BA 9: Antrag - Verkehrsrechtliche Anordnungen auf Ausweichrouten für den Schwerlastverkehr Baustelle Tram-West…
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BA 9: Antrag - Verkehrsrechtliche Anordnungen auf Ausweichrouten für den Schwerlastverkehr Baustelle Tram-Westtangente BA Romanplatz <> Laimer Unterführung
- Bezug: TOP 3.2.9 aus 07/2025
=== 20-26 _ B 07985_B 07985 Verkehrsfuehrung Baustelle TWT.pdf ===
BEZIRKSAUSSCHUSS DES 9. STADTBEZIRKS
NEUHAUSEN - NYMPHENBURG DER
LANDESHAUPTSTADT MÜNCHEN
Der BA9 möge beschließen:
Verkehrsrechtliche Anordnungen auf Ausweichrouten für den Schwerlastverkehr Baustelle
Tram Westtangente BA Romanplatz <> Laimer Unterführung
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bezirksausschuss 9 hat von zahlreichen Bürgerinnen und Bürger teils massive Beschwerden
zur Realität der Ausweichrouten im Umfeld der Wotanstraße erhalten. Die verkehrsrechtliche
Anordnung dazu erreichte uns auch erst für unsere TO im Juli zu spät. Die Ausweichrouten und
die Art des dort zugelassen Verkehrs überraschen uns. Sie waren mit uns so auch nicht im
Vorfeld abgestimmt.
Bei dem vorliegenden Änderungsvorschlag zu den verkehrsrechtlichen Anordnungen leitet uns
das Prinzip der Verkehrssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Beide Aspekte sind aktuell
nicht in einem ausreichenden Maße gewährleistet. Hierzu liegen zahlreiche Hinweise vor in Bild
und Wort. Auch die Presse hat berichtet. Abseits vom Anwohnerverkehr ist dabei insbesondere
der Schülerinnen- und Schüler- sowie der Freizeitverkehr Richtung Hirschgarten, in einer seinem
Zwecke nach nicht geeigneten Weise belastet. Gefahrensituationen und Staus aufgrund von
gestiegenem Verkehrsaufkommen und beengter Fahrbahnen sind leider an der Tagesordnung.
Die Ausweichrouten werden von Fahrzeugen genutzt, für die diese nicht vorgesehen sind, jedoch
verkehrsrechtlich auch nicht entsprechend angeordnet wurden.
Daher bitten wir um rasche Änderungen:
Quellen: „Open Street Maps“, Mitglied des BA 9
1. Die Ausweichroute Richtung Süden für jeglichen KfZ-Verkehr ist die Arnulfstraße – Wilhelm-
Hale-Straße – Friedenheimer Brücke – Landsberger Straße. Die Vorwegweisung ist zu verbessern
und auch die Zusatzbeschilderung. Bisher konnten wir nur direkt an der Einmündung vom
Romanplatz in die Romanstraße West einen Wegweiser entdecken. Ein anderer Vorwegweiser in
der Notburgastraße könnte mit Anpassungen zum Einsatz kommen. Es sollten deutlich mehr
Umleitungsschilder zur Verkehrslenkung auch frühzeitig zum Einsatz kommen.
2. Für den lokalen Lieferverkehr und Baustellenverkehr Richtung Süden sollte allein eine
Umleitungsroute über die Romanstraße – Zucallistraße – Herthastraße eingerichtet sein. Die
Brunhildenstraße ist auszunehmen, insbesondere weil dort ein Durchfahrtsverbot mit Anlieger
frei zwischen Richhilden- und Kemnatenstraße aufgrund zweier Hochbau-Baustellen existiert.
Die Sicherung vor weiterem Durchgangsverkehr sollten ein Durchfahrtsverbot für Motoräder und
KfZ umgesetzt werden, wobei Anwohner und Lieferverkehr per Zusatzschild ausgenommen
werden sollte. Dieses Schild sollte an folgenden Stellen aufgestellt werden:
Romanstraße Fahrtrichtung West
Hirschgartenallee mit Romanstraße Fahrtrichtung Süd
Brunhildenstraße Fahrtrichtung Süd
Herthastraße Fahrtrichtung West
Gaßnerstraße Fahrtrichtung West (direkt an der Einfahrt von der Wotanstraße, aktuell nur
vorhanden an der Kreuzung mit der Hippmannstraße), ggf. sogar bereits zu Beginn der
Wotanstraße nach dem Rechtsabbieger vom Romanplatz
Ggf. mit Angabe für
welche Fahrzeuge die
Umleitung gilt
Weitere Halteverbote entlang der Herthastraße West südliche Straßenseite sind wohl
notwendig. Der Parkdruck in diesem Bereich ist mäßig bis gering und durch die Entnahme der
Brunhildenstraße wird Parkraum freigegeben für die Anwohnerschaft.
3. Sofortige Rücknahme der Ausweichroute durch das Hirschgarten-Viertel (Route
Guntherstraße – Kriemhildenstraße – Hirschgartenallee – De-La-Paz-Straße – Winfriedstraße)
und Sicherung vor weiterem unbefugtem Durchgangsverkehr mit Beschilderung wie unter 2.
dargestellt. Damit bleiben auch die Fahrradstraßen für den Radverkehr nutzbar. Daher ergibt
sich folgende Beschilderung für die Verhinderung vor ungewünschten Belastungen und
Durchgangsverkehr:
Guntherstraße Fahrtrichtung Süd
Hirschgartenallee / Wotanstraße Fahrtrichtung Nord wie Süd
Herthastraße Fahrtrichtung Ost
Walhallastraße Fahrtrichtung Ost
Winfriedstraße Fahrtrichtung Ost
4. Damit verbundene Aufhebung der zunächst angeordneten Halteverbote in der Guntherstraße,
Kriemhildenstraße und Hirschgartenallee, insbesondere für die SWM-Ladeparkplätze in diesem
Bereich.
5. Durchführung von Schwerpunktekontrollen durch die Polizei im Bereich Zucallistraße und
Guntherstraße, trotz personeller Engpässe.
6. Wir bitten um umgehende Information der Betreiber von GPS-Navigationssystemen über die
neue Verkehrsführung.
7. Bei Verzögerung der Bauarbeiten sollten entsprechende Anordnungen aus unserer Sicht auch
angepasst werden und Flächen für den Verkehr wieder freigegeben werden.
Sollten diese Maßnahmen nicht zum gewünschten Erfolg führen, fordern wir zusätzlich die
Sperrung der Laimer Unterführung in südliche Fahrtrichtung.
Bei zukünftigen verkehrsrechtlichen Anordnungen dieser absehbaren Auswirkung wünschen wir
eine frühzeitigere Beteiligung und Information seitens der Straßenverkehrsbehörde.
=== 20-26 _ B 07985_B 07985 Verkehrsfuehrung Baustelle TWT AS.pdf ===
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Per E-Mail
Über das DIR-BA-Geschäftsstelle Nord
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an den BA 9 -Neuhausen-Nymphenburg
Frau Lobinger
Ihr Schreiben vom
15.07.2025
Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
12.09.2025
Verkehrsrechtliche Anordnungen auf Ausweichrouten für den Schwerlastverkehr
Baustelle Tram-Westtangente BA Romanplatz – Laimer Unterführung
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 07985 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 9 – Neuhausen-
Nymphenburg vom 15.07.2025
Sehr geehrte Frau Lobinger,
im oben bezeichneten Antrag fordert der Bezirksausschuss des Stadtbezirks 9 – Neuhausen-
Nymphenburg – Änderungen an der durch die Einbahnregelung der Wotanstraße bedingten
Verkehrsführung durch das Wohngebiet.
Wir können dazu folgende Rückmeldung geben:
Durch den Bau der Tram-Westtangente, sowie vorgeschalteter Arbeiten an Versorgungs-
leitungen, wurde es aufgrund der baustellenbedingten Einengung der Wotanstraße erforder-
lich, eine Einbahnregelung in der Wotanstraße einzurichten. Für den (Durchgangs-) Verkehr in
Richtung Süden wurde die Umleitungsstrecke über die Friedenheimerbrücke eingerichtet und
ausgeschildert. Die Verkehrszahlen zeigen, dass diese Umleitungsstrecke auch angenommen
wird, hier sind seit Einrichtung der Baustelle über 50% mehr Fahrzeuge unterwegs. Nichts-
destoweniger gibt es Verkehrsteilnehmer*innen, die Schleichwege suchen und nutzen, um die
gefühlt längere Umleitung zu umfahren.
Nach Einrichtung einer neuen Verkehrsregelung, wie hier einer Einbahnstraße, ist es erfah-
rungsgemäß so, dass es einige Wochen dauern kann, bis sich alle Verkehrsteilnehmer*innen
an die neue Situation gewöhnt haben und routiniert die vorgeschlagene neue Wegeführung
nutzen. Nach unseren Beobachtungen ist der anfängliche Mehrverkehr im Viertel spürbar
zurückgegangen, wenngleich dieser sich natürlich nicht gänzlich vermeiden lässt.
I.
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Beispielsweise dürfen natürlich Anwohner*innen des Viertels die Seitenstraßen berechtigter-
weise nutzen, die sonst über die Wotanstraße gefahren wären.
Als zusätzliche Maßnahme zur Entlastung des Viertels haben wir vor einigen Wochen Ein-
fahrtssperren mit Zusatz „Anlieger frei“ aufstellen lassen, die dem Durchgangsverkehr verbie-
ten, ins Viertel einzufahren. Auch hierdurch hat sich nach unseren Beobachtungen der Verkehr
nochmals reduziert. Der Lieferverkehr für Geschäfte und Gewerbebetriebe im Viertel kann
jedoch teilweise nur von Norden her erfolgen, da die Laimer Unterführung höhenbeschränkt
ist, und somit von vielen LKW nicht befahren werden kann.
Dass es auch weiterhin Verkehrsteilnehmende gibt, die Verbotsschilder und Sperren ignorie-
ren, lässt sich jedoch nie gänzlich verhindern, auch nicht im Bestand.
Die Polizei, die für die Kontrolle der Durchfahrtssperren zuständig ist, ist hier sensibilisiert. Das
Mobilitätsreferat überprüft laufend, ob es Optimierungsmöglichkeiten gibt oder Abhilfe z.B.
durch zusätzliche Beschilderung geschaffen werden kann.
Zu Punkt 1:
Die Umleitungsbeschilderung über die Friedenheimer Brücke wurde und wird jeweils passend
zur jeweiligen Verkehrssituation am Romanplatz deutlich erkennbar aufgestellt. Darüber
hinaus wurden mittlerweile Einfahrtssperren mit Zusatz „Anlieger frei“ errichtet, die dem Durch-
gangsverkehr verbieten, von Norden kommend ins Viertel einzufahren. Die Einfahrtssperren
wurden am 16.07.2025 aufgestellt.
Zu Punkt 2:
Von einer ausgeschilderten Umleitungsstrecke für den Lieferverkehr durch das Viertel haben
wir bewusst abgesehen, da eine solche Beschilderung auch den Individualverkehr anziehen
bzw. zur Nutzung der Strecke animieren würde. Die SWM haben vor Einrichtung der Baustelle
in Einzelgesprächen mit allen betroffenen Gewerbetreibenden auf die Situation hingewiesen
und die Anfahrt durch das Wohnviertel über die Zuccalistraße besprochen.
Zu Punkt 3:
Es gab und gibt keine im Konzept vorgesehene oder beschilderte Ausweichroute über die
beschriebene Strecke. Die einzig ausgeschilderte Route ist die Umleitungsstrecke über die
Friedenheimer Brücke. Da durch die o g. Einfahrtssperren die genannte Route von Schleich-
verkehren nicht mehr befahren werden darf, erübrigen sich zusätzliche Maßnahmen in diesem
Bereich.
Zu Punkt 4:
Die Haltverbote im Viertel wurden und werden durch das Mobilitätsreferat gemäß dem
tatsächlichen Bedarf angepasst, um auch Begegnungsverkehre, wo nötig, zu ermöglichen,
aber auch nicht unnötig viel Parkraum zu streichen. Sollten sich einzelne Haltverbote als nicht
notwendig herausstellen, werden wir sie wieder entfernen lassen.
Zu Punkt 5:
Die Polizei ist über das gestiegene Verkehrsaufkommen in den Wohnstraßen informiert, kann
aber eine dauerhafte Kontrolle aus personellen Gründen nicht zusagen.
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Zu Punkt 6:
Die Baustelle sowie die bestehende Einbahnregelung ist in den gängigen Kartendiensten
bereits seit dem Tag der Einrichtung enthalten und wird i.d.R. beim Routing berücksichtigt.
Einfahrtssperren, die von Anlieger*innen weiter befahren werden dürfen, werden jedoch von
vielen Navigationsdienstleitern, z.B. auch von Google, regelmäßig nicht in die Karten
eingepflegt. Die Straßenverkehrsbehörde hat hier keine Einflussmöglichkeit. Auch lassen sich
viele Navigationsdienstleister nicht auf Routenempfehlungen durch die Straßenverkehrs-
behörde ein, sondern schlagen Routen allein durch den eigenen Algorithmus vor.
Zu Punkt 7:
Die Stadtverwaltung hat seit dem 01.06.2025 eine Auflage zum Vermeiden von Stillstand auf
Baustellen in alle verkehrsrechtlichen Anordnungen aufgenommen, die u.a. auch vorsieht,
dass nicht benötigte Baustellenflächen zurückgebaut werden müssen. Die SWM sind über
diese Auflagen informiert, die für Baustellenkontrollen im Kreisverwaltungsreferat zuständigen
Stellen sind hier sensibilisiert.
Weitere Themen:
Eine Sperre der Laimer Unterführung würde einen erheblichen Eingriff in das geordnete
Verkehrsnetz mit zahlreichen zusätzlichen Auswirkungen darstellen, welcher nicht
verhältnismäßig wäre.
Das Mobilitätsreferat wird den Bezirksausschuss auch weiterhin satzungsgemäß über
verkehrsrechtliche Anordnungen informieren.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Ihr Team
Großbaustellen
Abteilung Temporäre Anordnungen (MOR-GB 2.35)