(E) Sammelbeschluss offene Bürgerversammlungsempfehlungen – BA 09

1 Dokument im RIS

Sitzungsunterlagen im RIS München öffnen

Klick öffnet die offizielle Tagesordnungs-Seite mit allen aktuellen Anlagen.

  • 26-32 _ V 00673_V 00673 Sammelbeschluss offene Buergerversammlungsempfehlungen – BA 09 BE.pdf
  • 26-32 _ V 00673_V 00673 Sammelbeschluss offene Buergerversammlungsempfehlungen – BA 09 A1.pdf
  • 26-32 _ V 00673_V 00673 Sammelbeschluss offene Buergerversammlungsempfehlungen – BA 09 A2.pdf
  • B 09_VG 23.06.2026 oeff. 3.1 5..pdf
  • 20-26 _ E 03229_E_03229_Verbesserungen_S-Bahnhof_Hirschgarten.pdf
  • 20-26 _ E 03239_E_03239_Parkverbot_Anwohnerparken_Südliche_Auffahrtsallee.pdf
Unterlagen herunterladen (ZIP)
Text aus den Unterlagen
=== 26-32 _ V 00673_V 00673 Sammelbeschluss offene Buergerversammlungsempfehlungen – BA 09 BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Mobilitätsreferat Strategie MOR-GB1 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Sammelbeschluss offene Bürgerversammlungsempfehlungen – BA 09 Verbesserungen am S-Bahnhof „Hirschgarten“ Empfehlung Nr. 20-26 / E 03229 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen- Nymphenburg am 24.11.2025 Einseitiges Parkverbot auf der Kanalseite der Südlichen Auffahrtsallee und ausschließliches Anwohnerparken auf der gegenüberliegenden Straßenseite Empfehlung Nr. 20-26 / E 03239 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen- Nymphenburg am 24.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00673 Anlagen: 1. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03229 2. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03239 Beschluss des Bezirksausschusses des 09. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg vom 21.07.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 – Neuhausen-Nymphenburg hat am 24.11.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03229 und Nr. 20-26 / E 03239 beschlossen. Die Empfehlungen betreffen einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: 1. Verbesserungen am S-Bahnhof „Hirschgarten“ Empfehlung Nr. 20-26 / E 03229 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 09 – Neuhausen-Nymphenburg vom 24.11.2025 Darin werden verschiedene Verbesserungen am S-Bahnhof Hirschgarten gefordert. Barrierefreiem Zugang zum S-Bahnhof bzw. zur Friedenheimer Brücke: Aus fachlicher Sicht begrüßen wir einen barrierefreien Zugang vom Rad- und Fußweg zur Friedenheimer Brücke. In der zukünftigen Fahrradabstellanlage an der Friedenheimer Brücke ist ein Aufzug geplant. Da die Flächen aktuell jedoch von der Deutschen Bahn (DB) als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt werden, wurde das Projekt bis zum Abschluss der DB- Maßnahmen gestoppt. Barrierefreie Zugänge zur Friedenheimer Brücke sind über Rampen auf der Westseite beim Hirschgartenforum und auf der Ostseite zwischen den Gebäuden vorhanden. Ausweitung und Aufwertung der Fahrradabstellanlagen: Aus fachlicher Sicht können wir Ihren Wunsch nach einer quantitativen und qualitativen Aufwertung der Fahrradabstellanlagen im Umfeld des S-Bahnhofs Hirschgarten nachvollziehen und unterstützen diesen. Aufbauend auf den Antrag Nr. 20-26 / B 04707 des Bezirksausschusses 9 – Neuhausen-Nymphenburg (siehe: https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/7431418?dokument=v7431431) wird sich die Situation bereits etwas verbessern. Leider lassen die knappen Flächen vor Ort (aktuell) nur wenig Spielraum für eine bedarfsgerechte Angebotserweiterung. Wie aus dem Antwortschreiben des Mobilitätsreferats zu dem genannten Antrag hervorgeht, wurden weitere Fahrradabstellanlagen im Umkreis des Hirschgartens bereits geprüft und im Laufe dieses Jahres durch das Baureferat umgesetzt. Eine Schaffung von zusätzlichen Fahrradstellplätzen östlich der nördlichen Unterführung wäre zwar grundsätzlich möglich, jedoch mit einem erheblichen baulichen und finanziellen Aufwand verbunden. Die vorhandene Böschung müsste abgegraben und durch die Errichtung von Stützwänden abgefangen werden. Aus Sicht des Baureferats ist hier das Aufwand-Nutzen- Verhältnis kritisch einzuschätzen. Der Vorschlag des Mobilitätsreferats, die vorhandenen Fahrradstellplätze westlich der Unterführung nachträglich zu überdachen, wurde vom Baureferat aufgenommen und befindet sich momentan in der Prüfung. Die Errichtung von E-Ladesäulen halten wir aktuell nicht für zielführend. Die meisten Nutzer*innen von Pedelecs bzw. E-Bikes können ihre mittlerweile fast immer demontierbaren Akkus bequem zu Hause oder am Arbeitsplatz laden. Zudem liegen die Reichweiten der meisten derzeitigen Systeme deutlich über 50 km, sodass das Nachladen untertags für die mit einem Pedelec fahrende Münchner Bevölkerung eher die Ausnahme ist. Wir werden die technischen Entwicklungen auf dem Fahrradmarkt, die Fahrradnutzung sowie Lösungen bei der Installation von Ladepunkten weiterhin verfolgen. Wir sehen allerdings derzeit keinen akuten Handlungsbedarf für die Stadtverwaltung. Überdachung der Zugangstreppen zum S-Bahnhof: Hierfür haben wir eine Stellungnahme der Deutschen Bahn als Eigentümerin der S- Bahnstation eingeholt. Diese führt Folgendes aus: "Aktuell ist eine Überdachung der Treppenzugänge nicht geplant. Bei einer möglichen Finanzierung der Maßnahmen über die Landeshauptstadt München kann diese gerne Kontakt mit der DB aufnehmen." Leider stehen hierfür auf Seiten der LHM aufgrund der angespannten Haushaltslage aktuell keine Mittel zur Verfügung. Diese Maßnahme kann daher aktuell nicht umgesetzt werden. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03229 der Bürgerversammlung des 09. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg vom 24.11.2025 kann teilweise entsprochen werden. 2. Einseitiges Parkverbot auf der Kanalseite der Südlichen Auffahrtsallee und ausschließliches Anwohnerparken auf der gegenüberliegenden Straßenseite Empfehlung Nr. 20-26 / E 03239 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 09 – Neuhausen-Nymphenburg vom 24.11.2025 Darin wird ein einseitiges Parkverbot auf der Kanalseite und das ausschließliche Anwohnerparken auf der gegenüberliegenden Straßenseite in Neuhausen bis zum Ende des Grünwaldparks gefordert. Die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung mit einer Parklizenz für Bewohner*innen (nach § 45 der Straßenverkehrsordnung) ist an rechtliche Vorgaben geknüpft. So ist die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten nur dort zulässig, wo auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner*innen des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden (vgl. Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung VwV-StVO). Die zumutbare fußläufige Entfernung bedeutet dabei, dass es in einer Großstadt wie München durchaus akzeptabel ist, das Auto ein paar Straßen entfernt abstellen zu müssen. Auch bei Einführung einer Parkraumbewirtschaftung mittels Bewohnerparken lässt sich naturgemäß nicht für jede Bewohnerin und jeden Bewohner die Möglichkeit schaffen, direkt vor der Haustür einen freien Stellplatz zu bekommen. Auswärtige Kennzeichen geben nicht automatisch Auskunft über den Wohnsitz der Halter*in des Kraftfahrzeuges. Viele Bewohner*innen haben entweder ein Dienstfahrzeug oder nutzen dauerhaft ein Fahrzeug mit "Nicht-Münchner Kennzeichen". Zudem haben im öffentlichen Straßenraum im Sinne des Gemeingebrauchs alle Autofahrer*innen das Recht, mit einem gültigen Parkschein bzw. einer gültigen Parklizenz im jeweiligen Gebiet zu parken. Grundsätzlich steht der öffentliche Verkehrsgrund allen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung. Alle zugelassenen Fahrzeuge dürfen sowohl am fließenden als auch am ruhenden Verkehr – dem Parken – teilnehmen. Einschränkungen dafür bestehen lediglich entweder durch die konkrete Beschilderung vor Ort oder in den allgemeinen oder besonderen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung-StVO. Solche besonderen Vorgaben gelten für Anhänger und LKW nach § 12 StVO in den Absätzen 3a) und 3b): • Mit Kraftfahrzeuganhängern darf ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. • Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2,0 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften u.A. in reinen und allgemeinen Wohngebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Für Wohnmobile gelten keine besonderen Vorgaben, solange sie die o.g. Gesamtmasse nicht überschreiten. Das Campieren auf öffentlichem Verkehrsgrund ist allerdings nicht zugelassen. Der Bezirksausschuss hat uns die Situation bereits geschildert. Diese Anregungen nehmen wir gerne auf. Untersuchungen wurden bereits durchgeführt. Planungen zum weiteren Vorgehen sollen mit dem Bezirksausschuss besprochen werden. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03239 der Bürgerversammlung des 09. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg vom 24.11.2025 kann teilweise entsprochen werden. Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Leider stehen hierfür auf Seiten der LHM aufgrund der angespannten Haushaltslage aktuell keine Mittel zur Verfügung. Diese Maßnahme kann daher aktuell nicht umgesetzt werden. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03229 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-Nymphenburg am 24.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. 3. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Die Anregungen des Bezirksausschusses werden seitens des MOR gerne aufgenommen. Untersuchungen wurden bereits durchgeführt. Planungen zum weiteren Vorgehen sollen mit dem Bezirksausschuss besprochen werden. 4. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03239 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-Nymphenburg am 24.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 09. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Der Referent Leonie Lobinger Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Nord An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 09 - Neuhausen-Nymphenburg kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 09 - Neuhausen-Nymphenburg kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 09 - Neuhausen-Nymphenburg ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GL2 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 00673_V 00673 Sammelbeschluss offene Buergerversammlungsempfehlungen – BA 09 A1.pdf === Bürgerversammlung des Q . Stadtbezirks am 28 . ( . 22 C --- --- --- -- - —« y? Raum für Vormerke des Direktoriums - bitte nicht beschriften - Betreff (Wiederholung von Seite 1 - bitte nur 1 Thema pro Wortmeldebogen): „ V=besseruugen / Hörcelesequn( oum $- • ' N 3 $ Hscqav-en Antrag (Bitte formulieren Sie so, dass mit „ich stimme zu" oder „ich stimme nicht zu" abgestimmt werden kann) oder Anfrage: — le weqace A 03 enNlal mLdegLg exu AcA,;gg‘ AZuo, p Q-RL.L cAL. MO. Ro - . ILR/}e Ly• cl, N eAp, emer C -sol a FPu l’uol . 0 - g, .c.—LA Ucr A« u, A(0., A Zu S- Bh -9+ec ;e L’cLs “öl“cl, oka, "n- cApy V prI, RAke QeS.aLA, I So o . o e' 446 we\, < u.U• UOuv,.-hcgre FhtQo- o,VseV p wUatc O- aNL w'_—• ac- - . gou\,. oegcoP eL U 38 C -Ci - bepaN A gov A len 1. Repe. .c Jcip>co• . MiLLAun QcN S: a„VL,, s 1 g/L og P : - . : .. 7 : ' . . ' . : : . 1 . d) /. .. , .. . I | ohne Gegenstimme angenommen | ] ohne Gegenstimme abgelehnt x mit Mehrheit angenommen |_ J mit Mehrheit abgelehnt Anlage 1 === 26-32 _ V 00673_V 00673 Sammelbeschluss offene Buergerversammlungsempfehlungen – BA 09 A2.pdf === Betreff - Antrag Unerträgliche Verkehrssituation an der Südliche Auffahrtsallee Antrag zum Themengeb...

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 09 - Neuhausen-Nymphenburg

Sitzungsdatum

23.06.2026 um 19:00 Uhr

Alle TOPs dieser Sitzung anzeigen

Wenn hier etwas Neues kommt, erfährst du es zuerst

Folge dieser Adresse oder dem ganzen Bezirk und bekomme eine E-Mail bei jedem neuen Antrag — kostenlos und jederzeit kündbar.

Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar