Verkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 StVO: - Günther-Grzimek-Straße (ehem. Heßstraße); Kennzeichnung als Ortsstraße mit Widmungsbeschränkung "KFZ-Verkehr nur für Anlieger gestattet" - Nederlinger Straße; Vorfahrtsregelung mittels Z 206 StVO ("Halt - Vorfahrt gewähren.") an der Kreuzung Nederlinger Straße / Canalettostraße / Kuglmüllerstraße - Donnersbergerbrücke Verkehrsfläche unter der Brücke südl. Arnulfstraße Parklizenzgebiet „Rotkreuzplatz Süd“
Bezirksausschuss
Bezirksausschuss 09 - Neuhausen-Nymphenburg
Sitzungsdatum
20.10.2026 um 19:00 Uhr
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