(E) Schutz der Schüler*innen und der Kindergartenkinder der Guldeinschule vor der Verkehrsbelastung des Mittle…
Volltext
(E) Schutz der Schüler*innen und der Kindergartenkinder der Guldeinschule vor der Verkehrsbelastung des Mittleren Rings; -Verlängerung der bestehenden Tempo-30-Regelung -Einhausung des Streckenabschnitts
=== 20-26 _ V 17471_V 17471 Verlaengerung Tempo-30-Regelung BE.pdf ===
Telefon: 0 233- Mobilitätsreferat
Ruhender Verkehr und
Immissionsschutz
MOR-GB2.222
Schutz der Schüler*innen und der Kindergartenkinder der Guldeinschule vor der
Verkehrsbelastung des Mittleren Rings; -Verlängerung der bestehenden Tempo-30-
Regelung -Einhausung des Streckenabschnitts
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02620 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 08 –
Schwanthalerhöhe vom 03.04.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17471
Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02620
Beschluss des Bezirksausschusses des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe vom
16.09.2025
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 08 - Schwanthalerhöhe hat am 03.04.2025 die
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02620 beschlossen. Diese beinhaltet die Forderung nach einer
Verlängerung der Tempo-30-Zone bis in den Trappentreutunnel und die Einhausung des
Streckenabschnitts zwischen Donnersberger Brücke und Trappentreutunnel.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den
laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer
Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss
diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und
Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4
der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist:
1) Räumliche Verlängerung der bestehenden Tempo-30-Regelung
In der EU-Richtlinie 2008/50/EG, welche in deutsches Recht mit der 39. Verordnung zur
Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchV) umgesetzt wurde, ist für den
Schutz der menschlichen Gesundheit bzgl. der Stickstoffdioxidbelastung ein
Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/m³ festgesetzt.
An der Landshuter Allee wurde wegen der langjährigen Grenzwertüberschreitung zum Schutz
der Wohnbevölkerung vor Abgasen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h als
Verkehrsversuch angeordnet und mit einem Monitoring begleitet. Nun liegen die Ergebnisse
der Evaluation vor, die dem Stadtrat in seiner Sitzung am 19.03.2025 (Vorlage Nr. 20-26 / V
15922) vorgestellt wurden.
Seite 2 von 4
Durch die Anordnung von Tempo 30 konnte im Jahr 2024 erstmals seit Gültigkeit des
Grenzwertes im Jahr 2010 der Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert an der Landshuter Allee und
damit im gesamten Stadtgebiet eingehalten werden.
Der räumliche Umgriff der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h wurde an die zuvor im
Luftreinhalteplan festgelegte und bewährte Strecke für 50 km/h zwischen Höhe Abfahrtsrampe
zur Arnulfstraße bis auf Höhe Toni-Merkens-Weg angelehnt. Nachdem sich der
Verkehrsversuch mit der bisherigen Strecke bewährt hat und entsprechende Wirkung
erkennen lässt, ist in der aktuell noch laufenden Erarbeitung der 9. Fortschreibung des
Luftreinhalteplans, welche dem Stadtrat voraussichtlich im September 2025 zur finalen
Beschlussfassung vorgelegt wird, die Strecke zwischen Höhe Abfahrtsrampe zur Arnulfstraße
bis auf Höhe Toni-Merkens-Weg vorgesehen. Im Bereich zwischen Trappentreutunnel und
Donnersbergerbrücke liegen keine Überschreitungen des Stickstoffdioxid-Jahresmittelwerts
vor, die eine Geschwindigkeitsreduzierung rechtlich begründen könnten. Insofern wäre eine
Verlängerung des Abschnitts, insbesondere aufgrund der durch den bisherigen Abschnitt
bereits erzielten Wirkung, nicht verhältnismäßig und damit rechtlich nicht zulässig.
Da aus Gründen der Luftreinhaltung keine räumliche Verlängerung der Anordnung von Tempo
30 möglich ist, wurde auch noch eine Anordnung aus Gründen des Lärmschutzes geprüft.
Nach den „Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Wohnbe-
völkerung vor Lärm“ (Lärmschutz-Richtlinien-StV) ist das der Fall, wenn der vom Straßen-
verkehr herrührende Beurteilungspegel am Immissionsort bestimmte Richtwerte überschreitet.
Anhaltspunkte für die bestehende Lärmbelastung können sich für eine Ersteinschätzung aus
den Lärmkartierungen ergeben, die vom Bayerischen Landesamt für Umwelt auch online zur
Verfügung gestellt werden (http://www.umweltatlas.bayern.de).
Die Richtwerte liegen für reine und allgemeine Wohngebiete (Trappentreustraße südlich der
Westendstraße) bei 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) bei Nacht bzw. für das westlich der
Trappentreustraße zwischen der Landberger Straße und Guldeinstraße gelegene, als
„Besonderes Wohngebiet“ eingestufte Areal liegen die Richtwerte bei 72 dB(A) am Tag und 60
dB(A) bei Nacht. Nach dem Umweltatlas des Bayerischen Landesamt für Umwelt liegt die
Lärmbelastung bei der Grundschule Guldeinstraße 27 bei 55 db(A) – 59 db(A) und damit unter
den genannten Richtwerten.
Eine vom Mittleren Ring ausgehende und in der Guldeinstraße zu einer unzumutbaren
Verkehrslärmbelastung führende Lärmbelastung wird in der für München bestehenden
Lärmkartierung objektiv folglich nicht bestätigt. Aus Gründen des Lärmschutzes sind daher
keine verkehrsbeschränkenden bzw. -verbietenden Maßnahmen geboten.
Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass derzeit keine emissionsschutzrechtliche
Möglichkeit für eine weitere räumliche Ausdehnung der Tempo-30-Anordnung auf dem
Mittleren Ring besteht. Die Guldeinstraße selbst ist bereits Teil einer Tempo-30-Zone.
2) Einhausung des Streckenabschnitts
Das Baureferat teilte hierzu auf Anfrage Folgendes mit:
„Wir verweisen zur Frage 2 auf den Beschluss „Begrünte Lärmschutzwand am nördlichen
Ende des Trappentreutunnels“ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 12466) zur Bearbeitung der BV-
Empfehlung Nr. 14-20 / E 02040 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 8
Schwanthalerhöhe vom 19.06.2018. Das Referat für Klima und Umweltschutz (damals RGU)
hat zusammen mit dem Baureferat bereits am 10.01.2019 zur BV-Empfehlung auch bezüglich
Seite 3 von 4
einer gewünschten Einhausung der nördlichen Ausfahrt des Trappentreutunnels Stellung
genommen. Das Ergebnis war, dass aus lärmtechnischer sowie lufttechnischer Sicht keine
tragenden Aspekte vorliegen, die die sehr hohen Kosten für eine Einhausung rechtfertigen
würden. Ein neuer Sachstand ist aus Sicht der Verwaltung nicht festzustellen.“
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02620 der Bürgerversammlung des 8. Stadtbezirkes
Schwanthalerhöhe vom 03.04.2025 kann daher nicht entsprochen werden.
Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen
Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und
Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet
worden.
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Für eine räumliche Verlängerung der Tempo 30 Anordnung liegen derzeit die
rechtlichen Voraussetzungen nicht vor.
Die Verlängerung der Einhausung ist derzeit mangels zwingender lärmtechnischer und
lufthygienischer Gründe und im Hinblick auf Kosten/Nutzen nicht vorgesehen.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02620 der Bürgerversammlung des 8. Stadtbezirkes am
03.04.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 8. Stadtbezirkes der Landeshauptstadt München
Der*Die Vorsitzende Der Referent
Sibylle Stöhr Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
Seite 4 von 4
IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Nord
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 08 – Schwanthalerhöhe kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 08 – Schwanthalerhöhe kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen
Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht
(Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 08 – Schwanthalerhöhe ist rechtswidrig (Begründung siehe
Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GB2.222
zur weiteren Veranlassung
=== 20-26 _ V 17471_V 17471 Verlaengerung Tempo-30-Regelung A.pdf ===
Anlage
=== 9-1-1_OB_Entscheidung_Verlaengerung_Tempo_30_Einhausung_E_02620_BA_Abdruck.pdf ===
Rathaus, Marienplatz 8
80331 München
Telefon: 089 233-92528
Telefax: 089 233-25241
Landeshauptstadt
München
Oberbürgermeister
Landeshauptstadt München, Oberbürgermeister, 80331 München Dominik Krause
An die Vorsitzende
des BA 08 – Schwanthalerhöhe
Frau Sibylle Stöhr
BA-Geschäftsstelle Süd
Meindlstr. 14
81373 München
Az. 0263.10-10-0020
Datum
15.06.2026
Schutz der Schüler*innen und der Kindergartenkinder der Guldeinschule vor der
Verkehrsbelastung des Mittleren Rings; - Verlängerung der bestehenden Tempo-30-
Regelung -Einhausung des Streckenabschnitts
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02620
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 08 – Schwanthalerhöhe vom 03.04.2025
Beschluss des Bezirksausschusses 08 vom 16.09.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17471
Sehr geehrte Frau Stöhr,
der Bezirksausschuss 8 befasste sich in seiner Sitzung am 16.09.2025 mit der o.g.
Sitzungsvorlage zu der im Betreff genannten Bürgerversammlungsempfehlung. Die
Bürgerversammlung hatte die Verlängerung der Tempo-30-Zone bis in den Trappentreutunnel
und die Einhausung des Streckenabschnitts zwischen Donnersberger Brücke und
Trappentreutunnel empfohlen.
Im Rahmen der o.g. Beschlussvorlage hat das Mobilitätsreferat hinsichtlich der Verlängerung
der Tempo-30-Zone bis in den Trappentreutunnel u.a. Folgendes ausgeführt:
„Im Bereich zwischen Trappentreutunnel und Donnersbergerbrücke liegen keine
Überschreitungen des Stickstoffdioxid-Jahresmittelwerts vor, die eine
Geschwindigkeitsreduzierung rechtlich begründen könnten. Insofern wäre eine Verlängerung
des Abschnitts, insbesondere aufgrund der durch den bisherigen Abschnitt bereits erzielten
Wirkung, nicht verhältnismäßig und damit rechtlich nicht zulässig.
Da aus Gründen der Luftreinhaltung keine räumliche Verlängerung der Anordnung von Tempo
I.
Seite 2 von 3
30 möglich ist, wurde auch noch eine Anordnung aus Gründen des Lärmschutzes geprüft.
Nach den „Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Wohnbe-
völkerung vor Lärm“ (Lärmschutz-Richtlinien-StV) ist das der Fall, wenn der vom Straßen-
verkehr herrührende Beurteilungspegel am Immissionsort bestimmte Richtwerte überschreitet.
Anhaltspunkte für die bestehende Lärmbelastung können sich für eine Ersteinschätzung aus
den Lärmkartierungen ergeben, die vom Bayerischen Landesamt für Umwelt auch online zur
Verfügung gestellt werden (http://www.umweltatlas.bayern.de).
Die Richtwerte liegen für reine und allgemeine Wohngebiete (Trappentreustraße südlich der
Westendstraße) bei 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) bei Nacht bzw. für das westlich der
Trappentreustraße zwischen der Landsberger Straße und Guldeinstraße gelegene, als
„Besonderes Wohngebiet“ eingestufte, Areal liegen die Richtwerte bei 72 dB(A) am Tag und 60
dB(A) bei Nacht. Nach dem Umweltatlas des Bayerischen Landesamt für Umwelt liegt die
Lärmbelastung bei der Grundschule Guldeinstraße 27 bei 55 db(A) – 59 db(A) und damit unter
den genannten Richtwerten.
Eine vom Mittleren Ring ausgehende und in der Guldeinstraße zu einer unzumutbaren
Verkehrslärmbelastung führende Lärmbelastung wird in der für München bestehenden
Lärmkartierung objektiv folglich nicht bestätigt. Aus Gründen des Lärmschutzes sind daher
keine verkehrsbeschränkenden bzw. -verbietenden Maßnahmen geboten.“
Hinsichtlich der Einhausung des Streckenabschnitts zwischen der Donnersberger Brücke und
des Trappentreutunnels hat das Mobilitätsreferat das Baureferat um Stellungnahme gebeten,
welches daraufhin Folgendes mitteilte:
„Wir verweisen zur Frage 2 auf den Beschluss „Begrünte Lärmschutzwand am nördlichen
Ende des Trappentreutunnels“ (Sitzungsvorlage Nr...