Antrag - Kaufhaus Galeria am Rotkreuzplatz erhalten – Arbeitsplätze sichern - Bezug: TOP 4.6.2 aus 04/2026 -

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  • 20-26 _ B 08885_B_08885_Kaufhaus_Galeria_Rotkreuzplatz.pdf
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=== 20-26 _ B 08885_B_08885_Kaufhaus_Galeria_Rotkreuzplatz.pdf === BEZIRKSAUSSCHUSS DES 9. STADTBEZIRKS NEUHAUSEN - NYMPHENBURG DER LANDESHAUPTSTADT MÜNCHEN 28.04.2026 Initiative: BA9 An den/die - Betreiber*innen der Galeria am Rotkreuzplatz - Eigentümer*innen des Grundstücks Pötschnerstraße 5 - Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München - Wirtschaftsreferent der LHM Kaufhaus Galeria am Rotkreuzplatz erhalten – Arbeitsplätze sichern Antrag: Der Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg setzt sich mit größtem Nachdruck für den Erhalt des Kaufhauses Galeria am Rotkreuzplatz (Pötschnerstraße 5) ein. Er erklärt sich mit den Beschäftigten solidarisch und fordert die Betreiber*innen auf, die Arbeitsplätze zu sichern. Sollte ein Erhalt des Status quo nicht möglich sein, plädiert der Bezirksausschuss für die Beibehaltung größerer Einzelhandelsflächen sowie für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums im Gebäudekomplex der derzeitigen Galeria am Rotkreuzplatz. Eine Umwandlung überwiegender Teile des Gebäudes in Büroflächen oder in ein Hotel lehnt der Bezirksausschuss ab. Der Bezirksausschuss bittet zudem den Oberbürgermeister und den Wirtschaftsreferenten der LH München darum, sich für die genannten Anliegen gegenüber den Betreiber*innen der Galeria am Rotkreuzplatz und den Eigentümer*innen des Gebäudes einzusetzen. Begründung: Der „Kaufhof“ am Rotkreuzplatz ist für Neuhausen-Nymphenburg von zentraler Bedeutung. Er stellt für die Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Einkaufsmöglichkeit dar und trägt dazu bei, dass der Rotkreuzplatz der lebendige Mittelpunkt unseres Stadtbezirks ist (und bleibt). Die geplante Schließung der Galeria bedroht nicht nur die Arbeitsplätze der dort angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch den umliegenden Einzelhandel, der bislang von der „Laufkundschaft“ des Kaufhauses profitiert hat. === 20-26 _ B 08885_B 08885 Antrag - Kaufhaus Galeria am Rotkreuzplatz erhalten – Arbeitsplaetze sichern AS.pdf === Herzog-Wilhelm-Str. 15 80331 München Telefon: 089 233-24120 E-Mail: standortentwicklung.raw@muenchen.de Landeshauptstadt München Referat für Arbeit und Wirtschaft Dr. Christian Scharpf Referent für Arbeit und Wirtschaft An die Vorsitzende des Bezirksausschusses 09 Neuhausen-Nymphenburg Frau Leonie Lobinger Hanauer Str. 1 80992 München 20.05.2026 Antrag - Kaufhaus Galeria am Rotkreuzplatz erhalten – Arbeitsplätze sichern Antrag Nr. 20-26 / B 08885 des Bezirksausschusses des 09. Stadtbezirks vom 28.04.2026 Sehr geehrte Frau Lobinger, der Bezirksausschuss beantragte am 28.04.2026 den Erhalt des Kaufhauses Galeria am Rotkreuzplatz (Pötschnerstraße 5). Er erklärt sich mit den Beschäftigten solidarisch und fordert die Betreiberin des Galeria Kaufhauses auf, die Arbeitsplätze zu sichern. Sollte ein Erhalt des Status quo nicht möglich sein, plädiert der Bezirksausschuss für die Beibehaltung größerer Einzelhandelsflächen sowie für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums im Gebäudekomplex der derzeitigen Galeria am Rotkreuzplatz. Eine Umwandlung überwiegender Teile des Gebäudes in Büroflächen oder in ein Hotel lehnt der Bezirksausschuss ab. Der Bezirksausschuss bittet zudem den Oberbürgermeister und den Wirtschaftsreferenten der LH München darum, sich für die genannten Anliegen gegenüber der Betreiberin des Galeria Kaufhauses am Rotkreuzplatz und der Eigentümerin des Gebäudes einzusetzen. Es handelt sich um eine laufende Angelegenheit im Sinne des Art. 37 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung. Zuständig ist daher der Oberbürgermeister, der mein Referat mit der Beantwortung beauftragt hat. I. Seite 2 von 3 Das Kaufhaus am Rotkreuzplatz spielt eine entscheidende Rolle für die Belebung des urbanen Zentrums und trägt wesentlich zur Attraktivität und wirtschaftlichen Vitalität der Stadt bei. Die Entwicklung des Zentrums wird daher seitens der Stadt genau beobachtet. Der bestehende Mietvertrag für das betreffende Gebäude endet regulär im Jahr 2027. Bereits im März 2026 kündigte Galeria an, die Mietverträge für insgesamt acht Filialen, darunter auch die am Rotkreuzplatz, neu verhandeln zu wollen. In diesem Zusammenhang wurde ebenfalls über mögliche Schließungen spekuliert. Laut Presse können von Galeria keine Informationen zu laufenden Gesprächen oder Verhandlungen mit Vertragspartnern zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft insbesondere auch die Situation der Beschäftigten. Für einen umfassenden Umbau der Immobilie, der ohne das Warenhaus realisiert werden soll, existieren bereits Pläne. Die Eigentümerin beabsichtigt, den Bestand des Kaufhauses am Rotkreuzplatz in den Untergeschossen und im Erdgeschoss weitgehend zu erhalten und zu ertüchtigen. Im UG und EG ist weiterhin Einzelhandel geplant. Die darüber liegenden Geschosse sollen zurückgebaut und neu errichtet werden. Im geltenden Bebauungsplan liegt das geplante Vorhaben in einem Kerngebiet, dort ist neben Wohnen auch Büro- bzw. Hotelnutzung erlaubt. In einem ersten Entwurf sollte ein Hochpunkt mit Büro- und Hotelnutzung das Gebäude zum Rotkreuzplatz hin akzentuieren. Aufgrund der Anregungen der Stadtgestaltungskommission wird dessen Höhe nun reduziert. Zudem sind noch zahlreiche Befreiungen vom Bebauungsplan nötig, welche zunächst durch die Lokalbaukommission genehmigt werden müssen. Darüber hinaus liegt das Kaufhaus nicht im Umgriff der Erhaltungssatzung Neuhausen. Nach den städtischen Regularien soll ein Anteil geförderter bzw. preisgedämpfter Wohnungen entstehen. Die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens ist derzeit noch bei der Lokalbaukommission in Prüfung. Das wichtige Anliegen einer flächendeckenden und wohnortnahen Versorgung ihrer Bürgerinnen und Bürger hat die Stadt im städtischen Zentrenkonzept aufgegriffen. Ein formuliertes und vorrangiges Ziel ist es, die fußläufige Erreichbarkeit von Nahversorgung zu ermöglichen. Der nächstgelegene Lebensmittelmarkt sollte sich in durchgängig besiedelten Bereichen in ungefähr 600 Metern Entfernung zum Wohnort befinden. In diesem Fall ist die Nahversorgung für das Gebiet um den Rotkreuzplatz gesichert. Die Stadt kann mit ihren Maßnahmen zwar Rahmenbedingungen setzen, muss aber den freien Wettbewerb der Anbieterinnen und Anbieter respektieren und kann den Betrieb eines Geschäfts nicht festlegen. Die Entscheidung dazu obliegt bei Wahrung der allgemeinen öffentlich-rechtlichen Belange allein einer Einigung zwischen den Flächenanbietenden und interessierten Unternehmen. Dennoch wird sich die Stadt sowohl an Galeria als auch an die neue Eigentümerin wenden, um die Nahversorgung durch adäquate Flächengrößen zu priorisieren, damit die Aufenthaltsqualität im neu entstehenden Quartier langfristig gesichert werden kann. Ein ausgewogener Branchenmix trägt nicht nur zur wirtschaftlichen Stabilität bei, sondern verbessert auch die Lebensqualität in der Nachbarschaft. Seite 3 von 3 In jedem Fall wird eine Entwicklung, die sowohl die Attraktivität als auch die Funktionalität des Zentrums erhält und gegebenenfalls stärkt, begrüßt. Zudem hofft die Stadt München, dass eine schonende Lösung für die Beschäftigten gefunden wird. Mit freundlichen Grüßen II. Vor Auslauf über GB2/L RS/R III. Abdruck von I. und II. an RS/BW an das Direktorium-HA II/BA-G Nord z.K. IV. Wv. RAW-GB2-SG5 Zum Versand Dr. Christian Scharpf

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 09 - Neuhausen-Nymphenburg

Sitzungsdatum

23.06.2026 um 19:00 Uhr

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