(E) Strengere Lärmvorschriften für Karts im Rahmen von Besichtigungstouren

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  • 26-32 _ V 00624_V 00624 Laermvorschriften Kart Besichtigungstouren BE.pdf
  • 26-32 _ V 00624_V 00624 Laermvorschriften Kart Besichtigungstouren A.pdf
  • B 09_VG 21.07.2026 oeff. 3.1 2..pdf
  • 20-26 _ E 03240_E_03240_Strengere_Lärmvorschriften_Karts.pdf
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=== 26-32 _ V 00624_V 00624 Laermvorschriften Kart Besichtigungstouren BE.pdf === [ LHM-intern ] immissionsschutz.mor@muenchen.de Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Ruhender Verkehr und Immissionsschutz MOR-GB2.223 Strengere Lärmvorschriften für Karts im Rahmen von Besichtigungstouren Empfehlung Nr. 20-26 / E 03240 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 – Neuhausen- Nymphenburg vom 24.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00624 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03240 Beschluss des Bezirksausschusses des 09. Stadtbezirkes – Neuhausen-Nymphenburg vom 21.07.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 – Neuhausen-Nymphenburg hat am 24.11.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03240 beschlossen. Mit der Empfehlung wird gefordert, strenge- re Lärmschutzvorschriften für Hot Rods einzuführen, die gewerblich für mehrmalige Besichti- gungstouren am Tag zum Nachteil der Anwohnenden über die Südliche Auffahrtsallee zum Schloss Nymphenburg eingesetzt würden. Die Empfehlung betrifft Vorgänge, die nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau- fenden Angelegenheiten zu zählen sind. Da es sich um Empfehlungen einer Bürgerversamm- lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt sind, müssen diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungs- satzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss- Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Bei den beschriebenen GoKarts oder sogenannten Miniatur Hot Rods handelt es sich um speziell modifizierte, meist US-amerikanische Automodelle aus den 1920er bis 1940er Jahren. Die im Bürgeranliegen als zu laut empfundenen Karts oder Hot Rods passen zum durchaus diskussionswürdigen Fehlverhalten einiger weniger Verkehrsteilnehmer*innen. Es handelt sich hierbei um eine weitere Ausprägung des bundesweit zu beobachtenden Phänomens, das mit Schlagworten wie „Autoposer*innen“ oder „Profilierungsfahrer*innen“ bezeichnet oder verniedlichend auch mit „emotionellem Fahren“ umschrieben wird. Seitens der Verkehrsordnungsbehörden und der KFZ-Zulassungsbehörden bestehen allerdings keine Möglichkeiten, gegen diese sogenannten Autoposer*innen und Seite 2 von 5 [ LHM-intern ] Profilierungsfahrer*innen tätig zu werden, solange die Fahrzeuge den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. So muss die beim Kreisverwaltungsreferat angesiedelte Fahrzeugzulassungsbehörde einem Antrag auf Zulassung oder Umschreibung eines Fahrzeugs sowie technischen Änderungen dann folgen, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht und keine Anhaltspunkte für technische Mängel am Fahrzeug offensichtlich sind. Denn die Nutzung dieser Fahrzeuge im allgemeinen Straßenverkehr ist zulässig, wenn eine entsprechende Betriebserlaubnis erteilt wurde. Grundsätzlich sind Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h zum Verkehr zuzulassen (§ 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Diese Fahrzeuge müssen in allen technischen Belangen den Vorschriften der Straßen-Zulassungs-Ordnung entsprechen, wozu auch die Lärmemissionen zählen (§§ 16 und 49 StVZO). Fahrzeuge, die nicht den Vorschriften entsprechen, erhalten keine Betriebserlaubnis. Fahrzeuge, die technisch so verändert wurden, dass sie nicht mehr dieser Verordnung entsprechen, wird die Betriebserlaubnis entzogen. Sobald der KfZ-Zulassungsbehörde konkrete Mängelberichte (festgestellt durch die Polizei oder durch anerkannte Sachverständige und Prüfer) vorliegen, fordert sie den Fahrzeughalter zur Mängelbeseitigung auf. Kommt der Halter der Aufforderung nicht nach, wird der Betrieb der Fahrzeuge gebührenpflichtig untersagt und die Betriebsuntersagung ggf. zwangsweise durch die Polizei durchgesetzt. Derzeit sind der Zulassungsstelle der LHM technische Mängel bei den in München genutzten Fahrzeugen nicht bekannt. Soweit Fahrzeuge nicht in München zugelassen sind, ist für die Bearbeitung von Mängelanzeigen die Zulassungsbehörde am Zulassungsort der Fahrzeuge zuständig. Im fließenden Verkehr obliegt die Kontrolle und Überwachung des Verkehrs durch relevante Formen des Autoposings, die zu Lärmbelästigungen führen (bspw. durch Motorenaufheulen), ausschließlich der Polizei. Daher kann hier nur die Polizei Verstöße gegen die Straßenver- kehrsordnung feststellen und ahnden. Im Rahmen von bereits in der Vergangenheit eingegangenen Bürgeranliegen bzgl. Lärmbelä- stigung durch sogenannte Hot Rods nahm das Polizeipräsidium München bereits Stellung und teilte mit, dass diese Hot Rods bereits durch Polizeibeamte der Verkehrspolizeiinspektion Verkehrsüberwachung hinsichtlich Ausrüstung und Lärm einer Kontrolle unterzogen wurden. Eine ungeeichte Messung des Standgeräusches hätte dabei keine Überschreitungen der zulässigen Werte ergeben. Konkrete Wahrnehmungen bzgl. Fahrzeuglärm und anderem individuellem Fehlverhalten können jederzeit bei einer der örtlich zuständigen Polizeidienststelle zur Anzeige gebracht werden. Um den Verursacher ermitteln zu können, benötigt die Polizei jedoch regelmäßig ◦ die Örtlichkeit, ◦ die Tatzeit, ◦ die Fahrtrichtung, ◦ das Kennzeichen, ◦ die Fahrzeugmarke und möglichst ◦ eine Beschreibung der*des Kraftfahrzeugführer*in. Seite 3 von 5 [ LHM-intern ] Die Kontaktdaten der für den jeweiligen Stadtbezirk zuständige Polizeiinspektion können aus dem Internetauftritt des Polizeipräsidiums München ersehen werden: https://www.polizei.bayern.de/muenchen Im Ergebnis liegen keine Anhaltspunkte vor, dass die Nutzung und der Betrieb dieser Hot Rods gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Die Handlungsmöglichkeiten der Landes- hauptstadt München sind, wie oben ausgeführt, sehr begrenzt. Es wird empfohlen, sich bei einer erneuten Störung durch lärmverursachendes Fehlverhalten einzelner Nutzer*innen dieser Karts, unverzüglich an die örtliche Polizeidienststelle zu wenden. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03240 der Bürgerversammlung des 09. Stadtbezirkes – Neuhausen-Nymphenburg kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen nicht entsprochen werden. Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Stadträtin Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. Seite 4 von 5 [ LHM-intern ] II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Seitens der Landeshauptstadt München besteht keine Möglichkeit, gegen sogenannte Hot Rods Maßnahmen zu ergreifen, soweit die Fahrzeuge den gesetzlichen Bestim- mungen entsprechen. Im fließenden Verkehr obliegt die Kontrolle und Überwachung des Verkehrs durch lärmbelästigende Formen des Autoposings ausschließlich der Polizei. Bei Kontrollen der Fahrzeuge durch die Polizei haben in der Vergangenheit keine Überschreitungen der zulässigen Werte ergeben. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03240 der Bürgerversammlung des 09. Stadtbezirkes – Neuhausen-Nymphenburg ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 09. Stadtbezirkes – Neuhausen-Nymphenburg der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat Leonie Lobinger Seite 5 von 5 [ LHM-intern ] IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Nord An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktoriums – HA II/BA Der Beschluss des BA 09 – Neuhausen-Nymphenburg kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 09 – Neuhausen-Nymphenburg kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 09 – Neuhausen-Nymphenburg ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.223 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 00624_V 00624 Laermvorschriften Kart Besichtigungstouren A.pdf === Bürgerversammlung im Stadtbezirk Neuhausen-Nymphenburg am 24.11.2025 Betreff - Antrag Gruppenfahrten mit HotRods Antrag zum Themengebiet Verkehr Der Anbieterbietet Touren durch München mit Karts an. Diese Karts sind klein,,mit einer Person besetzt und fahren immer in einer Gruppe. Vorne fährt ein Tourleiter, dahinter die Teilnehmer. Ab Frühjahr fahren mehrmals täglich Touren über die Südliche Auffahrtsallee zum Schloß Nymphenburg. Diese Karts sind lauter als PkWs. Das ist gewollt, da es laut Anbieter zum Fahrspaß dazu gehört. Für die Anwohner ist es aber unerträglich, mehrmals täglich Gruppen von Karts zu ertragen, die auf ihren Sightseeing Touren über die Südliche Auffahrtsallee rasen. Ich beantrage daher, dass München strengere Lärmschutzvorschriften für die Karts einführt, die u.a. von der Firma i für Besichtigungstöuren durch München eingesetzt werden. Raum für Vermerke des Direktoriums □ ohne Gegenstimme angenommen □ ohne Gegenstimme abgelehnt p mit Mehrheit angenommen □ mit Mehrheit abgelehnt Anlage === B 09_VG 21.07.2026 oeff. 3.1 2..pdf === Datum: 22.07.2026 Telefon: 089 233-728022 Telefax: Email: bag-nord.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Ost An das Mobilitätsreferat (E) Strengere Lärmvorschriften für Karts im Rahmen von Besichtigungstouren Strengere Lärmschutzvorschriften für Karts im Rahmen von Besichtigungstouren BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03240 der Bürgerversammlung des 09. Stadtbezirkes Neuhausen vom 24.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00624 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 09 - Neuhausen-Nymphenburg vom 21. Juli 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: Gez. Leonie Lobinger Vorsitzende des BA 9 Neuhausen-Nymphenburg === 20-26 _ E 03240_E_03240_Strengere_Lärmvorschriften_Karts.pdf === Bürgerversammlung im Stadtbezirk Neuhausen-Nymphenburg am 24.11.2025 Betreff - Antrag Gruppenfahrten mit HotRods Antrag zum Themengebiet Verkehr Der Anbieterbietet Touren durch München mit Karts an. Diese Karts sind klein,,mit einer Person besetzt und fahren immer in einer Gruppe. Vorne fährt ein Tourleiter, dahinter die Teilnehmer. Ab Frühjahr fahren mehrmals täglich Touren über die Südliche Auffahrtsallee zum Schloß Nymphenburg. Diese Karts sind lauter als PkWs. Das ist gewollt, da es laut Anbieter zum Fahrspaß dazu gehört. Für die Anwohner ist es aber unerträglich, mehrmals täglich Gruppen von Karts zu ertragen, die auf ihren Sightseeing Touren über die Südliche Auffahrtsallee rasen. Ich beantrage daher, dass München strengere Lärmschutzvorschriften für die Karts einführt, die u.a. von der Firma i für Besichtigungstöuren durch München eingesetzt werden. Raum für Vermerke des Direktoriums □ ohne Gegenstimme angenommen □ ohne Gegenstimme abgelehnt p mit Mehrheit angenommen □ mit Mehrheit abgelehnt

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 09 - Neuhausen-Nymphenburg

Sitzungsdatum

21.07.2026 um 19:00 Uhr

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