=== 20-26 _ B 07709_B07709 ETretroller Pfrontener Platz.pdf ===
S P D - F r a k t i o n
im Bezirksausschuss 7
- Sendling-Westpark -
14.01.2025
Betr.: E-Tretroller im Viertel um den Pfrontener Platz
Antrag:
Der BA 7 beantragt, das Viertel um den Pfrontener Platz (siehe Skizze) als Sperrbereich für E-
Tretroller aller Betreiber zu erklären, bis eine Lösung umgesetzt wurde, wie die Roller nicht
mehr behindern auf den nur 1m breiten Gehwegen abgestellt werden können (z.B. durch
Abstellplätze, überwacht durch Geofencing).
Begründung:
1) Die Gehwege im genannten Viertel haben fast alle eine Breite von nur 1,00 m. Trotzdem
werden nahezu täglich E-Tretroller auf diesen Gehwegen abgestellt, so dass die Gehwege
nicht passierbar sind -schon gar nicht für Menschen mit Rollator, Kinderwagen oder
Rollstuhl.
Anwohner haben bereits unzählige dieser verkehrsgefährdend abgestellten E-Tretroller an
das MOR gemeldet. Sie werden dann auch oft relativ zeitnah entfernt.
Aber es kann ja kein Regelprozess sein, dass Passanten und Betroffene mit ziemlich
hohem technischen Aufwand jeden einzelnen dieser Regelverstöße melden müssen, damit
die Gehwege wieder passierbar werden.
2) Aufgrund der hohen Zahl der Beschwerden haben die Betreiber Tier (jetzt: Dott) und Bolt
dieses Gebiet bereits vor einiger Zeit als Sperrzone deklariert. Für Fahrzeuge der
Betreiber Lime und Volt gilt das nicht.
3) Das Mobilitätsreferat weist immer wieder darauf hin, dass sie die Betreiber der E-Tretroller
(als eine Maßnahme gegen das falsche Abstellen der Roller) dazu verpflichtet haben, dass
der Mietvorgang nur beendet werden kann, wenn die Nutzer ein Foto des abgestellten
Fahrzeugs erstellen und über die App senden.
Aber diese Maßnahme scheint vollkommen nutzlos zu sein, da die Nutzer offensichtlich
auch dann nicht sanktioniert werden, wenn sie immer und immer wieder die E-Tretroller an
den gleichen Wohnadressen absolut verkehrsgefährdend abstellen
4) Der BA 7 hatte in 2024-01 den Antrag 20-26 / B 06350 gestellt, in dem hier beschriebenen
Umfeld besondere Flächen zum Abstellen der E-Tretroller einzuführen und diese per
Geofencing zu überwachen. Dieser Antrag wurde seitens des Mobilitätsreferats abgelehnt,
weil man erst noch langwierige Untersuchungen durchführen möchte, wo und wie und in
welcher Reihenfolge solche Bereiche einzuführen sind.
Leider besitzt die Stadtverwaltung offenbar nicht die Flexibilität, zu erkennen, dass die
Einführung des Geofencing für Gebiete mit einem Gartenstadtcharakter eine absolute und
unmittelbare Notwendigkeit wäre, wenn man dort die Nutzung der E-Tretroller weiter
anbieten möchte.
Aus allen diesen Gründen verbleibt es als einzige Lösung, das genannte Gebiet als
Sperrbereich für E-Tretroller aller Betreiber zu erklären.
Im Anhang vier Beispiele von verkehrsgefährdend abgestellten E-Tretrollern, alle am gleichen
Tag in einem Umkreis von 100 Metern.
gez. Jan Stojanovic / Günter Keller
für die SPD-Fraktion im BA 7
Säulingstr. 23
Grüntenstr. 14
Grüntenstr. 18 / 1 Grüntenstr. 18 / 2
=== 20-26 _ B 07709_B 07709 E-Tretroller AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U1,U2,U3,U6
Haltestelle Sendlinger Tor
muenchenunterwegs.de
Straßenbahn: Linie 16-18, 27
Haltestelle Sendlinger Tor
muenchen.de/mor
Bus: Linien 52,152
Haltestelle Blumenstraße
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Geteilte und vernetzte Mobilität
MOR-GB1.32
gb1-32.mor@muenchen.de
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Süd
bag-sued.dir@muenchen.de
An den BA 07 - Sendling-Westpark
Herr Keller
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
08.05.2026
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
E-Tretroller im Viertel um den Pfrontener Platz
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 07709 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 07 - Sendling
Westpark
Sehr geehrter Herr Keller,
zu Ihrem Antrag vom 29.04.2025 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Der Stadtrat hat mit seiner mehrheitlichen Entscheidung für die "Zukunft geteilter
Mikromobilitätsangebote in München" vom November 2023
(https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/7931800) den Grundstein für den
stadtweiten Ausbau von 675 sog. geteilten Abstellflächen für Mikromobilität bis Ende 2026
gelegt.
Für einen konfliktfreien Ausbau werden zahlreiche Stellen innerhalb der öffentlichen
Verwaltung, einschließlich Bezirksmanagement, Denkmalschutz, Bezirksinspektionen,
Parkraummanagement, Wirtschaftsverkehr und Stadtwerke München, in den Prozess
einbezogen. Im Anschluss daran erfolgt die Abstimmung mit den Bezirksausschüssen
(Anhörungsrecht), Prüfung der Standorte im Rahmen einer Begehung, die verkehrsrechtlichen
Anordnungen und die Realisierung durch das Baureferat. Diese Gesamtprozesse erfordert
höchste Gründlichkeit und dadurch auch einen erheblichen Zeitaufwand.
Das Shared-Mobility Konzept für Ihren Stadtbezirk wurde bereits mit Ihnen abgestimmt und die
Umsetzung der Flächen erfolgt zeitnah.
Alle Bestandsflächen im gesamten Stadtgebiet verfügen über einen entsprechenden Geofence
(Abstellverbotszone) in der Umgebung, sodass E-Tretroller in einem vordefinierten Radius
(derzeit 100 m) nur auf der dafür vorgesehenen Fläche abgestellt werden können. Eine
I.
Seite 2 von 2
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Beendigung der Miete ist im Bereich der o.g. jeweiligen Abstellverbotszone dann nicht
möglich. Abstellflächen und zugehörige Abstellverbotszonen werden beim Ausleihvorgang in
den Apps angezeigt. Der von Ihnen geschilderten Problembereich wird Großteils durch die
strategische Einrichtung von geteilten Abstellflächen entschärft werden.
Ein Abstellfoto ist bei Beendigung der Ausleihe bei allen in München tätigen E-Tretroller
Anbieterfirmen obligatorisch und wird zuverlässig umgesetzt.
Gemäß Aussage der Anbieterfirmen wird mithilfe von KI-Technologie geprüft, Behinderungen
sowie Gehwegbreiten o.ä. auf diesen Fotos zu identifizieren, um entsprechende
Konsequenzen für die Nutzenden zu ziehen. Die Anbieterfirmen trainieren derzeit ihre
eingesetzten KI-Systeme, um München spezifische Vorgaben und Parameter automatisch und
zuverlässiger zu erkennen.
Das Mobilitätsreferat setzt ebenfalls auf umfassende Öffentlichkeitsarbeit, um über geteilte
Abstellflächen für Mikromobilität und das korrekte Abstellverhalten von E-Tretrollern
aufzuklären. Hierbei sind Postwurfsendungen an Haushalte im Umkreis von fünf Gehminuten
rund um neue Mobilitätspunkte oder ganze Stadtbezirke, die bisher noch keine Shared-
Mobility-Flächen hatten, sowie städtische Veranstaltungen, wie dem Tag der offenen Tür im
Rathaus, zu nennen. In diesem Kontext wird auch erläutert, wie und wo die Miete der E-
Tretroller beendet werden kann, wenn keine geteilte Abstellfläche in der Nähe ist. Zudem
werden Informationsspots im Münchner Fenster und über unsere Kanäle auf Instagram sowie
die Webseite www.muenchenunterwegs.de ausgestrahlt.
Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
GB1.32