Öffentlichkeit UA-Sitzungen

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=== 26-32 _ B 00080_B 00080 Oeffentlichkeit UA Sitzungenl.pdf === Fraktion DIE LINKE Mitglieder der Fraktion: Nadine Guinand und Erich Utz Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes bei Unterausschusssitzungen Antrag: Die Landeshauptstadt München sowie der Bezirksausschuss Sendling-Westpark werden aufgefordert, organisatorisch und technisch sicherzustellen, dass die Öffentlichkeit an den Sitzungen der Unterausschüsse des Bezirksausschusses tatsächlich teilnehmen kann. Insbesondere ist sicherzustellen, dass: 1. Bürger*innen während der Sitzungszeiten Zugang zu den Sitzungsräumen der Unterausschüsse im Sozialbürgerhaus Meindlstraße14 in 81373 München erhalten, 2. der Zugang nicht ausschließlich Mandatsträger*innen mit Zugangskarten vorbehalten bleibt, 3. Einladungen bzw. Tagesordnungen der Unterausschüsse rechtzeitig und öffentlich zugänglich veröffentlicht werden, insbesondere im Internet. Die Verwaltung wird gebeten, hierfür eine praktikable und dauerhafte Lösung zu schaffen. Begründung: Nach Art. 52 Abs. 2 Satz 1 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) gilt der Öffentlichkeitsgrundsatz: „Die Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen." Der Öffentlichkeitsgrundsatz dient der Transparenz kommunaler Entscheidungsprozesse sowie der demokratischen Kontrolle durch die Bürger*innen. Wenn Bürger*innen aufgrund verschlossener Türen faktisch keinen Zugang zu Unterausschusssitzungen erhalten, obwohl diese öffentlich stattfinden sollen, wird der Öffentlichkeitsgrundsatz in der Praxis unterlaufen. Ebenso setzt eine wirksame Öffentlichkeit voraus, dass Bürger*innen vorab Kenntnis von Sitzungsort/ -termin und Tagesordnungspunkten erhalten können. Werden Tagesordnungen bzw. Einladungen ausschließlich intern an Bezirksausschussmitglieder versandt und nicht öffentlich zugänglich gemacht, fehlt Bürger*innen die Möglichkeit zu entscheiden, ob eine Teilnahme an der Sitzung für sie von Interesse ist. Die derzeitige Praxis wird dem gesetzlichen Öffentlichkeitsgrundsatz des Art. 52 GO sowie den Anforderungen an Transparenz und Bürgerbeteiligung nicht ausreichend gerecht. In folgenden Bezirksausschüssen der Landeshauptstadt München werden Unterausschuss-Tagesordnungen bereits vorab online veröffentlicht: BAs 1, 2, 3, 5, 9, 12, 16, 17, 19, 22 und 24 Eine entsprechende Transparenz sollte auch im Bezirksausschuss Sendling-Westpark gewährleistet werden. Juni 2026 === 26-32 _ B 00080_B 00080 Oeffentlichkeit UA-Sitzungen AS.pdf === Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes bei Unterausschusssitzungen BA-Antrag Nr. 26-32 / B 00080 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 7 – Sendling-Westpark vom 30.06.2026 Sicherstellung des uneingeschränkten Zugangs aller Mandatsträger*innen zum Sitzungsort BA-Antrag Nr. 26-32 / B 00081 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 7 – Sendling-Westpark vom 30.06.2026 Sehr geehrter Herr Keller, sehr geehrte Damen und Herren, mit den oben genannten Anträgen fordert der Bezirksausschuss 7 die Landeshauptstadt München auf, die Gewährleistung des Öffentlichkeitsgrundsatzes für die in den Räumen des Sozialbürgerhauses Sendling-Westpark und der BA-Geschäftsstelle stattfindenden Unterausschusssitzungen durch einen freien Zugang und der Veröffentlichung der Sitzungstermine sicherzustellen. Darüber hinaus wird gefordert, einen uneingeschränkten Zugang aller Mandatsträger*innen zum Sitzungsort durch die Ausgabe von Zugangskarten oder durch die Schaffung einer anderen gleichwertigen Lösung zu gewährleisten. Begründet wird dies u.a. damit, dass die Mitglieder eines Bezirksausschusses ein demokratisch legitimiertes kommunales Ehrenamt ausüben und deren Ausübung voraussetzt, dass die Teilnahme an Unterausschusssitzungen auch tatsächlich möglich ist. Auch die Bürger*innen sollten vom Bezirksausschuss über die Sitzungstermine der Unterausschüsse zur Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes vorab entsprechend informiert werden. Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen An den Vorsitzenden des BA 7 Sendling-Westpark Herrn Günter Keller BA-Geschäftsstelle Süd Meindlstraße 14 81373 München Landeshauptstadt München Direktorium Hauptabteilung II Abteilung für Bezirksausschuss- angelegenheiten D-II-BA Marienplatz 8 80331 München Telefon: 089 233-92528 Dienstgebäude: Marienplatz 8 d2ba@muenchen.de Landeshauptstadt München, Direktorium Marienplatz 8, 80331 München S-Bahn: Alle Linien U-Bahn: Linien U3/U6 Haltestelle Marienplatz Straßenbahn: Linie 19 Haltestelle Theatinerstraße Datum 06.08.2026 Seite 2 von 3 Zu Ihren Anträgen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Sitzungen der Unterausschüsse finden gemäß § 9 Abs. 2 BA-GeschO grundsätzlich öffentlich statt. Öffentlich bedeutet hier, wie in Art. 52 Abs. 2 GO ausgeführt, dass jedermann, ohne Ansehen der Person, während der gesamten Sitzungsdauer freien und ungehinderten Zugang (im Rahmen der vorhandenen Raumkapazitäten) zum Sitzungsraum haben muss. Um diesem Grundsatz nachzukommen, wurde mit dem Sozialbürgerhaus (SBH) vereinbart, die bereits für die Vollgremiumssitzung bewährte „Schnapperlösung“ durch Entriegelung der Seiteneingangstüre an der Meindlstraße künftig auch für die Unterausschuss- und Fraktions- sitzungen umzusetzen. Auch für die im Besprechungsraum der BA-Geschäftsstelle stattfindenden Sitzungen konnte durch das Umstellen der Türsteuerung in zwei Schritten eine leicht umsetzbare Lösung gefunden werden, die während den stattfindenden Sitzungen einen ungehinderten Zugang für BA-Mitglieder und Gäste sicherstellt. Für das Entriegeln und wieder Verriegeln der Seiteneingangstüre („Schnapperlösung“) und die Umstellung der Türsteuerung bei der Zugangstür zum Besprechungsraum in der BA- Geschäftsstelle vor Beginn und zum Ende der Sitzung sind die jeweiligen Vorsitzenden der Gremien zuständig und erhalten hierzu eine entsprechende Einweisung. Somit wurde eine gut umsetzbare und vertretbare Lösung gefunden, um sowohl dem Öffentlichkeitsgrundsatz bei Unterausschusssitzungen als auch dem uneingeschränkten Zugang aller Mandatsträger*innen zum Sitzungsort gerecht zu werden. Durch die Gewährleistung des jederzeitigen Zugangs zu den Unterausschuss- und Fraktions- sitzungen konnte daher, wie in den BA-Anträgen ausgeführt, in Abstimmung mit dem Sozialreferat eine gleichwertige Lösung gefunden werden, weshalb die Ausgabe von weiteren Zugangskarten an BA-Mitglieder nicht notwendig ist. Hinzu kommt, dass mit der Ausgabe von weiteren Zugangskarten ein zusätzlicher Verwaltungs- und Kostenaufwand entstünde, der mit der oben beschriebenen Verfahrensweise vermieden werden kann. Hinsichtlich der Veröffentlichung der Sitzungstermine und -orte der Unterausschusssitzungen kann ich Ihnen mitteilen, dass es zwar in der BA-Satzung und BA-GeschO keine explizite Regelung zur ortsüblichen Bekanntmachung der Tagesordnung gibt. Allerdings ist nach der Rechtsprechung der Öffentlichkeitsgrundsatz als „tragendes Verfahrensprinzip der Kommunal- verfassung“ anzusehen, so dass in der Praxis besonderen Wert auf die Öffentlichkeit der Sitzungen zu legen ist, wozu auch die Bekanntmachung der TO zu zählen sein dürfte. Vor diesem Hintergrund bitten wir, die bisherige Verfahrensweise umzustellen und in analoger Anwendung des Art 52 Abs. 1 GO die Bekanntmachung der Unterausschusssitzungen (Tagesordnung / Termin / Sitzungsort) vorzunehmen (beispielsweise durch Aufnahme der UA- Termine und -Orte am Ende der Tagesordnung des Vollgremiums und deren Veröffentlichung). Ich hoffe, dass ich mit den o. g. Ausführungen die von Ihnen aufgeworfenen Fragestellungen beantworten konnte. Die BA-Anträge Nr. 26-32 / B 00080 und Nr. 26-32 / B 00081 sind damit satzungsgemäß erledigt. Seite 3 von 3 Mit freundlichen Grüßen gez. i.V. Pöverlein

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 07 - Sendling-Westpark

Sitzungsdatum

25.08.2026 um 19:30 Uhr

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