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(E) Schutz der Schüler*innen und der Kindergartenkinder der Guldeinschule vor der Verkehrsbelastung des Mittleren Rings; -Verlängerung der bestehenden Tempo-30-Regelung -Einhausung des Streckenabschnitts

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  • 20-26 _ V 17471_V 17471 Verlaengerung Tempo-30-Regelung BE.pdf
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=== 20-26 _ V 17471_V 17471 Verlaengerung Tempo-30-Regelung BE.pdf === Telefon: 0 233- Mobilitätsreferat Ruhender Verkehr und Immissionsschutz MOR-GB2.222 Schutz der Schüler*innen und der Kindergartenkinder der Guldeinschule vor der Verkehrsbelastung des Mittleren Rings; -Verlängerung der bestehenden Tempo-30- Regelung -Einhausung des Streckenabschnitts BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02620 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 08 – Schwanthalerhöhe vom 03.04.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17471 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02620 Beschluss des Bezirksausschusses des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe vom 16.09.2025 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 08 - Schwanthalerhöhe hat am 03.04.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02620 beschlossen. Diese beinhaltet die Forderung nach einer Verlängerung der Tempo-30-Zone bis in den Trappentreutunnel und die Einhausung des Streckenabschnitts zwischen Donnersberger Brücke und Trappentreutunnel. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: 1) Räumliche Verlängerung der bestehenden Tempo-30-Regelung In der EU-Richtlinie 2008/50/EG, welche in deutsches Recht mit der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchV) umgesetzt wurde, ist für den Schutz der menschlichen Gesundheit bzgl. der Stickstoffdioxidbelastung ein Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/m³ festgesetzt. An der Landshuter Allee wurde wegen der langjährigen Grenzwertüberschreitung zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Abgasen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h als Verkehrsversuch angeordnet und mit einem Monitoring begleitet. Nun liegen die Ergebnisse der Evaluation vor, die dem Stadtrat in seiner Sitzung am 19.03.2025 (Vorlage Nr. 20-26 / V 15922) vorgestellt wurden. Seite 2 von 4 Durch die Anordnung von Tempo 30 konnte im Jahr 2024 erstmals seit Gültigkeit des Grenzwertes im Jahr 2010 der Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert an der Landshuter Allee und damit im gesamten Stadtgebiet eingehalten werden. Der räumliche Umgriff der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h wurde an die zuvor im Luftreinhalteplan festgelegte und bewährte Strecke für 50 km/h zwischen Höhe Abfahrtsrampe zur Arnulfstraße bis auf Höhe Toni-Merkens-Weg angelehnt. Nachdem sich der Verkehrsversuch mit der bisherigen Strecke bewährt hat und entsprechende Wirkung erkennen lässt, ist in der aktuell noch laufenden Erarbeitung der 9. Fortschreibung des Luftreinhalteplans, welche dem Stadtrat voraussichtlich im September 2025 zur finalen Beschlussfassung vorgelegt wird, die Strecke zwischen Höhe Abfahrtsrampe zur Arnulfstraße bis auf Höhe Toni-Merkens-Weg vorgesehen. Im Bereich zwischen Trappentreutunnel und Donnersbergerbrücke liegen keine Überschreitungen des Stickstoffdioxid-Jahresmittelwerts vor, die eine Geschwindigkeitsreduzierung rechtlich begründen könnten. Insofern wäre eine Verlängerung des Abschnitts, insbesondere aufgrund der durch den bisherigen Abschnitt bereits erzielten Wirkung, nicht verhältnismäßig und damit rechtlich nicht zulässig. Da aus Gründen der Luftreinhaltung keine räumliche Verlängerung der Anordnung von Tempo 30 möglich ist, wurde auch noch eine Anordnung aus Gründen des Lärmschutzes geprüft. Nach den „Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Wohnbe- völkerung vor Lärm“ (Lärmschutz-Richtlinien-StV) ist das der Fall, wenn der vom Straßen- verkehr herrührende Beurteilungspegel am Immissionsort bestimmte Richtwerte überschreitet. Anhaltspunkte für die bestehende Lärmbelastung können sich für eine Ersteinschätzung aus den Lärmkartierungen ergeben, die vom Bayerischen Landesamt für Umwelt auch online zur Verfügung gestellt werden (http://www.umweltatlas.bayern.de). Die Richtwerte liegen für reine und allgemeine Wohngebiete (Trappentreustraße südlich der Westendstraße) bei 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) bei Nacht bzw. für das westlich der Trappentreustraße zwischen der Landberger Straße und Guldeinstraße gelegene, als „Besonderes Wohngebiet“ eingestufte Areal liegen die Richtwerte bei 72 dB(A) am Tag und 60 dB(A) bei Nacht. Nach dem Umweltatlas des Bayerischen Landesamt für Umwelt liegt die Lärmbelastung bei der Grundschule Guldeinstraße 27 bei 55 db(A) – 59 db(A) und damit unter den genannten Richtwerten. Eine vom Mittleren Ring ausgehende und in der Guldeinstraße zu einer unzumutbaren Verkehrslärmbelastung führende Lärmbelastung wird in der für München bestehenden Lärmkartierung objektiv folglich nicht bestätigt. Aus Gründen des Lärmschutzes sind daher keine verkehrsbeschränkenden bzw. -verbietenden Maßnahmen geboten. Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass derzeit keine emissionsschutzrechtliche Möglichkeit für eine weitere räumliche Ausdehnung der Tempo-30-Anordnung auf dem Mittleren Ring besteht. Die Guldeinstraße selbst ist bereits Teil einer Tempo-30-Zone. 2) Einhausung des Streckenabschnitts Das Baureferat teilte hierzu auf Anfrage Folgendes mit: „Wir verweisen zur Frage 2 auf den Beschluss „Begrünte Lärmschutzwand am nördlichen Ende des Trappentreutunnels“ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 12466) zur Bearbeitung der BV- Empfehlung Nr. 14-20 / E 02040 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 8 Schwanthalerhöhe vom 19.06.2018. Das Referat für Klima und Umweltschutz (damals RGU) hat zusammen mit dem Baureferat bereits am 10.01.2019 zur BV-Empfehlung auch bezüglich Seite 3 von 4 einer gewünschten Einhausung der nördlichen Ausfahrt des Trappentreutunnels Stellung genommen. Das Ergebnis war, dass aus lärmtechnischer sowie lufttechnischer Sicht keine tragenden Aspekte vorliegen, die die sehr hohen Kosten für eine Einhausung rechtfertigen würden. Ein neuer Sachstand ist aus Sicht der Verwaltung nicht festzustellen.“ Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02620 der Bürgerversammlung des 8. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe vom 03.04.2025 kann daher nicht entsprochen werden. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Für eine räumliche Verlängerung der Tempo 30 Anordnung liegen derzeit die rechtlichen Voraussetzungen nicht vor. Die Verlängerung der Einhausung ist derzeit mangels zwingender lärmtechnischer und lufthygienischer Gründe und im Hinblick auf Kosten/Nutzen nicht vorgesehen. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02620 der Bürgerversammlung des 8. Stadtbezirkes am 03.04.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 8. Stadtbezirkes der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Sibylle Stöhr Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat Seite 4 von 4 IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Nord An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 08 – Schwanthalerhöhe kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 08 – Schwanthalerhöhe kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 08 – Schwanthalerhöhe ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.222 zur weiteren Veranlassung === 20-26 _ V 17471_V 17471 Verlaengerung Tempo-30-Regelung A.pdf === Anlage === 9-1-1_OB_Entscheidung_Verlaengerung_Tempo_30_Einhausung_E_02620_BA_Abdruck.pdf === Rathaus, Marienplatz 8 80331 München Telefon: 089 233-92528 Telefax: 089 233-25241 Landeshauptstadt München Oberbürgermeister Landeshauptstadt München, Oberbürgermeister, 80331 München Dominik Krause An die Vorsitzende des BA 08 – Schwanthalerhöhe Frau Sibylle Stöhr BA-Geschäftsstelle Süd Meindlstr. 14 81373 München Az. 0263.10-10-0020 Datum 15.06.2026 Schutz der Schüler*innen und der Kindergartenkinder der Guldeinschule vor der Verkehrsbelastung des Mittleren Rings; - Verlängerung der bestehenden Tempo-30- Regelung -Einhausung des Streckenabschnitts Empfehlung Nr. 20-26 / E 02620 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 08 – Schwanthalerhöhe vom 03.04.2025 Beschluss des Bezirksausschusses 08 vom 16.09.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17471 Sehr geehrte Frau Stöhr, der Bezirksausschuss 8 befasste sich in seiner Sitzung am 16.09.2025 mit der o.g. Sitzungsvorlage zu der im Betreff genannten Bürgerversammlungsempfehlung. Die Bürgerversammlung hatte die Verlängerung der Tempo-30-Zone bis in den Trappentreutunnel und die Einhausung des Streckenabschnitts zwischen Donnersberger Brücke und Trappentreutunnel empfohlen. Im Rahmen der o.g. Beschlussvorlage hat das Mobilitätsreferat hinsichtlich der Verlängerung der Tempo-30-Zone bis in den Trappentreutunnel u.a. Folgendes ausgeführt: „Im Bereich zwischen Trappentreutunnel und Donnersbergerbrücke liegen keine Überschreitungen des Stickstoffdioxid-Jahresmittelwerts vor, die eine Geschwindigkeitsreduzierung rechtlich begründen könnten. Insofern wäre eine Verlängerung des Abschnitts, insbesondere aufgrund der durch den bisherigen Abschnitt bereits erzielten Wirkung, nicht verhältnismäßig und damit rechtlich nicht zulässig. Da aus Gründen der Luftreinhaltung keine räumliche Verlängerung der Anordnung von Tempo I. Seite 2 von 3 30 möglich ist, wurde auch noch eine Anordnung aus Gründen des Lärmschutzes geprüft. Nach den „Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Wohnbe- völkerung vor Lärm“ (Lärmschutz-Richtlinien-StV) ist das der Fall, wenn der vom Straßen- verkehr herrührende Beurteilungspegel am Immissionsort bestimmte Richtwerte überschreitet. Anhaltspunkte für die bestehende Lärmbelastung können sich für eine Ersteinschätzung aus den Lärmkartierungen ergeben, die vom Bayerischen Landesamt für Umwelt auch online zur Verfügung gestellt werden (http://www.umweltatlas.bayern.de). Die Richtwerte liegen für reine und allgemeine Wohngebiete (Trappentreustraße südlich der Westendstraße) bei 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) bei Nacht bzw. für das westlich der Trappentreustraße zwischen der Landsberger Straße und Guldeinstraße gelegene, als „Besonderes Wohngebiet“ eingestufte, Areal liegen die Richtwerte bei 72 dB(A) am Tag und 60 dB(A) bei Nacht. Nach dem Umweltatlas des Bayerischen Landesamt für Umwelt liegt die Lärmbelastung bei der Grundschule Guldeinstraße 27 bei 55 db(A) – 59 db(A) und damit unter den genannten Richtwerten. Eine vom Mittleren Ring ausgehende und in der Guldeinstraße zu einer unzumutbaren Verkehrslärmbelastung führende Lärmbelastung wird in der für München bestehenden Lärmkartierung objektiv folglich nicht bestätigt. Aus Gründen des Lärmschutzes sind daher keine verkehrsbeschränkenden bzw. -verbietenden Maßnahmen geboten.“ Hinsichtlich der Einhausung des Streckenabschnitts zwischen der Donnersberger Brücke und des Trappentreutunnels hat das Mobilitätsreferat das Baureferat um Stellungnahme gebeten, welches daraufhin Folgendes mitteilte: „Wir verweisen zur Frage 2 auf den Beschluss „Begrünte Lärmschutzwand am nördlichen Ende des Trappentreutunnels“ (Sitzungsvorlage Nr...

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 08 - Schwanthalerhöhe

Sitzungsdatum

07.07.2026 um 19:30 Uhr

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