=== 26-32 _ V 00623_V 00623 Verkehrsberuhigende Massnahmen in der Volkartstrasse BE.pdf ===
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
gb2-14.mor@muenchen.de Mobilitätsreferat
Geschäftsbereich Verkehrs-
und Bezirksmanagement
Bezirksmanagement Süd
MOR-GB2.141
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Volkartstraße zwischen Nymphenburger
Straße und Frundsbergstraße
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03232 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 – Neuhausen-
Nymphenburg am 24.11.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00623
Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03232
Beschluss des Bezirksausschusses des 09. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg
vom 21.07.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-Nymphenburg hat am 24.11.2025
die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03232 beschlossen.
Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens wird in der Bürgerversammlungsempfehlung
gefordert, verkehrsberuhigenden Maßnahme wie beispielsweise die Schaffung einer
Einbahnstraße in der Volkartstraße zwischen Nymphenburger Straße und Frundsbergstraße
zu prüfen.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau-
fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm-
lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art.
18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung
vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung
(BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information
Folgendes auszuführen ist:
Das Mobilitätsreferat hat sich in den vergangenen Jahren bereits intensiv mit der Volkartstraße
auseinandergesetzt und die Prüfergebnisse im Antwortschreiben vom 06.06.2025 zum BA-
Antrag 20-26 / B 04608 aufgeführt (https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/7386775).
Grundsätzlich dürfen die Straßenverkehrsbehörden Beschränkungen und Verbote für den
fließenden Verkehr, wie z.B. Einbahnregelungen, nur anordnen, wenn eine erhebliche
Gefahrenlage besteht. Die Gefahrenlage kann z.B. in einer gefahrenträchtigen Streckenfüh-
rung, Straßenschäden oder in einer erhöhten Unfallstatistik begründet sein. Ein weiterer
Grund, der die Straßenverkehrsbehörde veranlassen könnte, eine Einbahnregelung
anzuordnen, wäre, wenn in einer Straße eine überdurchschnittliche Verkehrsbelastung
nachweisbar ist, die in der Spitzenstunde weit über der Verkehrsstärke liegt, die die Straße
gemäß den ‘Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen‘ (RASt 06) aufzunehmen hat. Beide
Bedingungen sind in der Volkartstraße nicht erfüllt. Die Einführung einer Einbahnstraße in der
Volkartstraße ist daher aus verkehrsrechtlichen Gründen leider nicht möglich. Die detaillierte
Begründung kann im genannten Antwortschreiben nachgelesen werden.
Die Volkartstraße hat im Abschnitt zwischen Frundsbergstraße und Nymphenburger Straße
insgesamt eine Fahrbahnbreite von 8,00 m. Aufgrund des beidseitigen Parkens am Fahrbahn-
rand (2 x 2,00 m Raumbedarf) liegt eine tatsächliche „befahrbare“ Breite von 4,00 m vor. Aus
diesem Grunde ist ein Gegenverkehr nur an Ausweichstellen (in der Regel Grundstückszufahr-
ten, Kreuzungen, Einmündungen) möglich. Dieser Umstand sowie der aktuelle Fahrbahnbelag
(Kopfsteinpflaster) haben bereits eine verkehrsberuhigende Wirkung. Eine Einbahnstraße wür-
de stattdessen zu mehr Verkehrsfluss, aber auch zu Verkehrsverlagerung in Nachbarstraßen
und zu höheren Fahrgeschwindigkeiten führen.
Um das Ausweichen bei entgegenkommenden Fahrzeugen zu vereinfachen und Situationen
mit starkem Rückstau zu verringern, wird das Mobilitätsreferat zwei Haltverbote von je einer
Pkw-Länge vor den Hausnummern 18 und 23 in Verlängerung der Grundstückszufahrten
einrichten. Der BA09 wird hierzu im Rahmen der standardmäßigen Anhörung beteiligt.
Wir werden die Situation in der Volkartstraße nach dieser Änderung weiter beobachten und
bitten auch den BA09 um Rückmeldung, ob die Haltverbote bereits zu einer Verbesserung
führen.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03232 der Bürgerversammlung des 09. Stadtbezirkes
Neuhausen-Nymphenburg vom 24.11.2025 kann zum Teil entsprochen werden.
Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der
Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Die Einführung von weiteren verkehrsberuhigenden Maßnahmen wie die Einführung
einer Einbahnstraße kann in der Volkartstraße nicht umgesetzt werden. Zur
Verbesserung der Ausweichmöglichkeiten richtet das Mobilitätsreferat zwei Haltverbote
vor den Hausnummern 18 und 23 ein.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03232 der Bürgerversammlung des 09. Stadtbezirkes
Neuhausen-Nymphenburg am 24.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der
Gemeindeordnung behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 09. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg der Landeshauptstadt
München
Die Vorsitzende Der Referent
Leonie Lobinger Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Nord
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 09 - Neuhausen-Nymphenburg kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 09 - Neuhausen-Nymphenburg kann/soll aus
rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein
Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 09 - Neuhausen-Nymphenburg ist rechtswidrig (Begründung
siehe Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GB2.141
zur weiteren Veranlassung
=== 26-32 _ V 00623_V 00623 Verkehrsberuhigende Massnahmen in der Volkartstrasse A.pdf ===
Bürgerversammlung im Stadtbezirk Neuhausen-Nymphenburg am 24.11.2025
Betreff - Antrag
Einbahnstraße
Antrag zum Themengebiet Verkehr
Antrag zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens
Aufgrund des massiven Verkehrsuafkommens in der Volkartstr. zwischen
Nymphenburger und Frundsbergstr. kommt es besonders zu Stoßzeiten
zwischen 15:30 und 18:30 zu Streitereien, Hupkonzerten und Staus. Um dies
künftig zu vermeiden stelle ich Antrag auf eine Verkehrsberuhigenden
Maßnahme wie z.B die Schaffung einer Einbahnstraße im genannten Bereich.
Raum für Vermerke des Direktoriums
□ ohne Gegenstimme angenommen X mit Mehrheit angenommen
• ohne Gegenstimme abgelehnt • mit Mehrheit abgelehnt
Anlage
=== B 09_VG 23.06.2026 oeff. 3.1 4..pdf ===
Datum: 24.06.2026
Telefon: 089 233-728022
Email: bag-nord.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Nord
An das Mobilitätsreferat
(E) Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Volkartstraße zwischen Nymphenburger Straße
und Frundsbergstraße
Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Volkartstraße zwischen Nymphenburger Straße und
Frundsbergstraße
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03232 der Bürgerversammlung des 09. Stadtbezirkes
Neuhausen vom 24.11.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00623
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 09 - Neuhausen-Nymphenburg
vom 23. Juni 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Der BA9 weist darauf hin, dass er als Gremium dem Wunsch der Bürgerschaft weiterhin
Nachdruck durch entsprechende Anträge und Vorschläge verleihen werden, den besagten
Straßenabschnitt weiter zur „beruhigen“.
Gez.
Leonie Lobinger
(BA-Vorsitzende)
=== 20-26 _ E 03232_E_03232_Verkehrsberuhigende Maßnahmen_Volkartstraße.pdf ===
Bürgerversammlung im Stadtbezirk Neuhausen-Nymphenburg am 24.11.2025
Betreff - Antrag
Einbahnstraße
Antrag zum Themengebiet Verkehr
Antrag zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens
Aufgrund des massiven Verkehrsuafkommens in der Volkartstr. zwischen
Nymphenburger und Frundsbergstr. kommt es besonders zu Stoßzeiten
zwischen 15:30 und 18:30 zu Streitereien, Hupkonzerten und Staus. Um dies
künftig zu vermeiden stelle ich Antrag auf eine Verkehrsberuhigenden
Maßnahme wie z.B die Schaffung einer Einbahnstraße im genannten Bereich.
Raum für Vermerke des Direktoriums
□ ohne Gegenstimme angenommen X mit Mehrheit angenommen
• ohne Gegenstimme abgelehnt • mit Mehrheit abgelehnt