=== 20-26 _ B 07984_B 07984 Verkehrssituation EisdieleSarcletti OEFF.pdf ===
SPD-Fraktion im
Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg
Sprecherin: Anna Lena Mühlhäuser
Blutenburgstraße 75b, 80634 München
An die LH München, KVR, Mobilitätsreferat, Baureferat
Verbesserung der Verkehrssituation vor der Eisdiele Sarcletti
Antrag
Der BA 9 bittet die Landeshauptstadt München, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachstellen
(KVR, Mobilitätsreferat, Baureferat etc.) die Verkehrssituation vor der Eisdiele Sarcletti am
Rotkreuzplatz zu prüfen und Maßnahmen zur Entzerrung der Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum
zu entwickeln. Insbesondere sollen dabei folgende Punkte geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt
werden:
1. Sichere Querungsmöglichkeit Richtung Rotkreuzplatz:
Prüfung, ob ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) über die Schulstraße oder eine
vergleichbare verkehrsberuhigende Maßnahme zur sicheren Querung auf Höhe der Eisdiele
eingerichtet werden kann.
2. Errichten von physischen Barrieren (kleine Barken oder ähnliches) auf dem Mittelstreifen der
Nymphenburger Straße die das fälschliche Linksabbiegen verhindern
3. Vor Ort Termin des KVR gemeinsam mit dem Sarcletti und Vertreter*innen des
Bezirksausschusses zur Optimierung des Zuschnitts der Freischankflächen und
Maßnahmen für eine bessere Koordinierung der Wartenden
Begründung
Die Eisdiele Sarcletti ist eine traditionsreiche und stark frequentierte Einrichtung im Stadtteil
Neuhausen. Insbesondere in den Sommermonaten kommt es durch lange Warteschlangen und die
hohe Zahl von Kund*innen, die ihr Eis direkt vor Ort verzehren, zu erheblichen Nutzungskonflikten
zwischen Fußgänger*innen und Radfahrer*innen. Der Gehweg ist zeitweise so stark belegt, dass
Fußgänger*innen gezwungen sind, auf den parallel verlaufenden Radweg auszuweichen – eine
Situation, die für alle Beteiligten mit Risiken verbunden ist.
Der Antrag zielt darauf ab, mit verhältnismäßigen, aber wirkungsvollen Maßnahmen den
öffentlichen Raum vor der Eisdiele so zu gestalten, dass er sowohl den Bedürfnissen der
Kundschaft als auch den Anforderungen an einen sicheren und konfliktfreien Verkehrsfluss gerecht
wird. Dabei sollen kurzfristige wie auch mittelfristige Lösungsansätze in die Betrachtung einbezogen
werden.
Die Ideen sind durch eine Beobachtung vor Ort gemeinsam mit als Vertreter des
Sarcletti entstanden.
Initiative: Seija Knorr-Köning, (Sarcletti)
=== 20-26 _ B 07984_B 07984 Verkehrssituation EisdieleSarcletti AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Daueranordnungen
MOR-GB2.211
80313 München
daueranordnungen.mor@muenchen.de
Bezirksausschuss des 9. Stadtbezirkes
Neuhausen-Nymphenburg
Frau Leonie Lobinger
BA-Geschäftsstelle Nord
Hanauer Str. 1
80992 München
per E-Mail: bag-nord.dir@muenchen.de
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
02.01.2026
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
SPD-Fraktion: Antrag - Verbesserung der Verkehrssituation vor
der Eisdiele Sarcletti
- Bezug: TOP 3.2.13 aus 06/02025 – vertagt in 07/2025 -
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 07984 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 09 – Neuhausen-Nymphenburg vom 15.07.2025
Sehr geehrte Frau Lobinger,
wir kommen zurück auf Ihren Antrag vom 15.07.2025, der im Wortlaut folgendermaßen lautet
und zur federführenden Bearbeitung dem Mobilitätsreferat zugeleitet wurde.
„Der BA 9 bittet die Landeshauptstadt München, in Zusammenarbeit mit den zuständigen
Fachstellen (KVR, Mobilitätsreferat, Baureferat etc.) die Verkehrssituation vor der Eisdiele
Sarcletti am Rotkreuzplatz zu prüfen und Maßnahmen zur Entzerrung der Nutzungskonflikte
im öffentlichen Raum zu entwickeln. Insbesondere sollen dabei folgende Punkte geprüft und
nach Möglichkeit umgesetzt werden:
1. Sichere Querungsmöglichkeit Richtung Rotkreuzplatz:
Prüfung, ob ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) über die Schulstraße oder eine
vergleichbare verkehrsberuhigende Maßnahme zur sicheren Querung auf Höhe der Eisdiele
eingerichtet werden kann.
2. Errichten von physischen Barrieren (kleine Barken oder ähnliches) auf dem Mittelstreifen
der Nymphenburger Straße die das fälschliche Linksabbiegen verhindern
3. Vor Ort Termin des KVR gemeinsam mit dem Sarcletti und Vertreter*innen des
Bezirksausschusses zur Optimierung des Zuschnitts der Freischankflächen und
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LHM-Schutzbedarf:
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]
Maßnahmen für eine bessere Koordinierung der Wartenden“.
Nach Prüfung der drei Anliegen können wir Ihnen nunmehr Folgendes mitteilen:
Zu 1. „Einrichtung eines Zebrastreifens über die Schulstraße“
Der Hauptzweck eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) ist es, Fußgängern und
mobilitätseingeschränkten Personen das sichere Überqueren einer Straße zu ermöglichen,
indem er Vorrang vor dem Fahrzeugverkehr einräumt.
Im Einmündungsbereich der Schul-/ Nymphenburger Straße beobachtete das Mobilitätsreferat,
dass vor allem in den Nachmittags- und Abendstunden ein reger Fußgänger- und Radverkehr
entlang der Nymphenburger Straße stattfindet, was regelmäßig dazu führt, dass in die
Schulstraße einfahrende bzw. aus der Schulstraße ausfahrende Kraftfahrzeuge (Kfz) teils
lange warten müssen, bis die Straße „frei“ und die Weiterfahrt möglich ist.
Am 14.10.2025 in der Zeit zwischen 7.30 – 8.30 Uhr zeigt eine Verkehrszählung, dass in
beiden Fahrtrichtungen der Schulstraße insgesamt 70 Kfz den Einmündungsbereich
passierten, während im selben Zeitraum ca. 170 Fußgänger und mehr als 500 Fahrradfahrer
querten. Eine Zählung am 20.10.2025 in der Zeit von 16.45 – 17.45 Uhr ergab insgesamt 115
Kfz, ca. 500 Fußgänger und weit mehr als 500 Radfahrer.
Trotz der hohen Frequentierung der Querung der Schulstraße vor allem durch Fußgänger ist
aus Gründen der Verkehrssicherheit keine Errichtung eines Zebrastreifens in Höhe der
Eisdiele notwendig. Fußgänger queren die Straße problemlos. Im Fahrverkehr sind
ausreichende Lücken vorhanden. Selbst das einschlägige Regelwerk, die sog. R-FGÜ
(Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen), spricht keine
Empfehlung für die Einrichtung eines Zebrastreifens bei Fußgängerströmen über 170 bzw. 500
Personen in der Stunde aus, um den vergleichsweise geringen Fahrverkehr durch eine quasi
„Permanent-Bevorzugung für Fußgänger“ zumindest uhrzeitenbedingt nicht komplett zum
Erliegen zu bringen.
Verkehrsplanerisch werden im Rahmen des sog. ‘integrierten Quartiersansatzes‘ aktuell die
Straßenzüge südlich des Rotkreuzplatzes analysiert. Hierzu gehört auch der Bereich
Nymphenburger Straße/ Schulstraße. Aus der Analyse konnten bereits etwaig zu ergreifende
Handlungsmaßnahmen für das Mobilitätskonzept abgeleitet werden. Darunter befindet sich
auch der Aspekt, verschiedene Tempo 30-Zonen-„Eingänge“ im Quartier zu überprüfen und
nach Möglichkeit im Sinne einer Verbesserung der infrastrukturellen Gegebenheiten baulich
einzuengen. Die Möglichkeiten für eine vermeintliche Umsetzung können zum jetzigen
Zeitpunkt aber noch nicht weiter konkretisiert werden.
Zu 2. „Verhinderung des rechtswidrigen Linksabbiegens aus der Schulstraße in die
Nymphenburger Straße durch Errichtung von physischen Barrieren auf dem Mittelstreifen der
Nymphenburger Straße“
Die Fahrbahn der Nymphenburger Straße ist an dieser Stelle 13 m breit und in vier
Fahrstreifen aufgeteilt. Die Fahrtrichtungen sind – nach den Vorgaben der StVO – mit einer
Doppellinie (Zeichen 295 StVO) voneinander getrennt markiert. Die Doppellinie dient zur
Verhinderung des Fahrstreifenwechsels und darf nicht überfahren werden. Infolge dieser
Regelung und dem bestehenden Verkehrszeichen 209 StVO „Vorgeschriebene Fahrtrichtung
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rechts“ darf aus der Schulstraße ausschließlich nach rechts in Richtung Landshuter Allee
abgebogen werden.
Eine Freigabe des Linksabbiegens soll aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Verkehrsknoten
Rotkreuzplatz nicht zugelassen werden.
Gelegentlich wird trotzdem nach links in Richtung Rotkreuzplatz abgebogen. Die meisten
Autofahrer möchten damit eine Umwegfahrt vermeiden. Bewusstes Fehlverhalten bzw.
rücksichtsloses Abbiegen Einzelner kann nie ganz ausgeschlossen werden. Eine
Unterbindung dieses Fehlverhaltens könnte allerdings durch eine bauliche Trennung der
Fahrtrichtungen erreicht werden. Das Baureferat hat den Sachverhalt aus baufachlicher
Perspektive im Hinblick auf bestandsorientierte Verbesserungsmöglichkeiten geprüft. Im
Ergebnis dieser Prüfung werden Überlegungen, die Fahrbahn durch das Einbringen von
Leitschwellen oder einer Fahrbahnteilung mittels „Münchner Bord“ zu ertüchtigen, aufgrund
der möglichen Anprallgefahr, des Anprallverschleißes und des hohen Unterhaltungsaufwands
kritisch beurteilt.
Das bewusste regelwidrige Verhalten Einzelner begründet generell keine zwingende
Notwendigkeit einer kostenintensiven und technisch aufwändigen baulichen Trennung der
Fahrtrichtungen. In der Zusammenschau sind keine Besonderheiten etwa aus Behinderungen
im Fließverkehr oder Unfalldaten ersichtlich, die eine solche bauliche Maßnahme unter
Berücksichtigung von Aufwand und Nutzen rechtfertigen könnten. Insoweit wird von einer
baulichen Maßnahme abgesehen.
Die Überwachung des Fließverkehrs erfolgt durch die Polizei, die unter Abwägung des hohen
Verkehrsaufkommens und der unauffälligen Verkehrsunfallsituation ebenfalls eine bauliche
Trennung nicht für erforderlich hält.
Zu 3. „Vor Ort Termin des KVR gemeinsam mit dem Sarcletti und Vertretern des
Bezirksausschusses“
Das KVR teilte dem Mobilitätsreferat im Rahmen der Beantwortung des Antrags mit, dass der
seitens des BA beantragte Ortstermin am 06.11.2025 stattgefunden hat. Was beim Ortstermin,
bei dem kein Vertreter der Straßenverkehrsbehörde anwesend war, im Detail besprochen und
ggf. festgelegt wurde, ist den Teilnehmern bekannt.
Der Antrag des Bezirksausschusses ist mit den Ausführungen geschäftsordnungsmäßig
behandelt.
Mit freundlichen Grüßen
MOR-GB2.211