Antrag - Freigabe Pötschnerstraße für gegenläufigen Radverkehr - Bezug: TOP 3.2.8 aus 07/2025 -

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=== 20-26 _ B 07986_B 07986 Poetschnerstrasse Radverkehr OEFF.pdf === === 20-26 _ B 07986_328_OEFF.pdf === === 20-26 _ B 07986_B 07986 Poetschnerstrasse Radverkehr AS.pdf === Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat , 80313 München Radverkehr (MOR-GB2.24) MOR-GB2.24 80313 München Dienstgebäude: Implerstr. 9 radverkehr.mor@muenchen.de Über das Direktorium BA-Geschäftsstelle Nord An den Bezirksausschuss des 9. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg, z. Hd. der Vorsitzenden Frau Leonie Lobinger Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 21.08.2025 Freigabe Pötschnerstraße für gegenläufigen Radverkehr BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 07986 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 9 – Neuhausen-Nymphenburg vom 15.07.2025 Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Lobinger, das Mobilitätsreferat kommt zurück auf Ihren oben genannten Antrag. Die Prüfung, ob eine Einbahnstraße für den gegenläufigen Radverkehr freigegeben werden kann, erfolgt nach den Kriterien der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen unter Berücksichtigung der jeweiligen straßenbaulichen Gegebenheiten. Beträgt in Einbahnstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, soll Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden, wenn eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist und die Verkehrsführung im Streckenverlauf sowie an Kreuzungen und Einmündungen übersichtlich ist (VwV-StVO zum Zeichen 220 Abs. 4 Nr. 1 Satz 1). Fahrgassen ab einer Breite von 3,0 m eignen sich bei ausreichenden Ausweichmöglichkeiten (z. B. Grundstückszufahrten) für eine sichere Begegnung. Die nach Süden hin einbahngeregelte, ca. 210 m lange, Pötschnerstraße zwischen Wendl- Dietrich-Straße und Schluderstraße hat eine lichte Fahrgassenbreite von teilweise nur 2,80- 2,90 m. Die Straße ist beidseits durch Längsparker belegt, sodass kaum bis gar keine Ausweichmöglichkeiten vorhanden sind. Seite 2 von 2 Dem Wunsch des BA, zwei Parkplätze entfallen zu lassen und damit zwei Ausweichstellen in der Straße zu schaffen, kann leider nicht entsprochen werden. Wir haben dazu eine Stellungnahme vom Parkraummanagement eingeholt: Der Parkdruck im Lizenzgebiet Rotkreuzplatz Süd ist insgesamt sehr hoch, so dass der Entfall von Parkplätzen im Bereich der Pötschnerstraße (Nähe zum Rotkreuzplatz, Kliniken, Gewerbe) als sehr kritisch gesehen wird. Seitens des Parkraummanagements wird gebeten, von einer Öffnung der Einbahnstraße für den gegenläufigen Radverkehr abzusehen, sofern damit der Entfall von mindestens zwei Parkplätzen in der Pötschnerstraße einhergehen würde. Der Radverkehr kann alternativ die Einbahnstraße Gudrunstraße, die in Richtung Norden einbahngeregelt ist oder auch die bereits geöffnete Andréestraße, die für den gegenläufigen Radverkehr in Richtung Norden am 20.12.2024 geöffnet wurde, nutzen, um auf die Wendl- Dietrich-Straße zu gelangen. Wir bedauern daher, den einbahngeregelten Abschnitt der Pötschnerstraße nicht für den gegenläufigen Radverkehr freigeben zu können. Dem BA-Antrag 20-26 / B 07986 des Bezirkssauschusses des 9. Stadtbezirkes Neuhausen- Nymphenburg kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen nicht entsprochen werden. Der BA-Antrag 20-26 / B 07986 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt. Mit freundlichen Grüßen II. Vorlage vor Auslauf MOR-GB2.2 mit der Bitte um Kenntnisnahme und Zustimmung III. Abdruck von I. und II. an MOR-GL5 Beschluss- und Berichtswesen (beschlusswesen.mor@muenchen.de) mit der Bitte um Kenntnisnahme IV. Wv. bei MOR-GB2.24 gez. MOR-GB2.24

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 09 - Neuhausen-Nymphenburg

Sitzungsdatum

18.11.2025 um 19:00 Uhr

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