(E) Ruhestörung bei den Anwohner*innen durch die Blade Night

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  • 26-32 _ V 01152_Beschlussentwurf.pdf
  • 20-26 _ E 03416_E 03416 Ruhestoerung Blade Night.pdf
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=== 26-32 _ V 01152_Beschlussentwurf.pdf === Telefon: 089/233 - 45038 Ruhestörung bei den Anwohner*innen durch die Blade Night Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 01152 Anlage(n): Anlage (A1): Empfehlung Nr. 20-26 / E 03416 Beschluss des Bezirksausschusses des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe vom 11.08.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe hat am 22.04.2026 anliegende Empfehlung (Anlage 1) beschlossen. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 4 Satz 1 GO, § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschusssatzung vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Die Bürgerversammlungsempfehlung kritisiert, dass der Start der Bladenight Am Bavariapark auf 21:00 Uhr festgelegt sei und die Rückkehr in der Folge immer erst nach 22 Uhr erfolge. Sowohl vor dem Start als auch bei der Rückkehr werde auf dem Platz Am Bavariapark Musik gespielt und Durchsagen würden über Lautsprecher übertragen. Der Abbau der Veranstaltung und die Abreise könne sich zudem bis nach 01:00 Uhr ziehen. Das Kreisverwaltungsreferat, Veranstaltungsbüro ist als Sicherheits- und Genehmigungsbehörde für Veranstaltungen im Rahmen des Vollzugs der Straßenverkehrs- Ordnung sowie der Veranstaltungsrichtlinien der Landeshauptstadt München für Veranstaltungen allgemein und somit für die Bladenight zuständig. Im Genehmigungsverfahren werden die eingereichten Veranstaltungsunterlagen umfassend geprüft und die erforderlichen Auflagen festgesetzt. Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention Veranstaltungsbüro KVR-I/2513 Empfehlung Nr. 20-26 / E 03416 der Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe vom 22.04.2026 Seite 2 von 4 Dabei werden die Interessen des Veranstalters, die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die berechtigten Interessen der Anwohnerschaft gegeneinander abgewogen. Ziel ist es, einen sicheren Veranstaltungsablauf zu gewährleisten und Beeinträchtigungen für die Anwohnerschaft auf das unvermeidbare Maß zu beschränken. Die Bladenight findet nach den Maßgaben der grundlegenden Stadtratsbeschlüsse aus den Jahren 2000, 2001 und 2004 statt. Die Festlegung des Veranstaltungsbeginns auf 21:00 Uhr erfolgt insbesondere aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Verkehrslenkung. Ein früherer Beginn der Veranstaltung würde dazu führen, dass sich die Anreise der Teilnehmenden mit dem erhöhten Verkehrsaufkommen im Zusammenhang mit dem Ladenschluss der umliegenden Geschäfte sowie dem abendlichen Einkaufs- und Individualverkehr zeitlich überschneidet. Dies würde die Verkehrsabwicklung erschweren und die sichere An- und Abreise der Teilnehmenden beeinträchtigen. Durch den Veranstaltungsbeginn um 21:00 Uhr werden diese Verkehrs- ströme zeitlich entzerrt und ein geordneter Veranstaltungsablauf ermöglicht. Das Veranstaltungsende wird im jeweiligen Genehmigungsbescheid festgelegt und beträgt bei der Bladenight 23:15 Uhr. Hierdurch wird ein geordneter Abstrom der Teilnehmenden gewährleistet. Darüber hinaus werden im Genehmigungsbescheid weitere Auflagen getroffen, um Beeinträchtigungen der Anwohnerschaft, insbesondere während des Veranstaltungsbetriebs sowie des Auf- und Abbaus, auf das unvermeidbare Maß zu beschränken. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Veranstaltungszeiten und die weiteren Auflagen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens jährlich unter Berücksichtigung sämtlicher sicherheitsrechtlicher, verkehrlicher und immissionsschutzrechtlicher Belange geprüft und festgesetzt werden. Die gewählten Veranstaltungszeiten stellen dabei einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen des Veranstalters, den Anforderungen an die öffentliche Sicherheit und den berechtigten Interessen der Anwohnerschaft dar. Das Anordnen von auf den Einzelfall angepassten Auflagen, Veranstaltungs- oder Musikzeiten ist mithin das mildere Mittel und einer Verlegung oder Untersagung vorzuziehen. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03416 der Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe vom 22.04.2026 kann daher nicht entsprochen werden. Die Korreferentin des Kreisverwaltungsreferates, Frau Stadträtin Dr. Evelyne Menges und der Verwaltungsbeirat für den Zuständigkeitsbereich Sicherheit und Ordnung, Prävention, Herr Stadtrat Nihat Demir, haben einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. Seite 3 von 4 II. Antrag der Referentin 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Die Bladenight findet gemäß den Vorgaben der Stadtratsbeschlüsse immer montags ab 21 Uhr statt, um Komplikationen mit dem durch den Geschäftsschluss der Läden einhergehenden erhöhten Verkehr zu vermeiden. Im Rahmen des Prüfungs- und Genehmigungsverfahrens werden alle betroffenen Dienststellen beteiligt und auch die Belange der Anwohner*innen berücksichtigt. Es werden insbesondere speziell für die Bladenight festgelegte Immissionsschutzauflagen angeordnet, welche der Veranstalter einzuhalten hat. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03416 der Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe vom 22.04.2026 ist damit satzungsgemäß behandelt. III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Stöhr Dr. Sammüller Berufsmäßige Stadträtin Seite 4 von 4 IV. WV bei Kreisverwaltungsreferat – BdR – BW zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 08 Schwanthalerhöhe An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Süd An D-II-V / Stadtratsprotokolle An das Direktorium-Rechtsabteilung An das Referat für Klima- und Umweltschutz mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II / BA ☐ Der Beschluss des BA 08 Schwanthalerhöhe kann vollzogen werden. Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren einzuholen: Mit Anlagen 3 Abdrucke des Originals der Beschlussvorlage (abweichender BA-Beschluss) Stellungnahme Kreisverwaltungsreferat ☐ Der Beschluss des BA 08 Schwanthalerhöhe kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden. Ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht. (Begründung s. Beiblatt) ☐ Der Beschluss des BA 08 Schwanthalerhöhe ist rechtswidrig. (Begründung s. Beiblatt) VI. An das KVR-BdR-Beschlusswesen zurück an Kreisverwaltungsreferat – HA I/2513 zur weiteren Veranlassung. Am………………………. Kreisverwaltungsreferat – BdR - BW === 20-26 _ E 03416_E 03416 Ruhestoerung Blade Night.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 08 - Schwanthalerhöhe

Sitzungsdatum

15.09.2026 um 19:30 Uhr

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