=== 26-32 _ V 01092_Beschlussentwurf.pdf ===
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Verstärkte Kontrolle und Ahndung von Verkehrsverstößen während des Oktoberfestes
in den angrenzenden Wohngebieten
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 01092
Anlage:
Anlage (A1): Empfehlung Nr. 20-26 / E 03435
Beschluss des Bezirksausschusses des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe vom
11.08.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
Die Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe hat am 22.04.2026
anliegende Empfehlung (Anlage 1) beschlossen.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des
Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist.
Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung
auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 4 Satz 1 GO, § 2 Abs. 4
Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung und gemäß § 9 Abs. 4 der
Bezirksausschusssatzung vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu
dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Die Bürgerversammlungsempfehlung zielt darauf ab, dass während des Oktoberfestes
Verkehrsverstöße in den angrenzenden Wohngebieten verstärkt kontrolliert und
entsprechend geahndet werden. So komme es dort zu einem erhöhten
Verkehrsaufkommen und vermehrt falsch parkenden Fahrzeugen.
Die Verkehrsüberwachung ist eine behördliche Aufgabe und wird in München innerhalb
der Parklizenzgebiete von der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) und dem
Polizeipräsidium München übernommen.
So werden durch die Kommunale Verkehrsüberwachung kontrollierte Lizenzgebiete im
Umgriff (Theresienhöhe, Schwanthalerhöhe, Ridlerstraße, Lindwurmstraße, Herzog-Ernst-
Platz) während des Oktoberfestes verstärkt und täglich (Montag bis Sonntag inkl.
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und
Ordnung, Prävention
Kommunale Verkehrsüberwachung
und Kommunaler Außendienst
KVR-I/3
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03435 der Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes
Schwanthalerhöhe vom 22.04.2026
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Feiertagen, jeweils von 09:00 bis 23:30 Uhr) durch die KVÜ überwacht. Der
Überwachungsumfang ist damit zeitlich bereits höher als außerhalb des Oktoberfests.
Zudem wird auch die eingesetzte Personalstärke im Vergleich zu anderen Zeiten erhöht,
um die Kontrollpräsenz zu steigern. Im Jahr 2025 wurden so unter anderem nahezu
10.000 Verstöße hinsichtlich falsch parkender Fahrzeuge allein durch die KVÜ während
des Oktoberfests geahndet.
Zu den Lizenzgebieten, die im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München
liegen, äußerte sich dieses darüber hinaus wie folgt:
„Das Polizeipräsidium München führt im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung aufgrund
des deutlich erhöhten Verkehrsaufkommens im Umfeld des Oktoberfests (u.a. auch in den
Parklizenzgebieten im Westend) verstärkt Kontrollen des fließenden und ruhenden
Verkehrs durch. Hierzu werden zusätzliche Einsatzkräfte von anderen Polizeiinspektionen
des Polizeipräsidiums München und der Bereitschaftspolizei eingesetzt, welche
insbesondere den Auftrag haben, den Parksuchverkehr in den stark beeinträchtigten
Wohngebieten um die Theresienwiese zu koordinieren und gegebenenfalls unberechtigt
parkende Fahrzeug zu sanktionieren und abzuschleppen.
Die generelle Belastung für die Anwohnenden während des Oktoberfests ist dem
Polizeipräsidium München bekannt. Jedoch ist anzumerken, dass wir die bereits
beschriebenen Maßnahmen im Westend im Rahmen der aktuellen Einsatzplanung und
der vorhandenen Ressourcen maximiert haben. Um die unverzügliche Gewährleistung der
öffentlichen Sicherheit sowie die Einsatzbereitschaft für dringende Notfälle und prioritäre
Lagen sicherzustellen, können wir in diesem Jahr über die bereits vorgesehenen
Kontrollen und Maßnahmen hinaus keine weiteren zusätzlichen polizeilichen
Sondereinsätze disponieren. Diese Entscheidung beruht auf einer verantwortungsvollen
Priorisierung vorhandener Einsatzmittel und soll sicherstellen, dass sowohl der Schutz der
Bevölkerung als auch die Verfügbarkeit von Einsatzkräften für unvorhersehbare
Ereignisse nicht beeinträchtigt werden.“
Darüber hinaus wies das Polizeipräsidium München darauf hin, dass im Vorfeld zum
Oktoberfest und gemeinsam mit verschiedenen Bereichen der Landeshauptstadt
München (Veranstaltungsbüro im Kreisverwaltungsreferat, Mobilitätsreferat, Kommunale
Verkehrsüberwachung) eine Abstimmung geeigneter und umfangreicher
Verkehrsmaßnahmen erfolgt. Diese sollen eine Eindämmung des Parksuchverkehrs
sowie eine vertretbare Gestaltung der Gesamtsituation für die Anwohnenden erzielen.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03435 der Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes
Schwanthalerhöhe am 22.04.2026 wird daher entsprochen.
Die Korreferentin des Kreisverwaltungsreferates, Frau Stadträtin Dr. Evelyne Menges und
der Verwaltungsbeirat für den Zuständigkeitsbereich Sicherheit und Ordnung, Prävention,
Herr Stadtrat Nihat Demir haben einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten.
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II. Antrag der Referentin
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Die Kommunale Verkehrsüberwachung und das Polizeipräsidium München führen
während des Oktoberfestes verstärkte Kontrollen in den umliegenden
Parklizenzgebieten durch. Dabei wird eine möglichst hohe Kontrolldichte sichergestellt,
indem die Personalstärke erhöht und zusätzliche Einsatzkräfte der Polizei mobilisiert
werden. Zudem erfolgt die gemeinsame Abstimmung geeigneter und umfangreicher
Verkehrsmaßnahmen, um den Parksuchverkehr einzudämmen und die Situation für die
Anwohnenden vertretbar zu gestalten.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03435 der Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes
Schwanthalerhöhe vom 22.04.2026 ist damit satzungsgemäß behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag.
Der Bezirksausschuss des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe der Landeshauptstadt
München
Die Vorsitzende Die Referentin
Stöhr Dr. Sammüller
Berufsmäßige Stadträtin
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IV. WV bei Kreisverwaltungsreferat – BdR – BW
zur weiteren Veranlassung.
Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An den Bezirksausschuss 08 Schwanthalerhöhe
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Süd
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
An das Polizeipräsidium München
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II / BA
☐ Der Beschluss des BA 08 Schwanthalerhöhe kann vollzogen werden.
Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren
einzuholen:
Mit Anlagen
3 Abdrucke des Originals der Beschlussvorlage (abweichender BA-Beschluss)
Stellungnahme Kreisverwaltungsreferat
☐ Der Beschluss des BA 08 Schwanthalerhöhe kann/soll aus
rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden. Ein
Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht. (Begründung s. Beiblatt)
☐ Der Beschluss des BA 08 Schwanthalerhöhe ist rechtswidrig.
(Begründung s. Beiblatt)
VI. An das KVR-BdR-Beschlusswesen
zurück an Kreisverwaltungsreferat – HA I/3
zur weiteren Veranlassung.
Am……………………….
Kreisverwaltungsreferat – BdR - BW
=== B 08_VG 11.08.2026 oeff. 9.1 1..pdf ===
Datum: 12.08.2026
Telefon: +49 89 233 73 38 80
Telefax: +49 89 233 12733880
Email: ba8@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Süd
An das Kreisverwaltungsreferat
(E) Verstärkte Kontrolle und Ahndung von Verkehrsverstößen während des Oktoberfestes in
den angrenzenden Wohngebieten
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03435 der Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes
Schwanthalerhöhe vom 22.04.2026
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 01092
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 08 - Schwanthalerhöhe
vom 11. August 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ E 03435_E 03435 Ahndung Verkehrsverstoessen Oktoberfest.pdf ===