Gefährdungsreduzierung Radverkehr Canalettostr. Zwischen Nederlingerstr. und Dantestr. und Einmündung Dantestr…

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Gefährdungsreduzierung Radverkehr Canalettostr. Zwischen Nederlingerstr. und Dantestr. und Einmündung Dantestr./Waisenhausstr.

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  • 20-26 _ Q 00372_11_OE_Gefaehrdungsreduzierung_Radverkehr_Canalettostr.pdf
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=== 20-26 _ Q 00372_11_OE_Gefaehrdungsreduzierung_Radverkehr_Canalettostr.pdf === Betreff Gefährdungsreduzierung Radverkehr Canalettostr. Zwischen Nederlingerstr. und Dantestr. und Einmündungen Dantestr. / Waisenhausstr. Anfrage zum Themengebiet Verkehr In der Bürgerversammlung im Juni 2021 wurde von den Bewohnerinnen des Reinmarplatzes ein Antrag auf "Gefährdungsreduzierung Radverkehr Canalettostr. zwischen Nederlingerstr. und Dantestr. und Einmündungen Dantestr. / Waisenhausstr." gestellt. • Wir beantragen ein weiteres Gutachten nach den Maßnahmen an der Kreuzung Canaletto/Dante/Waisenhausstr. • Und über die Verkehrssituation Canalettostraße • unter Einbeziehung der Bewohnerschaft Reinmarplatz 20 bis 26 und Dantestr. 1 unter • Beachtung neuralgischer, gefährdender Verkehrssituationen unter anderem • bei gekoppeltem Fuß-/Radweg und bei • Einmündungen und Kreuzungssituationen. Was ist seitdem passiert und welche Maßnahmen werden in baldiger Zukunft umgesetzt? === 20-26 _ Q 00372_Q 00372 Gefaehrdungsreduzierung_Radverkehr_Canalettostr AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Radverkehr MOR-GB2.24 80313 München Kontakt: radverkehr.mor@muenchen.de per E-Mail an Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 02.06.2026 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Gefährdungsreduzierung Radverkehr Canalettostr. Zwischen Nederlingerstr. und Dantestr. und Einmündung Dantestr./Waisenhausstr. Anfrage Nr. 20-26 / Q 00372 aus der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen- Nymphenburg am 28.11.2023 Guten Tag Ihre Anfrage aus der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-Nymphenburg am 28.11.2023 wurde dem Mobilitätsreferat zugeleitet. Wir entschuldigen uns für die späte Rückmeldung und freuen uns, Ihnen nun die gewünschte Information zur Verfügung stellen zu können“. In der Bürgerversammlung stellten Sie die Anfrage, dass was an der Canallettostraße zwischen Nederlinger Straße und Datenstraße und der Einmündung Datenstraße Waisenhausstraße seit der Bürgerversammlung im Juni 2021 passiert und welche Maßnahmen in baldiger Zukunft umgesetzt werden. Dazu können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Wir möchte auf die Bürgerversammlungsempfehlung 20-26 / E 02379 hinweisen, welche sich mit einer ähnlichen Anfrage beschäftigt. Diese wird zu Ihrer Anfrage in Teilen wie folgt beantwortet: Gemeinsamer Geh- und Radweg zwischen Canalettostraße und Waisenhausstraße Es handelt sich hierbei um den östlichen Abschnitt der Canalettostraße zwischen dem Knotenpunkt Ponzonestraße/Canalettostraße im Westen und Dantestraße/Waisenhausstraße I. im Osten. Der Weg ist als gemeinsamer Geh- und Radweg in beide Fahrtrichtungen ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um einen Teilabschnitt der Pilotroute des Streckenzugs Nymphenburg – Olympiapark – U-Bahnhof Petuelring. Die Strecke wird als IR III - Radvorrangroute geplant. Zudem ist der Streckenabschnitt auch auf dem Radnetz ausgeschildert. Daher sind die Hinweise zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten (H RSV) zu beachten. Die östliche Canalettostraße hat eine befestigte Breite von 2,50 bis 2,80 m. Ein gemeinsamer Geh- und Radweg sollte gemäß ERA (Empfehlungen für die Anlage von Radverkehrsanlagen) Ausgabe 2010 eine Breite von mindestens 2,50 m aufweisen. Nach den einschlägigen H RSV (Hinweise für Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten) sind für gemeinsame Geh- und Radwege mit Zweirichtungsradverkehr für Radvorrangrouten innerorts 4 m Breite, mindestens jedoch 3 m anzusetzen. Entsprechend des Schlussberichts zur Evaluation Pilotrouten weist die östliche Canalettostraße unter Berücksichtigung ihrer Netzfunktion und hohen Nutzung eine unzureichende Breite auf. Eine Umgestaltung ist im Interesse des Fuß- und Radverkehrs wünschenswert, um Konflikte und Sicherheitsrisiken zu minimieren. Eine Trennung der beiden Verkehrsarten ist indes aufgrund der vorliegenden Breiten nicht möglich. Sofern eine Aufweitung des Weges auf ganzer Strecke dem Straßenbaulastträger nicht möglich ist, wird geprüft, inwieweit der Weg zumindest punktuell aufgeweitet werden kann um so Ausweichflächen zu schaffen, die dazu beitragen können, die bestehenden Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr zu verringern. Ein verstärkter Fokus liegt dabei auf dem östlichen Teil vor dem Kindertageszentrum und dem AWO-Begegnungszentrum. Dort soll die neben dem Weg liegende Grünfläche zur Entlastung der beiden Verkehrsarten herangezogen werden, um die dort verstärkt zu erwartenden schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen stärker zu schützen. Dies gilt umso mehr, da eine verträgliche Alternativführung insbesondere für den Radverkehr nicht besteht. Selbst bei Nutzung der parallel verlaufenden Demollstraße müsste der Radverkehr auf Höhe Böcklinstraße wieder auf den gemeinsamen Geh- und Radweg der östlichen Canalettostraße zurückgeführt werden. Die Verbindung ist jedoch eine vergleichsweise schmale Brücke, die bei Verlegung der Radvorrangroute über diese eine neue Gefahrenstelle eröffnen könnte, ohne die Situation für den Geh- und Radverkehr auf dem Großteil des gemeinsamen Geh- und Radwegs an der östlichen Canalettostraße zu verändern. Fraglich wäre auch, ob die veränderte Führung vom Radverkehr in der Praxis angenommen werden würde. Auch ein Ausschluss des Rad- oder des Fußverkehrs kommt im Hinblick auf die Bedeutung der Strecke nicht in Frage. Im Zug der Aufweitung soll die Auffahrt von der Canalettostraße Höhe Ponzonestraße auf den gemeinsamen Geh- und Radweg zur Schaffung günstigerer Fahrlinien aufgeweitet werden. Nach Zeichen 240 hat der Radverkehr auf gemeinsamen Geh- und Radwegen auf den Fußverkehr Rücksicht zu nehmen. Der Fußverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Erforderlichenfalls ist die Geschwindigkeit an den Fußverkehr anzupassen. Aufgrund der nicht auszuschließenden Konfliktsituation wird die Straße unabhängig von sonstigen Verbesserungen für die Aufstellung des sogenannten Miteinander-Schildes berücksichtigt, welches an stark frequentierten Konfliktstellen für ein respektvolles Miteinander zwischen Rad- und Fußverkehr wirbt. Die in diesem Zusammenhang gewünschte Einrichtung einer Zuwegung vom zur Rede stehenden Fuß- und Radweg zur Wohnanlage über die Grünfläche wurde inzwischen erstellt. Querung Dante-/Waisenhausstraße Die Stadt hat an der Querung Dante-/Waisenhausstraße bereits starke Maßnahmen ergriffen, um die Verkehrssicherheit zu verbessern. So existiert eine Querung für Rad- und Fußverkehr, die gegenüber dem motorisierten Fahrverkehr bevorrechtigt ist. Hierzu wurde ein Fußgängerüberweg und eine Radwegfurt markiert, diese wurde zusätzlich rot eingefärbt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Querungen wurde für den Fahrverkehr zusätzlich auf 10 km/h herabgesetzt, außerdem wurden „Vorfahrt Achten“ – Schilder errichtet. Bezüglich einer Signalisierung der Querung Dante-/Waisenhausstraße stellt sich die Sachlage wie folgt dar: Nach § 45 Absatz 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wie Lichtsignalanlagen (LSA) nur dort angeordnet werden, wo dies zwingend geboten ist. Bei der Bewertung werden die örtlich vorherrschenden Verkehrsverhältnisse, wie der Schutz für Fußgänger*innen und Schulkinder, die vorliegenden Verkehrsstärken, Straßenbreiten, Entfernungen zu bestehenden Querungshilfen, gefahrene Geschwindigkeiten, Unfallzahlen und andere verkehrsrelevante Daten berücksichtigt. Diese Faktoren ergeben eine Aussage über die Gefahrenlage und damit die Grundlage für die Entscheidung, ob entsprechend § 45 Absatz 9 StVO an dieser Stelle eine LSA zu errichten ist. Wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes sämtlicher Anträge werden zunächst alle Örtlichkeiten und Knotenpunkte in einer Antragsliste gesammelt, für die Bürger*innen, Beirät*innen oder Ausschüsse einen Bedarf zur Errichtung einer LSA sehen. Für die Anträge mit der höchsten Dringlichkeit wird im nächsten Schritt geprüft, ob und in welcher Ausführung eine LSA errichtet werden kann. Wird die Notwendigkeit und die konkrete Realisierbarkeit der beantragten LSA festgestellt, so wird dem Antrag stattgegeben: Die neue LSA wird vom Mobilitätsreferat geplant und angeordnet, die bauliche Umsetzung erfolgt durch das Baureferat. Der Standort Dantestraße / Hohenlohestraße befindet sich bereits seit mehreren Jahren in der Antragsliste. Die Bewertungen ergaben, dass hier – ausdrücklich immer im Vergleich zu bis zu 100 anderen beantragten Stellen im Münchner Stadtgebiet – im Sinne von § 45 Absatz 9 StVO nicht die erforderliche Dringlichkeit bestand, eine LSA zu realisieren. Wir werden aber weiterhin im jährlichen Zyklus die Stelle neu bewerten. Ihre Anfrage aus der Bürgerversammlung vom 28.11.2023 ist damit satzungsmäßig erledigt. gez. Team Radverkehr

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Bezirksausschuss 09 - Neuhausen-Nymphenburg

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21.07.2026 um 19:00 Uhr

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