=== 26-32 _ V 00624_V 00624 Laermvorschriften Kart Besichtigungstouren BE.pdf ===
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immissionsschutz.mor@muenchen.de Mobilitätsreferat
Geschäftsbereich Verkehrs-
und Bezirksmanagement
Ruhender Verkehr und
Immissionsschutz
MOR-GB2.223
Strengere Lärmvorschriften für Karts im Rahmen von Besichtigungstouren
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03240 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 – Neuhausen-
Nymphenburg vom 24.11.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00624
Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03240
Beschluss des Bezirksausschusses des 09. Stadtbezirkes – Neuhausen-Nymphenburg
vom 21.07.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 – Neuhausen-Nymphenburg hat am 24.11.2025
die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03240 beschlossen. Mit der Empfehlung wird gefordert, strenge-
re Lärmschutzvorschriften für Hot Rods einzuführen, die gewerblich für mehrmalige Besichti-
gungstouren am Tag zum Nachteil der Anwohnenden über die Südliche Auffahrtsallee zum
Schloss Nymphenburg eingesetzt würden.
Die Empfehlung betrifft Vorgänge, die nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau-
fenden Angelegenheiten zu zählen sind. Da es sich um Empfehlungen einer Bürgerversamm-
lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt sind, müssen diese nach
Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungs-
satzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-
Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen
Information Folgendes auszuführen ist:
Bei den beschriebenen GoKarts oder sogenannten Miniatur Hot Rods handelt es sich um
speziell modifizierte, meist US-amerikanische Automodelle aus den 1920er bis 1940er Jahren.
Die im Bürgeranliegen als zu laut empfundenen Karts oder Hot Rods passen zum durchaus
diskussionswürdigen Fehlverhalten einiger weniger Verkehrsteilnehmer*innen. Es handelt sich
hierbei um eine weitere Ausprägung des bundesweit zu beobachtenden Phänomens, das mit
Schlagworten wie „Autoposer*innen“ oder „Profilierungsfahrer*innen“ bezeichnet oder
verniedlichend auch mit „emotionellem Fahren“ umschrieben wird.
Seitens der Verkehrsordnungsbehörden und der KFZ-Zulassungsbehörden bestehen
allerdings keine Möglichkeiten, gegen diese sogenannten Autoposer*innen und
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Profilierungsfahrer*innen tätig zu werden, solange die Fahrzeuge den gesetzlichen
Bestimmungen entsprechen.
So muss die beim Kreisverwaltungsreferat angesiedelte Fahrzeugzulassungsbehörde einem
Antrag auf Zulassung oder Umschreibung eines Fahrzeugs sowie technischen Änderungen
dann folgen, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht und keine Anhaltspunkte
für technische Mängel am Fahrzeug offensichtlich sind.
Denn die Nutzung dieser Fahrzeuge im allgemeinen Straßenverkehr ist zulässig, wenn eine
entsprechende Betriebserlaubnis erteilt wurde. Grundsätzlich sind Fahrzeuge mit einer
zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h zum Verkehr zuzulassen (§ 1
Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Diese Fahrzeuge müssen in allen technischen Belangen
den Vorschriften der Straßen-Zulassungs-Ordnung entsprechen, wozu auch die
Lärmemissionen zählen (§§ 16 und 49 StVZO).
Fahrzeuge, die nicht den Vorschriften entsprechen, erhalten keine Betriebserlaubnis.
Fahrzeuge, die technisch so verändert wurden, dass sie nicht mehr dieser Verordnung
entsprechen, wird die Betriebserlaubnis entzogen. Sobald der KfZ-Zulassungsbehörde
konkrete Mängelberichte (festgestellt durch die Polizei oder durch anerkannte
Sachverständige und Prüfer) vorliegen, fordert sie den Fahrzeughalter zur Mängelbeseitigung
auf.
Kommt der Halter der Aufforderung nicht nach, wird der Betrieb der Fahrzeuge
gebührenpflichtig untersagt und die Betriebsuntersagung ggf. zwangsweise durch die Polizei
durchgesetzt.
Derzeit sind der Zulassungsstelle der LHM technische Mängel bei den in München genutzten
Fahrzeugen nicht bekannt. Soweit Fahrzeuge nicht in München zugelassen sind, ist für die
Bearbeitung von Mängelanzeigen die Zulassungsbehörde am Zulassungsort der Fahrzeuge
zuständig.
Im fließenden Verkehr obliegt die Kontrolle und Überwachung des Verkehrs durch relevante
Formen des Autoposings, die zu Lärmbelästigungen führen (bspw. durch Motorenaufheulen),
ausschließlich der Polizei. Daher kann hier nur die Polizei Verstöße gegen die Straßenver-
kehrsordnung feststellen und ahnden.
Im Rahmen von bereits in der Vergangenheit eingegangenen Bürgeranliegen bzgl. Lärmbelä-
stigung durch sogenannte Hot Rods nahm das Polizeipräsidium München bereits Stellung und
teilte mit, dass diese Hot Rods bereits durch Polizeibeamte der Verkehrspolizeiinspektion
Verkehrsüberwachung hinsichtlich Ausrüstung und Lärm einer Kontrolle unterzogen wurden.
Eine ungeeichte Messung des Standgeräusches hätte dabei keine Überschreitungen der
zulässigen Werte ergeben.
Konkrete Wahrnehmungen bzgl. Fahrzeuglärm und anderem individuellem Fehlverhalten
können jederzeit bei einer der örtlich zuständigen Polizeidienststelle zur Anzeige gebracht
werden. Um den Verursacher ermitteln zu können, benötigt die Polizei jedoch regelmäßig
◦ die Örtlichkeit,
◦ die Tatzeit,
◦ die Fahrtrichtung,
◦ das Kennzeichen,
◦ die Fahrzeugmarke und möglichst
◦ eine Beschreibung der*des Kraftfahrzeugführer*in.
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Die Kontaktdaten der für den jeweiligen Stadtbezirk zuständige Polizeiinspektion können aus
dem Internetauftritt des Polizeipräsidiums München ersehen werden:
https://www.polizei.bayern.de/muenchen
Im Ergebnis liegen keine Anhaltspunkte vor, dass die Nutzung und der Betrieb dieser Hot
Rods gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Die Handlungsmöglichkeiten der Landes-
hauptstadt München sind, wie oben ausgeführt, sehr begrenzt. Es wird empfohlen, sich bei
einer erneuten Störung durch lärmverursachendes Fehlverhalten einzelner Nutzer*innen
dieser Karts, unverzüglich an die örtliche Polizeidienststelle zu wenden.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03240 der Bürgerversammlung des 09. Stadtbezirkes –
Neuhausen-Nymphenburg kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen nicht
entsprochen werden.
Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Stadträtin Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der
Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
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II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Seitens der Landeshauptstadt München besteht keine Möglichkeit, gegen sogenannte
Hot Rods Maßnahmen zu ergreifen, soweit die Fahrzeuge den gesetzlichen Bestim-
mungen entsprechen. Im fließenden Verkehr obliegt die Kontrolle und Überwachung
des Verkehrs durch lärmbelästigende Formen des Autoposings ausschließlich der
Polizei. Bei Kontrollen der Fahrzeuge durch die Polizei haben in der Vergangenheit
keine Überschreitungen der zulässigen Werte ergeben.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03240 der Bürgerversammlung des 09. Stadtbezirkes –
Neuhausen-Nymphenburg ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung
behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 09. Stadtbezirkes – Neuhausen-Nymphenburg der
Landeshauptstadt München
Der*Die Vorsitzende Der Referent
Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
Leonie Lobinger
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IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Nord
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktoriums – HA II/BA
Der Beschluss des BA 09 – Neuhausen-Nymphenburg kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 09 – Neuhausen-Nymphenburg kann/soll aus
rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein
Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 09 – Neuhausen-Nymphenburg ist rechtswidrig (Begründung
siehe Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GB2.223
zur weiteren Veranlassung
=== 26-32 _ V 00624_V 00624 Laermvorschriften Kart Besichtigungstouren A.pdf ===
Bürgerversammlung im Stadtbezirk Neuhausen-Nymphenburg am 24.11.2025
Betreff - Antrag
Gruppenfahrten mit HotRods
Antrag zum Themengebiet Verkehr
Der Anbieterbietet Touren durch München mit Karts an.
Diese Karts sind klein,,mit einer Person besetzt und fahren immer in
einer Gruppe. Vorne fährt ein Tourleiter, dahinter die Teilnehmer. Ab Frühjahr
fahren mehrmals täglich Touren über die Südliche Auffahrtsallee zum Schloß
Nymphenburg. Diese Karts sind lauter als PkWs. Das ist gewollt, da es laut
Anbieter zum Fahrspaß dazu gehört. Für die Anwohner ist es aber unerträglich,
mehrmals täglich Gruppen von Karts zu ertragen, die auf ihren Sightseeing
Touren über die Südliche Auffahrtsallee rasen. Ich beantrage daher, dass
München strengere Lärmschutzvorschriften für die Karts einführt, die u.a. von
der Firma i für Besichtigungstöuren durch München eingesetzt
werden.
Raum für Vermerke des Direktoriums
□ ohne Gegenstimme angenommen
□ ohne Gegenstimme abgelehnt
p mit Mehrheit angenommen
□ mit Mehrheit abgelehnt
Anlage
=== B 09_VG 21.07.2026 oeff. 3.1 2..pdf ===
Datum: 22.07.2026
Telefon: 089 233-728022
Telefax:
Email: bag-nord.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Ost
An das Mobilitätsreferat
(E) Strengere Lärmvorschriften für Karts im Rahmen von Besichtigungstouren
Strengere Lärmschutzvorschriften für Karts im Rahmen von Besichtigungstouren
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03240 der Bürgerversammlung des 09. Stadtbezirkes
Neuhausen vom 24.11.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00624
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 09 - Neuhausen-Nymphenburg
vom 21. Juli 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung:
Gez.
Leonie Lobinger
Vorsitzende des BA 9 Neuhausen-Nymphenburg
=== 20-26 _ E 03240_E_03240_Strengere_Lärmvorschriften_Karts.pdf ===
Bürgerversammlung im Stadtbezirk Neuhausen-Nymphenburg am 24.11.2025
Betreff - Antrag
Gruppenfahrten mit HotRods
Antrag zum Themengebiet Verkehr
Der Anbieterbietet Touren durch München mit Karts an.
Diese Karts sind klein,,mit einer Person besetzt und fahren immer in
einer Gruppe. Vorne fährt ein Tourleiter, dahinter die Teilnehmer. Ab Frühjahr
fahren mehrmals täglich Touren über die Südliche Auffahrtsallee zum Schloß
Nymphenburg. Diese Karts sind lauter als PkWs. Das ist gewollt, da es laut
Anbieter zum Fahrspaß dazu gehört. Für die Anwohner ist es aber unerträglich,
mehrmals täglich Gruppen von Karts zu ertragen, die auf ihren Sightseeing
Touren über die Südliche Auffahrtsallee rasen. Ich beantrage daher, dass
München strengere Lärmschutzvorschriften für die Karts einführt, die u.a. von
der Firma i für Besichtigungstöuren durch München eingesetzt
werden.
Raum für Vermerke des Direktoriums
□ ohne Gegenstimme angenommen
□ ohne Gegenstimme abgelehnt
p mit Mehrheit angenommen
□ mit Mehrheit abgelehnt