Verkehrsrechtliche Anordnungen gemäß § 45 Abs. 1 i.V.m. Abs. 9 StVO: - Wirtschaftsverkehr - Rotkreuzplatz Süd…

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Verkehrsrechtliche Anordnungen gemäß § 45 Abs. 1 i.V.m. Abs. 9 StVO: - Wirtschaftsverkehr - Rotkreuzplatz Süd hier: Anordnung eines Ladebereichs in der Landshuter Allee vor der Hausnummer 53 - Stellungnahmeersuchen des MOR - - Wirtschaftsverkehr (kostenpflichtig) - Rotkreuzplatz Süd hier: Anordnung eines Ladebereichs in der Leonrodstraße zwischen Landshuter Allee und Rotkreuzplatz - Stellungnahmeersuchen des MOR - - Wirtschaftsverkehr (kostenpflichtig) - St.-Vinzenz-Viertel hier: Anordnung einer Lieferzone in der Maillingerstraße - Stellungnahmeersuchen des MOR - - Einrichtung einer Ladezone - Blutenburgstraße 70 - Stellungnahmeersuchen des MOR - - Dachauer Straße --> Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h stadteinwärts ca. 50m nördlich im Vorlauf der LSA 0272 (Dachauer Str. / Landshuter Allee) - Stellungnahmeersuchen des MOR - - Waisenhausstraße --> erleichterte streckenbezogene Anordnung von 30 km/h; Verstetigung einer Geschwindigkeitsbeschränkung in der Waisenhausstraße im Abschnitt zwischen nördlich Tizianstraße und ca. 25 m südlich Hohenlohestraße - Errichtung der Beschilderung am 21.07.2025 z.K.; - Schloßschmidstraße, westlich Anwesen Nr. 5; Errichtung eines Fußgängerüberwegs - Fertigstellung am 04.06.2025 z.K. - Wendl-Dietrich-Straße -> erleichterte streckenbezogene Anordnung von 30 km/h; Verstetigung einer Geschwindigkeitsbeschränkung in der Wendl-Dietrich-Straße im Abschnitt zwischen westl. Winthirplatz

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 09 - Neuhausen-Nymphenburg

Sitzungsdatum

23.09.2025 um 19:00 Uhr

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