=== 26-32 _ V 00736_V 00736 Querung der Theresienhoehe BE.pdf ===
Tel.: 01522 29 55010 Mobilitätsreferat
Geschäftsbereich Verkehrs-
und Bezirksmanagement
Bezirksmanagement Mitte
MOR-GB2.111
Querung der Theresienhöhe
Sichere und legale Querungsmöglichkeit für den Fuß- und Radverkehr zwischen
Theresienwiese und Platz am Bavariapark
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02610 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 08 -
Schwanthalerhöhe am 03.04.2025
Radlroute vom Schneckenplatz zur Bavaria: Querung der Matthias-Pschorr-Straße
zweckmäßig gestalten
Empfehlung Nr. 20-26 / E 00521 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 08 -
Schwanthalerhöhe am 25.04.2022
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00736
Anlagen:
1. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02610
2. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 00521
Beschluss des Bezirksausschusses des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe vom
11.08.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 08 - Schwanthalerhöhe hat am 25.04.2022 die
Empfehlung Nr. 20-26 / E 00521 und am 03.04.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02610
beschlossen. Darin wird gefordert, die Querung der Theresienhöhe in Bezug auf die
Verkehrssicherheit zu verbessern.
Die Empfehlungen betreffen einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des
Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung
einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist,
muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und
Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4
der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Der heutige Straßenquerschnitt der Theresienhöhe stammt in seiner Planungsgenese aus den
1990er Jahren und wurde Anfang der 2000er im Zuge der Verlagerung des Messegeländes in
den Münchner Osten und der dadurch initiierten Quartiersentwicklung und Konversion der
„Alten Messe“ in ein durchmischtes und vielseitig genutztes Quartier mit gesamtstädtisch
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relevanten Anziehungspunkten (Alte Kongresshalle, Verkehrszentrum des Deutschen
Museums, etc.) realisiert. Die Raumaufteilung der Theresienhöhe entstand unter den
Vorzeichen einer vorrangig optimierten ÖPNV-Erschließung durch die heute dort situierte
Bushaltestelle samt Buswendeschleife, wobei die Mobilitätsbedarfe des Fuß- und Radverkehrs
gewürdigt wurden, jedoch in ihrer Relevanz seinerzeit nicht in dem Maße prognostiziert waren,
wie sie sich heute erfreulicherweise einstellen und perspektivisch weiterentwickeln werden.
In den beiden Bürgerversammlungsempfehlungen werden wertvolle Bürgervorschläge
eingebracht, die im Sinne einer „Schnell-Besser-Lösung“ ermöglichen sollen, dass Fußgän-
ger*innen und Radfahrende von der Theresienwiese (also aus östlicher Richtung)
herkommend eine Möglichkeit erhalten, im Anschluss an die lichtsignalisierte Querung über
die Hauptfahrbahnen der Theresienhöhe auf direktem Weg den Schneckenplatz zu erreichen.
Gleiches gilt für die Geh- und Fahrbeziehung in umgekehrter Richtung.
Das Anliegen der Bürgerversammlungsempfehlungen ist aus mobilitäts- und verkehrsfachli-
cher Sicht nachvollziehbar und entspricht grundsätzlich zahlreichen Zielen, die in der Mobili-
tätsstrategie 2035 und den daraus abgeleiteten Teilstrategien (insbesondere der Teilstrategie
Fußverkehr) verankert wurden. Im Gegenzug ist festzuhalten, dass eine Anpassung der heuti-
gen Verkehrsinfrastruktur an dieser Örtlichkeit nach eingehender Prüfung durch die Fachver-
waltung leider ausdrücklich nicht durch „Schnell-Besser-Maßnahmen“ erzielt werden kann.
Eine Aufwertung und neue Raumaufteilung des Straßenquerschnitts der Theresienhöhe im
Sinne der Förderung und Stärkung des Fuß- und Radverkehrs ist vorgemerkt und kann
voraussichtlich Ende der 2020er Jahre in einen konkreten Planungsprozess überführt werden.
So bestehen im Zuge der Planungen der Sanierung der Hackerbrücke (Bauzeit 2027-2029)
erste Überlegungen, die Linienführung der Stadtbuslinie 134 der MVG anzupassen. Eine
mögliche Linienführung sieht vor, dass die Haltestelle „Theresienhöhe“ nicht mehr als End-
station fungiert und die Haltestelle in ihrer bisherigen räumlichen Konfiguration aufgegeben
werden kann, da der Bus am alten Messeplatz dann in Richtung Norden geführt werden soll.
Sollte diese Führung im Zuge der Sanierung umgesetzt und realisiert werden, besteht die
Möglichkeit, die Erschließung des Schneckenplatzes von Osten her vollständig neuzudenken
und neuzugestalten. In diesem Zusammenhang werden die Bedarfe des Fuß- und Radver-
kehrs herausgehobene Aufmerksamkeit erfahren.
Bis dahin bleibt die aktuelle Verkehrsregelung bestehen, wonach …
1. für den Fußverkehr die Möglichkeit besteht, die Hauptbahnfahrbahnen der Theresien-
höhe in Ost-West-Richtung über die bestehende Fußverkehrsampel sicher zu queren.
Daran anschließend steht eine weitere Fußverkehrsampel zur Verfügung, um die
Nebenfahrbahn der Theresienhöhe in Nord-Süd-Richtung ebenfalls lichtsignalisiert
sicher zu queren und damit den Gehweg zu erreichen, der nach 25 Meter Wegstrecke
unmittelbar auf den Schneckenplatz führt.
2. für den Radverkehr zum einen die Möglichkeit besteht, eben derselben Verkehrsfüh-
rung des Fußverkehrs (vgl. Nr. 1) zu folgen mit der Einschränkung, dass für die 25m
Wegstrecke über den Gehweg Fahrräder geschoben werden müssen.
3. für den Radverkehr zum anderen die Möglichkeit besteht, die südlich gelegene
Raddurchwegung durch den Bavariapark zu suchen oder die nördlich gelegene
Querungsmöglichkeit auf Höhe der Heimeranstraße zu nutzen.
Zu den einzelnen, in den beiden Bürgerversammlungsempfehlungen vorgebrachten
Vorschlägen nimmt das Mobilitätsreferat im Übrigen wie folgt Stellung.
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Die Prüfung, ob eine Einbahnstraße für den gegenläufigen Radverkehr freigegeben werden
kann, erfolgt nach den Kriterien der Straßenverkehrsordnung (StVO) und den Empfehlungen
für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrs-
wesen unter Berücksichtigung der jeweiligen straßenbaulichen Gegebenheiten. Beträgt die
zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, kann der Radverkehr in Gegenrich-
tung zugelassen werden, wenn eine ausreichend lichte Fahrgassenbreite vorhanden ist und
die Straße einen übersichtlichen Streckenverlauf aufweist. Fahrgassen ab einer Breite von 3,0
m eignen sich bei ausreichenden Ausweichmöglichkeiten (z. B. Grundstückszufahrten) für eine
sichere Begegnung.
Diese rechtlichen Voraussetzungen sind bei den Nebenfahrbahnen der Theresienhöhe leider
nicht erfüllt, da die dort angeordnete Geschwindigkeit 50 km/h beträgt. Eine gegenläufige Öff-
nung der Straße bei Tempo 50 ist aus Verkehrssicherheitsgründen zu gefährlich und deswe-
gen auch rechtlich nicht möglich. Eine Öffnung dessen ungeachtet würde eine Gefährdung für
den Radverkehr darstellen.
Es wurde geprüft, ob die Geschwindigkeit an dieser Örtlichkeit auf 30 km/h reduziert werden
könnte. Für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf der Grundlage von § 45 Abs.
9 StVO als Einzelmaßnahme (aus Verkehrssicherheitsgründen) ist eine qualifizierte Gefahren-
lage erforderlich – und diese ist dort nicht gegeben.
Geschwindigkeitsbeschränkungen sind u. a. dann angebracht, wenn für die*der Kraftfahrer*in
eine Eigenart des Straßenverlaufes nicht immer so erkennbar ist, dass sie die Geschwindigkeit
von sich aus den Straßenverhältnissen anpasst, auch das ist hier nicht der Fall.
Der einbahngeregelte Abschnitt der Nebenfahrbahnen der Theresienhöhe kann aus den
genannten Gründen nicht für den gegenläufigen Radverkehr geöffnet werden.
Neben dieser organisatorischen Maßnahme sind auch bauliche Veränderungen denkbar. So
wurde unter anderem vorgeschlagen, dass die bestehende Furt über zwei Nebenarme verlän-
gert werden soll. Aufgrund der aktuell angespannten Haushaltslage der Landeshauptstadt
München sind Umbauten im Straßenraum durch das Mobilitätsreferat kritisch zu prüfen. Der
vermeintlich kleinteilige Umbau bedarf der Würdigung der örtlichen Rahmenbedingungen
(Baumstandorte | Fällung) sowie der ÖPNV-Querung (Stichwort: notwendige Lichtsignali-
sierung). Im vorliegenden Fall ist aufgrund einer fehlenden qualifizierten Gefahrenlage kein
erhöhter Handlungsdruck gegeben, sodass aktuell andere Verkehrsprojekte durch das
Mobilitätsreferat zu priorisieren sind.
Ein Umbau kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 00521 der Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes
Schwanthalerhöhe vom 25.04.2022 kann nicht entsprochen werden.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02610 der Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes
Schwanthalerhöhe vom 03.04.2025 kann nicht entsprochen werden.
Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Stadträtin Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der
Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
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II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Eine Öffnung der Nebenfahrbahnen der Theresienhöhe für den gegenläufigen Radver-
kehr kann mangels gegebener Voraussetzungen nicht erfolgen. Auch der kleinteilige
Umbau der Örtlichkeit kann aufgrund der angespannten Haushaltslage und anderer
prioritärer Projekte aktuell nicht erfolgen. Die Neugestaltung der Querungssituation und
des öffentlichen Raums im Sinne eines räumlichen „Auftakts“ zum Schneckenplatz ist
für den Zeitraum Ende der 2020er Jahre in Zusammenhang mit einer möglichen Neu-
trassierung der heutigen Stadtbuslinien vorgemerkt.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00521 der Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes
Schwanthalerhöhe am 25.04.2022 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der
Gemeindeordnung behandelt.
3. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02610 der Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes
Schwanthalerhöhe am 03.04.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der
Gemeindeordnung behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe der Landeshauptstadt
München
Die Vorsitzende Der Referent
Sibylle Stöhr Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
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IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Süd
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium _ HA II/BA
Der Beschluss des BA 08 - Schwanthalerhöhe kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 08 - Schwanthalerhöhe kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen
Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht
(Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 08 - Schwanthalerhöhe ist rechtswidrig (Begründung siehe
Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GB2.111
zur weiteren Veranlassung
=== 26-32 _ V 00736_V 00736 Querung der Theresienhoehe A1.pdf ===
Anlage 1
=== 26-32 _ V 00736_V 00736 Querung der Theresienhoehe A2.pdf ===
Anlage 2
=== B 08_VG 07.07.2026 oeff. 9.1 2..pdf ===
Datum: 08.07.2026
Telefon: +49 89 233 73 38 80
Telefax: +49 89 233 12733880
Email: ba8@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Süd
An das Mobilitätsreferat
(E) Querung der Theresienhöhe
Radlroute vom Schneckenplatz zur Bavaria:
Querung der Matthias-Pschorr-Straße zweckmäßig gestalten
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 00521 der Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes
Schwanthalerhöhe vom 25.04.2022
Sichere und legale Querungsmöglichkeit für den Fuß- und Radverkehr zwischen
Theresienwiese und Platz am Bavariapark
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02610 der Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes
Schwanthalerhöhe vom 03.04.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00736
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 08 - Schwanthalerhöhe
vom 07. Juli 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehr...