Einrichtung von Zebrastreifen an der Kreuzung Tulbeckstraße / Bergmannstraße

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=== 20-26 _ B 08752_B 08752 Zebrastreifen Tulbeckstr Bergmannstr.pdf === Bezirksausschuss des 8. Stadtbezirks Landeshauptstadt München Schwanthalerhöhe Landeshauptstadt München, Direktorium Meindlstr. 14, 81373 München An das Mobilitätsreferat Vorsitzende: Sibylle Stöhr E-Mail: ba8@muenchen.de Geschäftsstelle: Meindlstr. 14, 81373 München Telefon: 233 733880 Telefax: 233 12 733880 München, 11.03.2026 Einrichtung von Zebrastreifen im Kreuzungsbereich der Tulbeckstraße / Bergmannstraße ANTRAG Für den Kreuzungsbereich Tulbeckstraße / Bergmannstraße wird die Einrichtung von Zebrastreifen beantragt. Begründung Die Kreuzung ist stark frequentiert von Fuß-, Rad- und Autoverkehr. Insbesondere handelt es sich auch um einen Schulweg. Die Einrichtung der Fußgängerübergänge wurde außerdem durch den örtlichen Schulweghelfer initiiert. Das Mobilitätsreferat wird um einen Ortstermin zur Abstimmung der Maßnahme gebeten. Mit freundlichen Grüßen gez. Sibylle Stöhr Vorsitzende === 20-26 _ B 08752_B 08752 Zebrastreifen an der Kreuzung Tulbeckstrasse _ Bergmannstrasse AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Schulwegsicherheit und Unfallkommission MOR-GB2.23 80313 München gb2-23.mor@muenchen.de An die Vorsitzende des Bezirksausschusses 08 - Schwanthalerhöhe Frau Sibylle Stöhr Meindlstr. 14 81373 München Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 22.07.2026 Einrichtung von Zebrastreifen an der Kreuzung Tulbeckstraße / Bergmannstraße BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08752 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 08 - Schwanthalerhöhe vom 10.03.2026 Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Stöhr, mit Zuleitungsschreiben der BA Geschäftsstelle Süd vom 10.03.2026 (Fristverlängerung bis 31.12.2026 am 09.06.2026 schriftlich beantragt) wurde dem Mobilitätsreferat/Schulweg- sicherheit o. g. Antrag zur weiteren Bearbeitung zugesandt. Hierzu nehmen wir wie folgt Stellung: Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum 11.10.2024 hat der Bundesgesetzgeber die Anordnungsvoraussetzungen u.a. für Fußgängerüberwege erleichtert. Das Vorliegen einer besonderen („qualifizierten“) Gefahrenlage ist als Nachweis für die Notwendigkeit der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs nicht mehr erforderlich. Es ist das Vorhandensein einer einfachen Gefahrenlage ausreichend. Weiterhin werden die bundeseinheitlichen Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R- FGÜ 2001) in der geänderten Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) nicht mehr als verbindlich deklariert. Gleichzeitig sind die R-FGÜ 2001 ein anerkanntes technisches Regelwerk, welches – wie andere technische Regelwerke der Forschungsgesellschaft für Seite 2 von 3 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) auch – wichtige Orientierung für die Verwaltung gibt, um eine einheitliche Verwaltungspraxis gewährleisten zu können. Als ein Beurteilungskriterium sehen die R-FGÜ 2001 die Fahrzeug- und Fußgängerfrequenzen vor, die weiterhin als Orientierung gelten und in die Entscheidung über die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs einfließen. Die Anlage eines Fußgängerüberweges kommt nach den R- FGÜ 2001 unter anderem dann in Frage, wenn die Fahrzeugbelastung während der Spitzenstunde des Fußgängerverkehrs auf dem in einem Zuge zu querenden Straßenteils mindestens 200 Kraftfahrzeuge pro Stunde, zu keiner Tageszeit jedoch mehr als 750 Kraftfahrzeuge pro Stunde und die Fußgängerbelastung mindestens 50 Fußgänger pro Stunde beträgt. Die Tulbeckstraße liegt im Umgriff einer Tempo-30-Zone. Nach den o. g. Richtlinien sind in Tempo-30-Zonen in diesem Zusammenhang Fußgängerüberwege in aller Regel entbehrlich, es sei denn, besondere Umstände (z. B. Unfallzahlen, außergewöhnliche Gefahrenpotenziale) würden im Einzelfall eine Querungshilfe erfordern. Um dies zu prüfen, fand zur schulwegrelevanten Zeit am 08.07.2026 zwischen 07.00 Uhr – 08.00 Uhr die für die Errichtung eines Fußgängerüberweges notwendige Verkehrszählung an der beantragten Örtlichkeit statt. An der Kreuzung Bergmann-/Tulbeckstraße befinden sich an allen vier Querungsstellen Verkehrshelferüberwege. In den Morgenstunden werden diese vier Querungsstellen von einem Schulweghelfer besetzt, der im Rahmen seiner Möglichkeiten die Schulkinder an allen Querungsstellen beim Queren behilflich ist. Querungen finden überwiegend östlich und westlich der Bergmannstraße statt. Aus diesem Grund wurden an dem o.g. Tag entsprechende Zahlen an diesen beiden Örtlichkeiten erhoben. An der östlichen Furt wurden folgende Zahlen erhoben: Insgesamt querten hier 49 Personen, 25 Erwachsene (2 davon diagonal!) sowie 26 Kinder (11 davon in Begleitung eines Erwachsenen, 1 Kind mit dem Roller, 1 Kind mit dem Rad sowie 13 Kinder allein). Gleichzeitig passierten 107 KFZ diese Querungsstelle. An der westlichen Furt wurden folgende Zahlen erhoben: Insgesamt querten hier 41 Personen, 16 Erwachsene sowie 25 Kinder (8 davon in Begleitung eines Erwachsenen), 2 Kinder mit dem Fahrrad sowie 15 Kinder allein. Gleichzeitig passierten 113 KFZ diese Querungsstelle. Trotz der regelmäßig passierenden KFZ entstanden immer wieder ausreichende Lücken, um die Straße gefahrlos an den Verkehrshelferüberwegen, teilweise auch ohne den Schulweg- helfer, zu überqueren. Durch die bauliche Ausgestaltung des Kreuzungsbereichs mit den vorgezogenen Gehbahnen in den Einmündungsbereichen herrschen beim Queren der Fahrbahnen sehr gute Sichtverhältnisse. Eine Bündelung von querenden Schulkindern war nicht zu erkennen, genauso wenig wie ein hochfrequentierter Schulweg. Ein Grund hierfür ist sicherlich, dass die Sprengelgrenze für die Grundschule an der Bergmannstraße nördlich der Tulbeckstraße liegt. Sowohl östlich wie auch westlich der Bergmannstraße verläuft die Sprengelgrenze unmittelbar hinter den an der Tulbeckstraße liegenden Wohnhäusern, sodass sich hier nur noch ein kleiner Teil der Schulkinder auf den Weg zu ihrer Sprengelschule machen. Die Geschwindigkeit der Fahrzeugführenden war zudem augenscheinlich angepasst, eine Überschreitung der vorgeschriebenen Maximalgeschwindigkeit von 30 km/h nicht erkennbar. Die Auswertung der Statistik der kommunalen Verkehrsüberwachung Bezug nehmend auf Seite 3 von 3 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Geschwindigkeitsüberschreitungen bestätigt dies, sie ergab sowohl für die Bergmann- wie auch für die Tulbeckstraße für den Zeitraum 01.01. – 31.12.2025 eine Beanstandungsquote von unter 2%, welche weit unter der aktuellen Durchschnittsquote der Landeshauptstadt München liegt. Das Polizeipräsidium hat auf Anfrage hin mitgeteilt, dass die Unfallsituation in den Jahren 2024 und 2025 grundsätzlich unauffällig ist. Die Verkehrsunfalllage am genannten Kreuzungsbereich ist gering, im Jahr 2024 kam es zu 5 Verkehrsunfällen, drei davon unter Missachtung der Vorfahrt, im Jahr 2025 kam es zu 4 Unfällen, einer davon ebenfalls unter Missachtung der Vorfahrt. Erfreulicherweise sind keine Schulwegunfälle aktenkundig. Im Ergebnis besteht Bezug nehmend auf die oben gemachten Ausführungen seitens der Schulwegsicherheit daher kein weiterer Handlungsbedarf. Wir würden es jedoch sehr begrüßen, wenn sich Interessenten finden ließen, die sich bereit erklären, den aktuell dort eingesetzten Schulweghelfer zu unterstützen. Informationen rund um den Einsatz von Schulweghelfer*innen finden Sie hier: https://stadt.muenchen.de/service/info/geschaftsleitung/10222466/. Der Antrag des Bezirksausschusses ist somit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen Team Schulwegsicherheit

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 08 - Schwanthalerhöhe

Sitzungsdatum

11.08.2026 um 19:30 Uhr

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