E-Tretroller im Viertel um den Pfrontener Platz

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=== 20-26 _ B 07709_B07709 ETretroller Pfrontener Platz.pdf === S P D - F r a k t i o n im Bezirksausschuss 7 - Sendling-Westpark - 14.01.2025 Betr.: E-Tretroller im Viertel um den Pfrontener Platz Antrag: Der BA 7 beantragt, das Viertel um den Pfrontener Platz (siehe Skizze) als Sperrbereich für E- Tretroller aller Betreiber zu erklären, bis eine Lösung umgesetzt wurde, wie die Roller nicht mehr behindern auf den nur 1m breiten Gehwegen abgestellt werden können (z.B. durch Abstellplätze, überwacht durch Geofencing). Begründung: 1) Die Gehwege im genannten Viertel haben fast alle eine Breite von nur 1,00 m. Trotzdem werden nahezu täglich E-Tretroller auf diesen Gehwegen abgestellt, so dass die Gehwege nicht passierbar sind -schon gar nicht für Menschen mit Rollator, Kinderwagen oder Rollstuhl. Anwohner haben bereits unzählige dieser verkehrsgefährdend abgestellten E-Tretroller an das MOR gemeldet. Sie werden dann auch oft relativ zeitnah entfernt. Aber es kann ja kein Regelprozess sein, dass Passanten und Betroffene mit ziemlich hohem technischen Aufwand jeden einzelnen dieser Regelverstöße melden müssen, damit die Gehwege wieder passierbar werden. 2) Aufgrund der hohen Zahl der Beschwerden haben die Betreiber Tier (jetzt: Dott) und Bolt dieses Gebiet bereits vor einiger Zeit als Sperrzone deklariert. Für Fahrzeuge der Betreiber Lime und Volt gilt das nicht. 3) Das Mobilitätsreferat weist immer wieder darauf hin, dass sie die Betreiber der E-Tretroller (als eine Maßnahme gegen das falsche Abstellen der Roller) dazu verpflichtet haben, dass der Mietvorgang nur beendet werden kann, wenn die Nutzer ein Foto des abgestellten Fahrzeugs erstellen und über die App senden. Aber diese Maßnahme scheint vollkommen nutzlos zu sein, da die Nutzer offensichtlich auch dann nicht sanktioniert werden, wenn sie immer und immer wieder die E-Tretroller an den gleichen Wohnadressen absolut verkehrsgefährdend abstellen 4) Der BA 7 hatte in 2024-01 den Antrag 20-26 / B 06350 gestellt, in dem hier beschriebenen Umfeld besondere Flächen zum Abstellen der E-Tretroller einzuführen und diese per Geofencing zu überwachen. Dieser Antrag wurde seitens des Mobilitätsreferats abgelehnt, weil man erst noch langwierige Untersuchungen durchführen möchte, wo und wie und in welcher Reihenfolge solche Bereiche einzuführen sind. Leider besitzt die Stadtverwaltung offenbar nicht die Flexibilität, zu erkennen, dass die Einführung des Geofencing für Gebiete mit einem Gartenstadtcharakter eine absolute und unmittelbare Notwendigkeit wäre, wenn man dort die Nutzung der E-Tretroller weiter anbieten möchte. Aus allen diesen Gründen verbleibt es als einzige Lösung, das genannte Gebiet als Sperrbereich für E-Tretroller aller Betreiber zu erklären. Im Anhang vier Beispiele von verkehrsgefährdend abgestellten E-Tretrollern, alle am gleichen Tag in einem Umkreis von 100 Metern. gez. Jan Stojanovic / Günter Keller für die SPD-Fraktion im BA 7 Säulingstr. 23 Grüntenstr. 14 Grüntenstr. 18 / 1 Grüntenstr. 18 / 2 === 20-26 _ B 07709_B 07709 E-Tretroller AS.pdf === U-Bahn: Linien U1,U2,U3,U6 Haltestelle Sendlinger Tor muenchenunterwegs.de Straßenbahn: Linie 16-18, 27 Haltestelle Sendlinger Tor muenchen.de/mor Bus: Linien 52,152 Haltestelle Blumenstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Geteilte und vernetzte Mobilität MOR-GB1.32 gb1-32.mor@muenchen.de Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Süd bag-sued.dir@muenchen.de An den BA 07 - Sendling-Westpark Herr Keller Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 08.05.2026 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] E-Tretroller im Viertel um den Pfrontener Platz BA-Antrag Nr. 20-26 / B 07709 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 07 - Sendling Westpark Sehr geehrter Herr Keller, zu Ihrem Antrag vom 29.04.2025 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Der Stadtrat hat mit seiner mehrheitlichen Entscheidung für die "Zukunft geteilter Mikromobilitätsangebote in München" vom November 2023 (https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/7931800) den Grundstein für den stadtweiten Ausbau von 675 sog. geteilten Abstellflächen für Mikromobilität bis Ende 2026 gelegt. Für einen konfliktfreien Ausbau werden zahlreiche Stellen innerhalb der öffentlichen Verwaltung, einschließlich Bezirksmanagement, Denkmalschutz, Bezirksinspektionen, Parkraummanagement, Wirtschaftsverkehr und Stadtwerke München, in den Prozess einbezogen. Im Anschluss daran erfolgt die Abstimmung mit den Bezirksausschüssen (Anhörungsrecht), Prüfung der Standorte im Rahmen einer Begehung, die verkehrsrechtlichen Anordnungen und die Realisierung durch das Baureferat. Diese Gesamtprozesse erfordert höchste Gründlichkeit und dadurch auch einen erheblichen Zeitaufwand. Das Shared-Mobility Konzept für Ihren Stadtbezirk wurde bereits mit Ihnen abgestimmt und die Umsetzung der Flächen erfolgt zeitnah. Alle Bestandsflächen im gesamten Stadtgebiet verfügen über einen entsprechenden Geofence (Abstellverbotszone) in der Umgebung, sodass E-Tretroller in einem vordefinierten Radius (derzeit 100 m) nur auf der dafür vorgesehenen Fläche abgestellt werden können. Eine I. Seite 2 von 2 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Beendigung der Miete ist im Bereich der o.g. jeweiligen Abstellverbotszone dann nicht möglich. Abstellflächen und zugehörige Abstellverbotszonen werden beim Ausleihvorgang in den Apps angezeigt. Der von Ihnen geschilderten Problembereich wird Großteils durch die strategische Einrichtung von geteilten Abstellflächen entschärft werden. Ein Abstellfoto ist bei Beendigung der Ausleihe bei allen in München tätigen E-Tretroller Anbieterfirmen obligatorisch und wird zuverlässig umgesetzt. Gemäß Aussage der Anbieterfirmen wird mithilfe von KI-Technologie geprüft, Behinderungen sowie Gehwegbreiten o.ä. auf diesen Fotos zu identifizieren, um entsprechende Konsequenzen für die Nutzenden zu ziehen. Die Anbieterfirmen trainieren derzeit ihre eingesetzten KI-Systeme, um München spezifische Vorgaben und Parameter automatisch und zuverlässiger zu erkennen. Das Mobilitätsreferat setzt ebenfalls auf umfassende Öffentlichkeitsarbeit, um über geteilte Abstellflächen für Mikromobilität und das korrekte Abstellverhalten von E-Tretrollern aufzuklären. Hierbei sind Postwurfsendungen an Haushalte im Umkreis von fünf Gehminuten rund um neue Mobilitätspunkte oder ganze Stadtbezirke, die bisher noch keine Shared- Mobility-Flächen hatten, sowie städtische Veranstaltungen, wie dem Tag der offenen Tür im Rathaus, zu nennen. In diesem Kontext wird auch erläutert, wie und wo die Miete der E- Tretroller beendet werden kann, wenn keine geteilte Abstellfläche in der Nähe ist. Zudem werden Informationsspots im Münchner Fenster und über unsere Kanäle auf Instagram sowie die Webseite www.muenchenunterwegs.de ausgestrahlt. Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen GB1.32

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 07 - Sendling-Westpark

Sitzungsdatum

30.06.2026 um 19:30 Uhr

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