=== 20-26 _ V 17148_Beschlussentwurf.pdf ===
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Durchsetzung des Verbots der Durchfahrt an der Bushaltestelle Gollierplatz
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17148
Anlage(n):
Anlage (A1): Empfehlung Nr. 20-26 / E 02615
Beschluss des Bezirksausschusses des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe vom
05.08.2025
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
Die Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe hat am 03.04.2025
anliegende Empfehlung (Anlage 1) beschlossen.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des
Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist.
Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung
auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 4 Satz 1 GO, § 2 Abs. 4
Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung und gemäß § 9 Abs. 4 der
Bezirksausschusssatzung vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu
dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Die Bürgerversammlungsempfehlung zielt darauf ab, dass das Durchfahrtsverbot an der
Bushaltestelle Gollierplatz mit Hilfe einer permanenten und kontinuierlichen Kontrollstelle
überwacht werden soll.
Die Verkehrsüberwachung in München wird sowohl vom Polizeipräsidium München als
auch von der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) im Kreisverwaltungsreferat
wahrgenommen. Die Überwachung eines Bereiches, bei dem durch Zeichen 250 der
Straßenverkehrs-Ordnung (Verbot für Fahrzeuge aller Art) die Durchfahrt verboten ist,
darf ausschließlich durch die Polizei erfolgen.
Das dafür zuständige Polizeipräsidium München hat sich zu dieser Empfehlung wie folgt
geäußert:
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und
Ordnung, Prävention
Kommunale Verkehrsüberwachung
und Kommunaler Außendienst
KVR I/3
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02615 der Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes
Schwanthalerhöhe vom 03.04.2025
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In der Gesamtschau aller Unfälle zeigt sich der Bereich als unauffällig. Lediglich zwei
dargelegte Verkehrsunfälle aus dem Jahr 2023 (in den Jahren 2024 und 2025 gab es
keine verzeichneten Unfälle im relevanten Bereich) lassen keine qualifizierte
Gefahrenlage erkennen und folglich auch nicht begründen.
Hinsichtlich der Vermutung, auf welche sich diese Empfehlung begründet, dass
kontinuierlich in hoher Frequenz das bestehende Verbot missachtet wird, können seitens
der Polizeiinspektion 14 (PI 14) keine belastbaren Fakten dargelegt werden.
Durch die Polizei erfolgt keine Verkehrszählung, welche die Vermutung verifiziert bzw.
dementiert. Der PI 14 liegen jedoch vereinzelt immer wieder Beschwerden von
Anwohner*innen vor, welche die gegenständliche Problematik aufgreifen und sich
ebenfalls über die Missachtung des Durchfahrverbots beschweren.
In regelmäßigen Abständen werden daher durch die PI 14 schwerpunktmäßig Kontrollen
durchgeführt. Am 27.01.2025 konnten beispielsweise in 10 Fällen Fahrzeugführer*innen
geahndet werden, die gegen das Verbot verstießen. Außerhalb von
Schwerpunktkontrollen werden sporadisch im Rahmen des alltäglichen Streifendienstes
Kontrollen durchgeführt. Hierbei werden auch immer wieder Fahrzeuge festgestellt, die
die bestehende Regelung missachten.
Die Forderung, eine permanente Kontrollstelle zur Überwachung zu errichten, wird seitens
der PI 14 abgelehnt. Eine solche Kontrollstelle ist schlichtweg personell durch die Polizei
nicht umsetzbar. Wie bereits aufgeführt, erfolgt die Überwachung vor allem im Rahmen
des alltäglichen Streifendienstes. Außerdem findet die Örtlichkeit immer wieder
schwerpunktmäßig Berücksichtigung, sowohl durch eigene Kräfte als auch durch
zugeteilte Unterstützungskräfte anderer Einheiten mit Aufgabenzuweisung, so dass eine
angemessene Überwachungsdichte gegeben ist.
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Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02615 der Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes
Schwanthalerhöhe am 03.04.2025 kann nur nach Maßgabe der vorstehenden
Ausführungen entsprochen werden.
Die Korreferentin des Kreisverwaltungsreferates, Frau Stadträtin Dr. Evelyne Menges und
die Verwaltungsbeirätin für den Zuständigkeitsbereich Sicherheit und Ordnung,
Prävention, Frau Stadträtin Gudrun Lux haben einen Abdruck der Beschlussvorlage
erhalten.
II. Antrag der Referentin
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Für die Überwachung eines Durchfahrtsverbotes bei Zeichen 250 StVO ist
ausschließlich die Polizei zuständig. Diese führt an der betroffenen Örtlichkeit
sporadische Kontrollen im Rahmen des Streifendienstes aber auch vereinzelt
schwerpunktmäßige Kontrollen durch und wird dies im Rahmen der personellen
Ressourcen auch weiterhin tun. Die Stadt München darf aufgrund nicht vorhandener
Zuständigkeit das Durchfahrtsverbot nicht überwachen.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02615 der Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes
Schwanthalerhöhe vom 03.04.2025 ist damit satzungsgemäß behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag.
Der Bezirksausschuss des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe der Landeshauptstadt
München
Die Vorsitzende Die Referentin
Stöhr Dr. Sammüller
Berufsmäßige Stadträtin
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IV. WV bei Kreisverwaltungsreferat – BdR – BW
zur weiteren Veranlassung.
Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An den Bezirksausschuss 08 Schwanthalerhöhe
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Süd
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
An das Revisionsamt
An das Polizeipräsidium München, Abteilung Einsatz E4
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II / BA
☐ Der Beschluss des BA 08 Schwanthalerhöhe kann vollzogen werden.
Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren
einzuholen:
Mit Anlagen
3 Abdrucke des Originals der Beschlussvorlage (abweichender BA-Beschluss)
Stellungnahme Kreisverwaltungsreferat
☐ Der Beschluss des BA 08 Schwanthalerhöhe kann/soll aus
rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden. Ein
Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht. (Begründung s. Beiblatt)
☐ Der Beschluss des BA 08 Schwanthalerhöhe ist rechtswidrig.
(Begründung s. Beiblatt)
VI. An das KVR-BdR-Beschlusswesen
zurück an Kreisverwaltungsreferat – HA I/3
zur weiteren Veranlassung.
Am……………………….
Kreisverwaltungsreferat – BdR - BW
=== 9-1-1_E_KVR_Durchsetzung_Durchfahrtsverbot_Bushaltestelle_Gollierplatz_sw.pdf ===
Bezirksausschuss des 8. Stadtbezirks Landeshauptstadt
München
Schwanthalerhöhe
Landeshauptstadt München, Direktorium
Meindlstr. 14, 81373 München
An das
Kreisverwaltungsreferat
KVR I / 3
Vorsitzende:
Sibylle Stöhr
E-Mail: ba8@muenchen.de
Geschäftsstelle:
Meindlstr. 14, 81373 München
Telefon: 233 733880
Telefax: 233 12 733880
München, 17.11.2025
(E) Durchsetzung des Verbots der Durchfahrt an der Bushaltestelle Gollierplatz
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02615 vom 03.04.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17148
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bezirksausschuss 8 hat sich in seiner Sitzung vom 11.11.2025 mit der o.g. Sitzungsvorlage
befasst und den Antrag der Referentin mit folgender Begründung einstimmig abgelehnt.
Begründung:
Seit Jahren befasst sich der Bezirksausschuss 8 mit dem ständig wiederkehrenden Thema der
Nichtbeachtung des Durchfahrtverbotes an der Trappentreustraße. Tag für Tag passiert wohl eine
hohe zweistellige Zahl von Kfz-Lenkern verbotswidrig den lediglich für Busse und Taxis freigegebe-
nen „Stöpsel“ an der Trappentreustraße, oft auch noch mit hoher Geschwindigkeit, aufgrund des
durchaus vorhandenen Unrechtsbewusstseins. Das Ergebnis davon ist eine starke Gefährdung der
schwächeren Verkehrsteilnehmer und der Fahrgäste an der Bushaltestelle Gollierplatz.
Wir erlauben uns bei dieser Gelegenheit den Hinweis, dass eine erlassene Verkehrsregelung durch
die öffentliche Hand tatsächlich auch durchgesetzt werden muss. Dabei steht außer Frage, dass
die getroffene Regelung für das zu schützende Wohngebiet richtig und auch dringend erforderlich
ist.
Über die Jahre hat der Bezirksausschuss 8 zu diesem Thema diverse Anträge und Vorschläge an
die Stadtverwaltung geliefert, die jedoch alle als nicht zielführend oder nicht umsetzbar verworfen
wurden. Alle beteiligten Referate (KVR, BAU, MOR) und die Polizeiinspektion 14 werden daher
dringend gebeten, sich mit der Thematik zu befassen, wie auch der Bezirksausschuss 8 dies
regelmäßig tut und entsprechende Lösungsansätze zu entwickeln.
Der Bezirksausschuss hat bereits alle beteiligten Referate und die Polizeiinspektion 14 zu einem
Ortstermin eingeladen. Vielen Dank an das Mobilitätsreferat, für die Bereitschaft, die interne
Abstimmung zu diesem Ortstermin zu übernehmen.
Ein Abdruck dieses Schreibens zusammen mit der Beschlussvorlage geht an
das Baureferat – T301, das Mobilitätsreferat GB 2.2 und an die Polizeiinspektion 14.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Sibylle Stöhr
Vorsitzende
=== 20-26 _ E 02615_E 02615 Durchfahrtsverbot Bushaltestelle Gollierplatz.pdf ===