BA 9: Antrag - Verkehrsrechtliche Anordnungen auf Ausweichrouten für den Schwerlastverkehr Baustelle Tram-West…

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BA 9: Antrag - Verkehrsrechtliche Anordnungen auf Ausweichrouten für den Schwerlastverkehr Baustelle Tram-Westtangente BA Romanplatz <> Laimer Unterführung - Bezug: TOP 3.2.9 aus 07/2025

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=== 20-26 _ B 07985_B 07985 Verkehrsfuehrung Baustelle TWT.pdf === BEZIRKSAUSSCHUSS DES 9. STADTBEZIRKS NEUHAUSEN - NYMPHENBURG DER LANDESHAUPTSTADT MÜNCHEN Der BA9 möge beschließen: Verkehrsrechtliche Anordnungen auf Ausweichrouten für den Schwerlastverkehr Baustelle Tram Westtangente BA Romanplatz <> Laimer Unterführung Sehr geehrte Damen und Herren, der Bezirksausschuss 9 hat von zahlreichen Bürgerinnen und Bürger teils massive Beschwerden zur Realität der Ausweichrouten im Umfeld der Wotanstraße erhalten. Die verkehrsrechtliche Anordnung dazu erreichte uns auch erst für unsere TO im Juli zu spät. Die Ausweichrouten und die Art des dort zugelassen Verkehrs überraschen uns. Sie waren mit uns so auch nicht im Vorfeld abgestimmt. Bei dem vorliegenden Änderungsvorschlag zu den verkehrsrechtlichen Anordnungen leitet uns das Prinzip der Verkehrssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Beide Aspekte sind aktuell nicht in einem ausreichenden Maße gewährleistet. Hierzu liegen zahlreiche Hinweise vor in Bild und Wort. Auch die Presse hat berichtet. Abseits vom Anwohnerverkehr ist dabei insbesondere der Schülerinnen- und Schüler- sowie der Freizeitverkehr Richtung Hirschgarten, in einer seinem Zwecke nach nicht geeigneten Weise belastet. Gefahrensituationen und Staus aufgrund von gestiegenem Verkehrsaufkommen und beengter Fahrbahnen sind leider an der Tagesordnung. Die Ausweichrouten werden von Fahrzeugen genutzt, für die diese nicht vorgesehen sind, jedoch verkehrsrechtlich auch nicht entsprechend angeordnet wurden. Daher bitten wir um rasche Änderungen: Quellen: „Open Street Maps“, Mitglied des BA 9 1. Die Ausweichroute Richtung Süden für jeglichen KfZ-Verkehr ist die Arnulfstraße – Wilhelm- Hale-Straße – Friedenheimer Brücke – Landsberger Straße. Die Vorwegweisung ist zu verbessern und auch die Zusatzbeschilderung. Bisher konnten wir nur direkt an der Einmündung vom Romanplatz in die Romanstraße West einen Wegweiser entdecken. Ein anderer Vorwegweiser in der Notburgastraße könnte mit Anpassungen zum Einsatz kommen. Es sollten deutlich mehr Umleitungsschilder zur Verkehrslenkung auch frühzeitig zum Einsatz kommen. 2. Für den lokalen Lieferverkehr und Baustellenverkehr Richtung Süden sollte allein eine Umleitungsroute über die Romanstraße – Zucallistraße – Herthastraße eingerichtet sein. Die Brunhildenstraße ist auszunehmen, insbesondere weil dort ein Durchfahrtsverbot mit Anlieger frei zwischen Richhilden- und Kemnatenstraße aufgrund zweier Hochbau-Baustellen existiert. Die Sicherung vor weiterem Durchgangsverkehr sollten ein Durchfahrtsverbot für Motoräder und KfZ umgesetzt werden, wobei Anwohner und Lieferverkehr per Zusatzschild ausgenommen werden sollte. Dieses Schild sollte an folgenden Stellen aufgestellt werden:  Romanstraße Fahrtrichtung West  Hirschgartenallee mit Romanstraße Fahrtrichtung Süd  Brunhildenstraße Fahrtrichtung Süd  Herthastraße Fahrtrichtung West  Gaßnerstraße Fahrtrichtung West (direkt an der Einfahrt von der Wotanstraße, aktuell nur vorhanden an der Kreuzung mit der Hippmannstraße), ggf. sogar bereits zu Beginn der Wotanstraße nach dem Rechtsabbieger vom Romanplatz Ggf. mit Angabe für welche Fahrzeuge die Umleitung gilt Weitere Halteverbote entlang der Herthastraße West südliche Straßenseite sind wohl notwendig. Der Parkdruck in diesem Bereich ist mäßig bis gering und durch die Entnahme der Brunhildenstraße wird Parkraum freigegeben für die Anwohnerschaft. 3. Sofortige Rücknahme der Ausweichroute durch das Hirschgarten-Viertel (Route Guntherstraße – Kriemhildenstraße – Hirschgartenallee – De-La-Paz-Straße – Winfriedstraße) und Sicherung vor weiterem unbefugtem Durchgangsverkehr mit Beschilderung wie unter 2. dargestellt. Damit bleiben auch die Fahrradstraßen für den Radverkehr nutzbar. Daher ergibt sich folgende Beschilderung für die Verhinderung vor ungewünschten Belastungen und Durchgangsverkehr:  Guntherstraße Fahrtrichtung Süd  Hirschgartenallee / Wotanstraße Fahrtrichtung Nord wie Süd  Herthastraße Fahrtrichtung Ost  Walhallastraße Fahrtrichtung Ost  Winfriedstraße Fahrtrichtung Ost 4. Damit verbundene Aufhebung der zunächst angeordneten Halteverbote in der Guntherstraße, Kriemhildenstraße und Hirschgartenallee, insbesondere für die SWM-Ladeparkplätze in diesem Bereich. 5. Durchführung von Schwerpunktekontrollen durch die Polizei im Bereich Zucallistraße und Guntherstraße, trotz personeller Engpässe. 6. Wir bitten um umgehende Information der Betreiber von GPS-Navigationssystemen über die neue Verkehrsführung. 7. Bei Verzögerung der Bauarbeiten sollten entsprechende Anordnungen aus unserer Sicht auch angepasst werden und Flächen für den Verkehr wieder freigegeben werden. Sollten diese Maßnahmen nicht zum gewünschten Erfolg führen, fordern wir zusätzlich die Sperrung der Laimer Unterführung in südliche Fahrtrichtung. Bei zukünftigen verkehrsrechtlichen Anordnungen dieser absehbaren Auswirkung wünschen wir eine frühzeitigere Beteiligung und Information seitens der Straßenverkehrsbehörde. === 20-26 _ B 07985_B 07985 Verkehrsfuehrung Baustelle TWT AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Temporäre Anordnungen Großbaustellen MOR-GB2.35 80313 München baustellen.mor@muenchen.de Per E-Mail Über das DIR-BA-Geschäftsstelle Nord bag-nord.dir@muenchen.de an den BA 9 -Neuhausen-Nymphenburg Frau Lobinger Ihr Schreiben vom 15.07.2025 Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 12.09.2025 Verkehrsrechtliche Anordnungen auf Ausweichrouten für den Schwerlastverkehr Baustelle Tram-Westtangente BA Romanplatz – Laimer Unterführung BA-Antrag Nr. 20-26 / B 07985 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 9 – Neuhausen- Nymphenburg vom 15.07.2025 Sehr geehrte Frau Lobinger, im oben bezeichneten Antrag fordert der Bezirksausschuss des Stadtbezirks 9 – Neuhausen- Nymphenburg – Änderungen an der durch die Einbahnregelung der Wotanstraße bedingten Verkehrsführung durch das Wohngebiet. Wir können dazu folgende Rückmeldung geben: Durch den Bau der Tram-Westtangente, sowie vorgeschalteter Arbeiten an Versorgungs- leitungen, wurde es aufgrund der baustellenbedingten Einengung der Wotanstraße erforder- lich, eine Einbahnregelung in der Wotanstraße einzurichten. Für den (Durchgangs-) Verkehr in Richtung Süden wurde die Umleitungsstrecke über die Friedenheimerbrücke eingerichtet und ausgeschildert. Die Verkehrszahlen zeigen, dass diese Umleitungsstrecke auch angenommen wird, hier sind seit Einrichtung der Baustelle über 50% mehr Fahrzeuge unterwegs. Nichts- destoweniger gibt es Verkehrsteilnehmer*innen, die Schleichwege suchen und nutzen, um die gefühlt längere Umleitung zu umfahren. Nach Einrichtung einer neuen Verkehrsregelung, wie hier einer Einbahnstraße, ist es erfah- rungsgemäß so, dass es einige Wochen dauern kann, bis sich alle Verkehrsteilnehmer*innen an die neue Situation gewöhnt haben und routiniert die vorgeschlagene neue Wegeführung nutzen. Nach unseren Beobachtungen ist der anfängliche Mehrverkehr im Viertel spürbar zurückgegangen, wenngleich dieser sich natürlich nicht gänzlich vermeiden lässt. I. Seite 2 von 3 Beispielsweise dürfen natürlich Anwohner*innen des Viertels die Seitenstraßen berechtigter- weise nutzen, die sonst über die Wotanstraße gefahren wären. Als zusätzliche Maßnahme zur Entlastung des Viertels haben wir vor einigen Wochen Ein- fahrtssperren mit Zusatz „Anlieger frei“ aufstellen lassen, die dem Durchgangsverkehr verbie- ten, ins Viertel einzufahren. Auch hierdurch hat sich nach unseren Beobachtungen der Verkehr nochmals reduziert. Der Lieferverkehr für Geschäfte und Gewerbebetriebe im Viertel kann jedoch teilweise nur von Norden her erfolgen, da die Laimer Unterführung höhenbeschränkt ist, und somit von vielen LKW nicht befahren werden kann. Dass es auch weiterhin Verkehrsteilnehmende gibt, die Verbotsschilder und Sperren ignorie- ren, lässt sich jedoch nie gänzlich verhindern, auch nicht im Bestand. Die Polizei, die für die Kontrolle der Durchfahrtssperren zuständig ist, ist hier sensibilisiert. Das Mobilitätsreferat überprüft laufend, ob es Optimierungsmöglichkeiten gibt oder Abhilfe z.B. durch zusätzliche Beschilderung geschaffen werden kann. Zu Punkt 1: Die Umleitungsbeschilderung über die Friedenheimer Brücke wurde und wird jeweils passend zur jeweiligen Verkehrssituation am Romanplatz deutlich erkennbar aufgestellt. Darüber hinaus wurden mittlerweile Einfahrtssperren mit Zusatz „Anlieger frei“ errichtet, die dem Durch- gangsverkehr verbieten, von Norden kommend ins Viertel einzufahren. Die Einfahrtssperren wurden am 16.07.2025 aufgestellt. Zu Punkt 2: Von einer ausgeschilderten Umleitungsstrecke für den Lieferverkehr durch das Viertel haben wir bewusst abgesehen, da eine solche Beschilderung auch den Individualverkehr anziehen bzw. zur Nutzung der Strecke animieren würde. Die SWM haben vor Einrichtung der Baustelle in Einzelgesprächen mit allen betroffenen Gewerbetreibenden auf die Situation hingewiesen und die Anfahrt durch das Wohnviertel über die Zuccalistraße besprochen. Zu Punkt 3: Es gab und gibt keine im Konzept vorgesehene oder beschilderte Ausweichroute über die beschriebene Strecke. Die einzig ausgeschilderte Route ist die Umleitungsstrecke über die Friedenheimer Brücke. Da durch die o g. Einfahrtssperren die genannte Route von Schleich- verkehren nicht mehr befahren werden darf, erübrigen sich zusätzliche Maßnahmen in diesem Bereich. Zu Punkt 4: Die Haltverbote im Viertel wurden und werden durch das Mobilitätsreferat gemäß dem tatsächlichen Bedarf angepasst, um auch Begegnungsverkehre, wo nötig, zu ermöglichen, aber auch nicht unnötig viel Parkraum zu streichen. Sollten sich einzelne Haltverbote als nicht notwendig herausstellen, werden wir sie wieder entfernen lassen. Zu Punkt 5: Die Polizei ist über das gestiegene Verkehrsaufkommen in den Wohnstraßen informiert, kann aber eine dauerhafte Kontrolle aus personellen Gründen nicht zusagen. Seite 3 von 3 Zu Punkt 6: Die Baustelle sowie die bestehende Einbahnregelung ist in den gängigen Kartendiensten bereits seit dem Tag der Einrichtung enthalten und wird i.d.R. beim Routing berücksichtigt. Einfahrtssperren, die von Anlieger*innen weiter befahren werden dürfen, werden jedoch von vielen Navigationsdienstleitern, z.B. auch von Google, regelmäßig nicht in die Karten eingepflegt. Die Straßenverkehrsbehörde hat hier keine Einflussmöglichkeit. Auch lassen sich viele Navigationsdienstleister nicht auf Routenempfehlungen durch die Straßenverkehrs- behörde ein, sondern schlagen Routen allein durch den eigenen Algorithmus vor. Zu Punkt 7: Die Stadtverwaltung hat seit dem 01.06.2025 eine Auflage zum Vermeiden von Stillstand auf Baustellen in alle verkehrsrechtlichen Anordnungen aufgenommen, die u.a. auch vorsieht, dass nicht benötigte Baustellenflächen zurückgebaut werden müssen. Die SWM sind über diese Auflagen informiert, die für Baustellenkontrollen im Kreisverwaltungsreferat zuständigen Stellen sind hier sensibilisiert. Weitere Themen: Eine Sperre der Laimer Unterführung würde einen erheblichen Eingriff in das geordnete Verkehrsnetz mit zahlreichen zusätzlichen Auswirkungen darstellen, welcher nicht verhältnismäßig wäre. Das Mobilitätsreferat wird den Bezirksausschuss auch weiterhin satzungsgemäß über verkehrsrechtliche Anordnungen informieren. Mit freundlichen Grüßen gez. Ihr Team Großbaustellen Abteilung Temporäre Anordnungen (MOR-GB 2.35)

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 09 - Neuhausen-Nymphenburg

Sitzungsdatum

18.11.2025 um 19:00 Uhr

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