Verlässlicher Zugang Sitzungsort

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  • 26-32 _ T 002089_11.03 Antrag_LINKE_VerlaesslicherZugangSitzungsort_final.pdf
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=== 26-32 _ T 002089_11.03 Antrag_LINKE_VerlaesslicherZugangSitzungsort_final.pdf === Fraktion DIE LINKE Mitglieder der Fraktion: Nadine Guinand und Erich Utz Sicherstellung des uneingeschränkten Zugangs aller Mandatsträger*innen zum Sitzungsort Antrag: Die Landeshauptstadt München wird aufgefordert, sicherzustellen, dass sämtliche Mitglieder des Bezirksausschusses Sendling-Westpark während der Sitzungen jederzeit einen verlässlichen und eigenständigen Zugang zu den Sitzungsräumen im Sozialbürgerhaus in der Meindlstraße 14 in 81373 München erhalten. Insbesondere ist organisatorisch und technisch zu gewährleisten, dass kein Bezirksausschussmitglied aufgrund fehlender Zugangsmöglichkeiten faktisch an der Teilnahme an Sitzungen gehindert wird. Hierfür soll insbesondere geprüft werden: • die Ausgabe von Zugangskarten oder vergleichbaren Zutrittsmöglichkeiten an alle Bezirksausschussmitglieder • oder eine andere gleichwertige Lösung, die den jederzeitigen Zugang sicherstellt. Provisorische Lösungen, etwa das Hinterlegen einer - meist nicht funktionierenden - portablen Klingel oder die Abhängigkeit davon, dass wartende Mandatsträger*innen vor dem Gebäude bemerkt werden, genügen den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Mandatsausübung nicht. Begründung: Mitglieder eines Bezirksausschusses üben ein demokratisch legitimiertes kommunales Ehrenamt aus. Die ordnungsgemäße Ausübung dieses Mandats setzt voraus, dass die Teilnahme an Sitzungen tatsächlich möglich ist. Nach Art. 48 Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) sind Gemeinderats- mitglieder verpflichtet, „an den Sitzungen und Abstimmungen teilzunehmen". Diese gesetzliche Teilnahmepflicht setzt zwingend voraus, dass den Mandatsträger*innen der tatsächliche Zugang zum Sitzungsort ermöglicht wird. Eine organisatorische Situation, in der gewählte Mitglieder unter Umständen vor verschlossenen Türen stehen und nicht rechtzeitig eingelassen werden, widerspricht diesem Grundsatz. Nach Art. 45 GO muss die Geschäftsordnung Regelungen über den Geschäftsgang und die Durchführung der Sitzungen enthalten. Daraus folgt auch die Verpflichtung, organisatorische Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Sitzungsteilnahme zu schaffen. Die derzeitige Praxis birgt das Risiko, dass Bezirksausschussmitglieder verspätet oder gar nicht an Sitzungen teilnehmen können. Dies ist demokratisch nicht hinnehmbar und sollte durch eine verlässliche Zutrittslösung beendet werden. Juni 2026

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 07 - Sendling-Westpark

Sitzungsdatum

30.06.2026 um 19:30 Uhr

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