=== 26-32 _ V 00461_V 00461 Gef.WoBau Sinn BE A1-2.pdf ===
Telefon: 0 233-21092 Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtsanierung und Wohnungs-
bau
PLAN-HAIII-10
Geförderter Wohnungsbau, welcher Sinn?
BV-Empfehlung Nr. 26-32 / E Nr. 20-26 / E 03189
der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 06 –
Sendling vom 20.11.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00461
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 10.06.2026 (SB)
Öffentliche Sitzung
Kurzübersicht
zum beiliegenden Beschluss
Anlass Empfehlung Nr. 20-26 / E 03189 der Bürgerversammlung des
Stadtbezirkes 06 Sendling
Inhalt Die BV-Empfehlung Nr. 20-26/ E 03189 Sendling fordert die lang-
fristige Sicherung und den Ausbau des geförderten Wohnungs-
baus im Münchner Stadtgebiet.
Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein
Entscheidungsvor-
schlag
1. Mit der Fortschreibung des wohnungspolitischen Handlungs-
programms „Wohnen in München“, der SoBoN-Novelle 2026 und
dem Ausbau städtischer Steuerungsinstrumente arbeitet die Lan-
deshauptstadt München trotz schwieriger Rahmenbedingungen
intensiv daran, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, langfristig zu
sichern und auf die Bedürfnisse der Münchner Bevölkerung aus-
zurichten.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03189 der Bürgerversammlung
des Stadtbezirkes 06 Sendling am 20.11.2025 ist damit gemäß
Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt.
Gesucht werden kann
im RIS auch unter
Geförderter Wohnungsbau; EOF; München Modell; Preisge-
dämpfter Mietwohnungsbau; Wohnen in München; SoBoN
Telefon: 0 233-21092 Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtsanierung und Wohnungs-
bau
PLAN-HAIII-10
Geförderter Wohnungsbau, welcher Sinn?
BV-Empfehlung Nr. 26-32 / E Nr. 20-26 / E 03189
der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 06 –
Sendling vom 20.11.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V Nr. 26-32 / V 00461
Anlagen:
1. Empfehlung Nr. 20-26 / E 03189 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 06
Sendling
2. Lageplan mit Bezirkseinteilung
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 10.06.2026 (SB)
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 06 Sendling hat am 20.11.2025 die anliegende
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03189 (Anlage 1) beschlossen.
Aufgrund umfangreicher Abstimmungen konnte die o. g. Empfehlung nicht innerhalb der
dafür vorgegebenen Frist behandelt werden. Die Antragstellerin wurde mittels Zwischen-
nachricht über die Verzögerung informiert.
Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung ge-
mäß § 7 Ziffer 11 der Geschäftsordnung des Stadtrats der Landeshauptstadt München,
da die Angelegenheit nicht auf einen Stadtbezirk begrenzt ist, sondern das gesamte Stadt-
gebiet im Hinblick auf den geförderten Wohnungsbau betrifft.
In der Empfehlung wird beantragt, dass sich die Landeshauptstadt München mit dem
geförderten Wohnungsbau intensiv auseinandersetzt. Des Weiteren wird beantragt, dass
geförderte Wohnungen länger der Bindung unterliegen und der Verkauf dieser Wohnun-
gen stärker beschränkt wird. Ferner sollen die Steuereinnahmen ausschließlich für den
geförderten Wohnungsbau verwendet werden, so dass die hierdurch entstehenden Woh-
nungen im Eigentum des Staates bzw. der Stadt verbleiben. Mittels eines entsprechenden
Gesetzes soll außerdem ein Weiterverkauf dieser Wohnungen verboten werden.
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Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nimmt inhaltlich zur Empfehlung Nr. 20-26
/ E 03189 wie folgt Stellung:
Die Lebensqualität der Münchner Bürger*innen hängt in hohem Maße von der persönli-
chen Wohnsituation ab. Eine sichere, bezahlbare und an den individuellen Bedarf ange-
passte Wohnraumversorgung bildet eine wesentliche Grundlage für gesellschaftliche Teil-
habe, soziale Stabilität und eine nachhaltige Stadtentwicklung. Die Gewährleistung ausrei-
chend bezahlbaren Wohnraums war und ist daher eine der zentralen kommunalen Aufga-
ben. Im Hinblick auf den weiterhin zu erwartenden, stetigen Zuzug nach München stellt
jedoch die Erfüllung dieser Aufgabe nicht nur bisher, sondern auch in Zukunft eine sehr
große Herausforderung dar.
Es besteht ein breiter politischer und gesellschaftlicher Konsens darüber, dass Staat und
Kommune eine gemeinsame Verantwortung tragen, ausreichend bezahlbaren Wohnraum
bereitzustellen und diesen Wohnraum auch langfristig zu sichern.
Um diesen Herausforderungen angemessen begegnen zu können und ein zielgerichtetes
Handeln seitens der zuständigen Bereiche der Stadt sicherzustellen, wurde vor rund 37
Jahren das wohnungspolitische Handlungsprogramm „Wohnen in München“ ins Leben ge-
rufen. Es stellt eines der wichtigsten strategischen Steuerungsinstrumente der Stadt dar
und wurde seither regelmäßig fortgeschrieben, um flexibel auf veränderte demografische,
wirtschaftliche und stadtstrukturelle Rahmenbedingungen reagieren zu können. Auch die
aktuelle siebte Programmversion „Wohnen in München VII“, verfolgt das Ziel, die Eingriffs-
möglichkeiten der Stadt auf den Wohnungsmarkt weiter zu verbessern und bezahlbaren
Wohnraum zu schaffen. Dazu gehören insbesondere das staatliche Förderprogramm der
Einkommensorientierten Förderung (EOF) und das kommunale Förderprogramm
München Modell Miete (MM), der Preisgedämpfte Mietwohnungsbau sowie der Konzeptio-
nelle Mietwohnungsbau.
Durch die derzeit verringerte staatliche Mittelzuweisung sieht sich die Landeshauptstadt
mit deutlichen Einbußen bei der notwendigen Bereitstellung von Fördermitteln für den so-
zialen Wohnungsbau konfrontiert. Dies erschwert die Realisierung bereits geplanter sowie
neuer Projekte. Trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen hat der Stadtrat der Lan-
deshauptstadt München bereits mehrere tragfähige Lösungsansätze beschlossen, die
Stabilisierung des bezahlbaren Wohnungsangebots ermöglichen (vgl. Sitzungsvorlage Nr.
20-26 / V 16626 zur Kommunalen EOF sowie Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18400 zur
Dritten Programmanpassung „Wohnen in München VII“). Des Weiteren soll noch im Jahr
2026 das Wohnungspoltische Handlungsprogramm (Wohnen in München) fortgeschrieben
werden.
In der vorliegenden Empfehlung wird gefordert, dass geförderter Wohnraum einer deutlich
längeren Bindung unterliegen soll. Derzeit beträgt die Bindungsdauer für geförderte und
preisgedämpfte Mietwohnungen in der Regel 40 Jahre. Die Stadt ist hierbei an gesetzliche
Rahmenbedingungen gebunden. Eine dauerhafte und unbegrenzte Bindung stellt einen
großen Eingriff in das durch Artikel 14 Grundgesetz geschützte Eigentumsrecht dar. Zu-
dem muss die gewählte Bindungsdauer nach dem Maßstab des § 11 Abs. 2 Satz 1
BauGB unter Würdigung der Gesamtumstände angemessen sein. Die Landeshauptstadt
München bewegt sich daher in einem komplexen Spannungsfeld: Einerseits soll die Bin-
dungsdauer möglichst lange sein, um die soziale Wohnraumversorgung langfristig zu si-
chern; andererseits müssen Anreize bestehen bleiben, damit Akteur*innen der Bau- und
Immobilienwirtschaft weiterhin bereit sind, Wohnungsbauprojekte umzusetzen. Schließlich
müssen die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
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Ein wesentliches Instrument, um dieses Gleichgewicht herzustellen, ist die Sozialgerechte
Bodennutzung (SoBoN). Sie ermöglicht es der Stadt, bei der Entwicklung neuer Bauge-
biete, die vorrangig private Grundstücke betreffen, klare wohnungspolitische Vorgaben zu
machen, insbesondere im Hinblick auf die Anteile des zu errichtenden geförderten und
preisgedämpften Mietwohnungsbaus. Im Jahr 2024 wurde eine freiwillige Verlängerung
der Bindungsdauer auf privaten Flächen im geförderten Wohnungsbau von zuvor 40 Jah-
ren auf nunmehr 55 Jahre beschlossen. Dies stellt ein bedeutender Schritt zur langfristi-
gen Sicherung von gefördertem Wohnungsraum dar.
Für sehr lange Bindungen sieht der Gesetzgeber das Erbbaurecht vor, wovon auf städti-
schen Flächen Gebrauch gemacht wird. Auf den eigenen städtischen Grundstücken, die
im Rahmen von Ausschreibungsverfahren vergeben werden, entsteht vorrangig Wohn-
raum für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen. Auf diesen Flächen gelten be-
reits heute Bindungen von bis zu 80 Jahren.
Eine weitere zentrale Säule der Münchner Wohnungspolitik ist zudem das städtische
Wohnungsbauunternehmen Münchner Wohnen. Mit rund 72.000 Wohnungen und mehr
als 150.000 Mieter*innen ist sie die größte Vermieterin der Landeshauptstadt München
und spielt eine entscheidende Rolle bei der Bereitstellung dauerhaft bezahlbarer Wohnun-
gen. In enger Kooperation mit der Landeshauptstadt München werden Wohnungen gezielt
an berechtigte Haushalte vergeben, wodurch insbesondere Menschen mit geringem oder
mittlerem Einkommen unterstützt werden.
Einer Verwendung sämtlicher Steuermittel ausschließlich für den Wohnungsbau, wie in
der Empfehlung erwähnt, stehen umfangreiche rechtliche Gründe entgegen. Allen voran
gibt es auf Bundes- und Landesebene sowie in den Kommunen diverse Pflichtaufgaben
neben der Wohnraumversorgung, wie z.B. im sozialen Bereich, in der Daseinsvorsorge,
Bildung etc., die ebenfalls aus dem Steueraufkommen finanziert werden müssen.
Eine Regulierung des Wohnungsmarktes ausschließlich durch den Staat bzw. die Kom-
munen ist mit dem Prinzip einer freien Marktwirtschaft, welches in Deutschland gilt, nur
schwer vereinbar. Zumal den Städten und Kommunen die Finanzmittel und das Personal
fehlen alle benötigten Wohneinheiten selbst zu errichten. Die Kooperation mit der Bauwirt-
schaft ist daher ein wichtiger und bewährter Faktor.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Landeshauptstadt München trotz schwieri-
ger Rahmenbedingungen intensiv daran arbeitet, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen,
langfristig zu sichern und auf die Bedürfnisse der Münchner Bevölkerung auszurichten.
Die kontinuierliche Fortschreibung des wohnungspolitischen Handlungsprogramms „Woh-
nen in München“, der Ausbau städtischer Steuerungsinstrumente sowie die enge Zusam-
menarbeit mit kommunalen und privaten Akteur*innen bilden dabei die Grundlage für eine
soziale und nachhaltige Wohnraumversorgung in einer wachsenden und dynamischen
Metropole. Zudem wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung durch die Vollver-
sammlung vom 28.05.2025 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 16626) mit der Novellierung der
SoBoN beauftragt. Dabei soll das Ziel einer vielfältigen sozialen Durchmischung bei Be-
bauungsplanverfahren weiterhin gewahrt und umgesetzt werden.
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1. Behandlung einer Empfehlung einer Bürgerversammlung
Geförderter Wohnungsbau, welcher Sinn?, Empfehlung Nr. 26-32 / E Nr. 20-26 / E
03189 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 6 - Sendling vom 20.11.2025
Der Empfehlung einer Bürgerversammlung wird entsprochen:
2. Anhörung des Bezirksausschusses
In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses nicht vorge-
sehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung). Die Bezirksausschüsse der Stadtbezirke 1-25 wur-
den über die Beschlussfassung unterrichtet.
Dem Korreferenten, Herr Stadtrat Dr. Köning, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugelei-
tet worden.
II. Antrag der Referentin
1. Mit der Fortschreibung des wohnungspolitischen Handlungsprogramms „Wohnen in
München“, der SoBoN-Novelle 2026 und dem Ausbau städtischer Steuerungsinstru-
mente arbeitet die Landeshauptstadt München trotz schwieriger Rahmenbedingungen
intensiv daran, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, langfristig zu sichern und auf die
Bedürfnisse der Münchner Bevölkerung auszurichten.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03189 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 06
Sendling am 20.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung
behandelt.
ja nein teilweise
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III. Beschluss
nach Antrag.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
Der / Die Vorsitzende Die Referentin
Ober-/Bürgermeister/-in
ea. Stadtrat / ea. Stadträtin
Prof. Dr. (Univ. Flo-
renz)
Elisabeth Merk
Stadtbaurätin
IV. Abdruck von I. mit III.
über Stadtratsprotokolle (D-II/V-SP)
an das Direktorium – Dokumentationsstelle
an das Revisionsamt
an die Stadtkämmerei
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. Wv. Referat für Stadtplanung und Bauordnung – SG...