=== 26-32 _ V 00673_V 00673 Sammelbeschluss offene Buergerversammlungsempfehlungen – BA 09 BE.pdf ===
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LHM-Schutzbedarf:
2
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Mobilitätsreferat
Strategie
MOR-GB1
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Sammelbeschluss offene Bürgerversammlungsempfehlungen – BA 09
Verbesserungen am S-Bahnhof „Hirschgarten“
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03229 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-
Nymphenburg am 24.11.2025
Einseitiges Parkverbot auf der Kanalseite der Südlichen Auffahrtsallee und ausschließliches
Anwohnerparken auf der gegenüberliegenden Straßenseite
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03239 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-
Nymphenburg am 24.11.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00673
Anlagen:
1. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03229
2. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03239
Beschluss des Bezirksausschusses des 09. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg
vom 21.07.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 – Neuhausen-Nymphenburg hat am 24.11.2025
die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03229 und Nr. 20-26 / E 03239 beschlossen.
Die Empfehlungen betreffen einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des
Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung
einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist,
muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und
Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4
der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist:
1. Verbesserungen am S-Bahnhof „Hirschgarten“
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03229 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 09 –
Neuhausen-Nymphenburg vom 24.11.2025
Darin werden verschiedene Verbesserungen am S-Bahnhof Hirschgarten gefordert.
Barrierefreiem Zugang zum S-Bahnhof bzw. zur Friedenheimer Brücke:
Aus fachlicher Sicht begrüßen wir einen barrierefreien Zugang vom Rad- und Fußweg zur
Friedenheimer Brücke. In der zukünftigen Fahrradabstellanlage an der Friedenheimer Brücke
ist ein Aufzug geplant. Da die Flächen aktuell jedoch von der Deutschen Bahn (DB) als
Baustelleneinrichtungsfläche genutzt werden, wurde das Projekt bis zum Abschluss der DB-
Maßnahmen gestoppt. Barrierefreie Zugänge zur Friedenheimer Brücke sind über Rampen auf
der Westseite beim Hirschgartenforum und auf der Ostseite zwischen den Gebäuden
vorhanden.
Ausweitung und Aufwertung der Fahrradabstellanlagen:
Aus fachlicher Sicht können wir Ihren Wunsch nach einer quantitativen und qualitativen
Aufwertung der Fahrradabstellanlagen im Umfeld des S-Bahnhofs Hirschgarten
nachvollziehen und unterstützen diesen. Aufbauend auf den Antrag Nr. 20-26 / B 04707 des
Bezirksausschusses 9 – Neuhausen-Nymphenburg (siehe:
https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/7431418?dokument=v7431431) wird sich die
Situation bereits etwas verbessern. Leider lassen die knappen Flächen vor Ort (aktuell) nur
wenig Spielraum für eine bedarfsgerechte Angebotserweiterung. Wie aus dem
Antwortschreiben des Mobilitätsreferats zu dem genannten Antrag hervorgeht, wurden weitere
Fahrradabstellanlagen im Umkreis des Hirschgartens bereits geprüft und im Laufe dieses
Jahres durch das Baureferat umgesetzt.
Eine Schaffung von zusätzlichen Fahrradstellplätzen östlich der nördlichen Unterführung wäre
zwar grundsätzlich möglich, jedoch mit einem erheblichen baulichen und finanziellen Aufwand
verbunden. Die vorhandene Böschung müsste abgegraben und durch die Errichtung von
Stützwänden abgefangen werden. Aus Sicht des Baureferats ist hier das Aufwand-Nutzen-
Verhältnis kritisch einzuschätzen.
Der Vorschlag des Mobilitätsreferats, die vorhandenen Fahrradstellplätze westlich der
Unterführung nachträglich zu überdachen, wurde vom Baureferat aufgenommen und befindet
sich momentan in der Prüfung.
Die Errichtung von E-Ladesäulen halten wir aktuell nicht für zielführend. Die meisten
Nutzer*innen von Pedelecs bzw. E-Bikes können ihre mittlerweile fast immer demontierbaren
Akkus bequem zu Hause oder am Arbeitsplatz laden. Zudem liegen die Reichweiten der
meisten derzeitigen Systeme deutlich über 50 km, sodass das Nachladen untertags für die mit
einem Pedelec fahrende Münchner Bevölkerung eher die Ausnahme ist. Wir werden die
technischen Entwicklungen auf dem Fahrradmarkt, die Fahrradnutzung sowie Lösungen bei
der Installation von Ladepunkten weiterhin verfolgen. Wir sehen allerdings derzeit keinen
akuten Handlungsbedarf für die Stadtverwaltung.
Überdachung der Zugangstreppen zum S-Bahnhof:
Hierfür haben wir eine Stellungnahme der Deutschen Bahn als Eigentümerin der S-
Bahnstation eingeholt. Diese führt Folgendes aus:
"Aktuell ist eine Überdachung der Treppenzugänge nicht geplant.
Bei einer möglichen Finanzierung der Maßnahmen über die Landeshauptstadt München kann
diese gerne Kontakt mit der DB aufnehmen."
Leider stehen hierfür auf Seiten der LHM aufgrund der angespannten Haushaltslage aktuell
keine Mittel zur Verfügung. Diese Maßnahme kann daher aktuell nicht umgesetzt werden.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03229 der Bürgerversammlung des 09. Stadtbezirkes
Neuhausen-Nymphenburg vom 24.11.2025 kann teilweise entsprochen werden.
2. Einseitiges Parkverbot auf der Kanalseite der Südlichen Auffahrtsallee und
ausschließliches Anwohnerparken auf der gegenüberliegenden Straßenseite
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03239 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 09 –
Neuhausen-Nymphenburg vom 24.11.2025
Darin wird ein einseitiges Parkverbot auf der Kanalseite und das ausschließliche
Anwohnerparken auf der gegenüberliegenden Straßenseite in Neuhausen bis zum Ende des
Grünwaldparks gefordert.
Die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung mit einer Parklizenz für Bewohner*innen (nach
§ 45 der Straßenverkehrsordnung) ist an rechtliche Vorgaben geknüpft. So ist die Anordnung
von Bewohnerparkvorrechten nur dort zulässig, wo auf Grund eines erheblichen allgemeinen
Parkdrucks die Bewohner*innen des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende
Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen
Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden (vgl. Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrsordnung VwV-StVO).
Die zumutbare fußläufige Entfernung bedeutet dabei, dass es in einer Großstadt wie München
durchaus akzeptabel ist, das Auto ein paar Straßen entfernt abstellen zu müssen. Auch bei
Einführung einer Parkraumbewirtschaftung mittels Bewohnerparken lässt sich naturgemäß
nicht für jede Bewohnerin und jeden Bewohner die Möglichkeit schaffen, direkt vor der Haustür
einen freien Stellplatz zu bekommen.
Auswärtige Kennzeichen geben nicht automatisch Auskunft über den Wohnsitz der Halter*in
des Kraftfahrzeuges. Viele Bewohner*innen haben entweder ein Dienstfahrzeug oder nutzen
dauerhaft ein Fahrzeug mit "Nicht-Münchner Kennzeichen". Zudem haben im öffentlichen
Straßenraum im Sinne des Gemeingebrauchs alle Autofahrer*innen das Recht, mit einem
gültigen Parkschein bzw. einer gültigen Parklizenz im jeweiligen Gebiet zu parken.
Grundsätzlich steht der öffentliche Verkehrsgrund allen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung.
Alle zugelassenen Fahrzeuge dürfen sowohl am fließenden als auch am ruhenden Verkehr –
dem Parken – teilnehmen.
Einschränkungen dafür bestehen lediglich entweder durch die konkrete Beschilderung vor Ort
oder in den allgemeinen oder besonderen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung-StVO.
Solche besonderen Vorgaben gelten für Anhänger und LKW nach § 12 StVO in den Absätzen
3a) und 3b):
• Mit Kraftfahrzeuganhängern darf ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen
geparkt werden.
• Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit
Kraftfahrzeuganhängern über 2,0 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb
geschlossener Ortschaften u.A. in reinen und allgemeinen Wohngebieten das
regelmäßige Parken in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und
Feiertagen unzulässig.
Für Wohnmobile gelten keine besonderen Vorgaben, solange sie die o.g. Gesamtmasse nicht
überschreiten. Das Campieren auf öffentlichem Verkehrsgrund ist allerdings nicht zugelassen.
Der Bezirksausschuss hat uns die Situation bereits geschildert. Diese Anregungen nehmen wir
gerne auf. Untersuchungen wurden bereits durchgeführt. Planungen zum weiteren Vorgehen
sollen mit dem Bezirksausschuss besprochen werden.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03239 der Bürgerversammlung des 09. Stadtbezirkes
Neuhausen-Nymphenburg vom 24.11.2025 kann teilweise entsprochen werden.
Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der
Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Leider stehen hierfür auf Seiten der LHM aufgrund der angespannten Haushaltslage
aktuell keine Mittel zur Verfügung. Diese Maßnahme kann daher aktuell nicht
umgesetzt werden.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03229 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 -
Neuhausen-Nymphenburg am 24.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der
Gemeindeordnung behandelt.
3. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Die Anregungen des Bezirksausschusses werden seitens des MOR gerne
aufgenommen. Untersuchungen wurden bereits durchgeführt. Planungen zum weiteren
Vorgehen sollen mit dem Bezirksausschuss besprochen werden.
4. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03239 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 -
Neuhausen-Nymphenburg am 24.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der
Gemeindeordnung behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 09. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg der Landeshauptstadt
München
Die Vorsitzende Der Referent
Leonie Lobinger Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Nord
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 09 - Neuhausen-Nymphenburg kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 09 - Neuhausen-Nymphenburg kann/soll aus
rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein
Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 09 - Neuhausen-Nymphenburg ist rechtswidrig (Begründung
siehe Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GL2
zur weiteren Veranlassung
=== 26-32 _ V 00673_V 00673 Sammelbeschluss offene Buergerversammlungsempfehlungen – BA 09 A1.pdf ===
Bürgerversammlung des Q . Stadtbezirks am 28 . ( . 22 C
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Raum für Vormerke des Direktoriums - bitte nicht beschriften -
Betreff (Wiederholung von Seite 1 - bitte nur 1 Thema pro Wortmeldebogen): „
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Antrag (Bitte formulieren Sie so, dass mit „ich stimme zu" oder „ich stimme nicht zu" abgestimmt
werden kann) oder Anfrage:
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I | ohne Gegenstimme angenommen
| ] ohne Gegenstimme abgelehnt
x mit Mehrheit angenommen
|_ J mit Mehrheit abgelehnt
Anlage 1
=== 26-32 _ V 00673_V 00673 Sammelbeschluss offene Buergerversammlungsempfehlungen – BA 09 A2.pdf ===
Betreff - Antrag
Unerträgliche Verkehrssituation an der Südliche Auffahrtsallee
Antrag zum Themengeb...