(E) Beseitigung von Gefahren für Fußgänger*innen auf dem Überweg des Pilot-Radlschnellwegs

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  • 26-32 _ V 00601_V 00601 Beseitigung von Gefahren fuer Fussgaenger_innen auf dem Ueberweg des Pilot-Radlschnellwegs BE.pdf
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  • B 09_VG 23.06.2026 oeff. 3.1 3..pdf
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=== 26-32 _ V 00601_V 00601 Beseitigung von Gefahren fuer Fussgaenger_innen auf dem Ueberweg des Pilot-Radlschnellwegs BE.pdf === gb2-14.mor@muenchen.de Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Bezirk Süd MOR-GB2.14 Beseitigung von Gefahren für Fußgänger*innen auf dem Überweg des Pilot- Radlschnellwegs Empfehlung Nr. 20-26 / E 02379 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen- Nymphenburg am 06.11.2024 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00601 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02379 Beschluss des Bezirksausschusses des 09. Stadtbezirkes – Neuhausen-Nymphenburg vom 23.06.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-Nymphenburg hat am 06.11.2024 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02379 beschlossen. Nachstehend die Empfehlung im Wortlaut: Das Pilotprojekt Radlschnellweg Nymphenburg – Biedersteiner Kanal führt als Canalettostraße an der Wohnanlage Mehrgenerationenhaus und der Kita Reinmarplatz vorbei. Bereits 2019 wurde mit einem ersten Antrag an den Bezirksausschuss auf Gefahrensitua- tionen an dem vorbeiführenden Stück Fahrradstraße und dem Überweg Dantestraße / Waisenhausstraße hingewiesen. Dabei wurden auch umfangreiche Überlegungen zu einer Verbesserung vorgestellt. Es gab Begehungen und auch Anträge von anderen Ebenen. 2021 wurde auf der Bürger- versammlung wieder die Situation, die am Überweg durch Einschränkungen für den Autoverkehr etwas verbessert wurde, jedoch nicht für die Fußgänger sowohl in der Ca- nalettostraße als auch am Überweg, noch mal vorgestellt und um Änderung gebeten. Ein von der Stadt beauftragtes Gutachten griff die Überlegungen von 2019 als sehr gute Möglichkeit auf. Bis heute ist nichts weiter dazu geschehen. Nach 5 Jahren erwarten wir jetzt eine zügige Beseitigung der offensichtlichen Gefahren für Fußgänger*innen. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau- fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm- lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Seite 2 von 6 Gemeinsamer Geh- und Radweg zwischen Canalettostraße und Waisenhausstraße Es handelt sich hierbei um den östlichen Abschnitt der Canalettostraße zwischen dem Knoten- punkt Ponzonestraße / Canalettostraße im Westen und Dantestraße/Waisenhausstraße im Osten. Der Weg ist als gemeinsamer Geh- und Radweg in beide Fahrtrichtungen ausgewie- sen. Der beschriebene Streckenabschnitt ist Bestandteil der Pilotroute des Streckenzugs Nymphenburg – Olympiapark – U-Bahnhof Petuelring. Die Strecke wird als IR III - Radvorrangroute geplant. Zudem ist der Streckenabschnitt auch auf dem Radnetz ausgeschildert. Daher sind die Hinweise zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten (H RSV) zu beachten. Die östliche Canalettostraße wird gemäß der Verkehrsdatenzählung vom 02.06.2022 durch den Radverkehr gut benutzt. In der morgendlichen Spitzenstunde (07:15 bis 08:15 Uhr) fuhren 501 Radfahrende und in der abendlichen Spitzenstunden (16:30 bis 17:30 Uhr) fuhren 341 Radfahrende auf diesem Weg. Insgesamt benutzten am Tag der Verkehrszählung 3448 Radfahrende (Tageswert hochgerechnet) die Verbindung. Die östliche Canalettostraße hat eine befestigte Breite von 2,50 m bis 2,80 m. Ein gemeinsa- mer Geh- und Radweg sollte gemäß den Empfehlungen für die Anlage von Radverkehrsanla- gen (ERA, Ausgabe 2010) eine Breite von mindestens 2,50 m aufweisen. Nach den einschlä- gigen Hinweise für Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten (H RSV) sind für gemein- same Geh- und Radwege mit Zweirichtungsradverkehr für Radvorrangrouten innerorts 4,00 m Breite, mindestens jedoch 3,00 m anzusetzen. Entsprechend des Schlussberichts zur Evaluation über die Pilotrouten weist die östliche Canalettostraße unter Berücksichtigung ihrer Netzfunktion und hohen Nutzung eine unzureichende Breite auf. Eine Umgestaltung ist im Interesse des Fuß- und Radverkehrs wünschenswert, um Konflikte und Sicherheitsrisiken zu minimieren. Eine Trennung der beiden Verkehrsarten ist indes aufgrund der vorliegenden Breiten nicht möglich. Sofern eine Aufweitung des Weges auf ganzer Strecke dem Straßenbaulastträger nicht möglich ist (1 – Vgl. Stellungnahme des Baureferats), wird angeregt, zumindest wo möglich den Weg punktuell aufzuweiten (2 – Vgl. Stellungnahme des Baureferats) und so Ausweichflächen zu schaffen, um die bestehenden Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr zu verringern. Wünschenswert wäre, dass zumindest im östlichen Teil, vor dem Kindertageszentrum und dem AWO-Begegnungszentrum, die neben dem Weg liegende Grünfläche zur Entlastung der beiden Verkehrsarten herangezogen wird, um die dort verstärkt zu erwartenden schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen besser zu schützen. Dies gilt umso mehr, da für den Radverkehr keine verträgliche Alternativführung im Nähebe- reich besteht. Selbst bei Nutzung der parallel verlaufenden Demollstraße müsste der Rad- verkehr auf Höhe Böcklinstraße wieder auf den gemeinsamen Geh- und Radweg der östlichen Canalettostraße zurückgeführt werden. Die Verbindung ist jedoch eine vergleichsweise schmale Brücke, die bei Verlegung der Radvorrangroute über diese eine neue Gefahrenstelle eröffnen könnte, ohne die Situation für den Geh- und Radverkehr auf dem Großteil des gemeinsamen Geh- und Radwegs an der östlichen Canalettostraße zu verändern. Fraglich wäre auch, ob die veränderte Führung vom Radverkehr in der Praxis angenommen werden würde. Auch ein Ausschluss des Rad- oder des Fußverkehrs kommt im Hinblick auf die Bedeutung der Strecke nicht in Frage. Im Zug der Aufweitung sollte die Auffahrt von der Canalettostraße Höhe Ponzonestraße auf den gemeinsamen Geh- und Radweg zur Schaffung günstigerer Fahrlinien aufgeweitet werden (3 – Vgl. Stellungnahme des Baureferats). Seite 3 von 6 Nach Zeichen 240 hat der Radverkehr auf gemeinsamen Geh- und Radwegen auf den Fuß- verkehr Rücksicht zu nehmen. Der Fußverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Erforderlichenfalls ist die Geschwindigkeit an den Fußverkehr anzupassen. Aufgrund der nicht auszuschließenden Konfliktsituation wird die Straße unabhängig von sonstigen Verbesserun- gen für die Aufstellung des sogenannten Miteinander-Schildes berücksichtigt, welches an stark frequentierten Konfliktstellen für ein respektvolles Miteinander zwischen Rad- und Fußverkehr wirbt. Die in diesem Zusammenhang gewünschte Einrichtung einer Zuwegung vom zur Rede stehenden Fuß- und Radweg zur Wohnanlage über die Grünfläche wurde inzwischen erstellt. Querung Dantestraße / Waisenhausstraße Die Stadt hat an der Querung Dantestraße / Waisenhausstraße bereits Maßnahmen ergriffen, um die Verkehrssicherheit zu verbessern. So existiert eine Querung für Rad- und Fußverkehr, die gegenüber dem motorisierten Fahrverkehr bevorrechtigt ist. Hierzu wurde ein Fußgängerüberweg und eine Radwegfurt markiert, diese wurde zusätzlich rot eingefärbt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Querungen wurde für den Fahrverkehr zusätzlich auf 10 km/h herabgesetzt, außerdem wurden „Vorfahrt Achten-Schilder“ errichtet. Stellungnahme des Baureferats: Zu den Punkten Verbreiterung des gemeinsamen Geh- und Radweges, auch ggf. abschnitts- weise sowie Aufweiten der Auffahrt von der Canalettostraße auf Höhe der Ponzonestraße teilt das zuständige Baureferat Folgendes mit: Zu (1) Aufweitung des gemeinsamen Geh- und Radweges auf ganzer Strecke zwischen Ponzonestraße und Dantestraße: Eine durchgehende Verbreiterung der vorhandenen Fuß- und Radwegeverbindung ist auf Grund des schützenswerten Baumbestands nur mit großen Eingriffen in die Vegetation mög- lich, welche auch zu Baumfällungen führen. Inwieweit eine verkehrssicherheitsbedingte Not- wendigkeit diese Eingriffe rechtfertigen würde, ist durch das Mobilitätsreferat zu beurteilen. Zu (2) Aufweitung des gemeinsamen Geh- und Radweges punktuell im östlichen Teil auf Höhe des Altenheims und Kindertageszentrums Eine abschnittsweise Verbreiterung des Fuß- und Radweges ist im östlichen Bereich des städ- tischen Flurstücks 343/20, Gemarkung Nymphenburg, bei der Kindertagesstätte und dem AWO-Begegnungszentrum außerhalb der Baumschutzbereiche grundsätzlich möglich. Hierbei ist auf die bestehende Feuerwehraufstellfläche und -zufahrt zu achten. Grundsätzlich wäre auch eine gesonderte Wegeführung für Zufußgehende entlang der Feuer- wehraufstellfläche auf städtischem Grund zwischen Dantestraße und der asphaltierten Zuwe- gung zur Kindertagesstätte denkbar. Zu (3) Aufweitung der Auffahrt von der Canalettostraße in Höhe der Ponzonestraße auf den gemeinsamen Geh- und Radweg Die Aufweitung kann vsl. mit den Anpassungen an dem gemeinsamen Geh- und Radweg durch das Baureferat umgesetzt werden. Die erforderlichen Anpassungen an dem gemeinsamen Geh- und Radweg können nach einer verwaltungsinternen Bedarfs- und Konzeptgenehmigung des Mobilitätsreferats durch das Bau- referat, abhängig von den personellen und finanziellen Ressourcen, umgesetzt werden. Seite 4 von 6 Fazit: • Derzeit ist der Abschnitt der Canalettostraße zwischen Ponzonestraße und Dante- straße als gemeinsamer Geh- und Radweg beschildert, die entsprechende verkehrs- rechtliche Anordnung ist bereits mehrere Jahre alt. Diese wurde gemäß den damals geltenden Vorschriften und Gegebenheiten erlassen. • Gemäß den aktuell geltenden Vorschriften und dem vorliegenden Radverkehrsaufkom- men (Zählungen aus dem Jahre 2022) wäre bei Neuplanung dieser Wegebeziehung eine Trennung der Verkehrsarten erforderlich. • Vorliegende Unfallzahlen aus den letzten fünf Jahren weisen keine Unfälle zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden aus. • Eine Verbreiterung des kompletten Abschnittes von 2,50 m auf 3,50 m würde die Fällung von mindestens 30 stattlichen Bäumen und die Rodung zahlreicher Sträucher zur Folge haben. • Eine für den Radverkehr akzeptable alternative Routenführung liegt nicht vor. Unter Abwägung all dieser Aspekte hält das Mobilitätsreferat folgende Lösung für einen vertretbaren Weg: 1. Der östliche Abschnitt auf Höhe des Altenheims und des Kindertageszentrums wird unter Berücksichtigung einzelner betroffener Baumschutzbereiche auf 3,50 m verbreitert. 2. Die Auffahrt auf die Fahrbahn der Canalettostraße auf Höhe der Ponzonestraße wird baulich aufgeweitet. 3. Zur bestehenden Beschilderung erfolgt die Aufstellung des sogenannten Miteinander- Schildes, welches an stark frequentierten Konfliktstellen für ein respektvolles Miteinander zwischen Rad- und Fußverkehr wirbt. Zu den Punkten 1 und 2 erfolgt seitens des Mobilitätsreferates eine verwaltungsinterne Bedarfs- und Konzeptgenehmigung zur Umsetzung an das Baureferat. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02379 der Bürgerversammlung des 09. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg vom 06.11.2024 kann somit in Teilen entsprochen werden. Der Korreferentin des Mobilitätsreferats, Frau Stadträtin Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. Seite 5 von 6 II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Dem Wunsch nach Beseitigung von Gefahren für Fußgänger*innen auf dem gemein- samen Geh- und Radweg in der Canalettostraße sowie am Überweg über die Dan- testraße kann gemäß Vortrag in Teilen entsprochen werden. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02379 der Bürgerversammlung des 09. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg am 06.11.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemein- deordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 09. Stadtbezirkes der Lande...

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 09 - Neuhausen-Nymphenburg

Sitzungsdatum

23.06.2026 um 19:00 Uhr

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