Ganzheitliches Konzept zur Eindämmung von E-Scooter-Gefahren auf Gehwegen

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=== 26-32 _ T 003911_11.02 Ganzheitliches Konzept zur Eindaemmung von E-Scooter-Gefahren auf Gehwegen.pdf === CSU-Fraktion im Bezirksausschuss 7 Sendling-Westpark München, 09.07.2026 Antrag Ganzheitliches Konzept zur Eindämmung von E-Scooter-Gefahren auf Gehwegen – Vollzugsdefizite abbauen, rechtliche Spielräume von KVÜ und Polizei konsequent nutzen. Begründung: Die bisherigen Initiativen des BA 7 zur Vermeidung von Gefahren durch wild abgestellte E-Scooter, vor allem auf Gehwegen, soll durch ein ganzheitliches Konzept effektiv umgesetzt werden. Das rücksichtslose Abstellen von Miet-E-Scootern auf den Gehwegen in Sendling- Westpark hat ein Ausmaß angenommen, das die Mobilität und Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmer täglich massiv gefährdet. Besonders betroffen sind: • Blinde und sehbehinderte Mitbürger: Querstehende oder flach auf dem Boden liegende E-Scooter können mit dem Blindenlangstock kaum rechtzeitig oder verlässlich geortet werden. Dies führt regelmäßig zu schweren Stürzen und Verletzungen. • Menschen mit Gehbehinderung, Rollstuhl oder Rollator sowie Eltern mit Kinderwagen: Sie werden an Engstellen blockiert und oft gezwungen, unter erheblicher Eigengefährdung auf die Fahrbahn auszuweichen. Die derzeitige Praxis zeigt ein erhebliches Vollzugsdefizit. Rechtliche Grundlagen zur Ahndung sind über § 11 Abs. 5 eKFV ausreichend vorhanden, werden in den Außenbezirken jedoch kaum exekutiert. Auch die Rolle der Polizei muss im Sinne der Gefahrenabwehr geschärft werden: Zwar gebietet der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Art. 4 PAG) beim Auffinden eines blockierenden Scooters zunächst das mildere Mittel des einfachen Versetzens (unmittelbare Ausführung nach Art. 9 Abs. 1 PAG). In dicht bebauten Stadtquartieren mit historisch engen Gehwegen ist ein ordnungsgemäßes Versetzen jedoch oft gar nicht möglich, da auch am Gehwegrand keine Restbreite von mindestens $1{,}50\text{ m}$ verbleibt. In diesen Erwägungsfällen ist das kostenpflichtige Abschleppen im Wege der Sicherstellung nach Art. 28 PAG die einzig rechtmäßige Option. Erst wenn das ordnungswidrige Abstellen für die Verleihfirmen durch konsequente Sicherstellungsgebühren zum spürbaren wirtschaftlichen Risiko wird, werden diese ihre Kunden technisch wirksam (z. B. durch Pflicht-Foto bei Fahrtbeendigung und engmaschiges Geo-Fencing) zur Ordnung rufen. Der Bezirksausschuss 7 (Sendling-Westpark), angestrebter Beschluss. : Die Landeshauptstadt München – insbesondere das Kreisverwaltungsreferat (KVR) und das Mobilitätsreferat (MOR) – wird aufgefordert, in Abstimmung mit dem Polizeipräsidium München ein ganzheitliches Konzept zur Gewährleistung der Barrierefreiheit und Sicherheit auf den Gehwegen im Stadtbezirk 7 umzusetzen. Hierbei sind folgende Maßnahmen prioritär zu ergreifen: 1. Intensivierung der Verkehrsüberwachung (KVÜ): Die Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) wird angewiesen, im Stadtbezirk 7 engmaschige und regelmäßige Schwerpunktkontrollen des ruhenden Verkehrs bezüglich ordnungswidrig abgestellter Elektrokleinstfahrzeuge (§ 11 Abs. 5 eKFV i. V. m. § 12 StVO) durchzuführen und festgestellte Verstöße konsequent zu ahnden. 2. Ausschöpfung polizeirechtlicher Maßnahmen (PAG) bei Gefahr im Verzug: In Abstimmung mit dem Polizeipräsidium München wird eine klare behördliche Leitlinie für den Streifendienst etabliert: • Unmittelbare Ausführung (Art. 9 Abs. 1 PAG): Stellt ein E-Scooter eine akute Behinderung dar, ist dieser unverzüglich auf eine nahegelegene, ordnungsgemäße Parkfläche zu versetzen. • Sicherstellung / Abschleppung (Art. 28 PAG): Ist im unmittelbaren Nahbereich kein legaler Parkplatz vorhanden (z. B. aufgrund durchgehend enger Gehwege unter 1,5 Breite, ist das Fahrzeug konsequent kostenpflichtig sicherzustellen (abzuschleppen). Ein Verschieben von einer ordnungswidrigen Position in eine andere ordnungswidrige Position ist rechtlich unzulässig. Die anfallenden Abschlepp- und Verwahrgebühren sind den Betreiberfirmen als Fahrzeughalter vollumfänglich in Rechnung zu stellen. 3. Infrastrukturoffensive und digitales Geo-Fencing: An stark frequentierten Knotenpunkten (u. a. Harras, Partnachplatz, U-Bahnhöfe Westpark und Luise-Kiesselbach-Platz) sind feste, gut sichtbare E-Scooter-Abstellzonen im öffentlichen Straßenraum auszuweisen. In engen Wohnstraßen des Stadtbezirks, in denen ein barrierefreies Parken auf dem Gehweg technisch unmöglich ist, ist im Rahmen der Sondernutzungserlaubnisse ein digitales Abstellverbot (Geo-Fencing) für die Anbieter verbindlich vorzuschreiben. 4. Klarstellung der Reaktionszeiten im Sondernutzungsvertrag: Die Sharing-Anbieter sind im Rahmen der Sondernutzungserlaubnisse zu verpflichten, blockierende oder verkehrsgefährdend abgestellte Fahrzeuge nach Meldung durch Bürgerinnen und Bürger oder Behörden innerhalb einer Frist von maximal 120 Minuten zu entfernen. Alfred Nagel, Sprecher der CSU im BA 7 Initiative: Max Brem, Beauftragter für Inklusion im BA 7

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 07 - Sendling-Westpark

Sitzungsdatum

28.07.2026 um 19:30 Uhr

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