(E) Schulwegsicherung für die Dom-Pedro-Schule Hinweis: Alte SV-Nr. 20-26 / V 15950

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  • 26-32 _ V 00760_V 00760 Schulwegsicherung Dom-Pedro-Schule BE.pdf
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  • 26-32 _ V 00760_V 00760 Schulwegsicherung Dom-Pedro-Schule A2.pdf
  • B 09_VG 23.06.2026 oeff. 3.1 2..pdf
  • 20-26 _ E 01686_01_OE_Verkehr_Schulwegsicherung_Dom-Pedro-Grundschule.pdf
  • 20-26 _ E 02355_E 02355 Schulwegsicherung DomPedroGrundschule OEFF.pdf
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=== 26-32 _ V 00760_V 00760 Schulwegsicherung Dom-Pedro-Schule BE.pdf === Telefon: 0 233-39760 Mobilitätsreferat Schulwegsicherheit und Unfallkommission MOR-GB2.23 Schulwegsicherung für die Dom-Pedro-Schule Schulwegsicherung für die Dom-Pedro-Grundschule Empfehlung Nr. 20-26 / E 01686 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 9 - Neuhausen- Nymphenburg am 28.11.2023 Schulwegsicherung für die Dom-Pedro-Grundschule Empfehlung Nr. 20-26 / E 02355 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-Nymphenburg am 06.11.2024 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00760 Anlagen: Empfehlung Nr. 20-26 / E 01686 Empfehlung Nr. 20-26 / E 02355 Beschluss des Bezirksausschusses des 9. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg vom 23.06.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 9 - Neuhausen-Nymphenburg hat am 28.11.2023 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01686 beschlossen und am 06.11.2024 die Empfehlung Nr. 20- 26 / E 02355. In beiden Empfehlungen wird gefordert, im Bereich der Grundschule Dom-Pedro-Schule durch diverse Maßnahmen die Schulwegsicherheit zu erhöhen. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Seite 2 von 7 Zu 1.) Reduzierung der Regelgeschwindigkeit auf der gesamten Achse Dantestraße und Waisenhausstraße Nach der bisherigen Rechtslage war eine Tempo 30 Regelung im genannten Bereich rechtskonform nicht umsetzbar. Dies war auch als Gegenstand von drei Anträgen des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 9 wiederholt kommuniziert und begründet worden. Auch die Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt der Verkehrsbehörde für eine Tempo 30 Regelung in dem genannten Bereich keinen Handlungsspielraum: § 45 Abs. 9 Nr. 6 StVO eröffnet die Möglichkeit, streckenbezogene Geschwindigkeits- begrenzungen bei „hochfrequentierten Schulwegen“ vorzunehmen. Dieser Sachverhalt trifft auf den genannten Bereich nicht zu. Hinzu kommt, dass nahezu im gesamten Abschnitt der Dante- und Waisenhausstraße innerhalb des Schulsprengels zu Fuß Gehende vom Fahrverkehr mittels vorhandener Radwege, Baumgräben und Parkbuchten getrennt sind und somit Schulkinder nicht direkt entlang der Fahrbahn laufen müssen. Die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h aus Gründen des Lärmschutzes wurde im Rahmen eines eigenen Bezirksausschussantrags geprüft. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Voraussetzungen hierfür ebenfalls nicht vorliegen. Durch die kürzlich in Kraft getretene StVO-Novelle werden aber neue Möglichkeiten bei einem Lückenschluss zwischen zwei bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzungen eröffnet. In diesem Zusammenhang wurde eine Verstetigung der bereits vorhandenen Geschwindigkeitsreduzierungen in der Waisenhausstraße auf gesamte Länge zwischen Hohenlohestraße und Nördliche Auffahrtsallee/St.-Galler-Straße umgesetzt. Hinzu kommt, dass nahezu im gesamten Abschnitt der Dante- und Waisenhausstraße innerhalb des Schulsprengels beidseitig zwischen der Fahrbahn und dem Gehweg eine Baumbepflanzung existent ist, wodurch vermieden wird, dass die Schulkinder direkt an der Fahrbahn laufen müssen. zu 2.) Sicherstellung der Einhaltung des Tempolimits von 30 km/h auf der St.-Galler- Straße, der Dantestraße und der Waisenhausstraße Wegen der Probleme von Rettungsfahrzeugen bei Krankentransporten, für Winterdienste (Schneeräumen) und auch aus Lärm- und Emissionsgründen (bremsen, Gas geben usw.) werden Aufpflasterungen mit Anrampung im gesamten Stadtgebiet München nicht mehr gebaut. Bestehende Aufpflasterungen werden dagegen im Zuge von Fahrbahnsanierungen wieder rückgebaut. Im betroffenen Bereich werden regelmäßig von der Kommunalen Verkehrsüberwachung Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Die sich dabei ergebenden Beanstandungsquoten liegen unter dem städtischen Durchschnitt. Wir werden die Kommunale Verkehrsüberwachung bitten, hier auch weiterhin intensive Kontrollen vorzunehmen. Darüber hinaus wurden in der Dom-Pedro-Straße in Höhe der Grundschule für beide Fahrtrichtungen große Tempo 30 Bodenmarkierungen in Form des Verkehrszeichens aufgebracht, um dem fließenden Verkehr nochmal die bestehende Geschwindigkeitsreduzierung zu verdeutlichen. Seite 3 von 7 Zu 3.) Sicherung der Straßeneinmündungen in die St.-Galler-Straße, die Waisenhaus- straße und die Dantestraße durch Poller und Überwegmarkierungen. Zu diesem Themenpunkt gibt es vom Baureferat folgende Stellungnahme: „Poller sind nicht nur in der Erstaufstellung, sondern vor allem im Unterhalt mit einem erheblichen wirtschaftlichen Aufwand verbunden. Das Baureferat handhabt daher die Aufstellung restriktiv und legt strenge Kriterien für den Einsatz an. In der Regel setzt das Baureferat Poller nur bei besonderen Gefahrenlagen ein, wenn es keine alternative Lösungsmöglichkeit gibt und wenn bei einer geringen Anzahl an Pollern eine Verbesserung der Situation zu erwarten ist. Weitere Kriterien sind der Schutz von städtebaulich besonderen Flächen und die Absicherung von Anlagen mit besonderem Schutzbedürfnis. Die Voraussetzungen sind an den genannten Örtlichkeiten nicht gegeben.“ Wir haben eine Ortsbegehung in den genannten Bereichen vorgenommen. Dabei haben wir an keiner Stelle, in der es derzeit keine Querungshilfe (Ampel, Zebrastreifen) gibt, einen Bedarf für eine Querungshilfe feststellen können. Insbesondere eine spezielle Gefährdung für Schulkinder, die über das für eine Großstadt übliche Maß hinausgeht, ist nicht festzustellen. Zu 4.) Aufhebung der Duldung des Parkens auf Bürgersteigen, insbesondere in der Tizian- und Simeonistraße Gemäß §§ 12 Abs. 4 und Abs. 4a ist das Parken auf Gehwegen grundsätzlich untersagt und nur dann gestattet, wenn dies mit Verkehrszeichen 315 StVO ausdrücklich angezeigt wird. Im Rahmen der Umsetzung des geplanten Parklizenzgebietes „Gern“, das voraussichtlich im Spätherbst 2026 in Betrieb genommen wird, werden Anordnungen getroffen, die das halbseitige Gehwegparken in verschiedenen Straßen künftig unterbinden und das Parken im Sinne des § 12 StVO am Fahrbahnrand regeln. Aktuell ist das Mobilitätsreferat beauftragt, eine Beschlussvorlage zum Gehwegparken zu erarbeiten, in welcher der Umgang mit dem Gehwegparken behandelt wird. Die Schulwegsicherheit wird dabei einen wichtigen Aspekt einnehmen. Zu 5.) Errichtung von Pollern an der Kreuzung Volkart-/Frundsbergstraße; Errichtung von Zebrastreifen Zur Thematik Poller gibt es vom Baureferat folgende Stellungnahme: „Die Kreuzung ist mit Pollern wirkungsvoll gesichert. Eine Aufweichung der Sicherung durch herausnehmbare Poller und damit Förderung des widerrechtlichen Parkens auf der Gehbahn kann das Baureferat nicht unterstützen.“ Seite 4 von 7 Der genannte Bereich befindet sich in einer Tempo 30-Zone. Nach den Richtlinien zur Anlage von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) ist in Tempo 30-Zonen die Anlage von Fußgängerüberwegen entbehrlich. Der Kreuzungsbereich ist für querende Personen, darunter auch Schulkinder, gut übersichtlich. Das Unfallgeschehen ist unauffällig, das Geschwindigkeitsverhalten ebenso. Für die Anlage von Fußgängerüberwegen („Zebrastreifen“) liegt keine rechtliche Handhabe vor. Zu 6.) Wiederherstellung der Sperre für den Autoverkehr an der Ecke Braganza-/Johann- Schmaus-Straße Im Zuge der Realisierung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1810 „Hanebergstraße (beidseitig), zwischen Taxisstraße und Johann-Schmaus-Straße“ wurde die vormals vorhandene Sperre im Juli 2012 beseitigt und die umgebenden Straßen erneuert. Die Straßenausbaumaßnahme war seinerzeit im Bezirksausschuss 09 Neuhausen – Nymphenburg behandelt worden. So hatte sich der BA 09 in seiner Sitzung vom 22.03.2011 für eine Öffnung der Straße ausgesprochen. Um die Ausweichverkehre von und zum Mittleren Ring objektiv zu quantifizieren, hat die Stadtverwaltung am Verkehrsknoten Landshuter Allee | Hanebergstraße 2019 und 2024 Verkehrszahlen im Tagesverlauf sowie in den Hauptverkehrszeiten erhoben. Die Hanebergstraße, die Johann-Schmaus-Straße und die Braganzastraße sind allesamt Wohnstraßen. Wohnstraßen sind geeignet, ein Verkehrsaufkommen von bis zu 400 Kfz/h in der Spitzenstundenbelastung aufzunehmen. Tatsächlich fielen die Verkehrszahlen aber deutlich niedriger aus. So wurden 2019 in der Morgenspitze 114 Kfz gezählt, davon 36 einfahrend und 78 ausfahrend. In der Abendspitze betrug die Verkehrsmenge 224 Kfz/h, davon 188 einfahrend und 36 ausfahrend. 2024 sanken die Verkehrszahlen erneut auf 86 Kfz/h in der Morgenspitze und 86 Kfz/h in der Abendspitze. Aus verkehrsfachlicher Sicht besteht kein Anlass, den Durchfahrtsverkehr in der Braganza- straße | Johann-Schmaus-Straße zu unterbinden. Gleichwohl wurde aufgrund der aktuellen, brandschutzbedingten Durchfahrtssperre für Schwerlastverkehr und Gefahrguttransporte im Landshuter Allee Tunnel an der Landshuter Allee in südlicher Fahrtrichtung, Einmündung Hanebergstraße, ein Geradeausfahrgebot veranlasst (Beschilderung mittels "Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus"). Anlieger*innen werden hiervon mittels entsprechendem Zusatzzeichen "Anlieger frei" ausgenommen. Hierdurch soll im Rahmen des Schutzes der Anwohnenden der Umfahrungsverkehr unterbunden werden, indem dieser nicht mehr in die Hanebergstraße einfahren kann. Obwohl die Maßnahme aufgrund der Tunnelsperre umgesetzt wurde, hat diese Wirksamkeit auf alle Verkehre. Es werden somit auch aktuelle Umfahrungsverkehre von dieser Verbindung ausgeschlossen. Die Umsetzung erfolgte im Dezember 2025. Die Maßnahme wird vom Mobilitätsreferat beobachtet. Seite 5 von 7 Zudem wurde zur Optimierung der Sichtbeziehungen in der Johann-Schmaus-Straße an der Einmündung auf die Braganzastraße auf der Westseite ein Haltverbot eingerichtet. Grundsätzlich konnte bei Begehungen des gesamten Bereiches um die Dom-Pedro- Grundschule festgestellt werden, dass – auch als Folge der nun umgesetzten Maßnahmen– die Schulwege gesichert sind. Selbstverständlich ist ein großstadttypisches Verkehrsaufkommen gegeben – aber durch zahlreiche Querungshilfen (Ampeln, Zebrastreifen) in Kombination mit Hinweisschildern, Markierungen, optimierten Sichtbeziehungen, Schulweghelfenden und Geschwindigkeitsreduzierungen ist das Gefahrenpotential erheblich reduziert worden. Dafür spricht auch der Tatbestand, dass nach Auskunft der Polizei das Unfallgeschehen als unauffällig anzusehen ist. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Den Empfehlungen Nr. 20-26 / E 01686 und Nr. 20-26 / E 02355 der Bürgerversammlung des 9. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg vom 23.11.2023 bzw. 06.11.2024 kann teilweise entsprochen werden. Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Stadträtin Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. Seite 6 von 7 II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Mit Einführung der Parklizenzierung voraussichtlich ab Spätherbst 2026 wird die Problematik des Gehwegparkens aufgehoben. Die Kommunale Verkehrsüberwachung wird um verstärkte Geschwindigkeitsüberwachung gebeten. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01686 der Bürgerversammlung des 9. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg am 23.11.2023 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. 3. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02355 der Bürgerversammlung des 9. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg am 06.11.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschlus...

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 09 - Neuhausen-Nymphenburg

Sitzungsdatum

23.06.2026 um 19:00 Uhr

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