03018 Tempo 30 Siegenburger Strasse.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 07 - Sendling-Westpark

Sitzungsdatum

28.04.2026 um 19:30 Uhr

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