=== 20-26 _ B 08117_B 08117 Ampelschaltungen Ganghoferstrasse.pdf ===
München, den 30.08.2025
Antrag an den Bezirksausschuss 08 Schwanthalerhöhe zur Sitzung am 16.09.2025
Thema: Sichere Wege für Kinder und Senior:innen: Längere Grünphasen an der
Ganghoferstraße
Antrag:
Der Bezirksausschuss Schwanthalerhöhe fordert das Mobilitätsreferat auf, die Grünphasen
den Fußgängerampeln an der Ganghoferstraße/Ecke Kazmairstraße und an der
Ganghoferstraße/Ecke Heimeranstraße zu verlängern und die Anforderungszeiten zu
verkürzen.
Begründung:
Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere Kindergruppen, Eltern mit kleineren Kindern
und mobilitätseingeschränkte Personen, berichten regelmäßig, dass die Grünphasen an den
o.g. genannten Ampeln zu kurz bemessen sind. Häufig schaltet die Ampel bereits auf Rot,
während sich noch Personen auf der Fahrbahn befinden. Das birgt ein erhebliches
Sicherheitsrisiko und untergräbt die Glaubwürdigkeit von Verkehrsregeln – vor allem für
Kinder, die gerade lernen, nur bei Grün die Straße zu überqueren.
Eine Anpassung der Steuerungszeiten erhöht die Verkehrssicherheit für den Fußverkehr
deutlich und sollte mit vergleichsweise geringem Aufwand umgesetzt werden können.
Des Weiteren bitte wir um Überprüfung der Anforderungszeiten an diesen Ampeln, die sehr
lang sind. Gerade an der Kazmairstraße führt dies häufig zu Fußgängerquerungen bei „Rot“
aufgrund der vermeintlichen Übersichtlichkeit des Straßenverlaufs.
Für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Initiative: Michael Schelle
Michael Czisch, Manuela Diebolder, Ulrike Grillo, Florian Kraus, Emilia Ott,
Sarah Seeslen-Kozumplik, Sibylle Stöhr
Für die Fraktionsgemeinschaft Die Linke / ÖDP
Severin Beilner (ÖDP), Stefan Jagel, Frank Rehberg
Fraktion Die Linke & ÖDP im BA 08 Schwanthalerhöhe
=== 20-26 _ B 08117_B 08117 Ampelschaltungen Ganghoferstrasse AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Betrieb
MOR-GB2.412
lsa-betrieb.mor@muenchen.de
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Süd
bag-sued.dir@muenchen.de
An den BA 08 - Schwanthalerhöhe
Frau Stöhr
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
07.10.2025
Sichere Wege für Kinder und Senior:innen: Längere Grünphasen an der
Ganghoferstraße
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08117 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 08 -
Schwanthalerhöhe
Sehr geehrte Frau Stöhr,
zu Ihrem Antrag vom 16.07.2025, in welchem Sie zum einen längere Grünphasen sowie zum
anderen kürzere Anforderungszeiten an den Lichtsignalanlagen (LSA) 346 (Ganghoferstraße /
Kazmairstraße) und 938 (Ganghoferstraße / Heimeranstraße) fordern, möchten wir Ihnen
gerne Folgendes mitteilen:
Die LSA 346 (Ganghoferstraße / Kazmairstraße) wird verkehrsabhängig betrieben, wobei die
Unterbrechung der Freigabe der Hauptrichtung nur dann erfolgt, sobald Fußgänger*innen
Ihren Querungswunsch über die Ganghoferstraße an den sich vor Ort befindlichen Anforde-
rungstastern anmelden. Die Realisierung der Freigabe erfolgt nach der Anforderung unkoordi-
niert, was bedeutet, dass diese ohne Berücksichtigung der Freigaben anderer LSA im
Streckenzug erfolgt. Die Freigabe steht somit lediglich in restriktiver Beziehung zu den
verkehrenden ÖPNV-Linien sowie der anliegenden Verkehrsstärke.
Die LSA 938 (Ganghoferstraße / Heimeranstraße) wird ebenso verkehrsabhängig betrieben,
jedoch mit einer zyklischen Freigabe der einzelnen Signalgruppen. Dies bedeutet wiederum,
dass Verkehrsteilnehmer*innen aus der Nebenrichtung, also Fußgänger*innen, welche die
Ganghoferstraße queren bzw. KFZ, welche aus der Heimeranstraße ausfahren, nicht aktiv Ihre
Freigabe an der LSA anfordern müssen. Lediglich ÖPNV-Fahrzeuge, welche aus Osten
kommend den Knotenpunkt anfahren, können im Rahmen der Restriktionen aufgrund der
vorliegenden Schaltmodalitäten, eine entsprechende Freigabe im Sinne der ÖPNV-Beschleu-
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nigung zu Ihren Gunsten erwirken. Gleiches gilt selbstverständlich für die ÖPNV-Fahrzeuge in
der Hauptrichtung entlang der Ganghoferstraße. Weiterhin kann die nahegelegene Feuerwa-
che die LSA bei Ausrückfahrten beeinflussen.
Durch die zyklische Freigabe ist sichergestellt, dass Verkehrsteilnehmer*innen aus der
Nebenrichtung, bspw. die angesprochenen Fußgänger*innen, in jedem Umlauf (in diesem Fall
spätestens alle 70 Sekunden) eine entsprechende Freigabe erhalten. Wann genau diese
Freigabe erfolgt, wird jedoch wie oben beschrieben maßgeblich von den verkehrenden ÖPNV-
Linien, sowie der anliegenden Verkehrsstärke bestimmt.
Zur Bewertung Ihrer Forderung nach einer Verlängerung der Grünzeit zu Gunsten der
querenden Fußgänger*innen an beiden LSA, haben wir eine aktuelle Auswertung der
Grünzeiten vorgenommen. Grundsätzlich sind die Grünzeiten an den Fußgängerfurten in
München so dimensioniert, dass bei durchschnittlicher Gehgeschwindigkeit (1,2 m/s)
mindestens die Mitte der gegenüberliegenden Richtungsfahrbahn (etwa 3/4 der kompletten
Wegstrecke) erreicht werden kann. Ausnahmen hiervon bilden Straßen mit sehr breiten
Mittelteiler oder in bestimmten Fällen auch LSA, welche von ÖPNV-Fahrzeugen direkt
beeinflusst werden können.
Wesentlich wichtiger für die Sicherheit der Fußgänger*innen ist allerdings die sogenannte
Schutzzeit, die anschließend an die Grünzeit folgt. Die Dauer der Schutzzeit wird für jede
Querungsstelle nach einem bundesweit einheitlichen Verfahren berechnet und ermöglicht allen
Fußgänger*innen, welche sich bereits bei Grün auf der Fahrbahn befinden, ihren Weg
gefahrlos fortzusetzen. Fahrzeuge, welche anschließend ihre Freigabe bekommen, werden so
lange noch zurückgehalten.
Leider ist vielen Verkehrsteilnehmer*innen häufig nicht bekannt, dass zum Queren einer
Fahrbahn nicht nur die Grünzeit zur Verfügung steht, sondern stets die nachfolgende
Rotphase eine Schutzzeit beinhaltet, die es ermöglicht, eine beim Umschalten von Grün auf
Rot begonnene Querung noch sicher und ohne übertriebene Eile zu beenden. Das Grünlicht
bedeutet letztlich, dass Fußgänger*innen Ihre Querung beginnen und die Fahrbahn betreten
dürfen. Die Annahme, dass allein während der Grünzeit die komplette Fahrbahn überquert
werden muss, ist daher nichtzutreffend. Die Schutzzeit steht ebenfalls zur Verfügung und
ermöglicht immer, die Querung der Fahrbahn zu vollenden. Somit sollte es auch für
mobilitätseingeschränkte Personen in der Vielzahl der Fälle möglich sein, die Fahrbahn im
Rahmen der angebotenen Freigabe- und Schutzzeit sicher und ohne übertriebene Eile
komplett zu queren. Weiterhin ist eine Anhebung der Grünzeit für Fußgänger*innen um einen
„fiktiven“ Faktor auch nicht zwingend zielführend. Die Personen, welche in der vorletzten
Grünsekunde Ihre Querung beginnen, werden die Grünzeit, ungeachtet dessen, ob diese 10,
20 oder 40 Sekunden betrug, verständlicherweise als zu kurz empfinden.
Grundsätzlich erhalten Fußgänger*innen, welche die Ganghoferstraße an der LSA 346
(Ganghoferstraße / Kazmairstraße) queren, eine Mindestfreigabezeit von 10 Sekunden. Die
sich unmittelbar daran anschließende Schutzzeit beträgt ebenfalls 10 Sekunden. Somit ist
bereits im Bestand eine vollständige Querung der Ganghoferstraße (rund 11,0 Meter
Querungsbreite) allein schon während der "Grünzeit" möglich. Eine aktuelle Auswertung der
realen Freigabezeit für besagte Fußgänger*innen ergab eine durchschnittliche Freigabedauer
von 12,0 Sekunden. Somit stehen diesen Fußgänger*innen durchschnittlich 12,0 + 10,0 = 22,0
Sekunden zur Verfügung, um eine rund elf Meter breite Straße signalgesichert zu überqueren.
Die durchschnittliche Wartezeit nach Anforderung der Fußgänger*innen beträgt an der LSA
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346 (Ganghoferstraße / Kazmairstraße) ca. 18 Sekunden. Diese Wartezeit enthält bereits die
aus Sicherheitsgründen notwendige Umschaltzeit zwischen Sperre der Hauptrichtung und
Freigabe der Nebenrichtung von 5 Sekunden.
Die Mindestfreigabezeit für Fußgänger*innen, welche die Ganghoferstraße an der LSA 938
(Ganghoferstraße / Heimeranstraße) queren, beträgt 10,0 Sekunden (nördliche Querung) bzw.
9,0 Sekunden (südliche Querung). Die sich unmittelbar daran anschließende Schutzzeit
beträgt in beiden Fällen 11,0 Sekunden. Somit ist bereits im Bestand eine Querung der
Ganghoferstraße bis zu mindestens 3/4 der Wegstrecke (rund 14,0 Meter bzw. 11,0 Meter
Querungsbreite) während der "Grünzeit" möglich. Eine aktuelle Auswertung der realen
Freigabezeit für besagte Fußgänger*innen ergab eine durchschnittliche Freigabedauer von
26,7 Sekunden (nördliche Querung) bzw. 14,6 Sekunden (südl. Querung). Somit stehen
diesen Fußgänger*innen durchschnittlich 26,7 + 11 = 37,7 Sekunden (nördl. Querung) bzw.
14,6 + 11 = 25,6 Sekunden (südliche Querung) zur Verfügung um eine rund elf Meter bzw. 14
Meter breite Straße signalgesichert zu überqueren.
Bezogen auf die Umlaufdauer von 70 Sekunden entfallen an der LSA 938 (Ganghofer-/
Heimeranstraße) inklusive der aus Sicherheitsgründen notwendigen Umschaltzeit zwischen
Sperre der Hauptrichtung und Freigabe der Nebenrichtung (7 Sekunden), bereits im Bestand
bis zu 64% der zur Verfügung stehenden Zeit (70 Sekunden) auf die Realisierung der Freigabe
der Fußgänger*innen.
Mit dem bereits angeordneten und somit anstehenden Austausch des Steuergerätes werden
außerdem die Mindestfreigabezeiten der Fußgänger*innen an der LSA 938 (Ganghoferstraße /
Heimeranstraße) erhöht, um zukünftig die vollständige statt einer 3/4-Querung zu ermöglichen.
Für diese Umsetzung ist jedoch noch keine belastbare Zeitschiene kommunizierbar.
Wir bitten Sie aus den genannten Gründen um Verständnis, dass wir derzeit keine weiteren
Änderungen an den Schaltmodalitäten der Lichtsignalanlagen 346 (Ganghoferstraße /
Kazmairstraße) bzw. 938 (Ganghoferstraße / Heimeranstraße) vornehmen werden.
Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team
Verkehrssteuerung und Verkehrsleitzentrale
Lichtsignalanlagen Planung, Betrieb, ÖPNV (GB2.41)