SPD-Fraktion: Antrag - Einbahnstraßenregelung im Neuhauser Kasernenviertel - Bezug: TOP 3.2.1 aus 10/2025 -

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  • 20-26 _ B 08266_B 08266 Einbahnstrassenregelung Neuhauser Kasernenviertel.pdf
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=== 20-26 _ B 08266_B 08266 Einbahnstrassenregelung Neuhauser Kasernenviertel.pdf === SPD-Fraktion im Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg Sprecherin: Anna Lena Mühlhäuser Blutenburgstraße 75b, 80634 München An das Mobilitätsreferat der Landeshauptstadt München Einbahnstraßenregelung im Neuhauser Kasernenviertel Der Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg bittet das Mobilitätsreferat, im Kasernenviertel folgende Einbahnstraßenregelungen umzusetzen: ●​ Maria-Luiko-Straße: Einrichtung einer Einbahnstraße ab der Pfänderstraße in südwestlicher Richtung ●​ Pfänderstraße: Einrichtung einer Einbahnstraße in nordwestlicher Richtung zwischen Schachenmeierstraße und Maria-Luiko-Straße ●​ Schachenmeierstraße: Einrichtung einer Einbahnstraße ab der Maria-Luiko-Straße in südöstlicher Richtung sowie ab der Kurve in nordöstlicher Richtung Die bereits bestehenden Einbahnstraßen im Viertel (Funkerstraße in südwestlicher Richtung auf der gesamten Länge und Maria-Luiko-Straße in nordöstlicher Richtung ab Hausnummer 10) sollen weiterhin bestehen bleiben. Sämtliche bestehenden und vorgeschlagenen Einbahnstraßen sollen von Radfahrenden in beiden Richtungen befahrbar sein. Zur Veranschaulichung ist dem Antrag eine Übersichtskarte mit den bestehenden (blau) und vorgeschlagenen (rot) Einbahnstraßenregelungen (Quelle: OpenStreetMap) beigefügt. Begründung Die genannten Straßen im Kasernenviertel verfügen beidseitig über Längsparkstreifen, wodurch der Fahrbahnquerschnitt faktisch auf eine Spur reduziert wird. Ein Begegnungsverkehr ist daher nicht möglich; Ausweichstellen bestehen lediglich vereinzelt, etwa im Bereich von Feuerwehrzufahrten. Dies führt insbesondere in Kreuzungsbereichen – beispielsweise beim Einbiegen von der Funkerstraße in die Pfänderstraße oder von der Pfänderstraße in die Maria-Luiko-Straße – oder an Tiefgaragenzufahrten zu eingeschränkten Sichtbeziehungen und unklaren Vorrangverhältnissen. Kommt es zur Begegnung zweier Fahrzeuge, ist ein Zurücksetzen erforderlich, um die Durchfahrt zu ermöglichen. Häufig wird dies durch den Einsatz von Signalhörnern begleitet, was zu einer spürbaren Lärmbelastung für die Anwohnenden führt. Die vorgeschlagene Einbahnstraßenregelung dient der Optimierung des Verkehrsflusses, der Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie der Reduzierung unnötiger Lärmemissionen. Es handelt sich um eine gezielte Anpassung innerhalb des bestehenden Verkehrsnetzes. Bestehende Einbahnstraßenregelungen – insbesondere in der Funkerstraße und im nordöstlichen Abschnitt der Maria-Luiko-Straße – bleiben dabei vollständig unberührt. Die Erreichbarkeit sämtlicher Wohnadressen im Quartier ist durch die Maßnahme in vollem Umfang weiterhin sichergestellt. Die Zu- und Abfahrt über die Dachauer Straße bleibt ebenso möglich wie die Zufahrt über die Albrechtstraße bzw. Kapschstraße sowie über Lazarettstraße, Heldstraße und Pfänderstraße. Initiator*in: Sebastian Stammler 2 === 20-26 _ B 08266_B 08266 Einbahnstrassenregelung Neuhauser Kasernenviertel AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Daueranordnungen MOR-GB2.211 80313 München daueranordnungen.mor@muenchen.de Bezirksausschuss des 9. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg Frau Leonie Lobinger BA-Geschäftsstelle Nord Hanauer Str. 1 80992 München per E-Mail: bag-nord.dir@muenchen.de Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 15.04.2026 SPD-Fraktion: Antrag - Einbahnstraßenregelung im Neuhauser Kasernenviertel - Bezug: TOP 3.2.7 aus 09/2025 - WV in 10/2025 – BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08266 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 09 – Neuhausen-Nymphenburg vom 21.10.2025 Sehr geehrte Frau Lobinger, wir kommen zurück auf Ihren Antrag vom 21.10.2025, der auf eine Initiative der SPD-Fraktion im Bezirksausschuss zurückzuführen ist, die im Wortlaut folgendermaßen lautet: „Der Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg bittet das Mobilitätsreferat, im Kasernenviertel folgende Einbahnstraßenregelungen umzusetzen: ● Maria-Luiko-Straße: Einrichtung einer Einbahnstraße ab der Pfänderstraße in südwestlicher Richtung ● Pfänderstraße: Einrichtung einer Einbahnstraße in nordwestlicher Richtung zwischen Schachenmeierstraße und Maria-Luiko-Straße ● Schachenmeierstraße: Einrichtung einer Einbahnstraße ab der Maria-Luiko-Straße in südöstlicher Richtung sowie ab der Kurve in nordöstlicher Richtung Die bereits bestehenden Einbahnstraßen im Viertel (Funkerstraße in südwestlicher Richtung auf der gesamten Länge und Maria-Luiko-Straße in nordöstlicher Richtung ab Hausnummer 10) sollen weiterhin bestehen bleiben. Sämtliche bestehenden und vorgeschlagenen Einbahnstraßen sollen von Radfahrenden in beiden Richtungen befahrbar sein.“. Seite 2 von 2 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Begründet wird der Antrag mit dem größtenteils geringen Fahrbahnquerschnitt. Dies erschwere den Begegnungsverkehr und führe zu eingeschränkten Sichtbeziehungen. Alle im Antrag aufgeführten Straßen des sog. Kasernenviertels befinden sich innerhalb einer Tempo 30-Zone. Hier ist es grundsätzlich – auch im Interesse der Einhaltung des vorgegebenen niedrigen Geschwindigkeitsniveaus – nicht unüblich bzw. sogar gewollt und in aller Regel auch zumutbar, dass neben den parkenden Fahrzeugen nur eine (= eine einzige) Fahrbahngasse zur Verfügung steht und der Begegnungsverkehr unter Nutzung der vorhandenen Einmündungen und Parklücken abgewickelt wird. Dieser Umstand hat geschwindigkeitsdämpfende Wirkung. Nach Prüfung der konkreten Anliegen können wir Ihnen im Einvernehmen mit der Polizei Folgendes mitteilen: Das Mobilitätsreferat darf Beschränkungen und Verbote für den fließenden Verkehr, wie z.B. Einbahnregelungen, grundsätzlich nur anordnen, wenn eine erhebliche Gefahrenlage besteht. Die Gefahrenlage kann z.B. in einer gefahrenträchtigen Streckenführung, Straßenschäden oder in einer erhöhten Unfallstatistik begründet sein. Dies ist in der Maria-Luiko-Straße, der Pfänderstraße und der Schachenmeierstraße jedoch nicht der Fall. Es lässt sich festzustellen, dass die überwiegende Anzahl der Verkehrsunfälle auf Kollisionen mit parkenden Fahrzeugen zurückzuführen sind und nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Begegnungsverkehr stehen. Demnach besteht derzeit keine Notwendigkeit für eine Änderung der Beschilderung der drei gegenständlichen Straßenzüge von gegenläufigem Verkehr hin zum Einbahnverkehr. Ein weiterer wesentlicher Aspekt gegen die Einrichtung von Einbahnstraßen wäre die erfahrungsgemäß höhere Fahrgeschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer infolge des wegfallenden Gegenverkehrs (s.o.). Dies kann sich insbesondere nachteilig auf querende Fußgänger und Radfahrer, sowie auf ein- und ausparkende Fahrzeuge auswirken. Abschließend lässt sich festhalten, dass aktuell keine verkehrlichen Zwänge ersichtlich sind, die Maria-Luiko-Straße, die Pfänderstraße und Schachenmeierstraße einbahnzuregeln. Um die in der Antragsbegründung genannten Einmündungsbereiche (Funkerstraße in Pfänderstraße sowie Pfänderstraße in Maria-Luiko-Straße) übersichtlicher zu halten, wurden hier bereits in der Vergangenheit absolute Haltverbote angeordnet. Unter Wahrung der ohnehin allen Verkehrsteilnehmern obliegenden Pflicht, sich stets vorsichtig und aufmerksam im Straßenverkehr zu verhalten, ist das Verkehrsgeschehen bzw. die -abwicklung im Kasernenviertel nach dem Dafürhalten von Polizei und Mobilitätsreferat für eine Millionenstadt wie München gebräuchlich und v.a. verkehrssicher. Der Antrag des Bezirksausschusses ist mit den Ausführungen geschäftsordnungsmäßig behandelt. Mit freundlichen Grüßen MOR-GB2.211

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 09 - Neuhausen-Nymphenburg

Sitzungsdatum

23.06.2026 um 19:00 Uhr

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