Original Münchner Schäfflertanz 2026

1 Dokument im RIS

Sitzungsunterlagen im RIS München öffnen

Klick öffnet die offizielle Tagesordnungs-Seite mit allen aktuellen Anlagen.

  • 20-26 _ V 17148_Beschlussentwurf.pdf
  • 9-1-1_E_KVR_Durchsetzung_Durchfahrtsverbot_Bushaltestelle_Gollierplatz_sw.pdf
  • 20-26 _ E 02615_E 02615 Durchfahrtsverbot Bushaltestelle Gollierplatz.pdf
Unterlagen herunterladen (ZIP)
Text aus den Unterlagen
=== 20-26 _ V 17148_Beschlussentwurf.pdf === Telefon: 089/233 - 44800 Durchsetzung des Verbots der Durchfahrt an der Bushaltestelle Gollierplatz Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17148 Anlage(n): Anlage (A1): Empfehlung Nr. 20-26 / E 02615 Beschluss des Bezirksausschusses des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe vom 05.08.2025 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe hat am 03.04.2025 anliegende Empfehlung (Anlage 1) beschlossen. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 4 Satz 1 GO, § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschusssatzung vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Die Bürgerversammlungsempfehlung zielt darauf ab, dass das Durchfahrtsverbot an der Bushaltestelle Gollierplatz mit Hilfe einer permanenten und kontinuierlichen Kontrollstelle überwacht werden soll. Die Verkehrsüberwachung in München wird sowohl vom Polizeipräsidium München als auch von der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) im Kreisverwaltungsreferat wahrgenommen. Die Überwachung eines Bereiches, bei dem durch Zeichen 250 der Straßenverkehrs-Ordnung (Verbot für Fahrzeuge aller Art) die Durchfahrt verboten ist, darf ausschließlich durch die Polizei erfolgen. Das dafür zuständige Polizeipräsidium München hat sich zu dieser Empfehlung wie folgt geäußert: Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention Kommunale Verkehrsüberwachung und Kommunaler Außendienst KVR I/3 Empfehlung Nr. 20-26 / E 02615 der Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe vom 03.04.2025 Seite 2 von 4 In der Gesamtschau aller Unfälle zeigt sich der Bereich als unauffällig. Lediglich zwei dargelegte Verkehrsunfälle aus dem Jahr 2023 (in den Jahren 2024 und 2025 gab es keine verzeichneten Unfälle im relevanten Bereich) lassen keine qualifizierte Gefahrenlage erkennen und folglich auch nicht begründen. Hinsichtlich der Vermutung, auf welche sich diese Empfehlung begründet, dass kontinuierlich in hoher Frequenz das bestehende Verbot missachtet wird, können seitens der Polizeiinspektion 14 (PI 14) keine belastbaren Fakten dargelegt werden. Durch die Polizei erfolgt keine Verkehrszählung, welche die Vermutung verifiziert bzw. dementiert. Der PI 14 liegen jedoch vereinzelt immer wieder Beschwerden von Anwohner*innen vor, welche die gegenständliche Problematik aufgreifen und sich ebenfalls über die Missachtung des Durchfahrverbots beschweren. In regelmäßigen Abständen werden daher durch die PI 14 schwerpunktmäßig Kontrollen durchgeführt. Am 27.01.2025 konnten beispielsweise in 10 Fällen Fahrzeugführer*innen geahndet werden, die gegen das Verbot verstießen. Außerhalb von Schwerpunktkontrollen werden sporadisch im Rahmen des alltäglichen Streifendienstes Kontrollen durchgeführt. Hierbei werden auch immer wieder Fahrzeuge festgestellt, die die bestehende Regelung missachten. Die Forderung, eine permanente Kontrollstelle zur Überwachung zu errichten, wird seitens der PI 14 abgelehnt. Eine solche Kontrollstelle ist schlichtweg personell durch die Polizei nicht umsetzbar. Wie bereits aufgeführt, erfolgt die Überwachung vor allem im Rahmen des alltäglichen Streifendienstes. Außerdem findet die Örtlichkeit immer wieder schwerpunktmäßig Berücksichtigung, sowohl durch eigene Kräfte als auch durch zugeteilte Unterstützungskräfte anderer Einheiten mit Aufgabenzuweisung, so dass eine angemessene Überwachungsdichte gegeben ist. Seite 3 von 4 Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02615 der Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe am 03.04.2025 kann nur nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen werden. Die Korreferentin des Kreisverwaltungsreferates, Frau Stadträtin Dr. Evelyne Menges und die Verwaltungsbeirätin für den Zuständigkeitsbereich Sicherheit und Ordnung, Prävention, Frau Stadträtin Gudrun Lux haben einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag der Referentin 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Für die Überwachung eines Durchfahrtsverbotes bei Zeichen 250 StVO ist ausschließlich die Polizei zuständig. Diese führt an der betroffenen Örtlichkeit sporadische Kontrollen im Rahmen des Streifendienstes aber auch vereinzelt schwerpunktmäßige Kontrollen durch und wird dies im Rahmen der personellen Ressourcen auch weiterhin tun. Die Stadt München darf aufgrund nicht vorhandener Zuständigkeit das Durchfahrtsverbot nicht überwachen. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02615 der Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe vom 03.04.2025 ist damit satzungsgemäß behandelt. III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Stöhr Dr. Sammüller Berufsmäßige Stadträtin Seite 4 von 4 IV. WV bei Kreisverwaltungsreferat – BdR – BW zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 08 Schwanthalerhöhe An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Süd An D-II-V / Stadtratsprotokolle An das Revisionsamt An das Polizeipräsidium München, Abteilung Einsatz E4 mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II / BA ☐ Der Beschluss des BA 08 Schwanthalerhöhe kann vollzogen werden. Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren einzuholen: Mit Anlagen 3 Abdrucke des Originals der Beschlussvorlage (abweichender BA-Beschluss) Stellungnahme Kreisverwaltungsreferat ☐ Der Beschluss des BA 08 Schwanthalerhöhe kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden. Ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht. (Begründung s. Beiblatt) ☐ Der Beschluss des BA 08 Schwanthalerhöhe ist rechtswidrig. (Begründung s. Beiblatt) VI. An das KVR-BdR-Beschlusswesen zurück an Kreisverwaltungsreferat – HA I/3 zur weiteren Veranlassung. Am………………………. Kreisverwaltungsreferat – BdR - BW === 9-1-1_E_KVR_Durchsetzung_Durchfahrtsverbot_Bushaltestelle_Gollierplatz_sw.pdf === Bezirksausschuss des 8. Stadtbezirks Landeshauptstadt München Schwanthalerhöhe Landeshauptstadt München, Direktorium Meindlstr. 14, 81373 München An das Kreisverwaltungsreferat KVR I / 3 Vorsitzende: Sibylle Stöhr E-Mail: ba8@muenchen.de Geschäftsstelle: Meindlstr. 14, 81373 München Telefon: 233 733880 Telefax: 233 12 733880 München, 17.11.2025 (E) Durchsetzung des Verbots der Durchfahrt an der Bushaltestelle Gollierplatz BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02615 vom 03.04.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17148 Sehr geehrte Damen und Herren, der Bezirksausschuss 8 hat sich in seiner Sitzung vom 11.11.2025 mit der o.g. Sitzungsvorlage befasst und den Antrag der Referentin mit folgender Begründung einstimmig abgelehnt. Begründung: Seit Jahren befasst sich der Bezirksausschuss 8 mit dem ständig wiederkehrenden Thema der Nichtbeachtung des Durchfahrtverbotes an der Trappentreustraße. Tag für Tag passiert wohl eine hohe zweistellige Zahl von Kfz-Lenkern verbotswidrig den lediglich für Busse und Taxis freigegebe- nen „Stöpsel“ an der Trappentreustraße, oft auch noch mit hoher Geschwindigkeit, aufgrund des durchaus vorhandenen Unrechtsbewusstseins. Das Ergebnis davon ist eine starke Gefährdung der schwächeren Verkehrsteilnehmer und der Fahrgäste an der Bushaltestelle Gollierplatz. Wir erlauben uns bei dieser Gelegenheit den Hinweis, dass eine erlassene Verkehrsregelung durch die öffentliche Hand tatsächlich auch durchgesetzt werden muss. Dabei steht außer Frage, dass die getroffene Regelung für das zu schützende Wohngebiet richtig und auch dringend erforderlich ist. Über die Jahre hat der Bezirksausschuss 8 zu diesem Thema diverse Anträge und Vorschläge an die Stadtverwaltung geliefert, die jedoch alle als nicht zielführend oder nicht umsetzbar verworfen wurden. Alle beteiligten Referate (KVR, BAU, MOR) und die Polizeiinspektion 14 werden daher dringend gebeten, sich mit der Thematik zu befassen, wie auch der Bezirksausschuss 8 dies regelmäßig tut und entsprechende Lösungsansätze zu entwickeln. Der Bezirksausschuss hat bereits alle beteiligten Referate und die Polizeiinspektion 14 zu einem Ortstermin eingeladen. Vielen Dank an das Mobilitätsreferat, für die Bereitschaft, die interne Abstimmung zu diesem Ortstermin zu übernehmen. Ein Abdruck dieses Schreibens zusammen mit der Beschlussvorlage geht an das Baureferat – T301, das Mobilitätsreferat GB 2.2 und an die Polizeiinspektion 14. Mit freundlichen Grüßen gez. Sibylle Stöhr Vorsitzende === 20-26 _ E 02615_E 02615 Durchfahrtsverbot Bushaltestelle Gollierplatz.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 08 - Schwanthalerhöhe

Sitzungsdatum

11.11.2025 um 19:30 Uhr

Alle TOPs dieser Sitzung anzeigen

Wenn hier etwas Neues kommt, erfährst du es zuerst

Folge dieser Adresse oder dem ganzen Bezirk und bekomme eine E-Mail bei jedem neuen Antrag — kostenlos und jederzeit kündbar.

Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar