Verkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 Abs. 1 i.V.m. Abs. 9 StVO: - Erleichterte streckenbezogene Anordnung…

Waisenhausstraße 29 — alle Einträge zu dieser Adresse →

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Verkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 Abs. 1 i.V.m. Abs. 9 StVO: - Erleichterte streckenbezogene Anordnung von 30 km/h vor sensiblen Einrichtungen in der Waisenhausstraße 29; Verstetigung einer Geschwindigkeitsbeschränkung in der Waisenhausstraße im Abschnitt zwischen nördlich Tizianstraße und ca. 25 m südlich Hohenlohestraße - Schwere-Reiter-Straße, Leonrodplatz; Verkehrsfreigabe nach Umprofilierung; Errichtung von absoluten Haltverboten

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 09 - Neuhausen-Nymphenburg

Sitzungsdatum

24.02.2026 um 19:00 Uhr

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