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Direktorium
HA II - BA
Vergünstigte Tickets für Personen mit München-Pass für alle aus dem Stadtbezirks-
budget geförderten Veranstaltungen
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02597
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 08 - Schwanthalerhöhe vom 03.04.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17511
Anlage
Beschluss des Bezirksausschusses des 8. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe vom
16.09.2025
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 08 - Schwanthalerhöhe hat am 03.04.2025 die
als Anlage beigefügte Empfehlung Nr. 20-26 / E 02597 beschlossen.
In der Bürgerversammlungsempfehlung Nr. 20-26 / E 02597 hat sich die Bürgerversamm-
lung des Stadtbezirkes 08 - Schwanthalerhöhe dafür ausgesprochen, dass der Bezirks-
ausschuss zukünftig darauf achten solle, dass bei Veranstaltungen, die aus dem Stadtbe-
zirksbudget gefördert werden, 10% der Tickets vergünstigt für München-Pass Inhaber*in-
nen angeboten werden. So soll sichergestellt werden, dass auch Menschen mit geringem
Einkommen an den Veranstaltungen teilnehmen können.
Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02597 betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO
und § 22 GeschO des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da
sich die Bürgerversammlungsempfehlungen auf Fragen im Zusammenhang mit dem
Budget des Bezirksausschusses 8 bezieht, ist diese nach Art. 18 Abs. 5 GO i.V.m. § 2
Abs. 4 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung bzw. § 9 Abs. 4 der Bezirksaus-
schuss-Satzung vom zuständigen Bezirksausschuss zu behandeln.
Zu der oben genannten Empfehlung der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 08 -
Schwanthalerhöhe vom 03.04.2025 ist Folgendes auszuführen:
Den Bezirksausschüssen stehen über das Stadtbezirksbudget Gelder zur Verfügung, mit
denen Maßnahmen gefördert werden können, die das Gemeinschaftsleben im Stadtbezirk
bereichern. Ob eine Zuwendung für eine Maßnahme gewährt wird, entscheidet dabei in
jedem Fall der örtlich zuständige Bezirksausschuss.
Die Entscheidung des Bezirksausschusses zur Förderung von Maßnahmen aus den Mit-
teln des Stadtbezirksbudgets wird zudem durch die Vorgaben des Stadtrates in Form von
einzuhaltenden Förderrichtlinien näher ausgestaltet. Darin ist beispielsweise festgelegt,
dass die zu fördernden Maßnahmen mit dem übergreifenden Förderziel der Landeshaupt-
stadt München in Einklang stehen müssen. Dieses beinhaltet u.a., dass geförderte Pro-
jekte zum Ziel einer gleichberechtigten Stadtgesellschaft beitragen und den Schutz vor
Diskriminierung aufgrund des sozialen Status gewährleisten müssen. Eine Konkretisie-
rung dieses Förderziels findet sich ferner in der Regelung, dass geförderte Maßnahmen
nicht kommerziell, also nicht mit Gewinnerzielungsabsicht durchgeführt werden dürfen.
Diese Vorgaben der Förderrichtlinien führen dazu, dass über das Stadtbezirksbudget in
aller Regel Projekte gefördert werden, die mit viel ehrenamtlichem Engagement realisiert
werden und deshalb von der Kostenseite her nicht mit kommerziellen Projekten professio-
neller Veranstalter vergleichbar sind. Veranstaltungen, die über das Stadtbezirksbudget
gefördert werden, können daher sehr häufig kostenfrei oder mit einem geringen Eintritt be-
sucht werden. Dabei sind bereits jetzt regelmäßig zusätzlich vergünstigte Eintritte für be-
dürftige Personen, Kinder und Jugendliche oder auch Senior*innen vorgesehen. Veran-
staltungen kommerzieller Anbieter sind hingegen nur zuwendungsfähig, wenn diese expli-
zit ohne Gewinnerzielungsabsicht durchgeführt werden. Dies ist regelmäßig der Fall,
wenn z.B. keine oder nur sehr geringe Eintrittsgelder verlangt werden. Auch in diesen Fäl-
len können also Personen mit niedrigen Einkommen an den Veranstaltungen teilnehmen.
Durch diesen niederschwelligen Ansatz wird bei Veranstaltungen, die über das Stadtbe-
zirksbudget gefördert werden, eine gleichberechtigte Teilhabe unabhängig vom Einkom-
men somit in den allermeisten Fällen bereits jetzt sichergestellt. Die Festlegung eines
verpflichtenden Mindestkontingents von 10 % der auszugebenden Tickets für München-
Pass-Beziehende, wie von der BV-Empfehlung vorgeschlagen, wird vor diesem Hinter-
grund somit als nicht notwendig erachtet.
Ferner besteht im Rahmen der Vorberatung der Zuschussanträge im zuständigen Unter-
ausschuss bzw. im Rahmen der Beschlussfassung im Vollgremium immer die Möglichkeit,
dass zu den beantragten Maßnahmen der Bezirksausschuss mit den Antragsteller*innen
nach individuellen Lösungen sucht, sollte z.B. bezüglich der vorgesehenen Eintrittspreise
aus Sicht des Bezirksausschusses noch Klärungsbedarf bestehen.
Der inhaltlichen Intention der Bürgerversammlungsempfehlung Nr. 20-26 / E 02597, die
Teilhabe von Menschen mit geringem Einkommen an Veranstaltungen, die aus dem
Stadtbezirksbudget gefördert werden, zu gewährleisten, wird anhand der bestehenden
Regelungen in den Förderrichtlinien bzw. der Möglichkeit der individuellen Absprachen
zwischen dem Bezirksausschuss und den Antragsteller*innen somit bereits jetzt entspro-
chen.
Der Verwaltungsbeirätin der Abteilung für Bezirksausschussangelegenheiten des Direkto-
riums, Frau Stadträtin Sibylle Stöhr, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet wor-
den.
II. Antrag der Referentin
1. Von der Sachbehandlung – laufende Angelegenheit (§ 22 GeschO) – zur
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02597 wird Kenntnis genommen, wonach der Intention
der Bürgerversammlungsempfehlung im dargelegten Rahmen bereits entsprochen
wird.
2. Die BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02597 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes
08 - Schwanthalerhöhe vom 03.04.2025 ist damit satzungsgemäß behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag.
Der Bezirksausschuss des 08. Stadtbezirkes der Landeshauptstadt München
Die Vorsitzende Die Referentin
Sibylle Stöhr i.V. Dominik Krause
Vorsitzende des BA 08 Bürgermeister
IV. Wv. D-HA II/BA
zur weiteren Veranlassung.
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An den Bezirksausschuss 8
An das Direktorium HA II – BAG Süd (dreifach)
An die Stadtkämmerei
z.K.
Am …....
Direktorium HA II/BA
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=== B 08_VG 11.11.2025 oeff. 7.1 1..pdf ===
Datum: 12.11.2025
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Email: ba8@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Süd
An das Direktorium
(E) + (U) Vergünstigte Tickets für Personen mit München-Pass für alle aus dem
Stadtbezirksbudget geförderten Veranstaltungen
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02597 der Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes
Schwanthalerhöhe vom 03.04.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17511
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 08 - Schwanthalerhöhe
vom 11. November 2025
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung:
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