(E) Querung der Theresienhöhe

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  • 26-32 _ V 00736_V 00736 Querung der Theresienhoehe BE.pdf
  • 26-32 _ V 00736_V 00736 Querung der Theresienhoehe A1.pdf
  • 26-32 _ V 00736_V 00736 Querung der Theresienhoehe A2.pdf
  • B 08_VG 07.07.2026 oeff. 9.1 2..pdf
  • 20-26 _ E 00521_Originalantrag oeffentlich.pdf
  • 20-26 _ E 02610_E 02610 Sichere Querung Theresienhoehe.pdf
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=== 26-32 _ V 00736_V 00736 Querung der Theresienhoehe BE.pdf === Tel.: 01522 29 55010 Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Bezirksmanagement Mitte MOR-GB2.111 Querung der Theresienhöhe Sichere und legale Querungsmöglichkeit für den Fuß- und Radverkehr zwischen Theresienwiese und Platz am Bavariapark Empfehlung Nr. 20-26 / E 02610 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 08 - Schwanthalerhöhe am 03.04.2025 Radlroute vom Schneckenplatz zur Bavaria: Querung der Matthias-Pschorr-Straße zweckmäßig gestalten Empfehlung Nr. 20-26 / E 00521 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 08 - Schwanthalerhöhe am 25.04.2022 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00736 Anlagen: 1. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02610 2. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 00521 Beschluss des Bezirksausschusses des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe vom 11.08.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 08 - Schwanthalerhöhe hat am 25.04.2022 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00521 und am 03.04.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02610 beschlossen. Darin wird gefordert, die Querung der Theresienhöhe in Bezug auf die Verkehrssicherheit zu verbessern. Die Empfehlungen betreffen einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Der heutige Straßenquerschnitt der Theresienhöhe stammt in seiner Planungsgenese aus den 1990er Jahren und wurde Anfang der 2000er im Zuge der Verlagerung des Messegeländes in den Münchner Osten und der dadurch initiierten Quartiersentwicklung und Konversion der „Alten Messe“ in ein durchmischtes und vielseitig genutztes Quartier mit gesamtstädtisch Seite 2 von 5 relevanten Anziehungspunkten (Alte Kongresshalle, Verkehrszentrum des Deutschen Museums, etc.) realisiert. Die Raumaufteilung der Theresienhöhe entstand unter den Vorzeichen einer vorrangig optimierten ÖPNV-Erschließung durch die heute dort situierte Bushaltestelle samt Buswendeschleife, wobei die Mobilitätsbedarfe des Fuß- und Radverkehrs gewürdigt wurden, jedoch in ihrer Relevanz seinerzeit nicht in dem Maße prognostiziert waren, wie sie sich heute erfreulicherweise einstellen und perspektivisch weiterentwickeln werden. In den beiden Bürgerversammlungsempfehlungen werden wertvolle Bürgervorschläge eingebracht, die im Sinne einer „Schnell-Besser-Lösung“ ermöglichen sollen, dass Fußgän- ger*innen und Radfahrende von der Theresienwiese (also aus östlicher Richtung) herkommend eine Möglichkeit erhalten, im Anschluss an die lichtsignalisierte Querung über die Hauptfahrbahnen der Theresienhöhe auf direktem Weg den Schneckenplatz zu erreichen. Gleiches gilt für die Geh- und Fahrbeziehung in umgekehrter Richtung. Das Anliegen der Bürgerversammlungsempfehlungen ist aus mobilitäts- und verkehrsfachli- cher Sicht nachvollziehbar und entspricht grundsätzlich zahlreichen Zielen, die in der Mobili- tätsstrategie 2035 und den daraus abgeleiteten Teilstrategien (insbesondere der Teilstrategie Fußverkehr) verankert wurden. Im Gegenzug ist festzuhalten, dass eine Anpassung der heuti- gen Verkehrsinfrastruktur an dieser Örtlichkeit nach eingehender Prüfung durch die Fachver- waltung leider ausdrücklich nicht durch „Schnell-Besser-Maßnahmen“ erzielt werden kann. Eine Aufwertung und neue Raumaufteilung des Straßenquerschnitts der Theresienhöhe im Sinne der Förderung und Stärkung des Fuß- und Radverkehrs ist vorgemerkt und kann voraussichtlich Ende der 2020er Jahre in einen konkreten Planungsprozess überführt werden. So bestehen im Zuge der Planungen der Sanierung der Hackerbrücke (Bauzeit 2027-2029) erste Überlegungen, die Linienführung der Stadtbuslinie 134 der MVG anzupassen. Eine mögliche Linienführung sieht vor, dass die Haltestelle „Theresienhöhe“ nicht mehr als End- station fungiert und die Haltestelle in ihrer bisherigen räumlichen Konfiguration aufgegeben werden kann, da der Bus am alten Messeplatz dann in Richtung Norden geführt werden soll. Sollte diese Führung im Zuge der Sanierung umgesetzt und realisiert werden, besteht die Möglichkeit, die Erschließung des Schneckenplatzes von Osten her vollständig neuzudenken und neuzugestalten. In diesem Zusammenhang werden die Bedarfe des Fuß- und Radver- kehrs herausgehobene Aufmerksamkeit erfahren. Bis dahin bleibt die aktuelle Verkehrsregelung bestehen, wonach … 1. für den Fußverkehr die Möglichkeit besteht, die Hauptbahnfahrbahnen der Theresien- höhe in Ost-West-Richtung über die bestehende Fußverkehrsampel sicher zu queren. Daran anschließend steht eine weitere Fußverkehrsampel zur Verfügung, um die Nebenfahrbahn der Theresienhöhe in Nord-Süd-Richtung ebenfalls lichtsignalisiert sicher zu queren und damit den Gehweg zu erreichen, der nach 25 Meter Wegstrecke unmittelbar auf den Schneckenplatz führt. 2. für den Radverkehr zum einen die Möglichkeit besteht, eben derselben Verkehrsfüh- rung des Fußverkehrs (vgl. Nr. 1) zu folgen mit der Einschränkung, dass für die 25m Wegstrecke über den Gehweg Fahrräder geschoben werden müssen. 3. für den Radverkehr zum anderen die Möglichkeit besteht, die südlich gelegene Raddurchwegung durch den Bavariapark zu suchen oder die nördlich gelegene Querungsmöglichkeit auf Höhe der Heimeranstraße zu nutzen. Zu den einzelnen, in den beiden Bürgerversammlungsempfehlungen vorgebrachten Vorschlägen nimmt das Mobilitätsreferat im Übrigen wie folgt Stellung. Seite 3 von 5 Die Prüfung, ob eine Einbahnstraße für den gegenläufigen Radverkehr freigegeben werden kann, erfolgt nach den Kriterien der Straßenverkehrsordnung (StVO) und den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrs- wesen unter Berücksichtigung der jeweiligen straßenbaulichen Gegebenheiten. Beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, kann der Radverkehr in Gegenrich- tung zugelassen werden, wenn eine ausreichend lichte Fahrgassenbreite vorhanden ist und die Straße einen übersichtlichen Streckenverlauf aufweist. Fahrgassen ab einer Breite von 3,0 m eignen sich bei ausreichenden Ausweichmöglichkeiten (z. B. Grundstückszufahrten) für eine sichere Begegnung. Diese rechtlichen Voraussetzungen sind bei den Nebenfahrbahnen der Theresienhöhe leider nicht erfüllt, da die dort angeordnete Geschwindigkeit 50 km/h beträgt. Eine gegenläufige Öff- nung der Straße bei Tempo 50 ist aus Verkehrssicherheitsgründen zu gefährlich und deswe- gen auch rechtlich nicht möglich. Eine Öffnung dessen ungeachtet würde eine Gefährdung für den Radverkehr darstellen. Es wurde geprüft, ob die Geschwindigkeit an dieser Örtlichkeit auf 30 km/h reduziert werden könnte. Für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf der Grundlage von § 45 Abs. 9 StVO als Einzelmaßnahme (aus Verkehrssicherheitsgründen) ist eine qualifizierte Gefahren- lage erforderlich – und diese ist dort nicht gegeben. Geschwindigkeitsbeschränkungen sind u. a. dann angebracht, wenn für die*der Kraftfahrer*in eine Eigenart des Straßenverlaufes nicht immer so erkennbar ist, dass sie die Geschwindigkeit von sich aus den Straßenverhältnissen anpasst, auch das ist hier nicht der Fall. Der einbahngeregelte Abschnitt der Nebenfahrbahnen der Theresienhöhe kann aus den genannten Gründen nicht für den gegenläufigen Radverkehr geöffnet werden. Neben dieser organisatorischen Maßnahme sind auch bauliche Veränderungen denkbar. So wurde unter anderem vorgeschlagen, dass die bestehende Furt über zwei Nebenarme verlän- gert werden soll. Aufgrund der aktuell angespannten Haushaltslage der Landeshauptstadt München sind Umbauten im Straßenraum durch das Mobilitätsreferat kritisch zu prüfen. Der vermeintlich kleinteilige Umbau bedarf der Würdigung der örtlichen Rahmenbedingungen (Baumstandorte | Fällung) sowie der ÖPNV-Querung (Stichwort: notwendige Lichtsignali- sierung). Im vorliegenden Fall ist aufgrund einer fehlenden qualifizierten Gefahrenlage kein erhöhter Handlungsdruck gegeben, sodass aktuell andere Verkehrsprojekte durch das Mobilitätsreferat zu priorisieren sind. Ein Umbau kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 00521 der Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe vom 25.04.2022 kann nicht entsprochen werden. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02610 der Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe vom 03.04.2025 kann nicht entsprochen werden. Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Stadträtin Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. Seite 4 von 5 II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Eine Öffnung der Nebenfahrbahnen der Theresienhöhe für den gegenläufigen Radver- kehr kann mangels gegebener Voraussetzungen nicht erfolgen. Auch der kleinteilige Umbau der Örtlichkeit kann aufgrund der angespannten Haushaltslage und anderer prioritärer Projekte aktuell nicht erfolgen. Die Neugestaltung der Querungssituation und des öffentlichen Raums im Sinne eines räumlichen „Auftakts“ zum Schneckenplatz ist für den Zeitraum Ende der 2020er Jahre in Zusammenhang mit einer möglichen Neu- trassierung der heutigen Stadtbuslinien vorgemerkt. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00521 der Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe am 25.04.2022 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. 3. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02610 der Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe am 03.04.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Der Referent Sibylle Stöhr Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat Seite 5 von 5 IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Süd An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium _ HA II/BA Der Beschluss des BA 08 - Schwanthalerhöhe kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 08 - Schwanthalerhöhe kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 08 - Schwanthalerhöhe ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.111 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 00736_V 00736 Querung der Theresienhoehe A1.pdf === Anlage 1 === 26-32 _ V 00736_V 00736 Querung der Theresienhoehe A2.pdf === Anlage 2 === B 08_VG 07.07.2026 oeff. 9.1 2..pdf === Datum: 08.07.2026 Telefon: +49 89 233 73 38 80 Telefax: +49 89 233 12733880 Email: ba8@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Süd An das Mobilitätsreferat (E) Querung der Theresienhöhe Radlroute vom Schneckenplatz zur Bavaria: Querung der Matthias-Pschorr-Straße zweckmäßig gestalten BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 00521 der Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe vom 25.04.2022 Sichere und legale Querungsmöglichkeit für den Fuß- und Radverkehr zwischen Theresienwiese und Platz am Bavariapark BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02610 der Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe vom 03.04.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00736 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 08 - Schwanthalerhöhe vom 07. Juli 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehr...

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 08 - Schwanthalerhöhe

Sitzungsdatum

07.07.2026 um 19:30 Uhr

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