(U) Sondernutzung der temporären Installation am Platz der Freiheit um weitere fünf Jahre verlängern

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  • 26-32 _ V 00386_V_00386_Widerstandsdenkmal_am_Platz_der_Freiheit_verstetigen_BE.pdf
  • 26-32 _ V 00386_V_00386_Widerstandsdenkmal_am_Platz_der_Freiheit_verstetigen_A1.pdf
  • 26-32 _ V 00386_V_00386_Widerstandsdenkmal_am_Platz_der_Freiheit_verstetigen_A2.pdf
  • 20-26 _ B 07009_72_Antrag_SPD-Fraktion_Gruenen-Fraktion_202409_Dauerhafter Erhalt des WiderstandsDenkmals.pdf
  • 20-26 _ A 06295_A 06295_Widerstandsdenkmal Platz der Freiheit.pdf
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=== 26-32 _ V 00386_V_00386_Widerstandsdenkmal_am_Platz_der_Freiheit_verstetigen_BE.pdf === Sondernutzung der temporären Installation am Platz der Freiheit um weitere fünf Jahre verlängern Antrag - Widerstandsdenkmal am Platz der Freiheit verstetigen Antrag Nr. 20-26 / A 06295 von der SPD-Stadtratsfraktion vom 20.01.2026, eingegangen am 20.01.2026 Antrag - Dauerhafter Erhalt des Widerstandsdenkmals BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 07009 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-Nymphenburg vom 17.09.2024 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00386 Beschluss des Kulturausschusses vom 16.07.2026 (SB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zum beiliegenden Beschluss Anlass Darlegung der Verfahrenswege bezüglich einer möglichen Ver- stetigung des Widerstandsdenkmals am Platz der Freiheit. An- trag Nr. 20-26 / A 06295 von der SPD-Stadtratsfraktion vom 20.01.2026 Dauerhafter Erhalt des Widerstandsdenkmals am Platz der Frei- heit. Antrag Nr. 20-26 / B07009 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-Nymphenburg vom 17.09.2024 Inhalt Dem Antrag Nr. 20-26 / A 06295 der SPD-Stadtratsfraktion ent- sprechend werden die Verfahrenswege bezüglich einer mögli- chen Verstetigung dargelegt. Dem BA-Antrag-Nr. 20-26 / B 07009 „Dauerhafter Erhalt des WiderstandsDenkmals“ des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-Nymphenburg vom 17.09.2024 auf Verstetigung des Widerstandsdenkmals wird auf Grundlage der Beschlüsse vom 05.10.2017 und 04.07.2019 sowie 31.03.2022 nicht entsprochen. Gesamtkosten / Gesamt- erlöse -/- Klimaprüfung Ist Klimaschutzrelevanz gegeben: Nein Telefon: 0 233-28639 Kulturreferat Erinnerung im öffentlichen Raum KULT-ABT4-PHM-EiöR Seite 2 Entscheidungsvorschlag 1. Der Stadtrat nimmt Kenntnis von dem dargelegten Prüfver- fahren und dem möglichen Verfahrensweg für eine Versteti- gung. 2. Der Stadtrat beschließt den Verfahrensweg zur Verlängerung der temporären Installation um weitere fünf Jahre. 3. Der Initiative wird auf Antrag für den Unterhalt (2027-32) jährlich bis zu 3000 Euro vom Kulturreferat zur Verfügung gestellt. 4. Der Antrag Nr. 20-26 / A 06295 „Widerstandsdenkmal am Platz der Freiheit verstetigen“ von der SPD-Fraktion vom 20.01.2026 ist damit ordnungsgemäß behandelt. 5. Dem BA-Antrag-Nr. 20-26 / B 07009 „Dauerhafter Erhalt des WiderstandsDenkmals“ des Bezirksauschusses des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-Nymphenburg vom 17.09.2024 auf Verstetigung des Widerstandsdenkmals wird nicht entsprochen. 6. Der BA-Antrag-Nr. 20-26 / B 07009 „Dauerhafter Erhalt des WiderstandsDenkmals“ des Bezirksauschusses des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-Nymphenburg vom 17.09.2024 ist damit satzungsgemäß erledigt. Gesucht werden kann im RIS auch unter Platz der Freiheit / Widerstandsdenkmal / NS-Zeit / Erinnerung an Protagonist*innen des Widerstandes gegen das NS-Regime in München Ortsangabe Platz der Freiheit, München Seite 3 Sondernutzung der temporären Installation am Platz der Freiheit um weitere fünf Jahre verlängern Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00386 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00386 2 Anlagen Beschluss des Kulturausschusses vom 16.07.2026 (SB) Öffentliche Sitzung Seite 4 I. Vortrag des Referenten 1. Anlass für die Vorlage / Ausgangspunkt Mit o.g. Antrag Nr. 20-26 / A 06295 von der SPD-Fraktion vom 20.01.2026 wurde das Kul- turreferat beauftragt, dem Stadtrat darzulegen, in welcher Weise das als temporäre Instal- lation genehmigte Widerstandsdenkmal am Platz der Freiheit verstetigt werden kann. Der Antrag Nr. 20-26 / B 07009 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 09 - Neuhau- sen-Nymphenburg vom 17.09.2024 beantragt die Verstetigung des Widerstandsdenkmals. Die Antragstellenden verweisen auf die breite, nachhaltig positive Resonanz im Stadtbezirk, in dem sich die Installation zu einem wichtigen und lebendigen Bestandteil der lokalen Erinnerungskultur und Gedenkpolitik entwickelt habe. Es wird zudem darauf verwiesen, dass sich der Bezirksausschuss ebenso wie die Bürgerversammlung in der Vergangenheit für die Verstetigung ausgesprochen haben und diese vor dem aktuellen Hintergrund der gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen von besonderer Be- deutung sei. 2. Im Einzelnen 2.1 Sachstand Die temporäre Installation der Stelen am Platz der Freiheit war in der Vergangenheit be- reits Gegenstand diverser Stadtratsbefassungen. Hierfür verweist das Kulturreferat auf fol- gende Beschlüsse: - Beschluss des Kulturausschusses vom 05.10.2017 mit der Sitzungsvorlage Nr. 14 – 20 / V 10108 - Beschluss des Kulturausschusses vom 04.07.2019 mit der Sitzungsvorlage Nr. 14 – 20 / V 15514 - Beschluss des Kulturausschusses vom 02.07.2020 mit der Sitzungsvorlage Nr. 20 – 26 / V 00780 - Beschluss des Kulturausschusses vom 31.03.2022 mit der Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 06075 Mit Beschluss Nr. 14 – 20 / V 10108 vom 05.10.2017 hatte der Stadtrat eine dauerhafte Installation der Stelen am Platz der Freiheit abgelehnt, um diesen für wechselnde tempo- räre Kunstprojekte zu erhalten. Begründet wurde diese Entscheidung auch mit dem Ver- weis auf die städtischen Anforderungen, die für eine Realisierung eines dauerhaften Kunstwerks im öffentlichen Raum notwendig und von der temporären Installation nicht er- füllt sind. Mit Beschluss Nr. 14 – 20 / V 15514 vom 04.07.2019 bestätigte der Kulturausschuss diese Auffassung und empfahl, ein Verfahren zum künftigen Umgang mit temporären Installatio- nen auf dem Platz der Freiheit zu entwickeln. In der Sitzung des Unterausschuss Kultur am 10.07.2019 entwickelte das Kulturreferat gemeinsam mit dem Unterausschuss Kultur ein diesbezüglich mögliches Verfahren. Dieses wurde vom Bezirksausschuss nicht weiter- verfolgt. In der Sitzung des neu konstituierten Bezirksausschusses sprachen sich am 16.06.2020 die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen für eine Verstetigung der Stelen aus. Vor diesem Hintergrund empfahl das Kulturreferat in der Sitzungsvorlage Nr. 20 – 26 / V 00780 für den Kulturausschuss vom 02.07.2020 eine weitere Verlängerung der Installation um ein Jahr. Seite 5 Mit dem Ergänzungsantrag wurde das Kulturreferat beauftragt, zu prüfen, wie die Installa- tion verstetigt werden könne. Bei einem Ortstermin am 30.06.2021 mit dem Bezirksaus- schuss unter Beteiligung des Baureferates wurden die Prüfergebnisse vorgestellt und das weitere Vorgehen abgestimmt. Die Verstetigung wurde aus inhaltlichen und haushalteri- schen Gründen nicht weiterverfolgt. Bei dem Ortstermin herrschte unter allen Teilnehmen- den Einverständnis, die Installation für weitere fünf Jahre zu verlängern. Mit Beschluss Nr. 20-26 / V 06075 vom 31.03.2022 stimmte der Stadtrat für eine Verlän- gerung der temporären Installation am Platz der Freiheit um weitere fünf Jahre. 2.2 Darlegung des Kulturreferats Das Gedenken an Münchner Akteur*innen des Widerstands im Nationalsozialismus ist wichtig und wird mit der Installation am Platz der Freiheit in positiver Weise aufgegriffen. Aus diesem Grund hat das Kulturreferat in der Vergangenheit die temporäre Installation gefördert und die Sondernutzung befürwortet. Das Kulturreferat möchte erneut darauf hinweisen, dass intensive Forschungen der letzten Jahre verdeutlicht haben, wie vielfältige Formen der Resistenz und des Widerstands ge- gen die nationalsozialistische Diktatur auch in München praktiziert wurden. Diesen vielen Menschen – jenseits der bereits bekannten Münchner Persönlichkeiten – mehr Gewicht in der öffentlichen Wahrnehmung zu verleihen, ist eine wichtige Aufgabe. Diese geht jedoch über die existierende temporäre Installation des „Widerstandsdenkmals“ weit hinaus und sollte sich darum nicht dauerhaft auf die bestehende Auswahl der Personen beschränken, um den vielfältigen Akteur*innen des Widerstands Rechnung zu tragen. Gerade die inten- sive Widerstandsforschung in den vergangenen Jahren hat gezeigt, dass neue Akteur*in- nen bekannt werden. Ihnen und auch künftigen Forschungserkenntnissen gerecht zu wer- den, sollte dem Anspruch an das Gedenken Widerstand im Nationalsozialismus zugrunde liegen. Dazu leistet neben temporärer Kunst im öffentlichen Raum insbesondere das NS- Dokumentationszentrum mit vielfältigen Formaten einen wichtigen Beitrag. In diesem Zusammenhang wird auch auf das zentrale Projekt des Digitalen, partizipativen Namensdenkmals für alle Todesopfer des NS-Regimes in München hingewiesen, das vom Kulturreferat in einem mehrjährigen Prozess auf den Weg gebracht wurde, und des- sen Wettbewerbsergebnis im April 2026 dem Stadtrat vorgestellt wurde. Es handelt sich um ein Projekt der Erinnerungskultur im öffentlichen Raum von internationaler Reichweite und Strahlkraft, das in erweiterbarer Form an alle Todesopfer des Nationalsozialismus in München erinnern wird und damit auch den Widerstand beleuchten wird. Die Landeshauptstadt München ist darauf bedacht, dauerhafte Kunstwerke, insbesondere Denkmäler im öffentlichen Raum, über Wettbewerbsverfahren sorgfältig auszuwählen und zu fördern. Das erwähnte Projekt des Digitalen, partizipativen Namensdenkmals für alle Todesopfer des NS-Regimes in München zeugt davon. Diese Verfahren ermöglichen eine nachhaltige, transparente Auswahl von Kunstwerken der permanenten Erinnerungskultur im öffentlichen Raum und stellen deren Akzeptanz und Legitimation im öffentlichen Dis- kurs – national und international – sicher. Die Verstetigung des temporären, nicht von ei- ner Wettbewerbsjury ausgewählten „Widerstandsdenkmals“, würde dem dargestellten Verfahren grundsätzlich widersprechen. Seite 6 Das Kulturreferat hat dem Antrag folgend nochmals die Prüfung der Verstetigung vorge- nommen. Eine Verstetigung erfordert die Übernahme bzw. Ankauf der bestehenden Instal- lation. Der Ankauf würde folgende Schritte erfordern: - Beauftragung eines externen Sachverständigen zur Ermittlung des Ankaufswertes der Installation. Die Kosten für einen Sachverständigen belaufen sich gemäß den Hono- rarrichtlinien des Deutschen Verbandes für Kunstgeschichte auf etwa 5.000 Euro. - Stadtratsbefassung für die Bewilligung der erforderlichen Gesamtkosten (Kosten für Evaluierung, externes Gutachten, Kauf und Unterhalt). Aufgrund der aktuellen Haus- haltslage stehen im Kulturreferat dafür keine Mittel zur Verfügung. - Vertragsverhandlungen und -abschluss mit dem Künstler inkl. Regelungen zum Um- gang mit dem Werk: o Rechtsgarantie des Verkäufers für etwaige Mängel am Werk o Übertragung redaktioneller Rechte an den Stelen an die LHM o Übergang in städtisches Eigentum und Unterhalt nach Vertragsabschluss o Übertragung sämtlicher ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte unbefristet an die LHM o Abbaurecht der Stadt Im Falle einer Übernahme des Widerstandsdenkmals in städtisches Eigentum fallen Kos- ten an, die ungleich höher sind als eine Verlängerung der Sondernutzungserlaubnis um weitere fünf Jahre. Die Kosten können ohne Evaluation und kunsthistorisches Gutachten nur grob geschätzt werden. Als Richtwert ist von Gesamtkosten in Höhe von 100.000 Euro auszugehen. Die Mittel hierfür liegen nicht vor. Sie müssen vom Stadtrat bewilligt werden. 2.3 Empfehlung des Kulturreferats Aufgrund der oben beschriebenen inhaltlichen Verengung, der Relevanz der Verfahrens- wege für permanente Denkmäler mit Wettbewerbsverfahren sowie der aktuellen Haus- haltslage kann seitens des Kulturreferats für die Installation, die bis zum 31.03.2027 über eine Sondererlaubnis verfügt, keine Verstetigung empfohlen werden. Das Kulturreferat empfiehlt, nach Ablauf der Sondernutzungserlaubnis bis zum 31.03.2027 eine Verlängerung der temporären Installation am Platz der Freiheit für wei- tere fünf Jahre beim Kreisverwaltungsreferat zu beantragen. Dieser Verfahrensvorschlag wurde in der Arbeitsgruppe Gedenktafel in der Sitzung vom 18.03.2026 vorgestellt. Die Mitglieder der AG haben sich einstimmig für den Verfahrens- vorschlag des Kulturreferats ausgesprochen und empfehlen die Verlängerung der tempo- rären Installation um weitere fünf Jahre. Seite 7 3. Darstellung der Kosten Das Baureferat teilt mit, dass die Standsicherheit und die Verkehrss...

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 09 - Neuhausen-Nymphenburg

Sitzungsdatum

21.07.2026 um 19:00 Uhr

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