Koexistenz Rad- und Fußgängerverkehr im Westpark

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  • 20-26 _ B 08022_B08022 Koexistenz Rad-Fussgaenger Westpark.pdf
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=== 20-26 _ B 08022_B08022 Koexistenz Rad-Fussgaenger Westpark.pdf === _____________________________________________________________________________ SPD-Fraktion im Bezirksausschuss 7 Sendling-Westpark Sprecher: Walter Sturm, stv. Sprecherin: Charlotte Mosebach, Günter Keller, Anne Poetke, Jan Stojanovic email: ba7.fraktion@spd-sendling-westpark.de, www.spd-sendling-westpark.de, Tel.: (089) 5795 1984 81316 München, Postfach 701622 SPD - Fraktion im Bezirksausschuss 7 - Sendling-Westpark - 31.07.2025 / v3 Betreff.: Koexistenz Rad- und Fußgängerverkehr im Westpark Antrag: Der BA 7 bittet das Mobilitätsreferat um die Erarbeitung eines Konzepts zur Vermeidung der von Radfahrern im Westpark durch zu hohe Geschwindigkeiten oder fehlende Rücksicht- nahme ausgelösten Gefährdungssituationen. Der Vorrang der übrigen Gäste auf den Wegen in Westpark sollte dabei deutlich herausgestellt werden. Erfahrungen aus anderen deutschen und internationalen Städten könnten hierbei hilfreich sein. Zudem bittet der BA 7 auch um die Einbeziehung des ADFC, der bei ähnlichen Problemen, z.B. im Bereich der Kugler-Alm, bereits seine Mitarbeit angeboten hat. Als zeitnah umzusetzende Maßnahme schlägt der BA 7 vor, konsequent alle Wege im Westpark mit dem StVO-Verkehrszeichen 239 (Gehweg) zu beschildern und solche, die auch für Radfahrerinnen und Radfahrer zugelassen sind, mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ zu kennzeichnen. Darüber hinaus wird gefordert, dass Alternativrouten zur Umfahrung des Westpark entsprechend dem Antrag des BA 7 vom 17.02.2021 (20-26 / B 03582) zeitnah und gut sichtbar ausgeschildert werden. Begründung: Der Anteil der Einwohnerinnen und Einwohner, die auf das Fahrrad als bevorzugtes Ver- kehrsmittel umsteigen, nimmt erfreulicherweise zu. Damit einhergehend erhöht sich aber leider auch die Zahl der Konfliktsituationen mit anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere mit Fußgängerinnen und Fußgängern. So häufen sich auch die Beschwerden über Radfahrer, die im Westpark zu schnell unterwegs seien und auf Fußgänger und mit angepasstem Tempo fahrende Radfahrer keine Rücksicht nähmen. Diese Vorwürfe werden auch in einer Petition („Sicher im Westpark – gegen rasende Radfahrer“) aufgegriffen, die kürzlich gestartet wurde und ebenfalls auf die ernsthafte Gefährdung von Kindern, älteren Menschen und Tieren im Westpark hinweist. gez. Walter Sturm für die SPD-Fraktion im BA 7 === 20-26 _ B 08022_B 08022 Koexistenz Rad- und Fussgaengerverkehr AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Bezirksmanagement Süd MOR-GB2.141 Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Süd bag-sued.dir@muenchen.de An den BA 07 - Sendling-Westpark Herr Keller Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 27.05.2026 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Koexistenz Rad- und Fußgängerverkehr im Westpark BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08022 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 07 - Sendling Westpark Sehr geehrter Herr Keller, Der Bezirksausschuss des 07. Stadtbezirkes Sendling-Westpark hat am 29.07.2025 den Antrag Nr. 20-26 / B 08022 „Koexistenz Rad- und Fußgängerverkehr im Westpark“ gestellt. Das Mobilitätsreferat wird gebeten, ein Konzept zur Vermeidung von Gefährdungssituationen, die von Radfahrer*innen im Westpark durch zu hohe Geschwindigkeiten oder fehlende Rücksichtnahme ausgelöst werden, zu erarbeiten. Als zeitnah umzusetzende Maßnahme schlägt der BA 7 vor, konsequent alle Wege im Westpark mit dem StVO-Verkehrszeichen 239 (Gehweg) zu beschildern und solche, die auch für Radfahrer*innen zugelassen sind, mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ zu kennzeichnen. Zusätzlich wird gefordert, dass Alternativrouten zur Umfahrung des Westparks zeitnah und gut sichtbar ausgeschildert werden. Zu Ihrem Antrag vom 29.07.2025 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Netzkonzeption Radverkehr In einem Stadtratsantrag mit dem Thema „Radverkehr im Westpark – hochwertige Umfahrungen einrichten, Nutzungskonflikte reduzieren“ aus dem Jahr 2022 (Antrag Nr. 20-26 / A 02787) wird beantragt, dass das Mobilitätreferat das Radverkehrsroutennetz insofern weiterentwickelt, dass hochwertige Umfahrungen des Westparks eine attraktive Alternative zum Durchfahren des Westparks werden. Der Antrag wird in der Abteilung Strategische Mobilitätsplanung im MOR bearbeitet und in eine aktuelle Beschlussvorlage aufgenommen. I. Seite 2 von 3 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Darin werden die stadtbezirksübergreifenden Radverbindungen (IR III-Verbindungen) verbindlich festgelegt und die zugrundeliegenden Qualitätsstandards für die sukzessive Umsetzung des Münchner Radverkehrsnetzes beschrieben. Auch die Thematik Radverkehr in Grünanlagen wird beleuchtet. Es wird u.a. dargelegt, dass in Bezug auf den Freizeitradverkehr die Radverkehrsführung auf den zumeist gemeinsamen Geh- und Radwegen in Grünanlagen überwiegend verträglich mit den Belangen des Fußverkehrs ist. Einige innerstädtische Wege, auf denen wegen ihrer großen Beliebtheit häufig viele Fußgänger*innen und Radfahrer*innen gemeinsam unterwegs sind, stellen sich jedoch insbesondere in Bezug auf routinierte zielorientierte Alltagsradler*innen als problematisch dar. Diese Bereiche erfordern daher eine individuelle Betrachtung. Im konkreten Fall Westpark soll im Rahmen der Netzkonzeption sichergestellt werden, dass keine IR III Verbindung durch den Westpark verläuft, um bekannte Nutzungskonflikte zu vermeiden. Die Auswahl der entsprechenden Verbindungen erfolgt in Abstimmung mit den betreffenden Bezirksausschüssen. Darüber hinaus ist derzeit kein gesondertes Konzept für den Radverkehr im Westpark vorgesehen. Beschilderung Grundsätzlich ist durch das StVO-Verkehrszeichen 239 „Gehweg“ mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ die Benutzung eines Gehwegs für den Radverkehr erlaubt, dieser muss auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig muss der Radverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. In der Praxis gestaltet sich eine Kontrolle der Einhaltung der Verkehrsregeln und die Verfolgung von Geschwindigkeitsverstößen aufgrund fehlender Kennzeichen im Radverkehr schwierig. Die Ahndung direkt vor Ort ist möglich, in erster Linie dann, wenn durch die unangepasste Geschwindigkeit Fußgänger*innen gefährdet werden. Eine Voraussetzung dafür sind umfassende Kontrollmaßnahmen. Für die Beschilderung der Wege im Westpark ist grundsätzlich die Abteilung Gartenbau im Baureferat zuständig. Das MOR kann hier beratend tätig werden und Hinweise zu rechtlichen Grundlagen liefern. Die zuständige Abteilung im Baureferat (Gartenbau Unterhalt Süd – Bezirk West) teilt bezüglich des BA-Antrags Folgendes mit: „Die Nutzung der Wege ist im gesamten Westpark per Beschilderung geregelt. Analog anderen großen Parkanlagen im Stadtgebiet sind die Hauptwege als gemeinsame Geh- und Radwege beschildert. Die Nebenwege sind per Beschilderung Fußgänger*innen vorbehalten. Das jetzige Beschilderungskonzept ist mit dem Bezirksausschuss abgestimmt bzw. resultiert aus verschiedenen früheren Anträgen des Bezirksausschusses. Zudem wurden 2023 im Rahmen eines Pilotprojektes des Mobilitätsreferates an den Zugängen zum Westpark und an Knotenpunkten im Park sog. „Miteinander-Schilder“ angebracht, die zur gegenseitigen Rücksichtnahme auffordern. Eine Anpassung der Beschilderung im Park kann unserer Einschätzung nach nur als Teil eines abgestimmten Gesamtkonzeptes wirksam sein, das vor allem auch die Führung des übergeordneten Radverkehrs außerhalb des Westparks regelt.“ Information und Kommunikation Die Stadt München setzt an Orten, an denen es immer wieder zu Konflikten zwischen dem Fußgänger- und Radverkehr kommt, verstärkt auf Informations- und Kommunikationsmaßnahmen, wie z. B. die Kampagne „Miteinander unterwegs mit Herz“. Seite 3 von 3 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Diese zielt darauf ab, mehr Verständnis und Rücksichtnahme im täglichen Miteinander zu erreichen und so die Verkehrssicherheit für alle zu erhöhen. Unter dem Motto „Hand aufs Herz: Wie rücksichtsvoll seid Ihr?“ werden die Bürger*innen angeregt, sich mit dem eigenen Verhalten auseinanderzusetzen. Zudem wird über Verkehrsregeln aufgeklärt und darüber, warum die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert. Wir nehmen diesen BA-Antrag zum Anlass, auch für die Situation im Westpark im kommenden Jahr einen Aktionstag vor Ort einzuplanen und umzusetzen. Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen Ihr Team Bezirksmanagement Süd (MOR-GB2.141) Abteilung Bezirksmanagement und Projektentwicklung

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 07 - Sendling-Westpark

Sitzungsdatum

30.06.2026 um 19:30 Uhr

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