=== 20-26 _ B 08752_B 08752 Zebrastreifen Tulbeckstr Bergmannstr.pdf ===
Bezirksausschuss des 8. Stadtbezirks Landeshauptstadt
München
Schwanthalerhöhe
Landeshauptstadt München, Direktorium
Meindlstr. 14, 81373 München
An das
Mobilitätsreferat
Vorsitzende:
Sibylle Stöhr
E-Mail: ba8@muenchen.de
Geschäftsstelle:
Meindlstr. 14, 81373 München
Telefon: 233 733880
Telefax: 233 12 733880
München, 11.03.2026
Einrichtung von Zebrastreifen im Kreuzungsbereich
der Tulbeckstraße / Bergmannstraße
ANTRAG
Für den Kreuzungsbereich Tulbeckstraße / Bergmannstraße wird die Einrichtung von
Zebrastreifen beantragt.
Begründung
Die Kreuzung ist stark frequentiert von Fuß-, Rad- und Autoverkehr. Insbesondere handelt es sich
auch um einen Schulweg. Die Einrichtung der Fußgängerübergänge wurde außerdem durch den
örtlichen Schulweghelfer initiiert. Das Mobilitätsreferat wird um einen Ortstermin zur Abstimmung
der Maßnahme gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Sibylle Stöhr
Vorsitzende
=== 20-26 _ B 08752_B 08752 Zebrastreifen an der Kreuzung Tulbeckstrasse _ Bergmannstrasse AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Schulwegsicherheit und
Unfallkommission
MOR-GB2.23
80313 München
gb2-23.mor@muenchen.de
An die Vorsitzende
des Bezirksausschusses 08 -
Schwanthalerhöhe
Frau Sibylle Stöhr
Meindlstr. 14
81373 München
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
22.07.2026
Einrichtung von Zebrastreifen an der
Kreuzung Tulbeckstraße / Bergmannstraße
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08752 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 08 - Schwanthalerhöhe vom 10.03.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Stöhr,
mit Zuleitungsschreiben der BA Geschäftsstelle Süd vom 10.03.2026 (Fristverlängerung bis
31.12.2026 am 09.06.2026 schriftlich beantragt) wurde dem Mobilitätsreferat/Schulweg-
sicherheit o. g. Antrag zur weiteren Bearbeitung zugesandt.
Hierzu nehmen wir wie folgt Stellung:
Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum 11.10.2024 hat der
Bundesgesetzgeber die Anordnungsvoraussetzungen u.a. für Fußgängerüberwege erleichtert.
Das Vorliegen einer besonderen („qualifizierten“) Gefahrenlage ist als Nachweis für die
Notwendigkeit der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs nicht mehr erforderlich. Es ist das
Vorhandensein einer einfachen Gefahrenlage ausreichend. Weiterhin werden die
bundeseinheitlichen Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-
FGÜ 2001) in der geänderten Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) nicht mehr als
verbindlich deklariert. Gleichzeitig sind die R-FGÜ 2001 ein anerkanntes technisches
Regelwerk, welches – wie andere technische Regelwerke der Forschungsgesellschaft für
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Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) auch – wichtige Orientierung für die Verwaltung gibt, um
eine einheitliche Verwaltungspraxis gewährleisten zu können.
Als ein Beurteilungskriterium sehen die R-FGÜ 2001 die Fahrzeug- und Fußgängerfrequenzen
vor, die weiterhin als Orientierung gelten und in die Entscheidung über die Einrichtung eines
Fußgängerüberwegs einfließen. Die Anlage eines Fußgängerüberweges kommt nach den R-
FGÜ 2001 unter anderem dann in Frage, wenn die Fahrzeugbelastung während der
Spitzenstunde des Fußgängerverkehrs auf dem in einem Zuge zu querenden Straßenteils
mindestens 200 Kraftfahrzeuge pro Stunde, zu keiner Tageszeit jedoch mehr als 750
Kraftfahrzeuge pro Stunde und die Fußgängerbelastung mindestens 50 Fußgänger pro Stunde
beträgt.
Die Tulbeckstraße liegt im Umgriff einer Tempo-30-Zone. Nach den o. g. Richtlinien sind in
Tempo-30-Zonen in diesem Zusammenhang Fußgängerüberwege in aller Regel entbehrlich,
es sei denn, besondere Umstände (z. B. Unfallzahlen, außergewöhnliche Gefahrenpotenziale)
würden im Einzelfall eine Querungshilfe erfordern.
Um dies zu prüfen, fand zur schulwegrelevanten Zeit am 08.07.2026 zwischen 07.00 Uhr –
08.00 Uhr die für die Errichtung eines Fußgängerüberweges notwendige Verkehrszählung an
der beantragten Örtlichkeit statt.
An der Kreuzung Bergmann-/Tulbeckstraße befinden sich an allen vier Querungsstellen
Verkehrshelferüberwege. In den Morgenstunden werden diese vier Querungsstellen von
einem Schulweghelfer besetzt, der im Rahmen seiner Möglichkeiten die Schulkinder an allen
Querungsstellen beim Queren behilflich ist. Querungen finden überwiegend östlich und
westlich der Bergmannstraße statt. Aus diesem Grund wurden an dem o.g. Tag
entsprechende Zahlen an diesen beiden Örtlichkeiten erhoben.
An der östlichen Furt wurden folgende Zahlen erhoben:
Insgesamt querten hier 49 Personen, 25 Erwachsene (2 davon diagonal!) sowie 26 Kinder (11
davon in Begleitung eines Erwachsenen, 1 Kind mit dem Roller, 1 Kind mit dem Rad sowie 13
Kinder allein). Gleichzeitig passierten 107 KFZ diese Querungsstelle.
An der westlichen Furt wurden folgende Zahlen erhoben:
Insgesamt querten hier 41 Personen, 16 Erwachsene sowie 25 Kinder (8 davon in Begleitung
eines Erwachsenen), 2 Kinder mit dem Fahrrad sowie 15 Kinder allein. Gleichzeitig passierten
113 KFZ diese Querungsstelle.
Trotz der regelmäßig passierenden KFZ entstanden immer wieder ausreichende Lücken, um
die Straße gefahrlos an den Verkehrshelferüberwegen, teilweise auch ohne den Schulweg-
helfer, zu überqueren. Durch die bauliche Ausgestaltung des Kreuzungsbereichs mit den
vorgezogenen Gehbahnen in den Einmündungsbereichen herrschen beim Queren der
Fahrbahnen sehr gute Sichtverhältnisse. Eine Bündelung von querenden Schulkindern war
nicht zu erkennen, genauso wenig wie ein hochfrequentierter Schulweg. Ein Grund hierfür ist
sicherlich, dass die Sprengelgrenze für die Grundschule an der Bergmannstraße nördlich der
Tulbeckstraße liegt. Sowohl östlich wie auch westlich der Bergmannstraße verläuft die
Sprengelgrenze unmittelbar hinter den an der Tulbeckstraße liegenden Wohnhäusern, sodass
sich hier nur noch ein kleiner Teil der Schulkinder auf den Weg zu ihrer Sprengelschule
machen.
Die Geschwindigkeit der Fahrzeugführenden war zudem augenscheinlich angepasst, eine
Überschreitung der vorgeschriebenen Maximalgeschwindigkeit von 30 km/h nicht erkennbar.
Die Auswertung der Statistik der kommunalen Verkehrsüberwachung Bezug nehmend auf
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Geschwindigkeitsüberschreitungen bestätigt dies, sie ergab sowohl für die Bergmann- wie
auch für die Tulbeckstraße für den Zeitraum 01.01. – 31.12.2025 eine Beanstandungsquote
von unter 2%, welche weit unter der aktuellen Durchschnittsquote der Landeshauptstadt
München liegt.
Das Polizeipräsidium hat auf Anfrage hin mitgeteilt, dass die Unfallsituation in den Jahren
2024 und 2025 grundsätzlich unauffällig ist. Die Verkehrsunfalllage am genannten
Kreuzungsbereich ist gering, im Jahr 2024 kam es zu 5 Verkehrsunfällen, drei davon unter
Missachtung der Vorfahrt, im Jahr 2025 kam es zu 4 Unfällen, einer davon ebenfalls unter
Missachtung der Vorfahrt. Erfreulicherweise sind keine Schulwegunfälle aktenkundig.
Im Ergebnis besteht Bezug nehmend auf die oben gemachten Ausführungen seitens der
Schulwegsicherheit daher kein weiterer Handlungsbedarf. Wir würden es jedoch sehr
begrüßen, wenn sich Interessenten finden ließen, die sich bereit erklären, den aktuell dort
eingesetzten Schulweghelfer zu unterstützen. Informationen rund um den Einsatz von
Schulweghelfer*innen finden Sie hier:
https://stadt.muenchen.de/service/info/geschaftsleitung/10222466/.
Der Antrag des Bezirksausschusses ist somit satzungsgemäß erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
Team Schulwegsicherheit