=== 26-32 _ V 01119_BA_Vorlage__BA_7_Kindergarten_St_Hedwig.pdf ===
Datum: 23.07.2026 Direktorium
Tel.+49 (89) 233-92529 HA II/BA
AZ: 0262.100-7-0612
Entscheidung über die
Gewährung eines Zuschusses aus
Budgetmitteln des Bezirksausschusses 7
gemäß Vollmacht des Oberbürgermeisters vom 09.04.2018
AntragstellerIn: Kindergarten St. Hedwig
für die Maßnahme: „Was bedeutet eigentlich Frieden? vom 01.10.2026 - 31.07.2027“
Beschluss des Bezirksausschusses des 7. Stadtbezirkes vom 28.07.2026
Öffentliche Sitzung
Sitzungsvorlagen Nr.: 26-32 / V 01119
I. Sachverhalt
Der beiliegende Antrag vom 03.07.2026, hier eingegangen am 03.07.2026, wurde vom Direktorium
auf die formelle Richtigkeit geprüft. Diese Prüfung umfasst ausschließlich die in den Richtlinien
enthaltenen Vorgaben für die Gewährung einer Zuwendung aus dem Stadtbezirksbudget.
Die Voraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses aus dem Stadtbezirksbudget
entsprechend den Richtlinien liegen
vor nicht vor.
Es wird ein Zuschuss in Höhe von 3.850,00 € beantragt. (Fehlbedarfsfinanzierung)
Nach den Zuschussrichtlinien kann ein Zuschuss
in beantragter Höhe
nur in Höhe von €
nicht
gewährt werden.
Hinweis:
Grundsätzlich wird der angemessene Einsatz von Eigenmitteln erwartet (Richtwert mindestens 25%
der im Antrag angegebenen Kosten, Ziffer 9.1 der Stadtbezirksbudget-Richtlinien). Beim vorliegenden
Antrag können für die Maßnahme lediglich Eigenmittel i.H.v. 1.135,00 € (= 20,4%) zur Verfügung
gestellt werden. Hierfür liegt eine Begründung bei.
Auf der Kostenstelle 10300007 stehen am 23.07.2026 für das Haushaltsjahr 2026 noch 39.422,17 €
zur Verfügung. Unter Berücksichtigung von im Vorjahr bewilligten Mitteln, die 2026 ausgezahlt wurden
sowie nicht verbrauchter Mittel aus dem Vorjahr, stehen dem BA 7 in 2026 aktuell noch insgesamt
70.784,60 € aus dem Stadtbezirksbudget zur Verfügung.
Die Mittel für den beantragten Zuschuss wären somit
vorhanden vorhanden, aber für diese Bezirksausschuss-
sitzung liegen weitere Zuschussanträge vor,
die die zur Verfügung stehende Summe über-
nicht vorhanden. schreiten.
II. An den/die Vorsitzende/n
des Bezirksausschusses 7
Herr Günter Keller
=== 26-32 _ V 01119_RIS_Antrag__BA_7 Kindertgarten St Hedwig.pdf ===
Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen!
Es gelten die Stadtbezirksbudget-Richtlinien vom 01.03.2025
Internet: www.muenchen.de/stadtbezirksbudget
Landeshauptstadt
München
Direktorium
Landeshauptstadt München
Direktorium D-II-BA
Stadtbezirksbudget der Bezirksausschüsse
Marienplatz 8
80331 München
stadtbezirksbudget@muenchen.de
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Stadtbezirksbudget des
Bezirksausschusses (Nr. des jeweiligen BA eintragen)
Anträge müssen mindestens sechs Wochen vor Beginn der Durchführung bzw. Umsetzung des
Projekts beim Direktorium vorliegen, um gefördert werden zu können (Ziffer 15.2 der
Stadtbezirksbudget-Richtlinien).
1. Angaben Datum:
Antragstellende Person (z. B. Körperschaft, Verein, Initiative, Gesellschaft) gem. Ziffer 1.1 der Richtlinien
Postanschrift:
Straße, Hausnummer Telefon
Postleitzahl, Ort E-Mail
Rechtsform (gem. Ziffer 1.1 der Richtlinien)
a) natürliche Person
b) juristische Person (z.B. e.V., gGmbH) bitte Registerauszug/Vereinssatzung beilegen
c) sonstige nicht rechtsfähige Vereinigungen (z.B. Initiative, nicht eingetragener Verein, Gruppe)
Wenn „c“ ausgewählt wurde, unbedingt die beiliegende Haftungserklärung auf S. 7 ausfüllen !
nur bei b) und c): vertretungsberechtigte Person
Name, Vorname Telefon (tagsüber)
Straße, Hausnummer Mobil
Postleitzahl, Ort E-Mail
Stand: 03/2025 1
Eingangsvermerk des Direktoriums: (bitte nicht
beschriften)
03.07.2026
7-0612
7
3.07.2026
Kindergarten St. Hedwig
Markomannenstr. 14 089 7142808
81377 München c.trevathan@kita.ebmuc.de
Schmid, Günter
Hirnerstr. 1
81377 München st-hedwig.muenchen@ebmuc.d
2. Verwendung des Zuschusses (gemäß Ziffern 4 und 15.3 der Richtlinien)
3. Zuwendungen von Dritten
Wurde/wird bei anderen zuwendungsgebenden Stelle für dieses Projekt ebenfalls ein Antrag auf
Zuwendung gestellt (vgl. Ziffer 9.3 der Richtlinien)?
nein ja - falls ja: Antragsdatum und Stelle(n):
4. Gesamtfinanzierung des zu fördernden Projekts
Sind Sie beim Finanzamt als vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen erfasst?
ja nein
Sind Sie bei dem beantragten Projekt vorsteuerabzugsberechtigt:
ja nein falls ja, bitte im Kostenplan Netto-Beträge angeben!
Stand: 03/2025 2
Zweck/Zielsetzung des Vereins, der Gruppe, Initiative bzw. Gesellschaft
Projektbeschreibung inkl. Zielsetzung (ggf. Beiblatt beifügen):
Bitte Bezug zum Stadtbezirk erläutern und wie Anwohnende von dem Projekt profitieren können (Förderung Gemeinschaftsleben
zentral, s. Ziffer 3.1 der Richtlinien). Bitte Veranstaltungsort sowie geschätzte Teilnehmerzahl (differenziert Frau/Mann) angeben,
ggf. Programm beifügen. Bitte darlegen, wie der Fair-Trade-Gedanke und Aspekte des Klima- und Umweltschutzes berücksichtigt
werden, ebenso geschlechtsspezifische Bedarfe im Stadtbezirk und wie eine barrierefreie Teilhabe ermöglicht wird.
Projekt Titel: Projektzeitraum (genaues Datum von-bis):
Wir sind ein Kindergarten für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt. Wir betreuen zum Projektzeitpunkt
voraussichtlich 60 Kinder, davon 14 Kinder mit Migrationshintergrund und ein Kind mit speziellem Förderbedarf.
Was bedeutet eigentlich Frieden?
1. Oktober 2026 bis 31. Juli 2027
Genaue Projektbeschreibung der Künstlerin Ellen Sick: siehe Beiblatt
Krieg und Frieden ist ein Thema das nicht nur uns Erwachsene beschäftigt sondern auch schon unsere Kinder im
Kindergarten. Mit diesem Projekt möchten wir mit den Kindern, Eltern, Großeltern und der Nachbarschaft ins
Gespräch kommen was denn konkret Frieden bedeutet, wo er uns jeden Tag begegnet und wie wir alle zusammen
helfen können Frieden weiter zu tragen. Auf einer Wimpel-kette aus Holz sollen Erwachsene wie Kinder ihre
Gedanken zu Frieden schriftlich oder bildlich festhalten. Diese Kette soll dann am Zaun des Kindergartens für alle
sichtbar aufgehängt werden als Erinnerung dass Frieden bei uns im kleinen beginnt.
Am Projekt sollen die Kinder, die Eltern, Großeltern und die Nachbarschaft beteiligt werden. Über einen Briefkasten
am Zaun dürfen Nachbarn ihre Gedanke zu Frieden festhalten. Wir laden Eltern und Großeltern ein bei einem
Bastelabend gemeinsam Wimpel zu gestalten und generationsübergreifend ins Gespräch zu kommen. Eine ähnliche
Aktion wird in der Gemeinde St. Hedwig stattfinden.
a) Voraussichtliche Ausgaben
Achtung: Bei Abrechnung des Projekts können grundsätzlich nur Kosten mit einem Belegdatum ab
Antragseingang im Direktorium anerkannt werden (vgl. Erklärung Nr. 6.3 auf Seite 5, sowie Ziffern
7 und 8 der Richtlinien).
Bitte ausfüllen:
Nur vom Direktorium
auszufüllen:
Personalausgaben
(Bitte aufschlüsseln) €
Ausgaben für Honorarkräfte
(Bitte aufschlüsseln) €
Sachkosten (ggf. Kostenvoranschlag bzw.
detaillierte Kostenaufstellung beifügen)
€
€
€
€
€
€
€
€
€
Gesamt a) €
Ab einem Zuwendungsbetrag über 5.000, - € bzw. bei allen Projekten, bei denen Einnahmen
erwartet werden, wird eine Fehlbedarfs-, sonst eine Festbetragsfinanzierung beantragt. Bei einer
Fehlbedarfsfinanzierung sind die beantragten Positionen zu Personal-, Honorar- und Sachkosten
verbindlich. Eine Überschreitung um maximal 20 % ist zulässig, wenn entsprechende Einsparungen
bei anderen Kostenarten erfolgen. Nicht beantragte Einzelpositionen dürfen nicht abgerechnet
werden. Hinsichtlich der Gesamtausgaben ist der Finanzierungsplan verbindlich. Ausnahmen bei
Festbetragsfinanzierungen, siehe auch Ziffer 11.2 der Stadtbezirksbudget-Richtlinien.
b) Finanzierungsmittel
gemäß Ziffer 9 der Richtlinien
Voraussichtliche Einnahmen
(z.B. Eintritt, zweckgebundene Spenden,
Programmverkauf, Teilnahmebeiträge, sonst. Erlöse)
€
Zugesicherte Eigenmittel in angemessener
Höhe (eigene Mittel i.H.v. mind. 25 % der Projektausgaben
bei a). Können weniger als 25 % aus eigener Beteiligung
finanziert werden, ist eine formlose Begründung beizufügen.
Betrag kann nachträglich nicht reduziert werden! )
€
Erwartete od. beantragte Zuwendungen
Dritter (z.B. andere Bezirksausschüsse, städt.
Dienststellen, nicht städtische Stellen, etc.)
€
Gesamt b)
€
€
Bewilligter Zuschuss gemäß
BA-Beschluss:
€
Stand: 03/2025 3
c) Beantragte Zuwendung
(= Ausgaben a) abzüglich
Finanzierungsmittel b))
Gesamtkosten- und Finanzierungsplan
20,4%
siehe Begründung
4420
1135
5.555,-
570
1135,00
1705,00
3850,00
6. Erklärungen
6.1 Die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Antrag enthaltenen Angaben wird erklärt. Jede
Änderung der vorstehenden Angaben wird dem Direktorium der Landeshauptstadt München
unverzüglich und unaufgefordert mitgeteilt.
6.2 Die Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Stadtbezirksbudget der
Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München in der jeweils gültigen Fassung sowie die
allgemeinen Nebenbestimmungen werden als rechtsverbindlich anerkannt.
6.3 Es wird versichert, dass das Projekt noch nicht begonnen bzw. umgesetzt wurde.
Rechnungen, die vor Antragseingang im Direktorium ausgestellt worden sind, sind gemäß Ziffern
8.2.5 und 8.2.6 der Stadtbezirksbudget-Richtlinien grundsätzlich nicht zuwendungsfähig. Belege
ab Antragseingang können bei der Abrechnung des Projekts anerkannt werden. Maßgeblich ist
jeweils das Datum der Rechnung.
6.4 Es wird versichert, dass der Kosten- und Finanzierungsplan nach den Grundsätzen einer
sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung aufgestellt wurde und weitere
Finanzierungsmittel nicht vorhanden sind.
6.5 Es wird versichert, dass bei Tätigkeiten, welche die sonstige berufliche oder ehrenamtliche
Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger umfassen oder die in
gleichem Maße geeignet sind, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen, der antragstellenden
Person erweiterte Führungszeugnisse der entsprechenden Personen vorgelegt werden. Die
antragstellende Person verpflichtet sich, dem Direktorium vor Beginn des Projekts zu erklären,
dass die Vorlage der erweiterten Führungszeugnisse erfolgt ist und sich aus den
Führungszeugnissen keine Anhaltspunkte für Zweifel an der persönlichen Eignung der
eingesetzten Personen ergeben haben.
6.6 Es wird versichert, dass das beantragte Projekt sich im Rahmen der vorhandenen Mittel an
den Belangen der UN-Behindertenrechtskonvention, der Charta der Grundrechte der
Europäischen Union sowie der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und
Männern auf lokaler Ebene orientiert.
6.7 Mir ist bekannt, dass es die Landeshauptstadt München als ihre sozial- und
gesellschaftspolitische Aufgabe sowie als ihren verfassungsrechtlichen und kommunalen Auftrag
sieht, ein Miteinander zu fördern, in dem alle Menschen in ihrer Verschiedenheit wertgeschätzt und
Unterschiede als Bereicherung gesehen werden, in dem sich die Menschen mit Respekt und
Toleranz begegnen und sich gegenseitig helfen, unterstützen und achten. Aus diesem Grund hat
sich die Landeshauptstadt München zum Ziel gesetzt, mit jeder städtischen Zuwendung zu einer
friedlichen, toleranten und gleichberechtigten Stadtgesellschaft beizutragen und den Schutz jeder
Stand: 03/2025 5
Stellungnahme zur Finanzierung (20% nicht erreicht)
Über einen Unkostenbeitrag in Höhe von 10,- Euro pro Kindergartenkind (ausgenommen
Familien die Grundsicherung beziehen) können wir Einnahmen in Höhe von 570,- €
generieren. Grundsätzlich wäre hier eventuell auch ein höherer Betrag möglich (Maximal 15
€ pro Kind).
Materialkosten können aus dem „Spielgeld“ über die Kindergartenfinanzierung bestritten
werden.
Für externe Honorarkosten gibt es in unserer Finanzierung leider keinen „Topf“.
Unser Förderkreis befindet sich gerade in der Neugründung als Förderverein e.V. und kann
uns aktuell keine Gelder fest zusagen, sobald die ersten Mitgliedsbeiträge im Herbst
eingezogen wurden, wäre hier eventuell noch eine Förderung mit wenigen Hundert Euro
möglich.
Die Künstlerin Ellen Sick und die stellvertretende Leitung des Kindergartens würden das
Projekt gerne bei weiteren Fragen au...