(E) Belästigung durch laute Handy- und Lautsprechernutzung im öffentlichen Raum und ÖPNV

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  • 26-32 _ V 00768_Beschlussentwurf.pdf
  • B 08_VG 07.07.2026 oeff. 12.1 1..pdf
  • 20-26 _ E 03438_E 03438 Geraeuschbelaestigung laute Handy-Lautsprecher-Nutzung.pdf
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=== 26-32 _ V 00768_Beschlussentwurf.pdf === Telefon: 089/233 - 787004 Belästigung durch laute Handy- und Lautsprechernutzung im öffentlichen Raum und ÖPNV Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00768 Anlage(n): Anlage (A1): Empfehlung Nr. 20-26 / E 03438 Beschluss des Bezirksausschusses des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe vom 07.07.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe hat am 22.04.2026 anliegende Empfehlung (Anlage 1) beschlossen. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 4 Satz 1 GO, § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschusssatzung vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Die Bürgerversammlungsempfehlung zielt darauf ab, Probleme aufgrund Geräuschbelästigung durch laute Handynutzung und Betrieb von Lautsprechern im öffentlichen Raum, insbesondere im ÖPNV, durch Verordnung und Strafen zu lösen. Um Ruhestörungen im öffentlichen Raum zu vermeiden, hat die Landeshauptstadt München bereits eine Verordnung erlassen. Gemäß § 2 Abs. 1 der Hausarbeits- und Musiklärmverordnung (HMV) ist bei der Benutzung von Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräten die Lautstärke so zu gestalten, dass andere nicht erheblich belästigt werden. Gemäß Art. 11 Abs. 3 Nr. 4 Bayerisches Immissionsschutzgesetz i.V.m. § 4 Nr. 2 HMV kann mit Geldbußen belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen dem Verbot bei der Benutzung von Tonübertragungs- und - Wiedergabegeräten andere erheblich belästigt. Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention Bußgeldstelle KVR-I/1201 Empfehlung Nr. 20-26 / E 03438 der Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe vom 22.04.2026 Seite 2 von 4 Der Bußgeldstelle des KVR angezeigte Verstöße werden auch bereits jetzt, wo möglich, konsequent geahndet. Anzeigen können jedoch nur entgegengenommen und bearbeitet werden, wenn die anzuzeigende Person namentlich bekannt ist und genaue Angaben zum Tatzeitpunkt (Datum und Uhrzeit) und -ort inkl. namentlich benannter, unabhängiger Zeugen vorliegen. In dringenden Fällen oder bei akuter Störung ist daher die Polizei der richtige Ansprechpartner, da die Beamten ggf. vor Ort eingreifen und den Sachverhalt inkl. der Personalien der lärmverursachenden Person aufnehmen können. Eine Ahndung kann zudem nur erfolgen, wenn tatsächlich eine erhebliche Belästigung vorliegt. Zu lauter Handynutzung und dem Betrieb von Lautsprechern im ÖPNV teilen die Stadtwerke München (SWM) auf Anfrage Folgendes mit.: Die Bahnhöfe und Fahrzeuge der SWM/MVG sind öffentlich zugänglich. Es gelten die Hausordnung und die Allgemeinen Beförderungsbestimmungen. In diesen ist ein rücksichtsvolles Miteinander in §4 verankert: „Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebieten.“. Eine Ahndung von störendem Verhalten kann durch die U-Bahnwache erfolgen, deren Anwesenheit vorausgesetzt. In diesen Fällen werden die Personen zunächst ermahnt, das Verhalten einzustellen. Erst wenn dies nicht geschieht, kann vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden und die Personen von der Beförderung ausgeschlossen werden. Das Personal der U-Bahnwache hat dabei einen Handlungsspielraum. Grundsätzlich kann die SWM/MVG ihre Fahrgäste nicht zwingen oder erziehen, sondern nur bitten. Zum Themenkomplex „Rücksichtsvolles Miteinander“ zeigen wir daher unterschiedliche Spots im Fahrgast-TV. Zusätzlich hat unser Fahrpersonal in U-Bahn, Bus und Tram seit Sommer 2025 die Möglichkeit, bei Bedarf eine im Bordrechner hinterlegte Ansage abzuspielen. Sie lautet: „Liebe Fahrgäste, hier im Fahrzeug gilt: Lautsprecher aus – Kopfhörer an. Damit alle nur das hören, was sie hören möchten. Danke. Please use your headphones. Thank you.“ Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03438 der Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe am 22.04.2026 wird daher nicht entsprochen. Die Korreferentin des Kreisverwaltungsreferates, Frau Stadträtin Dr. Evelyne Menges und die Verwaltungsbeirätin für den Zuständigkeitsbereich Sicherheit und Ordnung, Prävention, Frau Stadträtin Gudrun Lux haben einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. Seite 3 von 4 II. Antrag der Referentin 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Im Ergebnis ist der gegenständliche Antrag des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe abzulehnen. Dem Antrag kann aus sachlichen Gründen nicht entsprochen werden, da entsprechende Rechtsgrundlagen zur Ahndung von Verstößen vorhanden sind. Die Bußgeldstelle ist somit bereits in die Lage versetzt, angezeigte Lärmverstöße unter Anwendung des pflichtgemäßen Ermessens zu sanktionieren. In den Bahnhöfen und Fahrzeugen der SWM/MVG gilt das Hausrecht der SWM. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03438 der Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe vom 22.04.2026 ist damit satzungsgemäß behandelt. III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Stöhr Dr. Sammüller Berufsmäßige Stadträtin Seite 4 von 4 IV. WV bei Kreisverwaltungsreferat – BdR – BW zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 08 Schwanthalerhöhe An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Süd An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II / BA ☐ Der Beschluss des BA 08 Schwanthalerhöhe kann vollzogen werden. Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren einzuholen: Mit Anlagen 3 Abdrucke des Originals der Beschlussvorlage (abweichender BA-Beschluss) Stellungnahme Kreisverwaltungsreferat ☐ Der Beschluss des BA 08 Schwanthalerhöhe kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden. Ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht. (Begründung s. Beiblatt) ☐ Der Beschluss des BA 08 Schwanthalerhöhe ist rechtswidrig. (Begründung s. Beiblatt) VI. An das KVR-BdR-Beschlusswesen zurück an Kreisverwaltungsreferat – HA I/1201 zur weiteren Veranlassung. Am………………………. Kreisverwaltungsreferat – BdR - BW === B 08_VG 07.07.2026 oeff. 12.1 1..pdf === Datum: 08.07.2026 Telefon: +49 89 233 73 38 80 Telefax: +49 89 233 12733880 Email: ba8@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Süd An das Kreisverwaltungsreferat (E) Belästigung durch laute Handy- und Lautsprechernutzung im öffentlichen Raum und ÖPNV BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03438 der Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe vom 22.04.2026 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00768 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 08 – Schwanthalerhöhe vom 07. Juli 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03438_E 03438 Geraeuschbelaestigung laute Handy-Lautsprecher-Nutzung.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 08 - Schwanthalerhöhe

Sitzungsdatum

07.07.2026 um 19:30 Uhr

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