(E) Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Volkartstraße zwischen Nymphenburger Straße und Frundsbergstraße

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  • 26-32 _ V 00623_V 00623 Verkehrsberuhigende Massnahmen in der Volkartstrasse BE.pdf
  • 26-32 _ V 00623_V 00623 Verkehrsberuhigende Massnahmen in der Volkartstrasse A.pdf
  • B 09_VG 23.06.2026 oeff. 3.1 4..pdf
  • 20-26 _ E 03232_E_03232_Verkehrsberuhigende Maßnahmen_Volkartstraße.pdf
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=== 26-32 _ V 00623_V 00623 Verkehrsberuhigende Massnahmen in der Volkartstrasse BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] gb2-14.mor@muenchen.de Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Bezirksmanagement Süd MOR-GB2.141 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Volkartstraße zwischen Nymphenburger Straße und Frundsbergstraße Empfehlung Nr. 20-26 / E 03232 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 – Neuhausen- Nymphenburg am 24.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00623 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03232 Beschluss des Bezirksausschusses des 09. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg vom 21.07.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-Nymphenburg hat am 24.11.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03232 beschlossen. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens wird in der Bürgerversammlungsempfehlung gefordert, verkehrsberuhigenden Maßnahme wie beispielsweise die Schaffung einer Einbahnstraße in der Volkartstraße zwischen Nymphenburger Straße und Frundsbergstraße zu prüfen. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau- fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm- lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Das Mobilitätsreferat hat sich in den vergangenen Jahren bereits intensiv mit der Volkartstraße auseinandergesetzt und die Prüfergebnisse im Antwortschreiben vom 06.06.2025 zum BA- Antrag 20-26 / B 04608 aufgeführt (https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/7386775). Grundsätzlich dürfen die Straßenverkehrsbehörden Beschränkungen und Verbote für den fließenden Verkehr, wie z.B. Einbahnregelungen, nur anordnen, wenn eine erhebliche Gefahrenlage besteht. Die Gefahrenlage kann z.B. in einer gefahrenträchtigen Streckenfüh- rung, Straßenschäden oder in einer erhöhten Unfallstatistik begründet sein. Ein weiterer Grund, der die Straßenverkehrsbehörde veranlassen könnte, eine Einbahnregelung anzuordnen, wäre, wenn in einer Straße eine überdurchschnittliche Verkehrsbelastung nachweisbar ist, die in der Spitzenstunde weit über der Verkehrsstärke liegt, die die Straße gemäß den ‘Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen‘ (RASt 06) aufzunehmen hat. Beide Bedingungen sind in der Volkartstraße nicht erfüllt. Die Einführung einer Einbahnstraße in der Volkartstraße ist daher aus verkehrsrechtlichen Gründen leider nicht möglich. Die detaillierte Begründung kann im genannten Antwortschreiben nachgelesen werden. Die Volkartstraße hat im Abschnitt zwischen Frundsbergstraße und Nymphenburger Straße insgesamt eine Fahrbahnbreite von 8,00 m. Aufgrund des beidseitigen Parkens am Fahrbahn- rand (2 x 2,00 m Raumbedarf) liegt eine tatsächliche „befahrbare“ Breite von 4,00 m vor. Aus diesem Grunde ist ein Gegenverkehr nur an Ausweichstellen (in der Regel Grundstückszufahr- ten, Kreuzungen, Einmündungen) möglich. Dieser Umstand sowie der aktuelle Fahrbahnbelag (Kopfsteinpflaster) haben bereits eine verkehrsberuhigende Wirkung. Eine Einbahnstraße wür- de stattdessen zu mehr Verkehrsfluss, aber auch zu Verkehrsverlagerung in Nachbarstraßen und zu höheren Fahrgeschwindigkeiten führen. Um das Ausweichen bei entgegenkommenden Fahrzeugen zu vereinfachen und Situationen mit starkem Rückstau zu verringern, wird das Mobilitätsreferat zwei Haltverbote von je einer Pkw-Länge vor den Hausnummern 18 und 23 in Verlängerung der Grundstückszufahrten einrichten. Der BA09 wird hierzu im Rahmen der standardmäßigen Anhörung beteiligt. Wir werden die Situation in der Volkartstraße nach dieser Änderung weiter beobachten und bitten auch den BA09 um Rückmeldung, ob die Haltverbote bereits zu einer Verbesserung führen. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03232 der Bürgerversammlung des 09. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg vom 24.11.2025 kann zum Teil entsprochen werden. Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Die Einführung von weiteren verkehrsberuhigenden Maßnahmen wie die Einführung einer Einbahnstraße kann in der Volkartstraße nicht umgesetzt werden. Zur Verbesserung der Ausweichmöglichkeiten richtet das Mobilitätsreferat zwei Haltverbote vor den Hausnummern 18 und 23 ein. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03232 der Bürgerversammlung des 09. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg am 24.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 09. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Der Referent Leonie Lobinger Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Nord An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 09 - Neuhausen-Nymphenburg kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 09 - Neuhausen-Nymphenburg kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 09 - Neuhausen-Nymphenburg ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.141 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 00623_V 00623 Verkehrsberuhigende Massnahmen in der Volkartstrasse A.pdf === Bürgerversammlung im Stadtbezirk Neuhausen-Nymphenburg am 24.11.2025 Betreff - Antrag Einbahnstraße Antrag zum Themengebiet Verkehr Antrag zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens Aufgrund des massiven Verkehrsuafkommens in der Volkartstr. zwischen Nymphenburger und Frundsbergstr. kommt es besonders zu Stoßzeiten zwischen 15:30 und 18:30 zu Streitereien, Hupkonzerten und Staus. Um dies künftig zu vermeiden stelle ich Antrag auf eine Verkehrsberuhigenden Maßnahme wie z.B die Schaffung einer Einbahnstraße im genannten Bereich. Raum für Vermerke des Direktoriums □ ohne Gegenstimme angenommen X mit Mehrheit angenommen • ohne Gegenstimme abgelehnt • mit Mehrheit abgelehnt Anlage === B 09_VG 23.06.2026 oeff. 3.1 4..pdf === Datum: 24.06.2026 Telefon: 089 233-728022 Email: bag-nord.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Nord An das Mobilitätsreferat (E) Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Volkartstraße zwischen Nymphenburger Straße und Frundsbergstraße Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Volkartstraße zwischen Nymphenburger Straße und Frundsbergstraße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03232 der Bürgerversammlung des 09. Stadtbezirkes Neuhausen vom 24.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00623 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 09 - Neuhausen-Nymphenburg vom 23. Juni 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Der BA9 weist darauf hin, dass er als Gremium dem Wunsch der Bürgerschaft weiterhin Nachdruck durch entsprechende Anträge und Vorschläge verleihen werden, den besagten Straßenabschnitt weiter zur „beruhigen“. Gez. Leonie Lobinger (BA-Vorsitzende) === 20-26 _ E 03232_E_03232_Verkehrsberuhigende Maßnahmen_Volkartstraße.pdf === Bürgerversammlung im Stadtbezirk Neuhausen-Nymphenburg am 24.11.2025 Betreff - Antrag Einbahnstraße Antrag zum Themengebiet Verkehr Antrag zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens Aufgrund des massiven Verkehrsuafkommens in der Volkartstr. zwischen Nymphenburger und Frundsbergstr. kommt es besonders zu Stoßzeiten zwischen 15:30 und 18:30 zu Streitereien, Hupkonzerten und Staus. Um dies künftig zu vermeiden stelle ich Antrag auf eine Verkehrsberuhigenden Maßnahme wie z.B die Schaffung einer Einbahnstraße im genannten Bereich. Raum für Vermerke des Direktoriums □ ohne Gegenstimme angenommen X mit Mehrheit angenommen • ohne Gegenstimme abgelehnt • mit Mehrheit abgelehnt

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 09 - Neuhausen-Nymphenburg

Sitzungsdatum

23.06.2026 um 19:00 Uhr

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