(E) BV-Empfehlungen zur Schnaderböckstraße

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  • 26-32 _ V 00729_V 00729 Schnaderboeckstrasse BE.pdf
  • 26-32 _ V 00729_V 00729 Schnaderboeckstrasse A1.pdf
  • 26-32 _ V 00729_V 00729 Schnaderboeckstrasse A2.pdf
  • B 08_VG 11.08.2026 oeff. 9.1 2..pdf
  • 20-26 _ E 03432_E 03432 Sperrung Schnaderböckstraße Durchgangsverkehr.pdf
  • 20-26 _ E 03430_E 03430 Teilsperrung Schnaderboeckstr.pdf
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Text aus den Unterlagen
=== 26-32 _ V 00729_V 00729 Schnaderboeckstrasse BE.pdf === Tel.: 01522 29 55010 Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Bezirksmanagement Mitte MOR-GB2.111 BV-Empfehlungen zur Schnaderböckstraße Teilsperrung der Schnaderböckstraße Empfehlung Nr. 20-26 / E 03430 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 08 - Schwanthalerhöhe am 22.04.2026 Sperrung der Schnaderböckstraße für den Durchgangsverkehr Empfehlung Nr. 20-26 / E 03432 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 08 - Schwanthalerhöhe am 22.04.2026 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00729 Anlage 1: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03430 Anlage 2: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03432 Beschluss des Bezirksausschusses des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe vom 11.08.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 08 - Schwanthalerhöhe hat am 22.04.2026 die Empfehlungen Nr. 20-26 / E 03430 und Nr. 20-26 / E 03432 beschlossen. Darin wird gefordert, die Schnaderböckstraße für den Verkehr zu sperren, die bestehenden Ketten und Schrotträder zu entfernen und abnehmbare Poller zu realisieren. Die Empfehlungen betreffen einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Das Mobilitätsreferat nimmt zu den vorgeschlagenen Maßnahmen wie folgt Stellung: Die Schnaderböckstraße wurde vom 01.07.2022 bis zum 31.08.2022 im Rahmen einer soge- nannten „Sommerstraße“ in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt. Die Landes- hauptstadt München möchte mit diesen saisonalen Stadträumen Straßen neudenken und den Verkehr für einen gewissen Zeitraum reduzieren. Die Initiative für die temporäre Umgestaltung kommt aus den Stadtbezirken. Im Rahmen des Projekts „Sommerstraße Schnaderböckstraße“ errichtete die Stadtverwaltung unter anderem Sitzmöglichkeiten und Pflanzenkübel, welche den Bereich übergangsweise deutlich aufgewertet haben. Der Entfall von Stellplätzen hat den Bürger*innen mehr Platz im öffentlichen Raum geboten und die Aufenthaltsqualität erhöht. Seite 2 von 4 Infolge des Projekts „Sommerstraße“ des Jahres 2022 ist in der Schnaderböckstraße einiges umgestaltet worden, um die Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit für zu Fuß Gehende und Radfahrende zu erhöhen. Im nördlichen Bereich des Straßenabschnitts wurden mehrere PKW-Stellplätze in Radabstell- anlagen umgewandelt, um dem Bedarf für Anwohnende und Schüler*innen gerecht zu werden und die Attraktivität des Radverkehrs zu erhöhen. Gleichzeitig wird auf diese Weise in diesem Bereich der Park-Such-Verkehr reduziert und die Bewohner*innen können ihre Fahrräder sicher abstellen und müssen diese nicht mehr an die Ketten in der Schnaderböckstraße anleh- nen und absperren. Die in der Bürgerversammlungsempfehlung angesprochenen Schrotträder wird das Baureferat bei einem Ortstermin begutachten und, sofern die Voraussetzungen vorliegen, entfernen. Die Ketten zu entfernen ist gerade mit Hinblick auf die angrenzende Schule jedoch aus Sicht der Verkehrssicherheit nicht zu befürworten. Die Landeshauptstadt München hat zudem seit 2022 acht Bäume, davon zwei Robinien und sechs Ahornbäume, gepflanzt und somit die Aufenthaltsqualität in der Schnaderböckstraße erhöht. Bei der Schnaderböckstraße handelt es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 7 km/h (Schritttempo), bei dem der Fußverkehr gleich- berechtigt mit dem motorisierten Individualverkehr am Verkehr teilnehmen kann. Diese ver- kehrsrechtliche Anordnung hat sich bewährt. Rückmeldungen zu gefährlichen Situationen oder Gefahrenlagen sind beim Mobilitätsreferat nicht bekannt. Vielmehr erfreut sich die Schnader- böckstraße einer alltäglich gemeinschaftlichen Nutzung, bei der die Bedarfe des Fußverkehrs zielgerecht privilegiert werden. Das Anliegen, die aktuell angebrachten Schutzketten verbunden mit der Zielsetzung, den Freiraum für das Spielen zu erweitern, durch flexible Poller zu ersetzen, ist nachvollziehbar. Allein daraus lässt sich allerdings nicht ohne Weiteres eine verkehrliche Begründung ableiten, die den Ersatz der Schutzketten in einem bislang gut funktionierenden verkehrsberuhigten Bereich straßenverkehrsrechtlich begründet. Aufgrund der eben aufgeführten Punkte, der aktuellen und bis auf Weiteres angespannten Haushaltslage und der daraus resultierenden strengen Prioritätensetzung innerhalb des Projektvolumens der Landeshauptstadt München, ist eine dauerhafte Umgestaltung und (Teil- )Sperrung der Schnaderböckstraße absehbar nicht vorgesehen. Bürgerprojekte im Rahmen des MünchenBudgets 2026 werden – unabhängig von der Haushaltskonsolidierung – kooperativ aus allen Referaten der Stadtverwaltung unterstützt. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03430 der Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe vom 22.04.2026 kann nicht entsprochen werden. Davon ausgenommen sind lediglich Bürgerprojekte im Rahmen des MünchenBudgets 2026. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03432 der Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe vom 22.04.2026 kann nicht entsprochen werden. Davon ausgenommen sind lediglich Bürgerprojekte im Rahmen des MünchenBudgets 2026. Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Stadträtin Veronika Mirlach, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Felix Lang, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. Seite 3 von 4 II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Eine (Teil-)Sperrung der Schnaderböckstraße kann mangels gegebener Vorausset- zungen (bereits umgesetzte Maßnahmen im Straßenabschnitt, Haushaltslage und Priorisierung anderer Projekte) nicht erfolgen. Bürgerprojekte, die im Rahmen des München Budgets 2026 einen Zuschlag erhalten, werden von fachlicher Seite gleichwohl jederzeit unterstützt. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03430 der Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe am 22.04.2026 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. 3. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03432 der Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe am 22.04.2026 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Der Referent Sibylle Stöhr Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat Seite 4 von 4 IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Süd An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 08 - Schwanthalerhöhe kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 08 - Schwanthalerhöhe kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 08 - Schwanthalerhöhe ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.111 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 00729_V 00729 Schnaderboeckstrasse A1.pdf === Anlage 1 === 26-32 _ V 00729_V 00729 Schnaderboeckstrasse A2.pdf === Anlage 2 === B 08_VG 11.08.2026 oeff. 9.1 2..pdf === Datum: 12.08.2026 Telefon: +49 89 233 73 38 80 Telefax: +49 89 233 12733880 Email: ba8@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Süd An das Mobilitätsreferat (E) BV-Empfehlungen zur Schnaderböckstraße Sperrung der Schnaderböckstraße für den Durchgangsverkehr BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03432 der Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe vom 22.04.2026 Teilsperrung der Schnaderböckstraße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03430 der Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe vom 22.04.2026 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00729 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 08 - Schwanthalerhöhe vom 11. August 2026 ☐ Zustimmung einstimmig ☒ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03432_E 03432 Sperrung Schnaderböckstraße Durchgangsverkehr.pdf === === 20-26 _ E 03430_E 03430 Teilsperrung Schnaderboeckstr.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 08 - Schwanthalerhöhe

Sitzungsdatum

11.08.2026 um 19:30 Uhr

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