(E) Öffnung von mehr Schulhöfen im Stadtbezirk

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  • 26-32 _ V 00414_V 00414 Oeffnung Schulhoefe BE.pdf
  • 26-32 _ V 00414_V 00414 Oeffnung Schulhoefe A1.pdf
  • B 09_VG 23.06.2026 oeff. 8.1 6..pdf
  • 20-26 _ E 02360_E 02360 Schulhofoeffnung Stadtbezirk OEFF.pdf
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=== 26-32 _ V 00414_V 00414 Oeffnung Schulhoefe BE.pdf === [ LHM-intern ] Telefon: 233 - 84281 Telefax: 233 - 84401 Referat für Bildung und Sport Zentrales Immobilienmanagement Abteilung Vermietung RBS-ZIM-VM Öffnung von mehr Schulhöfen im Stadtbezirk Empfehlung Nr. 20-26 / E 02360 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 9 – Neuhausen - Nymphenburg am 06.11.2024 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00414 1 Anlage Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 09 – Neuhausen- Nymphenburg am 23.06.2026 Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zum beiliegenden Beschluss Anlass: Empfehlung Nr. 20-26 / E 02360 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 9 – Neuhausen - Nymphenburg am 06.11.2024 Inhalt: Prüfung einer Öffnung der schulischen Freiflächen des Adolf- Weber-Gymnasiums und des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums für die Öffentlichkeit Gesamtkosten/Gesamterlöse: -/- Entscheidungsvorschlag: Dem Antrag wird teilweise entsprochen. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Schulhoföffnung; Öffnung von Schulsportplätzen Ortsangabe: -/- [ LHM-offen ] Telefon: 233 - 84281 Telefax: 233 - 84001 Referat für Bildung und Sport Zentrales Immobilienmanagement Abteilung Vermietung RBS-ZIM-VM Öffnung von mehr Schulhöfen im Stadtbezirk Empfehlung Nr. 20-26 / E 02360 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 9 – Neuhausen - Nymphenburg am 06.11.2024 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00414 1 Anlage Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 09 – Neuhausen- Nymphenburg am 23.06.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 9 – Neuhausen - Nymphenburg hat am 06.11.2024 die anliegende Empfehlung beschlossen, im Stadtbezirk 9 mehr Schulhöfe und Sportflächen im Stadtbezirk, bevorzugt des Adolf-Weber- Gymnasiums und des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums zu öffnen. Das Referat für Bildung und Sport (RBS) nimmt als zuständige Immobilienverwaltung zu dem Anliegen wie folgt Stellung: Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO und § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 Bezirksausschusssatzung vom Bezirksausschuss behandelt werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses hat jedoch gegenüber der Verwaltung nur empfehlenden Charakter. Die Landeshauptstadt München arbeitet mit Nachdruck daran, Schulhöfe und Schulsportplätze nach Unterrichtsende den Kindern und Jugendlichen zur Verfügung zu stellen. Hierfür hat der Stadtrat u.a. zusätzliche Mittel bewilligt, um beispielsweise ein verlässliches Auf- und Zuschließen zu gewährleisten oder zusätzliche Reinigungsmaßnahmen durchzuführen. Allerdings sind der Öffnung von schulischen Flächen durch die Allgemeinheit auch Seite 2 [ LHM-offen ] Grenzen gesetzt. Die Stadt hat als Sachaufwandsträgerin sicherzustellen, dass die Flächen bei Unterrichtsbeginn wieder uneingeschränkt für den Schulbetrieb zur Verfügung stehen. Der Schulhof bzw. der Schulsportplatz muss sich aufgrund der Lage und Zugänglichkeit für eine freie und unbeaufsichtigte Nutzung eignen. Auch der Sicherheitsaspekt spielt eine Rolle, da die Schulhöfe - anders als öffentliche Spielplätze – oft nicht oder nur schwer einsehbar sind und sich die Kinder daher in Gefahrensituationen nicht bemerkbar machen können. Daher ist für jeden Standort stets eine Einzelfallprüfung notwendig, ob und in welchem Umfang die Flächen zugänglich gemacht werden können. Für die konkrete Anfrage zu den Standorten Adolf-Weber-Gymnasiums und des Käthe- Kollwitz-Gymnasiums können wir Folgendes mitteilen: An beiden Standorten fanden im Juni 2025 Ortstermine bezüglich der Öffnung statt. Am Käthe-Kollwitz-Gymnasium wurde eine Öffnung des Sportplatzes oder Schulhofes abgelehnt. Gründe dafür sind die unterwöchige Nutzung des Rasenfeldes durch Sportvereine außerhalb der Ferien sowie die Nutzung der Flächen (Sportplatz und Schulhof) durch die BIKU gGmbH in den Ferien. Damit der Rasen des Sportplatzes weiterhin auch für die Schule nutzbar ist, soll hier keine öffentliche Nutzung stattfinden. Der Schulhof ist durch seine Weitläufigkeit schlecht einsehbar und bietet schulfremden Personen unbefugten Aufenthalt auch nach öffentlich Freigabe für bestimmte Zeiten. Bereits jetzt gibt es Probleme mit unerlaubtem Aufenthalt, Vandalismus und Vermüllung. Mit dem Adolf-Weber-Gymnasium wurde eine Öffnung für die Öffentlichkeit für den Sommer 2025 vereinbart. Diese hat stattgefunden und wird im Jahr 2026 fortgesetzt. Weiterhin ist derzeit die Grundschule am Winthirplatz geöffnet. Eine weitergehende Öffnung erscheint uns derzeit aufgrund der oben dargestellten Gründe nicht realisierbar. Die Korreferentin des Referates für Bildung und Sport, Frau Lena Odell hat einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag des Referenten 1. Von der Sachbehandlung der Empfehlung Nr. 20-26/ E 02360 als laufende Angelegenheit nach § 22 GeschO wird Kenntnis genommen. Dem Anliegen des Antragstellers wurde teilweise entsprochen. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02360 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 9 Neuhausen – Nymphenburg vom 04.11.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 GO ordnungsgemäß behandelt. Seite 3 [ LHM-offen ] III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Der Referent Leonie Lobinger Florian Kraus Vorsitzende des Bezirksausschusses 9 Stadtschulrat IV. Über das Referat für Bildung und Sport – GL 3 Wiedervorlage im Referat für Bildung und Sport – Zentrales Immobilienmanagement, Vermietung Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. An das Direktorium – D-II/V-SP (2-fach) An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Nord (2-fach) An den Bezirksausschuss 9, Neuhausen - Nymphenburg An das Referat für Bildung und Sport, RBS- ZIM An das Revisionsamt z. K. V. An das Direktorium HA II / Verwaltung O Der Beschluss des BA 9 kann vollzogen werden. O Der Beschluss des BA 9 kann / soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe Beiblatt) O Der Beschluss des BA 9 ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt) Am === 26-32 _ V 00414_V 00414 Oeffnung Schulhoefe A1.pdf === === B 09_VG 23.06.2026 oeff. 8.1 6..pdf === Datum: 24.06.2026 Telefon: 089 233-728022 Email: bag-nord.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Nord An das Referat für Bildung und Sport (E) Öffnung von mehr Schulhöfen im Stadtbezirk Öffnung von mehr Schulhöfen im Stadtbezirk BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02360 der Bürgerversammlung des 09. Stadtbezirkes Neuhausen vom 06.11.2024 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00414 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 09 - Neuhausen-Nymphenburg vom 23. Juni 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Der Bezirksausschuss 9 bittet höflichst um Auskunft bezüglich der sehr eingeschränkten Öffnungszeiten. Gez. Leonie Lobinger (BA-Vorsitzende) === 20-26 _ E 02360_E 02360 Schulhofoeffnung Stadtbezirk OEFF.pdf === Landeshauptstadt München Direktorium Betreff - Antrag Öffnung von Schulhöfen Antrag zum Themengebiet Soziales und Integration Die LH München wird aufgefordert, mehr Schulhöfe im Stadtteil als Alternative zu Spielplätzen und Parkanlagen zu öffnen. Schulfreiflächen sind sehr gut geeignet für sportliche Aktivitäten. Jugendlichen fehlt es häufig an geeigneten Flächen, um sich sportlich zu betätigen. Durch das Wachstum der Bevölkerung gibt es die notwendigen Spiel- und Sportflächen Im Stadtteil nicht in ausreichender Anzahl. Es fehlt es an Spiel-, Sport- und Bewegungsflächen für Kinder und Jugendliche. In Stadtteil sind Grünwaldpark und Hirschgarten überlastet. Schon jetzt gibt es viele Nutzerkonflikte. Laut Stadtratsbeschluss sollen zwei Schulhöfe pro Stadtteil für Kinder und Jugendliche außerhalb der Schulzeiten geöffnet werden. Im Stadtteil ist aktuell nur ein Schulhof geöffnet. Anbieten würden sich in Absprache mit der jeweiligen Schulfamilie das 1. Adolf Weber Gymnasium mit Sportplatz, Basketball-Court und Bolderwand 2. Käthe Kollwitz Gymnasium mit Sportplatz, Beachvolleyball- und Baskektballanlage Raum für Vermerke des Direktoriums X ohne Gegenstimme angenommen • mit Mehrheit angenommen □ ohne Gegenstimme abgelehnt □ mit Mehrheit abgelehnt

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 09 - Neuhausen-Nymphenburg

Sitzungsdatum

23.06.2026 um 19:00 Uhr

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