=== 20-26 _ B 08266_B 08266 Einbahnstrassenregelung Neuhauser Kasernenviertel.pdf ===
SPD-Fraktion im
Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg
Sprecherin: Anna Lena Mühlhäuser
Blutenburgstraße 75b, 80634 München
An das Mobilitätsreferat der Landeshauptstadt München
Einbahnstraßenregelung im Neuhauser Kasernenviertel
Der Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg bittet das Mobilitätsreferat, im
Kasernenviertel folgende Einbahnstraßenregelungen umzusetzen:
● Maria-Luiko-Straße: Einrichtung einer Einbahnstraße ab der
Pfänderstraße in südwestlicher Richtung
● Pfänderstraße: Einrichtung einer Einbahnstraße in nordwestlicher
Richtung zwischen Schachenmeierstraße und Maria-Luiko-Straße
● Schachenmeierstraße: Einrichtung einer Einbahnstraße ab der
Maria-Luiko-Straße in südöstlicher Richtung sowie ab der Kurve in
nordöstlicher Richtung
Die bereits bestehenden Einbahnstraßen im Viertel (Funkerstraße in
südwestlicher Richtung auf der gesamten Länge und Maria-Luiko-Straße in
nordöstlicher Richtung ab Hausnummer 10) sollen weiterhin bestehen bleiben.
Sämtliche bestehenden und vorgeschlagenen Einbahnstraßen sollen von
Radfahrenden in beiden Richtungen befahrbar sein.
Zur Veranschaulichung ist dem Antrag eine Übersichtskarte mit den
bestehenden (blau) und vorgeschlagenen (rot) Einbahnstraßenregelungen
(Quelle: OpenStreetMap) beigefügt.
Begründung
Die genannten Straßen im Kasernenviertel verfügen beidseitig über
Längsparkstreifen, wodurch der Fahrbahnquerschnitt faktisch auf eine Spur
reduziert wird. Ein Begegnungsverkehr ist daher nicht möglich; Ausweichstellen
bestehen lediglich vereinzelt, etwa im Bereich von Feuerwehrzufahrten.
Dies führt insbesondere in Kreuzungsbereichen – beispielsweise beim Einbiegen
von der Funkerstraße in die Pfänderstraße oder von der Pfänderstraße in die
Maria-Luiko-Straße – oder an Tiefgaragenzufahrten zu eingeschränkten
Sichtbeziehungen und unklaren Vorrangverhältnissen. Kommt es zur Begegnung
zweier Fahrzeuge, ist ein Zurücksetzen erforderlich, um die Durchfahrt zu
ermöglichen. Häufig wird dies durch den Einsatz von Signalhörnern begleitet, was
zu einer spürbaren Lärmbelastung für die Anwohnenden führt.
Die vorgeschlagene Einbahnstraßenregelung dient der Optimierung des
Verkehrsflusses, der Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie der Reduzierung
unnötiger Lärmemissionen. Es handelt sich um eine gezielte Anpassung
innerhalb des bestehenden Verkehrsnetzes. Bestehende
Einbahnstraßenregelungen – insbesondere in der Funkerstraße und im
nordöstlichen Abschnitt der Maria-Luiko-Straße – bleiben dabei vollständig
unberührt.
Die Erreichbarkeit sämtlicher Wohnadressen im Quartier ist durch die Maßnahme
in vollem Umfang weiterhin sichergestellt. Die Zu- und Abfahrt über die Dachauer
Straße bleibt ebenso möglich wie die Zufahrt über die Albrechtstraße bzw.
Kapschstraße sowie über Lazarettstraße, Heldstraße und Pfänderstraße.
Initiator*in: Sebastian Stammler
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=== 20-26 _ B 08266_B 08266 Einbahnstrassenregelung Neuhauser Kasernenviertel AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Daueranordnungen
MOR-GB2.211
80313 München
daueranordnungen.mor@muenchen.de
Bezirksausschuss des 9. Stadtbezirkes
Neuhausen-Nymphenburg
Frau Leonie Lobinger
BA-Geschäftsstelle Nord
Hanauer Str. 1
80992 München
per E-Mail: bag-nord.dir@muenchen.de
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
15.04.2026
SPD-Fraktion: Antrag - Einbahnstraßenregelung im Neuhauser
Kasernenviertel
- Bezug: TOP 3.2.7 aus 09/2025 - WV in 10/2025 –
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08266 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 09 – Neuhausen-Nymphenburg vom 21.10.2025
Sehr geehrte Frau Lobinger,
wir kommen zurück auf Ihren Antrag vom 21.10.2025, der auf eine Initiative der SPD-Fraktion
im Bezirksausschuss zurückzuführen ist, die im Wortlaut folgendermaßen lautet:
„Der Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg bittet das Mobilitätsreferat, im
Kasernenviertel folgende Einbahnstraßenregelungen umzusetzen:
● Maria-Luiko-Straße: Einrichtung einer Einbahnstraße ab der Pfänderstraße in südwestlicher
Richtung
● Pfänderstraße: Einrichtung einer Einbahnstraße in nordwestlicher Richtung zwischen
Schachenmeierstraße und Maria-Luiko-Straße
● Schachenmeierstraße: Einrichtung einer Einbahnstraße ab der Maria-Luiko-Straße in
südöstlicher Richtung sowie ab der Kurve in nordöstlicher Richtung
Die bereits bestehenden Einbahnstraßen im Viertel (Funkerstraße in südwestlicher Richtung
auf der gesamten Länge und Maria-Luiko-Straße in nordöstlicher Richtung ab Hausnummer
10) sollen weiterhin bestehen bleiben.
Sämtliche bestehenden und vorgeschlagenen Einbahnstraßen sollen von Radfahrenden in
beiden Richtungen befahrbar sein.“.
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LHM-Schutzbedarf:
2
]
Begründet wird der Antrag mit dem größtenteils geringen Fahrbahnquerschnitt. Dies
erschwere den Begegnungsverkehr und führe zu eingeschränkten Sichtbeziehungen.
Alle im Antrag aufgeführten Straßen des sog. Kasernenviertels befinden sich innerhalb
einer Tempo 30-Zone. Hier ist es grundsätzlich – auch im Interesse der Einhaltung des
vorgegebenen niedrigen Geschwindigkeitsniveaus – nicht unüblich bzw. sogar gewollt und in
aller Regel auch zumutbar, dass neben den parkenden Fahrzeugen nur eine (= eine einzige)
Fahrbahngasse zur Verfügung steht und der Begegnungsverkehr unter Nutzung der
vorhandenen Einmündungen und Parklücken abgewickelt wird. Dieser Umstand hat
geschwindigkeitsdämpfende Wirkung.
Nach Prüfung der konkreten Anliegen können wir Ihnen im Einvernehmen mit der Polizei
Folgendes mitteilen:
Das Mobilitätsreferat darf Beschränkungen und Verbote für den fließenden Verkehr, wie z.B.
Einbahnregelungen, grundsätzlich nur anordnen, wenn eine erhebliche Gefahrenlage besteht.
Die Gefahrenlage kann z.B. in einer gefahrenträchtigen Streckenführung, Straßenschäden
oder in einer erhöhten Unfallstatistik begründet sein. Dies ist in der Maria-Luiko-Straße, der
Pfänderstraße und der Schachenmeierstraße jedoch nicht der Fall. Es lässt sich festzustellen,
dass die überwiegende Anzahl der Verkehrsunfälle auf Kollisionen mit parkenden Fahrzeugen
zurückzuführen sind und nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Begegnungsverkehr
stehen. Demnach besteht derzeit keine Notwendigkeit für eine Änderung der Beschilderung
der drei gegenständlichen Straßenzüge von gegenläufigem Verkehr hin zum Einbahnverkehr.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt gegen die Einrichtung von Einbahnstraßen wäre die
erfahrungsgemäß höhere Fahrgeschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer infolge des
wegfallenden Gegenverkehrs (s.o.). Dies kann sich insbesondere nachteilig auf querende
Fußgänger und Radfahrer, sowie auf ein- und ausparkende Fahrzeuge auswirken.
Abschließend lässt sich festhalten, dass aktuell keine verkehrlichen Zwänge ersichtlich sind,
die Maria-Luiko-Straße, die Pfänderstraße und Schachenmeierstraße einbahnzuregeln.
Um die in der Antragsbegründung genannten Einmündungsbereiche (Funkerstraße in
Pfänderstraße sowie Pfänderstraße in Maria-Luiko-Straße) übersichtlicher zu halten, wurden
hier bereits in der Vergangenheit absolute Haltverbote angeordnet. Unter Wahrung der
ohnehin allen Verkehrsteilnehmern obliegenden Pflicht, sich stets vorsichtig und aufmerksam
im Straßenverkehr zu verhalten, ist das Verkehrsgeschehen bzw. die -abwicklung im
Kasernenviertel nach dem Dafürhalten von Polizei und Mobilitätsreferat für eine Millionenstadt
wie München gebräuchlich und v.a. verkehrssicher.
Der Antrag des Bezirksausschusses ist mit den Ausführungen geschäftsordnungsmäßig
behandelt.
Mit freundlichen Grüßen
MOR-GB2.211