Nymphenburger Straße 112 TEILBAUGENEHMIGUNG - Revitalisierung und Erweiterung eines Bürogebäudes mit zwei Untergeschossen und einer zweigeschossigen Tiefgarage inklusive Abbruch Hofgebäude und Rampenbereich Durch die Teilbaugenehmigung soll vor Erteilung der Baugenehmigung gestattet werden: der Beginn der Bauarbeiten für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte. Im Zuge des Teilabbruchs sollen die Fassadenfertigteile, das Hauptdach und das Hofgebäude abgebrochen werden
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Bezirksausschuss
Bezirksausschuss 09 - Neuhausen-Nymphenburg
Sitzungsdatum
20.10.2026 um 19:00 Uhr
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