=== 20-26 _ B 08022_B08022 Koexistenz Rad-Fussgaenger Westpark.pdf ===
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SPD-Fraktion im Bezirksausschuss 7 Sendling-Westpark
Sprecher: Walter Sturm, stv. Sprecherin: Charlotte Mosebach, Günter Keller, Anne Poetke, Jan Stojanovic
email: ba7.fraktion@spd-sendling-westpark.de, www.spd-sendling-westpark.de, Tel.: (089) 5795 1984
81316 München, Postfach 701622
SPD - Fraktion
im Bezirksausschuss 7
- Sendling-Westpark -
31.07.2025 / v3
Betreff.: Koexistenz Rad- und Fußgängerverkehr im Westpark
Antrag:
Der BA 7 bittet das Mobilitätsreferat um die Erarbeitung eines Konzepts zur Vermeidung der
von Radfahrern im Westpark durch zu hohe Geschwindigkeiten oder fehlende Rücksicht-
nahme ausgelösten Gefährdungssituationen. Der Vorrang der übrigen Gäste auf den Wegen
in Westpark sollte dabei deutlich herausgestellt werden. Erfahrungen aus anderen deutschen
und internationalen Städten könnten hierbei hilfreich sein.
Zudem bittet der BA 7 auch um die Einbeziehung des ADFC, der bei ähnlichen Problemen,
z.B. im Bereich der Kugler-Alm, bereits seine Mitarbeit angeboten hat.
Als zeitnah umzusetzende Maßnahme schlägt der BA 7 vor, konsequent alle Wege im
Westpark mit dem StVO-Verkehrszeichen 239 (Gehweg) zu beschildern und solche, die
auch für Radfahrerinnen und Radfahrer zugelassen sind, mit dem Zusatzschild „Radfahrer
frei“ zu kennzeichnen.
Darüber hinaus wird gefordert, dass Alternativrouten zur Umfahrung des Westpark
entsprechend dem Antrag des BA 7 vom 17.02.2021 (20-26 / B 03582) zeitnah und gut
sichtbar ausgeschildert werden.
Begründung:
Der Anteil der Einwohnerinnen und Einwohner, die auf das Fahrrad als bevorzugtes Ver-
kehrsmittel umsteigen, nimmt erfreulicherweise zu. Damit einhergehend erhöht sich aber
leider auch die Zahl der Konfliktsituationen mit anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere
mit Fußgängerinnen und Fußgängern. So häufen sich auch die Beschwerden über
Radfahrer, die im Westpark zu schnell unterwegs seien und auf Fußgänger und mit
angepasstem Tempo fahrende Radfahrer keine Rücksicht nähmen.
Diese Vorwürfe werden auch in einer Petition („Sicher im Westpark – gegen rasende
Radfahrer“) aufgegriffen, die kürzlich gestartet wurde und ebenfalls auf die ernsthafte
Gefährdung von Kindern, älteren Menschen und Tieren im Westpark hinweist.
gez. Walter Sturm
für die SPD-Fraktion im BA 7
=== 20-26 _ B 08022_B 08022 Koexistenz Rad- und Fussgaengerverkehr AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Bezirksmanagement Süd
MOR-GB2.141
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Süd
bag-sued.dir@muenchen.de
An den BA 07 - Sendling-Westpark
Herr Keller
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
27.05.2026
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Koexistenz Rad- und Fußgängerverkehr im Westpark
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08022 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 07 - Sendling
Westpark
Sehr geehrter Herr Keller,
Der Bezirksausschuss des 07. Stadtbezirkes Sendling-Westpark hat am 29.07.2025 den
Antrag Nr. 20-26 / B 08022 „Koexistenz Rad- und Fußgängerverkehr im Westpark“ gestellt.
Das Mobilitätsreferat wird gebeten, ein Konzept zur Vermeidung von Gefährdungssituationen,
die von Radfahrer*innen im Westpark durch zu hohe Geschwindigkeiten oder fehlende
Rücksichtnahme ausgelöst werden, zu erarbeiten. Als zeitnah umzusetzende Maßnahme
schlägt der BA 7 vor, konsequent alle Wege im Westpark mit dem StVO-Verkehrszeichen 239
(Gehweg) zu beschildern und solche, die auch für Radfahrer*innen zugelassen sind, mit dem
Zusatzschild „Radfahrer frei“ zu kennzeichnen. Zusätzlich wird gefordert, dass Alternativrouten
zur Umfahrung des Westparks zeitnah und gut sichtbar ausgeschildert werden.
Zu Ihrem Antrag vom 29.07.2025 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Netzkonzeption Radverkehr
In einem Stadtratsantrag mit dem Thema „Radverkehr im Westpark – hochwertige
Umfahrungen einrichten, Nutzungskonflikte reduzieren“ aus dem Jahr 2022 (Antrag Nr. 20-26 /
A 02787) wird beantragt, dass das Mobilitätreferat das Radverkehrsroutennetz insofern
weiterentwickelt, dass hochwertige Umfahrungen des Westparks eine attraktive Alternative
zum Durchfahren des Westparks werden. Der Antrag wird in der Abteilung Strategische
Mobilitätsplanung im MOR bearbeitet und in eine aktuelle Beschlussvorlage aufgenommen.
I.
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LHM-Schutzbedarf:
2
]
Darin werden die stadtbezirksübergreifenden Radverbindungen (IR III-Verbindungen)
verbindlich festgelegt und die zugrundeliegenden Qualitätsstandards für die sukzessive
Umsetzung des Münchner Radverkehrsnetzes beschrieben.
Auch die Thematik Radverkehr in Grünanlagen wird beleuchtet. Es wird u.a. dargelegt, dass in
Bezug auf den Freizeitradverkehr die Radverkehrsführung auf den zumeist gemeinsamen
Geh- und Radwegen in Grünanlagen überwiegend verträglich mit den Belangen des
Fußverkehrs ist. Einige innerstädtische Wege, auf denen wegen ihrer großen Beliebtheit
häufig viele Fußgänger*innen und Radfahrer*innen gemeinsam unterwegs sind, stellen sich
jedoch insbesondere in Bezug auf routinierte zielorientierte Alltagsradler*innen als
problematisch dar. Diese Bereiche erfordern daher eine individuelle Betrachtung.
Im konkreten Fall Westpark soll im Rahmen der Netzkonzeption sichergestellt werden, dass
keine IR III Verbindung durch den Westpark verläuft, um bekannte Nutzungskonflikte zu
vermeiden. Die Auswahl der entsprechenden Verbindungen erfolgt in Abstimmung mit den
betreffenden Bezirksausschüssen. Darüber hinaus ist derzeit kein gesondertes Konzept für
den Radverkehr im Westpark vorgesehen.
Beschilderung
Grundsätzlich ist durch das StVO-Verkehrszeichen 239 „Gehweg“ mit dem Zusatzzeichen
„Radverkehr frei“ die Benutzung eines Gehwegs für den Radverkehr erlaubt, dieser muss auf
den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch
behindert werden. Wenn nötig muss der Radverkehr warten; er darf nur mit
Schrittgeschwindigkeit fahren. In der Praxis gestaltet sich eine Kontrolle der Einhaltung der
Verkehrsregeln und die Verfolgung von Geschwindigkeitsverstößen aufgrund fehlender
Kennzeichen im Radverkehr schwierig. Die Ahndung direkt vor Ort ist möglich, in erster Linie
dann, wenn durch die unangepasste Geschwindigkeit Fußgänger*innen gefährdet werden.
Eine Voraussetzung dafür sind umfassende Kontrollmaßnahmen.
Für die Beschilderung der Wege im Westpark ist grundsätzlich die Abteilung Gartenbau im
Baureferat zuständig. Das MOR kann hier beratend tätig werden und Hinweise zu rechtlichen
Grundlagen liefern. Die zuständige Abteilung im Baureferat (Gartenbau Unterhalt Süd – Bezirk
West) teilt bezüglich des BA-Antrags Folgendes mit:
„Die Nutzung der Wege ist im gesamten Westpark per Beschilderung geregelt. Analog
anderen großen Parkanlagen im Stadtgebiet sind die Hauptwege als gemeinsame Geh- und
Radwege beschildert. Die Nebenwege sind per Beschilderung Fußgänger*innen vorbehalten.
Das jetzige Beschilderungskonzept ist mit dem Bezirksausschuss abgestimmt bzw. resultiert
aus verschiedenen früheren Anträgen des Bezirksausschusses.
Zudem wurden 2023 im Rahmen eines Pilotprojektes des Mobilitätsreferates an den Zugängen
zum Westpark und an Knotenpunkten im Park sog. „Miteinander-Schilder“ angebracht, die zur
gegenseitigen Rücksichtnahme auffordern.
Eine Anpassung der Beschilderung im Park kann unserer Einschätzung nach nur als Teil eines
abgestimmten Gesamtkonzeptes wirksam sein, das vor allem auch die Führung des
übergeordneten Radverkehrs außerhalb des Westparks regelt.“
Information und Kommunikation
Die Stadt München setzt an Orten, an denen es immer wieder zu Konflikten zwischen dem
Fußgänger- und Radverkehr kommt, verstärkt auf Informations- und
Kommunikationsmaßnahmen, wie z. B. die Kampagne „Miteinander unterwegs mit Herz“.
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Diese zielt darauf ab, mehr Verständnis und Rücksichtnahme im täglichen Miteinander zu
erreichen und so die Verkehrssicherheit für alle zu erhöhen. Unter dem Motto „Hand aufs
Herz: Wie rücksichtsvoll seid Ihr?“ werden die Bürger*innen angeregt, sich mit dem eigenen
Verhalten auseinanderzusetzen. Zudem wird über Verkehrsregeln aufgeklärt und darüber,
warum die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht
erfordert. Wir nehmen diesen BA-Antrag zum Anlass, auch für die Situation im Westpark im
kommenden Jahr einen Aktionstag vor Ort einzuplanen und umzusetzen.
Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team
Bezirksmanagement Süd (MOR-GB2.141)
Abteilung Bezirksmanagement und Projektentwicklung