(E) + (U) Auffrischung der Bürgerversammlungen durch Bier- und Getränkeausschank

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  • 26-32 _ V 00930_V 00930 Bier- und Getraenkeausschank BE.pdf
  • B 08_VG 11.08.2026 oeff. 12.1 1..pdf
  • 20-26 _ E 03436_E 03436 Ausschank Buergerversammlungen.pdf
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=== 26-32 _ V 00930_V 00930 Bier- und Getraenkeausschank BE.pdf === Telefon: 233 - 92673 Telefax: 233 - 98 99 26 73 Direktorium HA II - BA Auffrischung der Bürgerversammlungen durch Bier- und Getränkeausschank BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03436 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 08 – Schwanthalerhöhe vom 22.04.2026 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 00930 1 Anlage Beschluss des Bezirksausschusses des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe vom 11.08.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 08 - Schwanthalerhöhe hat am 22.04.2026 die als Anlage beigefügte Empfehlung Nr. 20-26 / E 03436 beschlossen. Darin hat sich die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 08 - Schwanthalerhöhe dafür ausgesprochen, dass die Bürgerversammlung durch den Ausschank von Bier und Wasser „aufgefrischt“ werden soll. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03436 betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da sich die Bürgerversammlungsempfehlung auf organisatorische Fragen im Zusammenhang mit der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 08 - Schwanthalerhöhe bezieht, ist diese nach Art. 18 Abs. 5 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung bzw. § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung vom zuständigen Bezirksausschuss zu behandeln. Zu der oben genannten Empfehlung der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 08 - Schwanthalerhöhe ist Folgendes auszuführen: Die Bürgerversammlung dient als Gemeindeorgan vorrangig dem gegenseitigen Informati- onsaustausch zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung sowie vor al- lem auch der Mitberatung durch die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen ihrer Wortmel- dungen. Da die Bürgerversammlungen oft über 3-4 Stunden gehen, ist der Wunsch nach einer Versorgung mit Getränken zunächst einmal nachvollziehbar. Zur Umsetzung eines Bewirtungsangebotes in den Bürgerversammlungen würden aller- dings Räumlichkeiten in gastronomischen Betrieben oder Versammlungsstätten mit ent- sprechender Bewirtungsinfrastruktur für mindestens 300 Personen benötigt. Selbst im Falle einer theoretischen Verfügbarkeit solcher Räumlichkeiten im Stadtbezirk wäre die Anmietung dieser mit sehr hohen Mehrkosten verbunden. Aus den dargelegten Kostengründen findet die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 08 – Schwanthalerhöhe in der Pausenhalle der Carl-von-Linde-Realschule statt. Schulische Räumlichkeiten wie diese verfügen in aller Regel jedoch nicht über die notwendige gastro- nomische Infrastruktur, um einen Getränkeausschank anzubieten. Die Schaffung eines zusätzlichen Bewirtungsangebotes in derartigen Räumlichkeiten wäre nur mit einem erheblichen logistischen und personellen Mehraufwand umsetzbar. Operativ müsste die Bereitstellung von Getränken, ggf. deren Kühlung, die fachgerechte Entsorgung sowie die Reinigung der Versammlungsstätte organisiert und geregelt werden. Da außerdem auch Minderjährige an der Bürgerversammlung teilnahmeberechtigt sind, müssten bei Aus- schank alkoholischer Getränke die im Jugendschutzgesetz geforderten Kontrollen durch- geführt werden. Der in der BV-Empfehlung geforderte Ausschank von Getränken wäre somit mit einer sig- nifikanten Mehrbelastung der Verwaltungskapazitäten sowie mit hohen Mehrkosten, ins- besondere im Zusammenhang mit der Anmietung von geeigneten bzw. der „Ertüchtigung“ von bestehenden Räumlichkeiten zur Realisierung des Bewirtungsangebots für ca. 300 Personen verbunden, die im Hinblick auf die aktuell angespannte Haushaltslage der Lan- deshauptstadt München derzeit leider nicht realisiert werden können. Dem individuellen Bedürfnis der Teilnehmenden nach Flüssigkeitsaufnahme kann aber insoweit Rechnung getragen werden, dass die Mitnahme von Getränken zur Bürgerversammlung (z.B. eine Flasche Wasser) jederzeit möglich ist. Zusammenfassend kann daher Folgendes ausgeführt werden: Im Hinblick auf die o.g. personelle, wie finanzielle Mehrbelastung, die mit der Umsetzung eines Bewirtungsangebots bei den Bürgerversammlungen verbunden wäre, kann dem in der Bürgerversammlungsempfehlung Nr. 20-26 / E 03436 geäußerten Anliegen eines Getränkeausschankes in der Bürgerversammlung leider nicht entsprochen werden. Die individuelle Mitnahme von Getränken zur Bürgerversammlung ist jedoch uneinge- schränkt möglich. Der Verwaltungsbeirätin der Abteilung für Bezirksausschussangelegenheiten des Direkto- riums, Frau Stadträtin Stöhr, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag der Referentin 1. Von der Sachbehandlung – laufende Angelegenheit (§ 22 GeschO) – zur BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03436 wird Kenntnis genommen, wonach der Empfeh- lung nicht entsprochen werden kann. 2. Die BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03436 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 08 – Schwanthalerhöhe vom 22.04.2026 ist damit satzungsgemäß behandelt. III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des 08. Stadtbezirkes der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Sibylle Stöhr Verena Dietl Vorsitzende des BA 08 Bürgermeisterin === B 08_VG 11.08.2026 oeff. 12.1 1..pdf === Datum: 20.08.2026 Telefon: +49 89 233 73 38 80 Telefax: +49 89 233 12733880 Email: ba8@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Süd An das Direktorium (E) + (U) Auffrischung der Bürgerversammlungen durch Bier- und Getränkeausschank Auffrischung der Bürgerversammlungen durch Bier- und Getränkeausschank BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03436 der Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe vom 22.04.2026 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00930 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 08 - Schwanthalerhöhe vom 11. August 2026 ☒ Zustimmung einstimmig Verbunden mit dem Hinweis, dass in den Hauswurfsendungen darauf hingewiesen wird, dass eigene Getränke mitgebracht werden können. ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) === 20-26 _ E 03436_E 03436 Ausschank Buergerversammlungen.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 08 - Schwanthalerhöhe

Sitzungsdatum

11.08.2026 um 19:30 Uhr

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