=== 26-32 _ V 00601_V 00601 Beseitigung von Gefahren fuer Fussgaenger_innen auf dem Ueberweg des Pilot-Radlschnellwegs BE.pdf ===
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Geschäftsbereich Verkehrs-
und Bezirksmanagement
Bezirk Süd
MOR-GB2.14
Beseitigung von Gefahren für Fußgänger*innen auf dem Überweg des Pilot-
Radlschnellwegs
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02379 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-
Nymphenburg am 06.11.2024
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00601
Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02379
Beschluss des Bezirksausschusses des 09. Stadtbezirkes – Neuhausen-Nymphenburg
vom 23.06.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-Nymphenburg hat am 06.11.2024
die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02379 beschlossen. Nachstehend die Empfehlung im Wortlaut:
Das Pilotprojekt Radlschnellweg Nymphenburg – Biedersteiner Kanal führt als Canalettostraße
an der Wohnanlage Mehrgenerationenhaus und der Kita Reinmarplatz vorbei.
Bereits 2019 wurde mit einem ersten Antrag an den Bezirksausschuss auf Gefahrensitua-
tionen an dem vorbeiführenden Stück Fahrradstraße und dem Überweg Dantestraße /
Waisenhausstraße hingewiesen. Dabei wurden auch umfangreiche Überlegungen zu einer
Verbesserung vorgestellt.
Es gab Begehungen und auch Anträge von anderen Ebenen. 2021 wurde auf der Bürger-
versammlung wieder die Situation, die am Überweg durch Einschränkungen für den
Autoverkehr etwas verbessert wurde, jedoch nicht für die Fußgänger sowohl in der Ca-
nalettostraße als auch am Überweg, noch mal vorgestellt und um Änderung gebeten. Ein von
der Stadt beauftragtes Gutachten griff die Überlegungen von 2019 als sehr gute Möglichkeit
auf. Bis heute ist nichts weiter dazu geschehen. Nach 5 Jahren erwarten wir jetzt eine zügige
Beseitigung der offensichtlichen Gefahren für Fußgänger*innen.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau-
fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm-
lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art.
18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung
vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung
(BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information
Folgendes auszuführen ist:
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Gemeinsamer Geh- und Radweg zwischen Canalettostraße und Waisenhausstraße
Es handelt sich hierbei um den östlichen Abschnitt der Canalettostraße zwischen dem Knoten-
punkt Ponzonestraße / Canalettostraße im Westen und Dantestraße/Waisenhausstraße im
Osten. Der Weg ist als gemeinsamer Geh- und Radweg in beide Fahrtrichtungen ausgewie-
sen. Der beschriebene Streckenabschnitt ist Bestandteil der Pilotroute des Streckenzugs
Nymphenburg – Olympiapark – U-Bahnhof Petuelring.
Die Strecke wird als IR III - Radvorrangroute geplant. Zudem ist der Streckenabschnitt auch
auf dem Radnetz ausgeschildert. Daher sind die Hinweise zu Radschnellverbindungen und
Radvorrangrouten (H RSV) zu beachten.
Die östliche Canalettostraße wird gemäß der Verkehrsdatenzählung vom 02.06.2022 durch
den Radverkehr gut benutzt. In der morgendlichen Spitzenstunde (07:15 bis 08:15 Uhr) fuhren
501 Radfahrende und in der abendlichen Spitzenstunden (16:30 bis 17:30 Uhr) fuhren 341
Radfahrende auf diesem Weg. Insgesamt benutzten am Tag der Verkehrszählung 3448
Radfahrende (Tageswert hochgerechnet) die Verbindung.
Die östliche Canalettostraße hat eine befestigte Breite von 2,50 m bis 2,80 m. Ein gemeinsa-
mer Geh- und Radweg sollte gemäß den Empfehlungen für die Anlage von Radverkehrsanla-
gen (ERA, Ausgabe 2010) eine Breite von mindestens 2,50 m aufweisen. Nach den einschlä-
gigen Hinweise für Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten (H RSV) sind für gemein-
same Geh- und Radwege mit Zweirichtungsradverkehr für Radvorrangrouten innerorts 4,00 m
Breite, mindestens jedoch 3,00 m anzusetzen.
Entsprechend des Schlussberichts zur Evaluation über die Pilotrouten weist die östliche
Canalettostraße unter Berücksichtigung ihrer Netzfunktion und hohen Nutzung eine
unzureichende Breite auf. Eine Umgestaltung ist im Interesse des Fuß- und Radverkehrs
wünschenswert, um Konflikte und Sicherheitsrisiken zu minimieren.
Eine Trennung der beiden Verkehrsarten ist indes aufgrund der vorliegenden Breiten nicht
möglich. Sofern eine Aufweitung des Weges auf ganzer Strecke dem Straßenbaulastträger
nicht möglich ist (1 – Vgl. Stellungnahme des Baureferats), wird angeregt, zumindest wo
möglich den Weg punktuell aufzuweiten (2 – Vgl. Stellungnahme des Baureferats) und so
Ausweichflächen zu schaffen, um die bestehenden Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr
zu verringern. Wünschenswert wäre, dass zumindest im östlichen Teil, vor dem
Kindertageszentrum und dem AWO-Begegnungszentrum, die neben dem Weg liegende
Grünfläche zur Entlastung der beiden Verkehrsarten herangezogen wird, um die dort verstärkt
zu erwartenden schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen besser zu schützen.
Dies gilt umso mehr, da für den Radverkehr keine verträgliche Alternativführung im Nähebe-
reich besteht. Selbst bei Nutzung der parallel verlaufenden Demollstraße müsste der Rad-
verkehr auf Höhe Böcklinstraße wieder auf den gemeinsamen Geh- und Radweg der östlichen
Canalettostraße zurückgeführt werden. Die Verbindung ist jedoch eine vergleichsweise
schmale Brücke, die bei Verlegung der Radvorrangroute über diese eine neue Gefahrenstelle
eröffnen könnte, ohne die Situation für den Geh- und Radverkehr auf dem Großteil des
gemeinsamen Geh- und Radwegs an der östlichen Canalettostraße zu verändern. Fraglich
wäre auch, ob die veränderte Führung vom Radverkehr in der Praxis angenommen werden
würde. Auch ein Ausschluss des Rad- oder des Fußverkehrs kommt im Hinblick auf die
Bedeutung der Strecke nicht in Frage.
Im Zug der Aufweitung sollte die Auffahrt von der Canalettostraße Höhe Ponzonestraße auf
den gemeinsamen Geh- und Radweg zur Schaffung günstigerer Fahrlinien aufgeweitet werden
(3 – Vgl. Stellungnahme des Baureferats).
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Nach Zeichen 240 hat der Radverkehr auf gemeinsamen Geh- und Radwegen auf den Fuß-
verkehr Rücksicht zu nehmen. Der Fußverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden.
Erforderlichenfalls ist die Geschwindigkeit an den Fußverkehr anzupassen. Aufgrund der nicht
auszuschließenden Konfliktsituation wird die Straße unabhängig von sonstigen Verbesserun-
gen für die Aufstellung des sogenannten Miteinander-Schildes berücksichtigt, welches an stark
frequentierten Konfliktstellen für ein respektvolles Miteinander zwischen Rad- und Fußverkehr
wirbt.
Die in diesem Zusammenhang gewünschte Einrichtung einer Zuwegung vom zur Rede
stehenden Fuß- und Radweg zur Wohnanlage über die Grünfläche wurde inzwischen erstellt.
Querung Dantestraße / Waisenhausstraße
Die Stadt hat an der Querung Dantestraße / Waisenhausstraße bereits Maßnahmen ergriffen,
um die Verkehrssicherheit zu verbessern. So existiert eine Querung für Rad- und Fußverkehr,
die gegenüber dem motorisierten Fahrverkehr bevorrechtigt ist. Hierzu wurde ein
Fußgängerüberweg und eine Radwegfurt markiert, diese wurde zusätzlich rot eingefärbt. Die
zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Querungen wurde für den Fahrverkehr
zusätzlich auf 10 km/h herabgesetzt, außerdem wurden „Vorfahrt Achten-Schilder“ errichtet.
Stellungnahme des Baureferats:
Zu den Punkten Verbreiterung des gemeinsamen Geh- und Radweges, auch ggf. abschnitts-
weise sowie Aufweiten der Auffahrt von der Canalettostraße auf Höhe der Ponzonestraße teilt
das zuständige Baureferat Folgendes mit:
Zu (1) Aufweitung des gemeinsamen Geh- und Radweges auf ganzer Strecke zwischen
Ponzonestraße und Dantestraße:
Eine durchgehende Verbreiterung der vorhandenen Fuß- und Radwegeverbindung ist auf
Grund des schützenswerten Baumbestands nur mit großen Eingriffen in die Vegetation mög-
lich, welche auch zu Baumfällungen führen. Inwieweit eine verkehrssicherheitsbedingte Not-
wendigkeit diese Eingriffe rechtfertigen würde, ist durch das Mobilitätsreferat zu beurteilen.
Zu (2) Aufweitung des gemeinsamen Geh- und Radweges punktuell im östlichen Teil auf Höhe
des Altenheims und Kindertageszentrums
Eine abschnittsweise Verbreiterung des Fuß- und Radweges ist im östlichen Bereich des städ-
tischen Flurstücks 343/20, Gemarkung Nymphenburg, bei der Kindertagesstätte und dem
AWO-Begegnungszentrum außerhalb der Baumschutzbereiche grundsätzlich möglich. Hierbei
ist auf die bestehende Feuerwehraufstellfläche und -zufahrt zu achten.
Grundsätzlich wäre auch eine gesonderte Wegeführung für Zufußgehende entlang der Feuer-
wehraufstellfläche auf städtischem Grund zwischen Dantestraße und der asphaltierten Zuwe-
gung zur Kindertagesstätte denkbar.
Zu (3) Aufweitung der Auffahrt von der Canalettostraße in Höhe der Ponzonestraße auf den
gemeinsamen Geh- und Radweg
Die Aufweitung kann vsl. mit den Anpassungen an dem gemeinsamen Geh- und Radweg
durch das Baureferat umgesetzt werden.
Die erforderlichen Anpassungen an dem gemeinsamen Geh- und Radweg können nach einer
verwaltungsinternen Bedarfs- und Konzeptgenehmigung des Mobilitätsreferats durch das Bau-
referat, abhängig von den personellen und finanziellen Ressourcen, umgesetzt werden.
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Fazit:
• Derzeit ist der Abschnitt der Canalettostraße zwischen Ponzonestraße und Dante-
straße als gemeinsamer Geh- und Radweg beschildert, die entsprechende verkehrs-
rechtliche Anordnung ist bereits mehrere Jahre alt. Diese wurde gemäß den damals
geltenden Vorschriften und Gegebenheiten erlassen.
• Gemäß den aktuell geltenden Vorschriften und dem vorliegenden Radverkehrsaufkom-
men (Zählungen aus dem Jahre 2022) wäre bei Neuplanung dieser Wegebeziehung
eine Trennung der Verkehrsarten erforderlich.
• Vorliegende Unfallzahlen aus den letzten fünf Jahren weisen keine Unfälle zwischen zu
Fuß Gehenden und Radfahrenden aus.
• Eine Verbreiterung des kompletten Abschnittes von 2,50 m auf 3,50 m würde die
Fällung von mindestens 30 stattlichen Bäumen und die Rodung zahlreicher Sträucher
zur Folge haben.
• Eine für den Radverkehr akzeptable alternative Routenführung liegt nicht vor.
Unter Abwägung all dieser Aspekte hält das Mobilitätsreferat folgende Lösung für einen
vertretbaren Weg:
1. Der östliche Abschnitt auf Höhe des Altenheims und des Kindertageszentrums wird
unter Berücksichtigung einzelner betroffener Baumschutzbereiche auf 3,50 m
verbreitert.
2. Die Auffahrt auf die Fahrbahn der Canalettostraße auf Höhe der Ponzonestraße wird
baulich aufgeweitet.
3. Zur bestehenden Beschilderung erfolgt die Aufstellung des sogenannten Miteinander-
Schildes, welches an stark frequentierten Konfliktstellen für ein respektvolles
Miteinander zwischen Rad- und Fußverkehr wirbt.
Zu den Punkten 1 und 2 erfolgt seitens des Mobilitätsreferates eine verwaltungsinterne
Bedarfs- und Konzeptgenehmigung zur Umsetzung an das Baureferat.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02379 der Bürgerversammlung des 09. Stadtbezirkes
Neuhausen-Nymphenburg vom 06.11.2024 kann somit in Teilen entsprochen werden.
Der Korreferentin des Mobilitätsreferats, Frau Stadträtin Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der
Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
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II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Dem Wunsch nach Beseitigung von Gefahren für Fußgänger*innen auf dem gemein-
samen Geh- und Radweg in der Canalettostraße sowie am Überweg über die Dan-
testraße kann gemäß Vortrag in Teilen entsprochen werden.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02379 der Bürgerversammlung des 09. Stadtbezirkes
Neuhausen-Nymphenburg am 06.11.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemein-
deordnung behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 09. Stadtbezirkes der Lande...