(E) Abhaltung Wochenmarkt auf dem Rotkreuzplatz auch in der Vorweihnachtszeit

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  • 26-32 _ V 00347_V 00347 OE Wochenmarkt Rotkreuzplatz Weihnachtszeit BE.pdf
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=== 26-32 _ V 00347_V 00347 OE Wochenmarkt Rotkreuzplatz Weihnachtszeit BE.pdf === Telefon: 0 233-7 38584 Telefax: 0 233-127 38595 Az.: Kommunalreferat Märkte München Abhaltung Wochenmarkt auf dem Rotkreuzplatz auch in der Vorweihnachtszeit BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03236 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 – Neuhausen-Nymphenburg vom 24.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00347 Kurzübersicht zum Beschluss des Bezirksausschusses des 09. Stadtbezirkes – Neuhausen-Nymphenburg vom 23.06.2026 Öffentliche Sitzung Anlass Empfehlung Nr. 20-26 / E 03236 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-Nymphenburg vom 24.11.2025. Inhalt Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03236 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-Nymphenburg fordert die Abhaltung des Wochenmarkts auch in der Vorweihnachtszeit. Gesamtkosten/ Gesamterlöse ./. Entscheidungs- vorschlag Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03236 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-Nymphenburg kann nicht gefolgt werden. Auf dem Rotkreuzplatz kann der Wochenmarkt nicht zu- sätzlich zum Christkindlmarkt stattfinden. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Märkte München; Wochenmarkt Ortsangabe Neuhausen-Nymphenburg, Stadtbezirk 09 Telefon: 0 233-7 38584 Telefax: 0 233-127 38595 Az.: Kommunalreferat Märkte München Abhaltung Wochenmarkt auf dem Rotkreuzplatz auch in der Vorweihnachtszeit BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03236 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 – Neuhausen-Nymphenburg vom 24.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00347 Anlage: Empfehlung Nr. 20-26 / E 03236 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen- Nymphenburg vom 24.11.2025 Beschluss des Bezirksausschusses des 09. Stadtbezirkes - Neuhausen-Nymphen- burg vom 23.06.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 1. Anlass Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03236 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 - Neu- hausen-Nymphenburg fordert die Abhaltung des Wochenmarkts auch in der Vorweih- nachtszeit. Begründet wird die Empfehlung der Bürgerversammlung damit, dass dieser Wochenmarkt für die Versorgung der Bevölkerung sehr wesentlich ist. Die Bearbeitung aller Fragen rund um die Wochenmärkte (WoM) gehören zu den laufen- den Geschäften der Märkte München (MM). Da die Empfehlung ein laufendes Geschäft nach Art. 88 Abs. 3 Satz 1 GO in Verbindung mit der Betriebssatzung der MM betrifft, liegt die Behandlung nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO und § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Ein- wohnerversammlungssatzung i. V. m. § 9 Abs. 4 Bezirksausschusssatzung beim Seite 2 Bezirksausschuss. Der Beschluss des Bezirksausschusses hat gegenüber der Verwal- tung empfehlenden Charakter. 2. Sachverhalt Der Wochenmarkt sowie der Christkindlmarkt finden seit über 35 Jahren auf dem Rot- kreuzplatz statt. Beide Märkte sind für viele Neuhausener-Bürger*innen längst Tradition geworden. Beide Märkte belegen nahezu die gesamte Fläche des Rotkreuzplatzes. Die MM haben bereits mehrfach mit Vertreter*innen des Bezirksausschuss Neuhausen- Nymphenburg, dem Kreisverwaltungsreferat (KVR) und den Betreiber*innen des Weih- nachtsmarktes nach geeigneten Lösungen gesucht, um beide Märkte zeitgleich stattfin- den zu lassen. Viele Verkaufsfahrzeuge sind mit Starkstromanschlüssen 16 A und 32 A ausgestattet. Man benötigt mehrere Stromkästen, um ausreichend Stromlast zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich müssen Halteverbotsschilder und Straßensperren errichtet werden, welche vor und nach jeder Veranstaltung auf- und abgebaut werden müssen. Für eine mögliche Fläche in der Nähe des aktuellen Platzes, welche groß genug wäre, um dem Wochenmarkt zur Weihnachtszeit Platz zu bieten, wäre eine Teilsperrung der Don- nersberger Straße nötig. Die Zufahrten zu den Garagen und Anlieferzonen müssten hier ebenfalls gesperrt werden. Diese Variante wurde mehrfach geprüft. Jedoch ist der logistische, verkehrliche und finan- zielle Aufwand für den Zeitraum von sechs bis sieben Marktveranstaltungstagen nicht ver- hältnismäßig. Aufgrund der vorgenannten Punkte können die MM keine Möglichkeit anbieten, den Wo- chenmarkt zur Vor-Weihnachtszeit abzuhalten. 3. Entscheidungsvorschlag Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03236 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-Nymphenburg kann nicht gefolgt werden. In Neuhausen-Nymphenburg kann der Wochenmarkt nicht zusätzlich zum Weihnachtsmarkt stattfinden. 4. Unterrichtung der Korreferentin/des Korrefenten Die Korreferentin des Kommunalreferats, Frau Stadträtin Sibylle Stöhr, wurde ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet. Seite 3 II. Antrag des Referenten 1. Von der Sachbehandlung der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03236 der Bürgerversamm- lung des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-Nymphenburg vom 24.11.2025 – laufende Angelegenheit – wird Kenntnis genommen. 2. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03236 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-Nymphenburg vom 24.11.2025 wird hiermit nicht entsprochen. 3. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03236 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-Nymphenburg vom 24.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Ge- meindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 09. Stadtbezirkes - Neuhausen-Nymphenburg Der/Die Vorsitzende Der Referent Vor- und Nachname i.V. Dr. Christian Scharpf Bezirksausschussvorsitzende/r Berufsmäßiger Stadtrat IV. Wv. Kommunalreferat - Märkte München-KIM-M Seite 4 Kommunalreferat I. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. II. An den Bezirksausschuss des 09. Stadtbezirkes - Neuhausen-Nymphenburg das Direktorium – BA-Geschäftsstelle - Nord D-II-V / Stadtratsprotokolle die MM – Zweite Werkleiterin z.K. III. An das Direktorium – HA II/BA ☐ Der Beschluss des BA des 09. Stadtbezirkes - Neuhausen-Nymphenburg kann vollzo- gen werden. (Bitte Kopie des Originals beifügen) ☒ Der Beschluss des BA des 09. Stadtbezirkes - Neuhausen-Nymphenburg kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden; ein Entscheidungs- spielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Stellungnahme) Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfah- ren einzuholen (Bitte fügen Sie drei Abdrucke des Originals der Beschlussvorlage und eine Stellungnahme des Kommunalreferates bei) ☐ Der Beschluss des BA des 09. Stadtbezirkes - Neuhausen-Nymphenburg ist rechts- widrig (Begründung siehe Stellungnahme) Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfah- ren einzuholen (Bitte fügen Sie drei Abdrucke des Originals der Beschlussvorlage und eine Stellung- nahme des Kommunalreferates bei) Am _______________ === 26-32 _ V 00347_V 00347 OE Wochenmarkt Rotkreuzplatz Weihnachtszeit A.pdf === Bürgerversammlung im Stadtbezirk Neuhausen-Nymphenburg am 24.11.2025 Betreff - Antrag Abhaltung des Wochenmarktes auf dem Rotkreuzplatz auch in der Vorweihnachtszeit Antrag zum Themengebiet Wirtschaft Begründung: Sobald es auf Weihnachten zugeht, stellt der Wochenmarkt seine Dienste ein, und zwar von Mitte November bis Anfang Januar, also fast zwei Monate. Das ist nicht zu ertragen, denn dieser Wochenmarkt ist für die Versorgung der Bevölkerung sehr we-sentlich, wie man an seiner lebhaften Frequentierung sieht, im Gegensatz zu einem zwar romantischen, aber nicht lebensnotwendigen Weihnachtsmarkt. Wie wir uns erkundigt ha-ben, ist an anderen Plätzen in München die Abhaltung eines Wochenmarktes auch in der Adventszeit möglich. Wir bitten, das in aller Interesse zu ermöglichen. Raum für Vermerke des Direktoriums □ ohne Gegenstimme angenommen • ohne Gegenstimme abgelehnt K mit Mehrheit angenommen □ mit Mehrheit abgelehnt === B 09_VG 21.07.2026 oeff. 9.1 1..pdf === Datum: 23.07.2026 Telefon: 089 233-728022 Telefax: Email: bag-nord.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Ost An das Kommunalreferat (E) Abhaltung Wochenmarkt auf dem Rotkreuzplatz auch in der Vorweihnachtszeit Abhaltung Wochenmarkt auf dem Rotkreuzplatz auch in der Vorweihnachtszeit BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03236 der Bürgerversammlung des 09. Stadtbezirkes Neuhausen vom 24.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00347 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 09 - Neuhausen-Nymphenburg vom 21. Juli 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: Gez. Leonie Lobinger (Vorsitzende des BA 9 Neuhausen-Nymphenburg)

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 09 - Neuhausen-Nymphenburg

Sitzungsdatum

21.07.2026 um 19:00 Uhr

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