=== 26-32 _ B 00080_B 00080 Oeffentlichkeit UA Sitzungenl.pdf ===
Fraktion DIE LINKE
Mitglieder der Fraktion: Nadine Guinand und Erich Utz
Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes bei
Unterausschusssitzungen
Antrag:
Die Landeshauptstadt München sowie der Bezirksausschuss Sendling-Westpark werden
aufgefordert, organisatorisch und technisch sicherzustellen, dass die Öffentlichkeit an den
Sitzungen der Unterausschüsse des Bezirksausschusses tatsächlich teilnehmen kann.
Insbesondere ist sicherzustellen, dass:
1. Bürger*innen während der Sitzungszeiten Zugang zu den Sitzungsräumen der
Unterausschüsse im Sozialbürgerhaus Meindlstraße14 in 81373 München erhalten,
2. der Zugang nicht ausschließlich Mandatsträger*innen mit Zugangskarten vorbehalten
bleibt,
3. Einladungen bzw. Tagesordnungen der Unterausschüsse rechtzeitig und öffentlich
zugänglich veröffentlicht werden, insbesondere im Internet.
Die Verwaltung wird gebeten, hierfür eine praktikable und dauerhafte Lösung zu schaffen.
Begründung:
Nach Art. 52 Abs. 2 Satz 1 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) gilt der
Öffentlichkeitsgrundsatz:
„Die Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit
oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen."
Der Öffentlichkeitsgrundsatz dient der Transparenz kommunaler Entscheidungsprozesse
sowie der demokratischen Kontrolle durch die Bürger*innen.
Wenn Bürger*innen aufgrund verschlossener Türen faktisch keinen Zugang zu
Unterausschusssitzungen erhalten, obwohl diese öffentlich stattfinden sollen, wird der
Öffentlichkeitsgrundsatz in der Praxis unterlaufen.
Ebenso setzt eine wirksame Öffentlichkeit voraus, dass Bürger*innen vorab Kenntnis von
Sitzungsort/ -termin und Tagesordnungspunkten erhalten können. Werden
Tagesordnungen bzw. Einladungen ausschließlich intern an Bezirksausschussmitglieder
versandt und nicht öffentlich zugänglich gemacht, fehlt Bürger*innen die Möglichkeit zu
entscheiden, ob eine Teilnahme an der Sitzung für sie von Interesse ist.
Die derzeitige Praxis wird dem gesetzlichen Öffentlichkeitsgrundsatz des Art. 52 GO sowie
den Anforderungen an Transparenz und Bürgerbeteiligung nicht ausreichend gerecht.
In folgenden Bezirksausschüssen der Landeshauptstadt München werden
Unterausschuss-Tagesordnungen bereits vorab online veröffentlicht:
BAs 1, 2, 3, 5, 9, 12, 16, 17, 19, 22 und 24
Eine entsprechende Transparenz sollte auch im Bezirksausschuss Sendling-Westpark
gewährleistet werden.
Juni 2026
=== 26-32 _ B 00080_B 00080 Oeffentlichkeit UA-Sitzungen AS.pdf ===
Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes bei
Unterausschusssitzungen
BA-Antrag Nr. 26-32 / B 00080 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 7 – Sendling-Westpark vom 30.06.2026
Sicherstellung des uneingeschränkten Zugangs aller
Mandatsträger*innen zum Sitzungsort
BA-Antrag Nr. 26-32 / B 00081 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 7 – Sendling-Westpark vom 30.06.2026
Sehr geehrter Herr Keller,
sehr geehrte Damen und Herren,
mit den oben genannten Anträgen fordert der Bezirksausschuss 7 die Landeshauptstadt
München auf, die Gewährleistung des Öffentlichkeitsgrundsatzes für die in den Räumen
des Sozialbürgerhauses Sendling-Westpark und der BA-Geschäftsstelle stattfindenden
Unterausschusssitzungen durch einen freien Zugang und der Veröffentlichung der
Sitzungstermine sicherzustellen.
Darüber hinaus wird gefordert, einen uneingeschränkten Zugang aller Mandatsträger*innen
zum Sitzungsort durch die Ausgabe von Zugangskarten oder durch die Schaffung einer
anderen gleichwertigen Lösung zu gewährleisten.
Begründet wird dies u.a. damit, dass die Mitglieder eines Bezirksausschusses ein
demokratisch legitimiertes kommunales Ehrenamt ausüben und deren Ausübung voraussetzt,
dass die Teilnahme an Unterausschusssitzungen auch tatsächlich möglich ist. Auch die
Bürger*innen sollten vom Bezirksausschuss über die Sitzungstermine der Unterausschüsse
zur Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes vorab entsprechend informiert werden.
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen
An den Vorsitzenden des BA 7
Sendling-Westpark
Herrn Günter Keller
BA-Geschäftsstelle Süd
Meindlstraße 14
81373 München
Landeshauptstadt
München
Direktorium
Hauptabteilung II
Abteilung für Bezirksausschuss-
angelegenheiten
D-II-BA
Marienplatz 8
80331 München
Telefon: 089 233-92528
Dienstgebäude:
Marienplatz 8
d2ba@muenchen.de
Landeshauptstadt München, Direktorium
Marienplatz 8, 80331 München
S-Bahn: Alle Linien
U-Bahn: Linien U3/U6
Haltestelle Marienplatz
Straßenbahn: Linie 19
Haltestelle Theatinerstraße
Datum
06.08.2026
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Zu Ihren Anträgen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Sitzungen der Unterausschüsse finden gemäß § 9 Abs. 2 BA-GeschO grundsätzlich
öffentlich statt. Öffentlich bedeutet hier, wie in Art. 52 Abs. 2 GO ausgeführt, dass jedermann,
ohne Ansehen der Person, während der gesamten Sitzungsdauer freien und ungehinderten
Zugang (im Rahmen der vorhandenen Raumkapazitäten) zum Sitzungsraum haben muss.
Um diesem Grundsatz nachzukommen, wurde mit dem Sozialbürgerhaus (SBH) vereinbart,
die bereits für die Vollgremiumssitzung bewährte „Schnapperlösung“ durch Entriegelung der
Seiteneingangstüre an der Meindlstraße künftig auch für die Unterausschuss- und Fraktions-
sitzungen umzusetzen. Auch für die im Besprechungsraum der BA-Geschäftsstelle
stattfindenden Sitzungen konnte durch das Umstellen der Türsteuerung in zwei Schritten eine
leicht umsetzbare Lösung gefunden werden, die während den stattfindenden Sitzungen einen
ungehinderten Zugang für BA-Mitglieder und Gäste sicherstellt.
Für das Entriegeln und wieder Verriegeln der Seiteneingangstüre („Schnapperlösung“) und die
Umstellung der Türsteuerung bei der Zugangstür zum Besprechungsraum in der BA-
Geschäftsstelle vor Beginn und zum Ende der Sitzung sind die jeweiligen Vorsitzenden der
Gremien zuständig und erhalten hierzu eine entsprechende Einweisung.
Somit wurde eine gut umsetzbare und vertretbare Lösung gefunden, um sowohl dem
Öffentlichkeitsgrundsatz bei Unterausschusssitzungen als auch dem uneingeschränkten
Zugang aller Mandatsträger*innen zum Sitzungsort gerecht zu werden.
Durch die Gewährleistung des jederzeitigen Zugangs zu den Unterausschuss- und Fraktions-
sitzungen konnte daher, wie in den BA-Anträgen ausgeführt, in Abstimmung mit dem
Sozialreferat eine gleichwertige Lösung gefunden werden, weshalb die Ausgabe von weiteren
Zugangskarten an BA-Mitglieder nicht notwendig ist. Hinzu kommt, dass mit der Ausgabe von
weiteren Zugangskarten ein zusätzlicher Verwaltungs- und Kostenaufwand entstünde, der mit
der oben beschriebenen Verfahrensweise vermieden werden kann.
Hinsichtlich der Veröffentlichung der Sitzungstermine und -orte der Unterausschusssitzungen
kann ich Ihnen mitteilen, dass es zwar in der BA-Satzung und BA-GeschO keine explizite
Regelung zur ortsüblichen Bekanntmachung der Tagesordnung gibt. Allerdings ist nach der
Rechtsprechung der Öffentlichkeitsgrundsatz als „tragendes Verfahrensprinzip der Kommunal-
verfassung“ anzusehen, so dass in der Praxis besonderen Wert auf die Öffentlichkeit der
Sitzungen zu legen ist, wozu auch die Bekanntmachung der TO zu zählen sein dürfte.
Vor diesem Hintergrund bitten wir, die bisherige Verfahrensweise umzustellen und in analoger
Anwendung des Art 52 Abs. 1 GO die Bekanntmachung der Unterausschusssitzungen
(Tagesordnung / Termin / Sitzungsort) vorzunehmen (beispielsweise durch Aufnahme der UA-
Termine und -Orte am Ende der Tagesordnung des Vollgremiums und deren Veröffentlichung).
Ich hoffe, dass ich mit den o. g. Ausführungen die von Ihnen aufgeworfenen Fragestellungen
beantworten konnte. Die BA-Anträge Nr. 26-32 / B 00080 und Nr. 26-32 / B 00081 sind damit
satzungsgemäß erledigt.
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Mit freundlichen Grüßen
gez.
i.V.
Pöverlein