=== 26-32 _ V 00760_V 00760 Schulwegsicherung Dom-Pedro-Schule BE.pdf ===
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Schulwegsicherheit und
Unfallkommission
MOR-GB2.23
Schulwegsicherung für die Dom-Pedro-Schule
Schulwegsicherung für die Dom-Pedro-Grundschule
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01686 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 9 - Neuhausen-
Nymphenburg am 28.11.2023
Schulwegsicherung für die Dom-Pedro-Grundschule
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02355
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-Nymphenburg am 06.11.2024
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00760
Anlagen: Empfehlung Nr. 20-26 / E 01686
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02355
Beschluss des Bezirksausschusses des 9. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg
vom 23.06.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 9 - Neuhausen-Nymphenburg hat am 28.11.2023
die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01686 beschlossen und am 06.11.2024 die Empfehlung Nr. 20-
26 / E 02355.
In beiden Empfehlungen wird gefordert, im Bereich der Grundschule Dom-Pedro-Schule durch
diverse Maßnahmen die Schulwegsicherheit zu erhöhen.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den
laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer
Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss
diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und
Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4
der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist:
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Zu 1.) Reduzierung der Regelgeschwindigkeit auf der gesamten Achse Dantestraße und
Waisenhausstraße
Nach der bisherigen Rechtslage war eine Tempo 30 Regelung im genannten Bereich
rechtskonform nicht umsetzbar. Dies war auch als Gegenstand von drei Anträgen des
Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 9 wiederholt kommuniziert und begründet worden.
Auch die Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt der Verkehrsbehörde für eine
Tempo 30 Regelung in dem genannten Bereich keinen Handlungsspielraum:
§ 45 Abs. 9 Nr. 6 StVO eröffnet die Möglichkeit, streckenbezogene Geschwindigkeits-
begrenzungen bei „hochfrequentierten Schulwegen“ vorzunehmen. Dieser Sachverhalt
trifft auf den genannten Bereich nicht zu. Hinzu kommt, dass nahezu im gesamten Abschnitt
der Dante- und Waisenhausstraße innerhalb des Schulsprengels zu Fuß
Gehende vom Fahrverkehr mittels vorhandener Radwege, Baumgräben und Parkbuchten
getrennt sind und somit Schulkinder nicht direkt entlang der Fahrbahn laufen müssen.
Die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h aus Gründen des
Lärmschutzes wurde im Rahmen eines eigenen Bezirksausschussantrags geprüft. Als
Ergebnis ist festzuhalten, dass die Voraussetzungen hierfür ebenfalls nicht vorliegen.
Durch die kürzlich in Kraft getretene StVO-Novelle werden aber neue Möglichkeiten bei
einem Lückenschluss zwischen zwei bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzungen
eröffnet. In diesem Zusammenhang wurde eine Verstetigung der bereits
vorhandenen Geschwindigkeitsreduzierungen in der Waisenhausstraße auf gesamte
Länge zwischen Hohenlohestraße und Nördliche Auffahrtsallee/St.-Galler-Straße umgesetzt.
Hinzu kommt, dass nahezu im gesamten Abschnitt der Dante- und Waisenhausstraße
innerhalb des Schulsprengels beidseitig zwischen der Fahrbahn und dem Gehweg eine
Baumbepflanzung existent ist, wodurch vermieden wird, dass die Schulkinder direkt an der
Fahrbahn laufen müssen.
zu 2.) Sicherstellung der Einhaltung des Tempolimits von 30 km/h auf der St.-Galler-
Straße, der Dantestraße und der Waisenhausstraße
Wegen der Probleme von Rettungsfahrzeugen bei Krankentransporten, für Winterdienste
(Schneeräumen) und auch aus Lärm- und Emissionsgründen (bremsen, Gas geben usw.)
werden Aufpflasterungen mit Anrampung im gesamten Stadtgebiet München nicht mehr
gebaut. Bestehende Aufpflasterungen werden dagegen im Zuge von Fahrbahnsanierungen
wieder rückgebaut.
Im betroffenen Bereich werden regelmäßig von der Kommunalen Verkehrsüberwachung
Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Die sich dabei ergebenden Beanstandungsquoten
liegen unter dem städtischen Durchschnitt. Wir werden die Kommunale Verkehrsüberwachung
bitten, hier auch weiterhin intensive Kontrollen vorzunehmen. Darüber hinaus wurden in der
Dom-Pedro-Straße in Höhe der Grundschule für beide Fahrtrichtungen große Tempo 30
Bodenmarkierungen in Form des Verkehrszeichens aufgebracht, um dem fließenden Verkehr
nochmal die bestehende Geschwindigkeitsreduzierung zu verdeutlichen.
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Zu 3.) Sicherung der Straßeneinmündungen in die St.-Galler-Straße, die Waisenhaus-
straße und die Dantestraße durch Poller und Überwegmarkierungen.
Zu diesem Themenpunkt gibt es vom Baureferat folgende Stellungnahme:
„Poller sind nicht nur in der Erstaufstellung, sondern vor allem im Unterhalt mit einem
erheblichen wirtschaftlichen Aufwand verbunden. Das Baureferat handhabt daher die
Aufstellung restriktiv und legt strenge Kriterien für den Einsatz an. In der Regel setzt das
Baureferat Poller nur bei besonderen Gefahrenlagen ein, wenn es keine alternative
Lösungsmöglichkeit gibt und wenn bei einer geringen Anzahl an Pollern eine Verbesserung der
Situation zu erwarten ist. Weitere Kriterien sind der Schutz von städtebaulich
besonderen Flächen und die Absicherung von Anlagen mit besonderem Schutzbedürfnis.
Die Voraussetzungen sind an den genannten Örtlichkeiten nicht gegeben.“
Wir haben eine Ortsbegehung in den genannten Bereichen vorgenommen. Dabei haben wir an
keiner Stelle, in der es derzeit keine Querungshilfe (Ampel, Zebrastreifen) gibt, einen Bedarf
für eine Querungshilfe feststellen können. Insbesondere eine spezielle Gefährdung für
Schulkinder, die über das für eine Großstadt übliche Maß hinausgeht, ist nicht festzustellen.
Zu 4.) Aufhebung der Duldung des Parkens auf Bürgersteigen, insbesondere in der Tizian-
und Simeonistraße
Gemäß §§ 12 Abs. 4 und Abs. 4a ist das Parken auf Gehwegen grundsätzlich untersagt
und nur dann gestattet, wenn dies mit Verkehrszeichen 315 StVO ausdrücklich angezeigt wird.
Im Rahmen der Umsetzung des geplanten Parklizenzgebietes „Gern“, das voraussichtlich im
Spätherbst 2026 in Betrieb genommen wird, werden Anordnungen getroffen, die das
halbseitige Gehwegparken in verschiedenen Straßen künftig unterbinden und das Parken im
Sinne des § 12 StVO am Fahrbahnrand regeln.
Aktuell ist das Mobilitätsreferat beauftragt, eine Beschlussvorlage zum Gehwegparken zu
erarbeiten, in welcher der Umgang mit dem Gehwegparken behandelt wird. Die
Schulwegsicherheit wird dabei einen wichtigen Aspekt einnehmen.
Zu 5.) Errichtung von Pollern an der Kreuzung Volkart-/Frundsbergstraße;
Errichtung von Zebrastreifen
Zur Thematik Poller gibt es vom Baureferat folgende Stellungnahme:
„Die Kreuzung ist mit Pollern wirkungsvoll gesichert. Eine Aufweichung der Sicherung durch
herausnehmbare Poller und damit Förderung des widerrechtlichen Parkens auf der Gehbahn
kann das Baureferat nicht unterstützen.“
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Der genannte Bereich befindet sich in einer Tempo 30-Zone. Nach den Richtlinien zur Anlage
von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) ist in Tempo 30-Zonen die Anlage von
Fußgängerüberwegen entbehrlich. Der Kreuzungsbereich ist für querende Personen, darunter
auch Schulkinder, gut übersichtlich. Das Unfallgeschehen ist unauffällig, das
Geschwindigkeitsverhalten ebenso. Für die Anlage von Fußgängerüberwegen
(„Zebrastreifen“) liegt keine rechtliche Handhabe vor.
Zu 6.) Wiederherstellung der Sperre für den Autoverkehr an der Ecke Braganza-/Johann-
Schmaus-Straße
Im Zuge der Realisierung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1810 „Hanebergstraße
(beidseitig), zwischen Taxisstraße und Johann-Schmaus-Straße“ wurde die vormals
vorhandene Sperre im Juli 2012 beseitigt und die umgebenden Straßen erneuert. Die
Straßenausbaumaßnahme war seinerzeit im Bezirksausschuss 09 Neuhausen –
Nymphenburg behandelt worden. So hatte sich der BA 09 in seiner Sitzung vom 22.03.2011
für eine Öffnung der Straße ausgesprochen.
Um die Ausweichverkehre von und zum Mittleren Ring objektiv zu quantifizieren, hat die
Stadtverwaltung am Verkehrsknoten Landshuter Allee | Hanebergstraße 2019 und 2024
Verkehrszahlen im Tagesverlauf sowie in den Hauptverkehrszeiten erhoben. Die
Hanebergstraße, die Johann-Schmaus-Straße und die Braganzastraße sind allesamt
Wohnstraßen. Wohnstraßen sind geeignet, ein Verkehrsaufkommen von bis zu 400 Kfz/h in
der Spitzenstundenbelastung aufzunehmen. Tatsächlich fielen die Verkehrszahlen aber
deutlich niedriger aus. So wurden 2019 in der Morgenspitze 114 Kfz gezählt, davon 36
einfahrend und 78 ausfahrend. In der Abendspitze betrug die Verkehrsmenge 224 Kfz/h, davon
188 einfahrend und 36 ausfahrend. 2024 sanken die Verkehrszahlen erneut auf 86 Kfz/h in der
Morgenspitze und 86 Kfz/h in der Abendspitze.
Aus verkehrsfachlicher Sicht besteht kein Anlass, den Durchfahrtsverkehr in der Braganza-
straße | Johann-Schmaus-Straße zu unterbinden.
Gleichwohl wurde aufgrund der aktuellen, brandschutzbedingten Durchfahrtssperre für
Schwerlastverkehr und Gefahrguttransporte im Landshuter Allee Tunnel an der Landshuter
Allee in südlicher Fahrtrichtung, Einmündung Hanebergstraße, ein Geradeausfahrgebot
veranlasst (Beschilderung mittels "Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus"). Anlieger*innen
werden hiervon mittels entsprechendem Zusatzzeichen "Anlieger frei" ausgenommen.
Hierdurch soll im Rahmen des Schutzes der Anwohnenden der Umfahrungsverkehr
unterbunden werden, indem dieser nicht mehr in die Hanebergstraße einfahren kann. Obwohl
die Maßnahme aufgrund der Tunnelsperre umgesetzt wurde, hat diese Wirksamkeit auf alle
Verkehre. Es werden somit auch aktuelle Umfahrungsverkehre von dieser Verbindung
ausgeschlossen. Die Umsetzung erfolgte im Dezember 2025. Die Maßnahme wird vom
Mobilitätsreferat beobachtet.
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Zudem wurde zur Optimierung der Sichtbeziehungen in der Johann-Schmaus-Straße an der
Einmündung auf die Braganzastraße auf der Westseite ein Haltverbot eingerichtet.
Grundsätzlich konnte bei Begehungen des gesamten Bereiches um die Dom-Pedro-
Grundschule festgestellt werden, dass – auch als Folge der nun umgesetzten Maßnahmen–
die Schulwege gesichert sind. Selbstverständlich ist ein großstadttypisches
Verkehrsaufkommen gegeben – aber durch zahlreiche Querungshilfen (Ampeln, Zebrastreifen)
in Kombination mit Hinweisschildern, Markierungen, optimierten Sichtbeziehungen,
Schulweghelfenden und Geschwindigkeitsreduzierungen ist das Gefahrenpotential erheblich
reduziert worden. Dafür spricht auch der Tatbestand, dass nach Auskunft der Polizei das
Unfallgeschehen als unauffällig anzusehen ist. Fehler! Verweisquelle konnte nicht
gefunden werden.
Den Empfehlungen Nr. 20-26 / E 01686 und Nr. 20-26 / E 02355 der Bürgerversammlung des
9. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg vom 23.11.2023 bzw. 06.11.2024 kann teilweise
entsprochen werden.
Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Stadträtin Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der
Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
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II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Mit Einführung der Parklizenzierung voraussichtlich ab Spätherbst 2026 wird
die Problematik des Gehwegparkens aufgehoben. Die Kommunale Verkehrsüberwachung
wird um verstärkte Geschwindigkeitsüberwachung gebeten.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01686 der Bürgerversammlung des 9. Stadtbezirkes
Neuhausen-Nymphenburg am 23.11.2023 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der
Gemeindeordnung behandelt.
3. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02355 der Bürgerversammlung des 9. Stadtbezirkes
Neuhausen-Nymphenburg am 06.11.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der
Gemeindeordnung behandelt.
III. Beschlus...