PaketPost-Areal

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PaketPost-Areal a) Stadtratsantrag b) Bekanntmachung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2147 Stadtbezirk 9 – Neuhausen-Nymphenburg

Bebauungsplan

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=== 20-26 _ V 19052_V 19052 PaketPost DB.pdf === [ LHM-intern ] Telefon: 0 233-22939 25299 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN HAII/22 P PLAN HA II/22 V [ LHM-intern ] PaketPost-Areal a) Backstage sichern – Lärmschutz und Kulturbetrieb organisieren Antrag Nr. 20-26 / A 06105 von der SPD-Fraktion, Die Grünen / Rosa Liste / Volt Stadtratsfraktion vom 26.11.2025 b) Bekanntmachung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2147 Stadtbezirk 9 – Neuhausen-Nymphenburg Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19052 Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 20.05.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag und Antrag der Referentin Wie in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.04.2026 einschließlich Hinweis / Ergänzung vom 08.04.2026. Der Ausschuss vom 15.04.2026 hat die Beschlussfassung in die heutige Sitzung der Vollversammlung vertagt. Der (SB) ist insoweit ein (VB) geworden. II. Beschluss nach Antrag Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Ober-/Bürgermeister Prof. Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk Stadtbaurätin Seite 2 von 2 [ LHM-intern ] III. Abdruck von I. mit II. mit der Bitte um Kenntnisnahme über Stadtratsprotokolle (D-II/V-SP) an das Direktorium – Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei mit der Bitte um Kenntnisnahme IV. WV Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3 zur weiteren Veranlassung. zu IV. 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 1. An den Bezirksausschuss 9 – Neuhausen-Nymphenburg 2. An das Referat für Klima- und Umweltschutz 3. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA I 4. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II 5. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/20 V 6. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/22 P 7. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/52 8. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA III 9. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA VI 10. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – SG3 jeweils mit der Bitte um Kenntnisnahme. 11. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/22 V zum Vollzug des Beschlusses Am Referat für Stadtplanung und Bauordnung – SG 3 ….............................. === 20-26 _ V 19052_V 19052 PaketPost Areal DB EAe.pdf === [ LHM-intern ] Telefon: 0 233-22939 25299 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN HAII/22 P PLAN HAII/22 V [ LHM-intern ] Hinweis / Ergänzung vom 19.05.2026 PaketPost-Areal a) Backstage sichern – Lärmschutz und Kulturbetrieb organisieren Antrag Nr. 20-26 / A 06105 von der SPD-Fraktion, Die Grünen / Rosa Liste / Volt Stadtratsfraktion vom 26.11.2025 b) Bekanntmachung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2147 Stadtbezirk 9 – Neuhausen-Nymphenburg Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19052 Hinweis / Ergänzung zum Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 20.05.2026 Öffentliche Sitzung Ergänzung zum Vortrag der Referentin: Die Sitzungsvorlage wurde vom Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.04.2026 in die Vollversammlung vom 20.05.2026 vertagt. Ergänzend informiert das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt über den aktuellen Sachstand: 1. Verhandlungen zur Sicherung des Backstage Nach der Vertagung wurden insbesondere weitere Abklärungen vorgenommen, insbesondere, was das anhängige Baugenehmigungsverfahren zur Erweiterung und Ertüchtigung des Backstages, aber auch die Bekanntmachung des Bebauungsplans Nr. 2147 betrifft. 1.1 Stand des Baugenehmigungsverfahrens Nach Angabe der Lokalbaukommission ist der Bauantrag zwischenzeitlich grundsätzlich genehmigungsfähig. Für die Genehmigung ist allerdings unter anderem noch eine Seite 2 von 2 [ LHM-intern ] Vereinbarung (Dienstbarkeit) mit dem Kommunalreferat nötig, da das Backstage ein an der Stammstrecke liegendes städtisches Grundstück für die Anlieferung benötigt. Da hier noch weitere Klärungen und Verhandlungen nötig sind, wurde mit den Antragstellern besprochen, dass die Baugenehmigung unter gegebenenfalls mehreren aufschiebenden Bedingungen erteilt wird. So wird verlangt werden, dass zugunsten des Backstage ein Fahrrecht bzw. Nutzungsrecht für die Anlieferung bestellt wird. Zeitlich gesehen sind die aufschiebende(n) Bedingung(en) nicht zeitkritisch, da derzeit noch eine befristete Genehmigung gilt, die erst am 31.03.2027 ausläuft. Die Erteilung der Baugenehmigung soll vor der Bekanntmachung des Bebauungsplans erfolgen, vgl. bei 1.2. 1.2 Bekanntmachung Nach jetzigem Stand soll der Bebauungsplan mit Grünordnung zum 30.06.2026 bekannt gemacht werden und damit in Kraft treten. Die hierfür notwendige Genehmigung liegt zwischenzeitlich vor. So hat die Regierung von Oberbayern die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Bescheid vom 10.04.2026 – Az. ROB-3-4621.34_14-1-18 gem. § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) genehmigt. Die Änderung wurde gem. § 6 Abs. 5 BauGB mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt München Nr. 13/2026, Seite 335, am 11.05.2026 wirksam. 2. Fazit Da die Baugenehmigung vor dem Inkrafttreten des Bebauungsplans erfolgt, wird der Bestand des Backstage im Sinne des Antrags gesichert. Dem Antrag wird damit im Wesentlichen Genüge getan. Auf die Ausführungen in der Beschlussvorlage darf verwiesen werden. Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ändert sich der Antrag der Referentin nicht. === 20-26 _ V 19052_V 19052 PaketPost Areal BE A1-3.pdf === Telefon: 0 233-22939 25299 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN HAII/22 P PLAN HAII/22 V PaketPost-Areal a) Backstage sichern – Lärmschutz und Kulturbetrieb organisieren Antrag Nr. 20-26 / A 06105 von der SPD-Fraktion, Die Grünen / Rosa Liste / Volt Stadtratsfraktion vom 26.11.2025 b) Bekanntmachung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2147 Stadtbezirk 9 – Neuhausen-Nymphenburg Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19052 Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.04.2026 (SB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zum beiliegenden Beschluss Anlass • Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2147 für das PaketPost-Areal, Satzungsbeschluss vom 26.11.2025 • Antrag der SPD-Fraktion, Die Grünen / Rosa Liste / Volt Stadtratsfraktion vom 26.11.2025 Inhalt Auftrag an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, eine Vereinbarung zwischen dem Betreiber des Backstage und der Planungsbegünstigten des o.g. Bebauungsplans zum Schutz des Backstage herbeizuführen, die auch für Rechtsnachfolger*innen gilt, und bzgl. des Lärmschutzes das Referat für Klima- und Um- weltschutz einzubinden; Stellungnahme der Verwaltung Gesamtkosten / Ge- samterlöse . / . Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein Die Klimabelange wurden bei der Aufstellung des Bebauungs- plans mit Grünordnung Nr. 2147 berücksichtigt Seite 2 Entscheidungsvor- schlag 1. Von der Sachbehandlung wird Kenntnis genommen. Dem An- trag Nr. 20-26 / A 06105 wird entsprochen. Der in der Vollver- sammlung vom 26.11.2025 vom Stadtrat gefasste Satzungs- beschluss (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17874) bleibt vom vorliegenden Beschluss zur Behandlung des Antrags unbe- rührt. 2. Der Antrag Nr. 20-26 / A 06105 von der SPD-Fraktion, Die Grünen / Rosa Liste / Volt Stadtratsfraktion vom 26.11.2025 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt. Gesucht werden kann im RIS auch unter Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2147, PaketPost-Areal, Arnulfstraße, Birketweg, Wilhelm-Hale-Straße; Backstage Ortsangabe Arnulfstraße (südlich), Birketweg (nördlich und östlich), Wilhelm- Hale-Straße (östlich), PaketPost-Areal Telefon: 0 233-22939 25299 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN HAII/22 P PLAN HAII/22 V PaketPost-Areal a) Backstage sichern – Lärmschutz und Kulturbetrieb organisieren Antrag Nr. 20-26 / A 06105 von der SPD-Fraktion, Die Grünen / Rosa Liste / Volt Stadtratsfraktion vom 26.11.2025 b) Bekanntmachung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2147 Stadtbezirk 9 – Neuhausen-Nymphenburg Anlagen: 1. Lage im Stadtbezirk 2. Übersichtsplan M 1:5000 3. Antrag Nr. 20-26 / A 06105 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19052 Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.04.2026 (SB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis Seite I. Vortrag der Referentin...................................................................................................... 1 1. Anlass ......................................................................................................................... 1 2. Behandlung des Antrags ............................................................................................. 2 2.1 Genehmigung des Flächennutzungsplans................................................................... 2 2.2 Anhängiges Gerichtsverfahren .................................................................................... 2 2.3 Abstimmung der Gutachten zum Lärmschutz .............................................................. 3 2.4 Stand der Verhandlungen............................................................................................ 4 II. Antrag der Referentin ....................................................................................................... 6 III. Beschluss.......................................................................................................................... 6 I. Vortrag der Referentin 1. Anlass Die Vorlage behandelt zum einen den o.g. Stadtratsantrag, der die Sicherung des Backs- tage zum Inhalt hat. Zum anderen wird dargelegt, weshalb nach einer Genehmigung des Flächennutzungsplans durch die Regierung von Oberbayern die Bekanntmachung des Bebauungsplans im Amtsblatt erfolgen kann. Seite 2 Die Vollversammlung des Stadtrats hat am 26.11.2025 für das PaketPost-Areal entspre- chend der Ziff. 2 des Antrags der Referentin den Entwurf des Bebauungsplanes mit Grün- ordnung Nr. 2147 für den Bereich Arnulfstraße (südlich), Birketweg (nördlich und östlich), Wilhelm-Hale-Straße (östlich) gemäß § 10 BauGB als Satzung erlassen, Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17874. Nach Ziffer 4 des Antrags der Referentin wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung weiter beauftragt, den Satzungsbeschluss bis zum Ab- schluss des Beschwerdeverfahrens zum Eilantrag (Az. 4 CE 25.2059) nicht bekannt zu machen. Ebenfalls am 26.11.2025 wurde von der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Die Grünen / Rosa Liste / Volt der Antrag „Backstage sichern – Lärmschutz und Kulturbetrieb organisie- ren“, Antrag Nr. 20-26 / A 06105 gestellt, Anhang 3. Mit dem Antrag wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, im Zeitraum zwischen Satzung und öffentlicher Auslegung (gemeint: Bekanntmachung) des Bebauungsplans für das PaketPost-Areal eine Vereinbarung zwischen der Planungsbegünstigten und dem Betreiber des Backstage herbeizuführen, die den Fortbestand und die Weiterentwicklung des Backstage sicher- stellt, sofern das Backstage die erforderlichen bisher vereinbarten Lärmschutzwerte ein- hält. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wurde in dem Antrag zudem beauftragt, darauf hinzuwirken, dass Vereinbarungen auch für die jeweiligen Rechtsnachfolger*innen gelten. Darüber hinaus wurde das Referat für Gesundheit und Umwelt beauftragt, bei der Beurteilung des Lärmschutzthemas zu unterstützen. Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung ge- mäß § 7 Abs. 1 Ziffer 11 der Geschäftsordnung des Stadtrates, da der Stadtratsantrag in unmittelbarem Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünord- nung Nr. 2147 - PaketPost-Areal - steht. 2. Behandlung des Antrags Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nimmt zum Antrag und zum gegenwärti- gen Sachstand wie folgt Stellung: 2.1 Genehmigung des Flächennutzungsplans Der Bebauungsplan kann erst bekannt gemacht werden, wenn der zu Grunde liegende Flächennutzungsplan (hier: Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Land- schaftsplanung für den Bereich V/65 Arnulfstraße (südlich), Birketw...

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 09 - Neuhausen-Nymphenburg

Sitzungsdatum

23.06.2026 um 19:00 Uhr

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