=== 20-26 _ V 19052_V 19052 PaketPost DB.pdf ===
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LHM-intern
]
Telefon: 0 233-22939
25299
Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtplanung
PLAN HAII/22 P
PLAN HA II/22 V
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PaketPost-Areal
a) Backstage sichern – Lärmschutz und Kulturbetrieb organisieren
Antrag Nr. 20-26 / A 06105 von der SPD-Fraktion, Die Grünen / Rosa Liste / Volt
Stadtratsfraktion vom 26.11.2025
b) Bekanntmachung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2147
Stadtbezirk 9 – Neuhausen-Nymphenburg
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19052
Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 20.05.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag und Antrag der Referentin
Wie in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.04.2026
einschließlich Hinweis / Ergänzung vom 08.04.2026.
Der Ausschuss vom 15.04.2026 hat die Beschlussfassung in die heutige Sitzung der
Vollversammlung vertagt. Der (SB) ist insoweit ein (VB) geworden.
II. Beschluss
nach Antrag
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
Der Vorsitzende Die Referentin
Ober-/Bürgermeister Prof. Dr. (Univ. Florenz)
Elisabeth Merk
Stadtbaurätin
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III. Abdruck von I. mit II. mit der Bitte um Kenntnisnahme
über Stadtratsprotokolle (D-II/V-SP) an das Direktorium – Dokumentationsstelle an das
Revisionsamt an die Stadtkämmerei mit der Bitte um Kenntnisnahme
IV. WV Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3
zur weiteren Veranlassung.
zu IV.
1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift wird
bestätigt.
1. An den Bezirksausschuss 9 – Neuhausen-Nymphenburg
2. An das Referat für Klima- und Umweltschutz
3. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA I
4. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II
5. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/20 V
6. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/22 P
7. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/52
8. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA III
9. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA VI
10. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – SG3
jeweils mit der Bitte um Kenntnisnahme.
11. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/22 V
zum Vollzug des Beschlusses
Am
Referat für Stadtplanung und Bauordnung – SG 3
…..............................
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Hinweis /
Ergänzung
vom 19.05.2026
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a) Backstage sichern – Lärmschutz und Kulturbetrieb organisieren
Antrag Nr. 20-26 / A 06105 von der SPD-Fraktion, Die Grünen / Rosa Liste / Volt
Stadtratsfraktion vom 26.11.2025
b) Bekanntmachung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2147
Stadtbezirk 9 – Neuhausen-Nymphenburg
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19052
Hinweis / Ergänzung zum
Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 20.05.2026
Öffentliche Sitzung
Ergänzung zum Vortrag der Referentin:
Die Sitzungsvorlage wurde vom Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.04.2026
in die Vollversammlung vom 20.05.2026 vertagt. Ergänzend informiert das Referat für
Stadtplanung und Bauordnung wie folgt über den aktuellen Sachstand:
1. Verhandlungen zur Sicherung des Backstage
Nach der Vertagung wurden insbesondere weitere Abklärungen vorgenommen, insbesondere,
was das anhängige Baugenehmigungsverfahren zur Erweiterung und Ertüchtigung des
Backstages, aber auch die Bekanntmachung des Bebauungsplans Nr. 2147 betrifft.
1.1 Stand des Baugenehmigungsverfahrens
Nach Angabe der Lokalbaukommission ist der Bauantrag zwischenzeitlich grundsätzlich
genehmigungsfähig. Für die Genehmigung ist allerdings unter anderem noch eine
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Vereinbarung (Dienstbarkeit) mit dem Kommunalreferat nötig, da das Backstage ein an der
Stammstrecke liegendes städtisches Grundstück für die Anlieferung benötigt.
Da hier noch weitere Klärungen und Verhandlungen nötig sind, wurde mit den Antragstellern
besprochen, dass die Baugenehmigung unter gegebenenfalls mehreren aufschiebenden
Bedingungen erteilt wird. So wird verlangt werden, dass zugunsten des Backstage ein
Fahrrecht bzw. Nutzungsrecht für die Anlieferung bestellt wird.
Zeitlich gesehen sind die aufschiebende(n) Bedingung(en) nicht zeitkritisch, da derzeit noch
eine befristete Genehmigung gilt, die erst am 31.03.2027 ausläuft.
Die Erteilung der Baugenehmigung soll vor der Bekanntmachung des Bebauungsplans
erfolgen, vgl. bei 1.2.
1.2 Bekanntmachung
Nach jetzigem Stand soll der Bebauungsplan mit Grünordnung zum 30.06.2026 bekannt
gemacht werden und damit in Kraft treten.
Die hierfür notwendige Genehmigung liegt zwischenzeitlich vor. So hat die Regierung von
Oberbayern die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Bescheid vom 10.04.2026 – Az.
ROB-3-4621.34_14-1-18 gem. § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) genehmigt. Die Änderung
wurde gem. § 6 Abs. 5 BauGB mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt
München Nr. 13/2026, Seite 335, am 11.05.2026 wirksam.
2. Fazit
Da die Baugenehmigung vor dem Inkrafttreten des Bebauungsplans erfolgt, wird der Bestand
des Backstage im Sinne des Antrags gesichert. Dem Antrag wird damit im Wesentlichen
Genüge getan. Auf die Ausführungen in der Beschlussvorlage darf verwiesen werden.
Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ändert sich der Antrag der Referentin nicht.
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a) Backstage sichern – Lärmschutz und Kulturbetrieb organisieren
Antrag Nr. 20-26 / A 06105 von der SPD-Fraktion, Die Grünen / Rosa Liste / Volt
Stadtratsfraktion vom 26.11.2025
b) Bekanntmachung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2147
Stadtbezirk 9 – Neuhausen-Nymphenburg
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19052
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.04.2026 (SB)
Öffentliche Sitzung
Kurzübersicht zum beiliegenden Beschluss
Anlass • Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2147
für das PaketPost-Areal, Satzungsbeschluss vom 26.11.2025
• Antrag der SPD-Fraktion, Die Grünen / Rosa Liste / Volt
Stadtratsfraktion vom 26.11.2025
Inhalt Auftrag an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, eine
Vereinbarung zwischen dem Betreiber des Backstage und der
Planungsbegünstigten des o.g. Bebauungsplans zum Schutz des
Backstage herbeizuführen, die auch für Rechtsnachfolger*innen
gilt, und bzgl. des Lärmschutzes das Referat für Klima- und Um-
weltschutz einzubinden; Stellungnahme der Verwaltung
Gesamtkosten / Ge-
samterlöse
. / .
Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein
Die Klimabelange wurden bei der Aufstellung des Bebauungs-
plans mit Grünordnung Nr. 2147 berücksichtigt
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Entscheidungsvor-
schlag
1. Von der Sachbehandlung wird Kenntnis genommen. Dem An-
trag Nr. 20-26 / A 06105 wird entsprochen. Der in der Vollver-
sammlung vom 26.11.2025 vom Stadtrat gefasste Satzungs-
beschluss (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17874) bleibt vom
vorliegenden Beschluss zur Behandlung des Antrags unbe-
rührt.
2. Der Antrag Nr. 20-26 / A 06105 von der SPD-Fraktion, Die
Grünen / Rosa Liste / Volt Stadtratsfraktion vom 26.11.2025
ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.
Gesucht werden kann
im RIS auch unter
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2147, PaketPost-Areal,
Arnulfstraße, Birketweg, Wilhelm-Hale-Straße; Backstage
Ortsangabe Arnulfstraße (südlich), Birketweg (nördlich und östlich), Wilhelm-
Hale-Straße (östlich), PaketPost-Areal
Telefon: 0 233-22939
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Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtplanung
PLAN HAII/22 P
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PaketPost-Areal
a) Backstage sichern – Lärmschutz und Kulturbetrieb organisieren
Antrag Nr. 20-26 / A 06105 von der SPD-Fraktion, Die Grünen / Rosa Liste / Volt
Stadtratsfraktion vom 26.11.2025
b) Bekanntmachung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2147
Stadtbezirk 9 – Neuhausen-Nymphenburg
Anlagen:
1. Lage im Stadtbezirk
2. Übersichtsplan M 1:5000
3. Antrag Nr. 20-26 / A 06105
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19052
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.04.2026 (SB)
Öffentliche Sitzung
Inhaltsverzeichnis Seite
I. Vortrag der Referentin...................................................................................................... 1
1. Anlass ......................................................................................................................... 1
2. Behandlung des Antrags ............................................................................................. 2
2.1 Genehmigung des Flächennutzungsplans................................................................... 2
2.2 Anhängiges Gerichtsverfahren .................................................................................... 2
2.3 Abstimmung der Gutachten zum Lärmschutz .............................................................. 3
2.4 Stand der Verhandlungen............................................................................................ 4
II. Antrag der Referentin ....................................................................................................... 6
III. Beschluss.......................................................................................................................... 6
I. Vortrag der Referentin
1. Anlass
Die Vorlage behandelt zum einen den o.g. Stadtratsantrag, der die Sicherung des Backs-
tage zum Inhalt hat. Zum anderen wird dargelegt, weshalb nach einer Genehmigung des
Flächennutzungsplans durch die Regierung von Oberbayern die Bekanntmachung des
Bebauungsplans im Amtsblatt erfolgen kann.
Seite 2
Die Vollversammlung des Stadtrats hat am 26.11.2025 für das PaketPost-Areal entspre-
chend der Ziff. 2 des Antrags der Referentin den Entwurf des Bebauungsplanes mit Grün-
ordnung Nr. 2147 für den Bereich Arnulfstraße (südlich), Birketweg (nördlich und östlich),
Wilhelm-Hale-Straße (östlich) gemäß § 10 BauGB als Satzung erlassen, Sitzungsvorlage
Nr. 20-26 / V 17874. Nach Ziffer 4 des Antrags der Referentin wurde das Referat für
Stadtplanung und Bauordnung weiter beauftragt, den Satzungsbeschluss bis zum Ab-
schluss des Beschwerdeverfahrens zum Eilantrag (Az. 4 CE 25.2059) nicht bekannt zu
machen.
Ebenfalls am 26.11.2025 wurde von der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Die Grünen /
Rosa Liste / Volt der Antrag „Backstage sichern – Lärmschutz und Kulturbetrieb organisie-
ren“, Antrag Nr. 20-26 / A 06105 gestellt, Anhang 3. Mit dem Antrag wurde das Referat für
Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, im Zeitraum zwischen Satzung und öffentlicher
Auslegung (gemeint: Bekanntmachung) des Bebauungsplans für das PaketPost-Areal
eine Vereinbarung zwischen der Planungsbegünstigten und dem Betreiber des Backstage
herbeizuführen, die den Fortbestand und die Weiterentwicklung des Backstage sicher-
stellt, sofern das Backstage die erforderlichen bisher vereinbarten Lärmschutzwerte ein-
hält.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wurde in dem Antrag zudem beauftragt,
darauf hinzuwirken, dass Vereinbarungen auch für die jeweiligen Rechtsnachfolger*innen
gelten. Darüber hinaus wurde das Referat für Gesundheit und Umwelt beauftragt, bei der
Beurteilung des Lärmschutzthemas zu unterstützen.
Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung ge-
mäß § 7 Abs. 1 Ziffer 11 der Geschäftsordnung des Stadtrates, da der Stadtratsantrag in
unmittelbarem Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünord-
nung Nr. 2147 - PaketPost-Areal - steht.
2. Behandlung des Antrags
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nimmt zum Antrag und zum gegenwärti-
gen Sachstand wie folgt Stellung:
2.1 Genehmigung des Flächennutzungsplans
Der Bebauungsplan kann erst bekannt gemacht werden, wenn der zu Grunde liegende
Flächennutzungsplan (hier: Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Land-
schaftsplanung für den Bereich V/65 Arnulfstraße (südlich), Birketw...