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in Bezirksausschuss 09 - Neuhausen-Nymphenburg, München
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Geodaten © Landeshauptstadt München, DL-DE-BY-2.0
Baudenkmal · Hedwigstraße 2
Mietshaus, syn. Miethaus, syn. Zinshaus
Mietshaus, viergeschossiger abgerundeter Mansardwalmdach-Eckbau in Formen des barockisierenden Jugendstils mit Poygonalerkern und Putzdekor, vom Baugeschäft Heilmann und Littmann, 1911; Einfriedung aus Stampfbeton mit überkuppeltem runden Eckpavillon, gleichzeitig; Pendant zu Alfonsstraße 1 und Nymphenburger Straße 122.
Aktennummer D-1-62-000-2436
Jede bauliche Änderung an einem Baudenkmal oder in einem Ensemble braucht eine Erlaubnis nach Art. 6 BayDSchG.
Geofachdaten © Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (CC BY-ND 4.0)
Werte für die 100 × 100 m große Rasterzelle, in der diese Adresse liegt. Fehlende Werte hält das Statistische Bundesamt aus Datenschutzgründen zurück.
© Statistisches Bundesamt (Destatis), Zensus 2022, 100-m-Gitter, DL-DE-BY-2.0
© OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL)
Wikidata (CC0) / Wikipedia (CC BY-SA 4.0)
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Behandlungen im Bezirksausschuss und amtliche Bekanntmachungen der Lokalbaukommission, neueste zuerst. Ab der Veröffentlichung im Amtsblatt läuft für Nachbarn eine einmonatige Klage- bzw. Einwendungsfrist.
Innenräumlicher Umbau und Verkleinerung einer bestehenden Wohnung im 1.DG mit Abbruch von 2 Gauben, Neubau eines Balkons mit Einbau Verglasung in Fassade, Schaffung eines 2. RW über besteh. Gauben. Ausbau der 2.DG-Ebene zu 2 Maisonette-Wohnungen mit Anbindung an 1.DG über int. Treppen. Einbau von Dachflächenfenstern und 2 verschiebl. Dachverglasungen, Anbindung ans Treppenhaus über Fluchtleiter, Einbau Rauchabzug, Dachneueindeckung, Erneuerung des bestehenden Aufzugs im Treppenhaus durch maßgleichen Aufzug als Stahl-Glas-Konstruktion – ÄNDERUNGSANTRAG zu 1.23-2021-18999-22 – hier: Zusammenlegung zweier Wohneinheiten (gesamt 2 WE), teilweise Grundrissänderungen, Einbau von Dachflächenfenstern
Mit Bescheid der Lokalbaukommission der Landeshauptstadt München vom 17.07.2024, Az. 1.232-2024-5026-22, wurde die Baugenehmigung (Änderungsgenehmigung) für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt.